
Mit der Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung wirken Fachärzte/-innen diesem gesellschaftlich tief verankertem Problem entgegen. Laut Suchthilfestatistik (Stand 2022) zählt Deutschland mit knapp 900 ambulanten (328.000 ambulante Betreuungen) und 150 stationären Einrichtungen (36.000 stationäre Behandlungen) zu den größten Versorgungssystemen im Bereich Suchtmedizin innerhalb der Europäischen Union.
Inhaltsverzeichnis
Suchtmedizin im Überblick
- Mehr als 10 Prozent der deutschen Bevölkerung neigt zu riskantem Alkoholkonsum, davon 2,7 Millionen mit Alkoholmissbrauch und 1,7 Millionen mit Alkoholabhängigkeit.
- 2,3 Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer Medikamentenabhängigkeit, davon sind 150.000 Menschen abhängig von sogenannten harten Drogen.
- Knapp 33 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung kann zu ständigen Rauchern gezählt werden.
- Das deutsche Gesundheitssystems weist rund 3.546 registrierte Fachärzte/-innen auf, die über die Zusatzbezeichnung suchtmedizinische Grundversorgung verfügen (Stand 2021).
Bedeutung des Fachgebiets Suchtmedizinische Grundversorgung
Im Rahmen der Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung spezialisieren sich Fachärzte/-innen sowohl auf die Erkennung als auch auf die Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation von Personen, die an einer Sucht oder deren Folgen leiden.
Unter Sucht kann ein Verhalten verstanden werden, bei dem eine Person ihr gesamtes Leben auf eine bestimmte Verhaltensweise oder auf den Konsum einer spezifischen Substanz ausrichtet und in der Folge an psychischen, körperlichen oder sozialen Schäden leidet.
Das große Problem liegt darin begründet, dass eine Sucht nicht nur eine Handvoll von Verhaltensweisen oder Konsum zutrifft, sondern jedes menschliche Verhalten zur Sucht werden kann. Problematisch wird es bei klinisch relevanter Sucht, da als Folge der Auslebung dieses Verhaltens wichtige Lebensbereiche eingeschränkt oder gänzlich zerstört werden.
Die Zusatzweiterbildung “Suchtmedizinische Grundversorgung” gibt Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, unterstützend in der Versorgung suchtkranker Menschen zu wirken. Neben der Behandlung von Suchtkrankheiten, deren Auslöser auf harte Drogen zurückzuführen sind, behandeln die Experten/-innen auch die Abhängigkeiten von Cannabis, Tabak, Alkohol oder Betäubungsmitteln (z. B. Opioide). Durch Absolvieren der Zusatzweiterbildung “Suchtmedizinische Grundversorgung” sind Fachärzte/-innen dazu befähigt, Substitutionstherapien für opioidabhängige Personen anzubieten. Im Zuge dieser Therapieform werden Betroffene mit geeigneten Ersatzmitteln (z. B. Methadon bei Heroinabhängigkeit) nach einem strikt ablaufenden Schema behandelt.
Zusätzlich zu den stoffgebundenen Abhängigkeiten wird das Handlungsspektrum durch nicht-stoffgebundene Abhängigkeiten (z. B. Spielsucht, Internetsucht, Hypersexualität) erweitert.
Voraussetzungen für die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung
Bei der Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung handelt es sich um eine Weiterbildung, die von allen Facharztrichtungen angestrebt werden kann. Besonders sinnvoll ist das Ablegen dieser Zusatzweiterbildung für Fachärzte/-innen der Gebiete Allgemeinmedizin oder Innere Medizin.
Bei abgeschlossener Facharztausbildung in einem der Bereiche Psychiatrie und Psychotherapie, bzw. Kinder- und Jugend-Psychotherapie und Psychiatrie sind die Inhalte der Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung bereits integraler Bestandteil der Facharztausbildung und müssen daher nicht mittels Weiterbildung absolviert werden.
Dauer der Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung
Die Gesamtdauer dieser Zusatzweiterbildung beläuft sich gemäß § 4 Abs. 8 auf einen 50-stündigen Kurs. Der Kurs führt in die Grundlagen der Therapie und Diagnostik von Suchterkrankungen ein.
Inhalte der Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung
In dieser 50-stündigen Kurs-Weiterbildung werden laut Muster-Weiterbildungsordnung(MWBO) folgende Weiterbildungsinhalte behandelt. Unterschieden wird zwischen kognitiven Kompetenzen und Methodenkompetenzen (Kenntnisse) und Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten). Die hier gelisteten Inhalte laut MWBO dienen als Orientierung für die Landesärztekammern. Diese sind verantwortlich für die Weiterbildungsgänge, so dass es zu Unterschieden kommen kann. Wir empfehlen daher eine direkte Nachfrage bei der zuständigen Ärztekammer.
