Die Facharztausbildung bzw. -Weiterbildung Arbeitsmedizin hat im Vergleich zu den anderen ärztlichen Fachrichtungen einen speziellen Schwerpunkt. So befassen sich Arbeitsmediziner/innen vorwiegend mit präventiven und vorbeugenden Maßnahmen, während sich andere Ärzte/-innen mit der Therapie und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen beschäftigen. Daher wird die Arbeitsmedizin auch als präventivmedizinisches Fach bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Facharztausbildung Arbeitsmedizin im Überblick
- Anzahl Fachärzte/-innen: In Deutschland gibt es Stand 12/21 insgesamt 5.657 Fachärzte/-innen für Arbeitsmedizin, wovon 3.831 berufstätig sind. 630 Fachärzte/-innen arbeiten aktuell ambulant und 350 stationär in einer Klinik. 367 sind bei Behörden oder Körperschaften (z.B. in Gesundheitsämtern) tätig und 2.484 Fachärzte/-innen arbeiten in anderen Bereichen (z.B. als Betriebsarzt/-ärztin eines Unternehmens oder in einem arbeitsmedizinischen Zentrum).
- Dauer: Die Dauer der Facharztweiterbildung in der Arbeitsmedizin beträgt insgesamt 60 Monate (fünf Jahre).
Bedeutung des Fachgebiets Arbeitsmedizin
Im Rahmen der Prävention beschäftigten sich Arbeitsmediziner/innen mit den Zusammenhängen zwischen beruflicher Arbeit und Krankheit bzw. Gesundheit. Ziel ist es, dass der Mensch gesund und zufrieden ist und somit seine berufliche Leistungskraft voll erbringen kann.
Neben der Vorbeugung wird die Gesundheit durch die Erkennung und Analyse von arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten gefördert. Durch die Dokumentation, Auswertung und Analyse der Erkrankungen können diese zukünftig im Rahmen der Prävention besser vermieden werden. Dazu zählt auch, dass sich Arbeitsmediziner/innen mit dem Arbeitsplatz selbst beschäftigt und diesen auf Gesundheitsgefährdungen hin prüft und den Arbeitgeber entsprechend berät.
Weiterbildung Arbeitsmedizin – Voraussetzungen zur Facharztausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums können Jungmediziner/innen in Deutschland die Approbation bei der zuständigen Länderkammer beantragen. Das ist die Berechtigung zur Ausübung des Arztberufes.
Die ersten Jahre im Arztberuf werden anschließend als Assistenzarzt/-ärztin durchgeführt, was die mittlerweile offizielle Bezeichnung Arzt/Ärztin in Weiterbildung trägt. Die letztere Bezeichnung hat einen guten Grund, schließlich befinden sich die Mediziner/innen in dieser Zeit in ihrer Facharztausbildung in der gewählten Facharztrichtung. Alles zum Fachgebiet Arbeitsmedizin sowie alle wichtigen Informationen zu allen Fachgebieten gibt es in unserer Übersicht der Facharztrichtungen.
Dauer der Weiterbildung Arbeitsmedizin
Insgesamt dauert die Facharzt-Weiterbildung 60 Monate bzw. 5 Jahre und wird an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte ausgeführt. Davon müssen abgeleistet werden:
- 24 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung in Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin
Inhalte der Facharztausbildung für Arbeitsmedizin
Die Inhalte der Weiterbildungen der ärztlichen Fachbereiche sind in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer festgelegt. Folgende Weiterbildungsinhalte werden in der Facharztausbildung Arbeitsmedizin vermittelt. Die Zahlen in Klammern sind die jeweiligen Richtzahlen.
