
Die Approbation erhalten Ärzte nach Beantragung. Damit es mit der Antragstellung laut Approbationsordnung zügig funktioniert, erklären wir die notwendigen Voraussetzungen, wo man die Approbationsurkunde erhält und welche Vorteile man damit genießen kann.
Inhaltsverzeichnis
Definition – Was ist eine Approbation als Arzt?
Unter Approbation versteht man die Genehmigung zur Berufsausübung für Ärzte, und andere Heilberufe wie Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte und Psychotherapeuten. Die Approbation ist also die Erlaubnis für Ärzte zur vollständigen und uneingeschränkten Tätigkeit in Deutschland.
Die Approbationsurkunde wird gemäß der Approbationsordnung erteilt. Die Erteilung der Approbation als Arzt erfolgt nur auf Antrag nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium und der bestandenen ärztlichen Prüfung anhand bestimmter Voraussetzungen.
Approbation als Arzt beantragen – Voraussetzungen nach Approbationsordnung
Die Voraussetzungen für die Berufserlaubnis sind durch die zuständigen Behörden in den Approbationsordnungen festgelegt. Die Approbationsordnungen der verschiedenen Heilberufe unterscheiden sich dabei.
Die Approbationsordnung für Ärzte legt klare Rahmenbedingungen für Ausbildung und Prüfung von Ärzten fest. Beispielsweise ist auch eine Klarstellung vom Erhalt von Geld- und Sachleistungen im praktischen Jahr in der Approbationsordnung festgehalten.
Der Abschluss der Ausbildung genügt nicht für den Erhalt einer Approbation als Arzt. Neben ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen müssen zusätzliche Voraussetzungen von Medizinern erfüllt werden. Diese sind ebenfalls in der Approbationsordnung festgehalten. In der Regel darf sich der Antragsteller nicht durch ein Verhalten haftbar gemacht haben, das Zweifel an der Eignung aufkommen lässt (z.B. Ausüben einer Straftat). Weiterhin muss der Mediziner die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen sowie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um die sichere Ausführung des Arztberufs zu gewährleisten.
Approbation beantragen – Was braucht man für den Antrag?
Das wichtigste Dokument ist die beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses. Das Prüfungszeugnis erhalten Ärzte vom jeweils zuständigen Landesprüfungsamt:
Wer eine Approbation als Arzt beantragen möchte, sollte generell nur beglaubigte Kopien einreichen, da die Verwaltungsbehörden für gewöhnlich keine Unterlagen zurücksenden. Folgende Dokumente werden benötigt:
Vom Landesprüfungsamt für Medizin
- Zeugnis über die ärztliche Prüfung
Vom Einwohnermeldeamt
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0
- Geburtsurkunde
Vom Bürgeramt bzw. Kreis- oder Stadtverwaltung
- Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises
- Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
Antrags-Formulare
- Antragsformular für die Approbationsurkunde (das Formular zum Download ist auf der Homepage des zuständigen Landesprüfungsamts erhältlich)
- Tabellarischer Lebenslauf (hier gibt es Muster Lebensläufe zum Download als Word Dokument)
- Formlose Erklärung über evtl. anhängige gerichtliche Strafverfahren (ein Formular zum Download ist auf der Homepage der Bezirksregierung zu finden)
Vom Hausarzt
- Beleg über bestandene gesundheitliche Eignungsuntersuchung
Approbation als Arzt beantragen – Wo Antrag stellen?
Die Bearbeitung der Approbationsurkunde übernimmt in Abhängigkeit des jeweiligen Bundeslandes die zuständige Bezirksregierung. Dabei bestimmt der Ort der Prüfung welches Bundesland bzw. welche Bezirksregierung als Ansprechpartner zur Erteilung der Arzt Approbation verantwortlich ist.
Eine vollständige Liste der Approbationsbehörden und deren Adressen für die einzelnen Bundesländer bzw. Bezirke haben wir hier zusammengestellt:
Bundesland / Bezirk | Zuständige Behörde | Hinweis |
Baden-Württemberg (BW) | Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe | Ärztliche Bescheinigung, persönliche Erklärung und das Führungszeugnis dürfen - bezogen auf den Zeitpunkt der Vorlage - nicht älter als 1 Monat sein. |
Bayern – Oberbayern | Berufszulassungsstelle Approbationsberufe | Antrag online möglich |
Bayern – Unterfranken | Regierung von Unterfranken | Antrag online möglich, Zuständigkeit: Approbationen für FAU Erlangen-Nürnberg und EU,EWR,Schweiz (Buchstabe P-Z) Approbationen für Universität Würzburg und EU,EWR,Schweiz (Buchstabe A-O) |
Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales | Antrag online möglich |
Brandenburg | Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe | Dokumente sind im Original vorzulegen, sofern gefordert |
Bremen | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz | Antrag online möglich, aber Unterlagen sind im Original nach Terminvereinbarung vorzulegen |
Hamburg | Landesprüfungsamt für Heilberufe – Bereich Humanmedizin | Für die Onlineanmeldung ist eine Registrierung beim Hamburg Serviceportal nötig |
Hessen | Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) | der Antrag auf Erteilung der Approbation erfolgt elektronisch |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesprüfungsdamt für Heilberufe | |
Niedersachsen | Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung | zuständige Ansprechpartner abhängig vom ersten Buchstaben des Nachnamens |
Nordrhein-Westfalen | Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Heilberufe | keine Originale einreichen: Dokumente und Unterlagen werden gescannt und danach vernichtet. |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung | |
Saarland | Zentralstelle für Gesundheitsberufe / Landesprüfungsamt | Formulare sind per Post oder persönlich einzureichen |
Sachsen | Landesdirektion Sachsen | Antragstellung nur per Post zu oder eigenhändig in Hausbriefkasten |
Sachsen-Anhalt | Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe | |
Schleswig-Holstein | Landesamt für soziale Dienste | Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich und wird nicht bearbeitet. |
Thüringen | Landesverwaltungsamt (TLVwA) – Akademische Heilberufe, Approbationserteilung | Originale können nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorgelegt werden. Eine amtliche oder öffentliche Beglaubigung durch eine Behörde oder einen Notar ist damit nicht mehr erforderlich. |
Die jeweiligen Hinweise in der Tabelle sind möglicherweise auch bei dem für Dich zuständigen Amt ein relevanter Faktor. Mit deren Berücksichtigung bist Du gut vorbereitet. Individuelle FAQs und Antragsformulare bieten die Behörden in der Regel unter den oben angegebenen Links an.