Ätiologie von Suchtkrankheiten
- Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten
- Beratung im Zusammenhang mit suchterzeugenden Stoffen und nicht-stoffgebundenen Suchterkrankungen
Pharmakologie suchterzeugender Stoffe
- Entzugs- und Substitutionsbehandlung
- Kriseninterventionen
- Erkennung psychiatrischer und somatischer Erkrankungen im Zusammenhang mit Suchterkrankungen und Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung
Prüfung und Abschluss
Wie bei sämtlichen Facharztprüfungen und Weiterbildungen im Feld der Medizin erfolgt auch der Abschluss der Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung mittels kommissioneller Prüfung. Im Zuge der Prüfung werden die zuvor vermittelten theoretischen Inhalte, gepaart mit praktischen Kompetenzen anhand von Fallbeispielen, vor einem Prüfungsausschuss abgeprüft. Die Anmeldung zur Prüfung ist nur unter Vorlage des vollständig ausgefüllten Logbuchs bei der jeweils zuständigen Ärztekammer möglich.
Das Logbuch zur Weiterbildung
Das sogenannte Logbuch ist, wie bereits während der fachärztlichen Ausbildung, ein integraler und verpflichtender Bestandteil in der Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung. Anhand dieser “Bücher” werden die erworbenen Inhalte, inklusive der erbrachten Richtzahlen (Leistungszahlen) der Weiterbildung, dokumentiert.
Hier werden außerdem die erlernten Inhalte und Handlungskompetenzen eingetragen und durch eine/n Weiterbildungsbefugte/n bestätigt. Das muss verpflichtend ausgefüllt werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Erst wenn das Logbuch vollständig ausgefüllt ist und der zuständigen Ärztekammer ausgehändigt wurde, kann sich der/die Facharzt/-ärztin zur Schwerpunktprüfung anmelden.
Über die Online-Portale der Landesärztekammern ist die Registrierung und Anmeldung für das eLogbuch möglich.
Karrieremöglichkeiten als Suchtmediziner/in
Fachärzte/-innen mit abgeschlossener Zusatzweiterbildung im Bereich der suchtmedizinischen Grundversorgung sind vorwiegend in Praxen (Gemeinschaftspraxen oder eigene Praxis), Kliniken oder Entzugseinrichtungen tätig, können jedoch auch in Beratungsstellen oder anderen sozialen Einrichtungen angestellt sein.
Die Behandlung der suchtkranken Personen erfolgt zumeist auf interdisziplinärem Weg, wodurch die enge Kollaboration mit Ärzten/-innen anderer Fachrichtungen, sowie anderer therapeutischer Berufe beruht. Von ebenso großer Bedeutung ist die Zusammenarbeit mit Sozialpädagogen/-innen, die den Patienten/-innen auf ihrem Weg zurück in ein normales Leben unterstützen.
Gehaltsperspektiven als Suchtmediziner/in
Das Entgelt eines/-r angestellten Suchtmediziners/-in hängt von den jeweils geltenden Tarifverträgen des Arbeitgebers ab. Das Facharzt-Gehalt ist dann abhängig von der Einstufung nach Berufserfahrung und liegt in der Regel zwischen 6.400 und 8.400 EUR brutto pro Monat. Fort- und Weiterbildungen verbessern aber die Karriere- und Gehaltsaussichten für angestellte Mediziner/innen genauso wie für Ärzte/-innen mit eigener Praxis. Mehr zum Facharzt-Gehalt und Oberarzt-Gehalt sowie zum Verdienst als Chefarzt/-ärztin in unserem Karrierebereich.
Passende Arztstellen finden
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Häufige Fragen zu Suchtmedizinische Grundversorgung
- Was ist die Suchtmedizinische Grundversorgung?
- Wie erhält man die Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung?
- Wie lange dauert die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung?
Durch die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung sind Fachärzte/-innen dazu befähigt, suchtkranke Personen auf ihrem Weg zurück in ein geregeltes Leben zu unterstützen. Die Spezialisierung liegt hierbei auf der Erkennung, Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation suchtkranker Personen. Die Art der Sucht kann sowohl stoffgebunden (z. B. Alkohol, Drogen, etc.) als auch nicht-stoffgebunden (z. B. Spielsucht) sein.
Fachärzte/-innen aller Facharztrichtungen können die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung absolvieren.
Die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung kann im Ausmaß eines 50-stündigen Kurses abgeschlossen werden.