Übergreifende Inhalte der Facharztweiterbildung für Arbeitsmedizin
- Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
- Duales Arbeitsschutzsystem durch den Staat und die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
- Betriebliche Organisationsstrukturen und Ablaufprozesse
- Beratung von Arbeitgebern, Beschäftigten und deren Interessenvertretungen im Fall arbeitsbedingter Gefährdung der Gesundheit einschließlich psychischer Belastung und Beanspruchung
- Berufskunde
- Konzepte der Arbeitsmedizin, z. B. Belastungs-Beanspruchungs-Konzept und Dosis-Wirkungs-Beziehungen
- Grundlagen der Epidemiologie und Statistik
- Arbeitsphysiologie
- Grundlagen der Sozialmedizin
- Sozialmedizinische Beratung
- Grundlagen der Reise-, Tropen- und Flugmedizin
- Beratung über gesundheitsgerechtes Verhalten im Ausland einschließlich der Expositionsprophylaxe, bei gesundheitlichen Einschränkungen sowie bei Reisen während der Schwangerschaft
- Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder
- Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
- Wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung (10)
Funktionsstörungen und Erkrankungen von Organsystemen
- Differentialdiagnose und Therapieoptionen bei Funktionsstörungen und Erkrankungen
- des Auges
- des Blutes und der Blutgerinnung
- des Endokriniums und Stoffwechsels
- des Gastrointestinaltraktes
- von Hals, Nase und Ohren
- der Haut
- des Herzkreislaufsystems
- der Lunge
- des Muskel-Skelettsystems
- des Nervensystems
- der Psyche
- des Urogenitalsystems einschließlich Niere
- Differentialdiagnose und Therapieoptionen bei nichtinfektiösen, infektiösen, toxischen und
- neoplastischen sowie von allergischen, immunologischen, metabolischen, ernährungsabhängigen und degenerativen Erkrankungen
- Berufsbezogene Risiken
- Berufsanamnese mit Erhebung von berufsbezogenen Risiken und Symptomen
- Bewertung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sowie der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit anhand von
- EKG (100)
- Lungenfunktionsprüfung (50)
- Ergometrie (50)
- apparative Techniken zur richtungsweisenden
- Untersuchung des Hörvermögens (50)
- apparative Techniken zur richtungsweisenden Untersuchung des Sehvermögens (50)
- Indikationsstellung zu und Befundinterpretation von radiologischen Untersuchungen
Primärprävention
- Verhältnisprävention und Verhaltensprävention einschließlich Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Arbeitshygiene und Unfallprävention
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehung, Arbeitsplatzbeurteilung, Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen, Risikobeurteilung, z. B. für besondere Beschäftigungsgruppen wie Jugendliche, Schwangere, leistungsgewandelte Beschäftigte
- Beratung und Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Mutterschutzgesetzes
- Beratung zu Maßnahmen der Verhaltensprävention, Präventionsberatung
- Beurteilung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klima, Beleuchtung, Gefahrstoffe
- Beratung zur Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen, z. B. beim Umgang mit Gefahrstoffen
- Grundzüge der Pandemieplanung im Betrieb
- Durchführung von Maßnahmen der Infektionsprophylaxe im Betrieb
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
Sekundärprävention
- Früherkennungsuntersuchungen bei Risikofaktoren und arbeitsbedingten Erkrankungen
- Vorsorge gemäß Verordnung arbeitsmedizinischer Vorsorge
- Eignungsuntersuchungen und Eignungsbeurteilungen nach entsprechenden Rechtsverordnungen einschließlich verkehrsmedizinischer Untersuchungen
Tertiärprävention
- Beratung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einschließlich individueller Einzelmaßnahmen
- Medizinische, arbeitsplatzbezogene, betriebliche und soziale Rehabilitation
- Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung bei Beschäftigten, z. B. mit chronischen Erkrankungen und bei leistungsgewandelten Beschäftigten
Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten
- Berufskrankheiten gemäß SGB VII und gemäß Berufskrankheiten-Verordnung, insbesondere
- durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
- durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
- Infektionskrankheiten und Tropenkrankheiten
- Atemwegserkrankungen
- Hautkrankheiten
- Meldung des Verdachts von Berufskrankheiten gemäß SGB VII
- Arbeits(mit)bedingte Erkrankungen
- Beteiligung am Feststellungsverfahren für Berufskrankheiten
- Finale und kausale Gutachtenerstellung einschließlich Zusammenhangsgutachten bei Berufskrankheiten
- Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Volkskrankheiten
Arbeitstoxikologie
- Toxikologische Grundlagen
- Grundlagen der Kanzerogenese
- Biomonitoring am Arbeitsplatz
- Ambient Monitoring
- Beurteilung chemischer Belastungen und Beanspruchungen
- Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
Arbeit und psychische Gesundheit
- Grundlagen psychischer und psychosomatischer Krankheitsbilder und Symptome
- Grundlagen der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie einschließlich betrieblichem Konflikt- und Stressmanagement
- Beurteilung psychischer Belastungen und Beanspruchungen
- Beratung und Begleitung im Rahmen betrieblicher Suchtprävention
- Psychologische und psychometrische Analyseverfahren und Fragebögen zur Gefährdungsbeurteilung
- Auswirkungen kultureller Faktoren und Einflüsse auf den Zusammenhang von Arbeit und psychischer Gesundheit
Umweltmedizinische Risikofaktoren
- Erfassung, Beschreibung und Beurteilung von Umweltfaktoren hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Relevanz am Arbeitsplatz
- Umweltmedizinische Beratung, z. B. bei umweltassoziierten Belastungen, umweltbezogenen Syndromen, umweltbedingten Erkrankungen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Grundlagen der Förderung der Gesundheit der Beschäftigten
- Beratung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement in Unternehmen und Organisationen
- Grundsätze der Salutogenese
- Grundsätze gesunder Führung
- Instrumente der Gesundheitsförderung
- Koordination von Präventionsdienstleistern im Betrieb
Das Logbuch zur Weiterbildung Arbeitsmedizin
Das „Logbuch für die Dokumentation der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) über die Facharztweiterbildung Arbeitsmedizin“ ist ein verpflichtender Bestandteil im Rahmen der Facharztausbildung. Es enthält die Struktur des Weiterbildungsgangs sowie alle dokumentierten Inhalte, Erfahrungen und Kenntnisse, die im Rahmen der Facharztausbildung vermittelt wurden.