Approbation als Arzt –Fristen und Dauer der Bearbeitung
Reicht man beim Erstantrag alle erforderlichen Unterlagen ein, kann die Approbationsurkunde theoretisch innerhalb einer Woche ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Anzahl der eingereichten Anträge überschaubar ist und keine wichtigen Dokumente fehlen. Auf fehlende oder unzureichende Dokumente wird der Antragsteller innerhalb von 4 Wochen hingewiesen. Entsprechen kann sich die Dauer der Approbations-Bearbeitung dementsprechend verlängern.
Um den Erhalt der Approbationsurkunde vor Arbeitsantritt sicher zu stellen, empfiehlt sich ein Einreichen des Antrages vier Wochen vor der Prüfung. Der Antrag auf Approbation ist aber an keine Frist gebunden.
Im Vorfeld der Antragstellung gilt es die Bearbeitungsfristen von angeforderten Dokumenten zu berücksichtigen, die man für die Beantragung der Approbation als Arzt benötigt. Die Zusendung eines polizeilichen Führungszeugnisses etwa kann zwischen ein bis zwei Wochen beanspruchen.
Approbation als Arzt – Kosten
Die Kosten einer Arzt Approbation können je nach zuständiger Behörde und Verwaltungsaufwand zwischen 150 und 1.000 Euro betragen.
Approbation für ausländische Ärzte – Was muss man beachten?
Wenn es um die Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland geht, entscheidet der Arbeitsort darüber, welcher Regierungsbezirk bzw. welches Landesamt für die Beantragung der Approbation zuständig ist. Generell kann jeder Arzt aus dem Ausland eine deutsche Approbation erhalten.
Für Ärzte aus der EU gestaltet sich das bedeutend einfach, da ihr Abschluss oftmals automatisch anerkannt wird. Mediziner aus Drittstaaten müssen hingegen die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit einer Kenntnisprüfung nachweisen. Alles zu den Voraussetzungen:
Welche Vorteile bringt die Approbation als Arzt?
Mit Erhalt der Arzt Approbation kann man nicht nur endlich seiner Tätigkeit nachgehen, sondern auch weitere Vorteile nutzen.
Ärzteausweis
Wer eine Approbation als Arzt erlangt hat, kann einen Ärzteausweis beantragen. Dieser weist seinen Besitzer als Arzt aus und ermöglicht einen rezeptpflichtigen Einkauf in der Apotheke.
Krankenversicherung
Aufgrund des Einkommens als Mediziner und der zu erwartenden Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze besteht mit der Approbation als Arzt sehr bald die Möglichkeit sich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Mehr dazu hier:
Steuervorteile
Viele Anschaffungen und Kosten können angestellte Ärzte von der Steuer absetzen. Dazu zählen z.B. Reisen, Berufsbekleidung und die Teilnahme an Fortbildungen und Kongressen.
Assistenzarzt Stellenangebote
Entzug der Approbationsurkunde
Die Approbation kann dem Arzt auch wieder entzogen werden. Der Verlust der Berufserlaubnis geschieht aber nie ohne guten Grund. Dazu müssen Umstände vorliegen, nach denen das Verhalten des Arztes auf Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs gem. § 3 Bundesärzteordnung (BÄO) Abs. 1 Nr. 2 schließen lässt. Hierbei wird nur Verhalten in der Zeit nach der Erteilung der Approbation berücksichtigt. (§ 5 Abs. 2 Satz 1 (BÄO). Mehr dazu hier:
Berufsstart als Arzt
Hat man schließlich nach dem Medizinstudium mit der Approbation die Berufserlaubnis erhalten, können diese 10 Tipps für Assistenzärzte zum Berufsstart helfen. Auch Checklisten für den Start als Assistenzarzt sind hilfreich.
Wer noch eine Stelle sucht, findet Jobs für Assistenzärzte in der Jobbörse bei praktischArzt.