Die Seiten des Logbuches sollten ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben bei der zuständigen Ärztekammer bei Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung eingereicht werden. Wer die Facharztausbildung ab 11/2020 begonnen hat, nutzt die digitale Variante, das eLogbuch.
Die Bundesärztekammer bietet ein Muster-Logbuch Arbeitsmedizin zum Download an. Registrierung und Anmeldung für das eLogbuch erfolgt über die Online-Portale der Landesärztekammern.
Facharztprüfung in Arbeitsmedizin
Die Facharztprüfung für angehende Arbeitsmediziner/innen erfolgt in Form einer 30- bis 45-minütigen mündlichen Prüfung. Sie wird i.d.R. vor einem dreiköpfigen Prüfungskomitee abgelegt, das aus dem/-r Prüfungsvorsitzenden sowie zwei Beisitzenden besteht. Gelegentlich ist ein/e zusätzliche/r Protokollant/in beteiligt.
Die Prüfung erfolgt in Form eines Fachgespräches zwischen dem Prüfling und dem Prüfungskomitee, wobei meist der/die Vorsitzende die meisten Fragen stellt. Behandelt wird ein hypothetischer Fall eines/-r theoretischen Patienten/-in von der Diagnose bis zur Therapie. Meist wird ein bestimmtes Teilgebiet gewählt, das dann vertieft wird. Das Ergebnis der Prüfung erfährt man meist direkt nach der Prüfung bzw. nach einer kurzen Beratungspause des Prüfungskomitees. Bei Bestehen erhält man Titel Fachärztin /Facharzt für Arbeitsmedizin.
Karriere als Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin
Fachärzte/-innen für Arbeitsmedizin helfen maßgeblich dabei, dass Arbeitsnehmer/innen gesünder und zufriedener sind. Dies ist ein großer Vorteil sowohl für Arbeitgeber/innen als auch Arbeitnehmer/innen. Vor allem in größeren Betrieben wie z.B. großen Pharmafirmen, metallverarbeitenden Betrieben und bei ähnlichen großen bzw. international tätigen Arbeitgebern/-innen finden Fachärzte/-innen für Arbeitsmedizin Anstellungen. Aber auch immer mehr Kliniken und andere gesundheitliche Einrichtungen sowie öffentliche Träger beschäftigen Arbeitsmediziner/innen.
Als Arbeitsmediziner/innen freiberuflich arbeiten
Laut dem Verband für Arbeitsmediziner VDBW arbeiten immer mehr Fachärzte/-innen für Arbeitsmedizin freiberuflich. Als Gründe hierfür werden eigenverantwortliches und unabhängiges Arbeiten genannt. Eine eigene Praxis haben sie aber dann dennoch in diesem Sinne nicht, denn sie werden für Begutachtungen der Arbeitssituation und Maßnahmen der Arbeitssicherheit nach wie vor in die entsprechenden Betriebe gerufen. Ihre Berichte schreiben sie dann jedoch in ihren eigenen Büros und senden diese samt Rechnung dem/-r Auftraggeber/in zu.
Zusatzweiterbildungen für Arbeitsmediziner/innen
Fachärzten/-innen für Arbeitsmedizin stehen nach der Facharztausbildung eine Reihe von Zusatzweiterbildungen für Spezialisierungen zur Verfügung. Mit diesen können sie Zusatzbezeichnungen erwerben. Diese Fortbildungsmöglichkeiten können Assistenzärzte/-innen unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Ende der Facharztweiterbildung wahrnehmen:
- Ärztliches Qualitätsmanagement (nach 24 Monaten Weiterbildung)
- Notfallmedizin (nach 24 Monaten Weiterbildung)
- Tropenmedizin (nach 24 Monaten Weiterbildung)
Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik ist sogar schon nach 24 Monaten ärztlicher Tätigkeit möglich.
In folgenden spezifischen Fachgebieten können sich Arbeitsmediziner/innen fortbilden:
- Akupunktur
- Allergologie
- Balneologie und Medizinische Klimatologie
- Betriebsmedizin
- Ernährungsmedizin
- Flugmedizin
- Hämostaseologie
- Immunologie
- Klinische Akut- und Notfallmedizin
- Krankenhaushygiene
- Magnetresonanztomographie
- Manuelle Medizin
- Naturheilverfahren
- Palliativmedizin
- Phlebologie
- Physikalische Therapie
- Psychotherapie
- Rehabilitationswesen
- Sexualmedizin
- Sportmedizin
- Sozialmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
- Suchtmedizinische Grundversorgung
Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin – Passende Jobs finden
praktischArzt ist die große Jobbörse für Ärzte und Ärztinnen in Deutschland. Informationen zum Facharzt-Gehalt für Arbeitsmediziner/innen finden sich in unserem Karrierebereich. In der Stellensuche sind täglich zahlreiche Assistenzarzt/-ärztin Stellen Arbeitsmedizin sowie Arbeitsmedizin-Stellenangebote für Fachärzte/-innen, Oberärzte/-innen und Chefärzte/-innen gelistet.