Die Facharztausbildung ist Voraussetzung um in Deutschland als Facharzt tätig zu sein. Nach dem Medizinstudium und dem dritten Staatsexamen kann man die ärztliche Approbation beantragen. Mit der Approbation erhält man die vollständige Berechtigung zur Ausübung des Arztberufes. Nach der Approbation erfolgt der Berufseinstieg als Assistenzarzt und mit dem Antritt der ersten Stelle beginnt für junge Ärztinnen und Ärzte die Facharztweiterbildung.
Inhaltsverzeichnis
- Facharztausbildung: Was ist ein Facharzt?
- Dauer der Facharztausbildung
- Ablauf der Facharztweiterbildung
- Auslandstätigkeit anerkennen lassen
- Facharztprüfung und Niederlassung
- Übersicht: Facharztweiterbildung pro Fachbereich
- Zusatz-Weiterbildungen und Zusatzbezeichnungen
- Schwerpunkt-Weiterbildungen
- Facharztausbildung - passende Weiterbildung finden
Facharztausbildung: Was ist ein Facharzt?
Mit abgeschlossenem Medizinstudium und dem Erhalt der Approbation können sich die Jungmediziner auf eine Stelle als Weiterbildungsassistent/-in an einem für das Fachgebiet weiterbildungsbefugten Haus bewerben. Die Assistenzärztin / der Assistenzarzt bzw. Arzt in Weiterbildung legt sich auf eine medizinische Fachrichtung fest und erlernt dieses Fach während seiner ersten Berufsjahre. Zu den medizinischen Fachbereichen zählen beispielsweise die Allgemeinmedizin, die Chirurgie oder die innere Medizin.
Laut Berufsmonitoring der kassenärztlichen Vereinigungen ist die Weiterbildung in der Inneren Medizin die beliebteste Facharztausbildung. Daneben erfreut sich die Kinder- und Jugendmedizin immer höherer Beliebtheit und bei Frauen ist vor allem die Facharztausbildung Frauenheilkunde und Geburtshilfe sehr beliebt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Facharztweiterbildung wird der Facharzttitel erworben. Der Facharzt ist also ein Arzt mit einer abgeschlossenen, mehrjährigen Weiterbildung in genau einem medizinischen Fachbereich.
Warum sollte man die Facharztausbildung absolvieren?
Ein Facharzttitel wird benötigt, um bestimmte Tätigkeiten durchführen zu können. Seit den neunziger Jahren ist der Facharzttitel Voraussetzung für eine Zulassung als Vertragsarzt bei den gesetzlichen Krankenkassen. Strebt man also eine Niederlassung als Arzt an und möchte gesetzliche versicherte Patienten behandeln, muss man zuvor die Facharztausbildung abschließen. Daneben ist eine Ausbildung als Facharzt nötig, wenn eine spätere Tätigkeit als Oberarzt oder sogar als Chefarzt angestrebt wird.
Dauer der Facharztausbildung
Voraussetzung für den Titel des Facharztes ist in Deutschland eine mehrjährige Ausbildung. Diese dauert in der Regel 5 bis 6 Jahre. Die Ausbildungsdauer ist dabei abhängig vom gewählten Fachbereich.
Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf ein Teilzeitmodell reduziert, verlängert sich die Ausbildungszeit entsprechend. Die Spezialisierung auf eine bestimmte Fachrichtung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Weiterbildungszeit meistens direkt nach dem Studium.
Nimmt man beispielsweise die Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie, so durchläuft man während der Dauer der Facharztausbildung verschiedene Stationen.
Die 5 Jahre andauernde Facharztausbildung setzt sich hier wie folgt zusammen:
- 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenverfügung
- 12 Monate in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie und/ oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurologischer Patienten.
Zusätzlich können bis zu 12 Monate in einem weiteren Fach und bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden.
Ablauf der Facharztweiterbildung
In der Weiterbildungszeit wird der Arzt als Assistenzarzt oder auch als Arzt in Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet bezeichnet. Die Facharztausbildung erfolgt unter der Verantwortung und Leitung der zuständigen Landesärztekammer an einem Universitätsklinikum oder einer Einrichtung der ärztlichen Versorgung mit entsprechender Weiterbildungsberechtigung. Zu den Weiterbildungsstätten zählen Kliniken und Arztpraxen, die eine Weiterbildungsberechtigung haben.
In der Regel findet in Deutschland die Facharztausbildung weitestgehend im Rahmen der klinischen ärztlichen Tätigkeit statt. Dabei ist die Facharztausbildung eine bezahlte Tätigkeit.
Eine Liste der jeweiligen Weiterbildungsstätten ist bei der jeweiligen Landesärztekammer einsehbar. Auf deren Homepage finden sich (meist unter dem Menüpunkt „Weiterbildung“) alle in diesem Bundesland zur Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen.
Die Facharztausbildung erfolgt entsprechend dem Weiterbildungskatalog für das entsprechende Fach. Dieser Katalog wird von den Landesärztekammern festgelegt und orientiert sich stark an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.
Die Punkte, die im Weiterbildungskatalog festgelegt sind, müssen Ärztinnen und Ärzte auf dem Weg zum Facharzt erfüllen und sich dies stet schriftlich vom Vorgesetzten bescheinigen lassen.
Vorsicht bei Arbeitsplatz- oder Chefwechseln: Hier müssen junge Ärztinnen und Ärzte unbedingt auf die Ausstellung der Bescheinigungen bestehen. Fehlt die Dokumentation, kann sich im schlimmsten Fall die Weiterbildungszeit unnötig in die Länge ziehen, weil der Nachweis der Tätigkeiten wiederholt werden muss.
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Auslandstätigkeit bei Facharztweiterbildung anerkennen lassen
Eine (Teil-)Ausbildung oder Approbation im Ausland muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde anerkannt werden. Voraussetzung für die spätere Anerkennung ist die Kammermitgliedschaft in einer Landesärztekammer. Zum Berufsstart als Assistenzärztin / Assistenzarzt gehört man automatisch als Pflichtmitglied einer Bundesärztekammer an. Sinnvoll ist es, sich vor dem Auslandsaufenthalt mit der zuständigen Landesärztekammer abzustimmen und Detailfragen zur Anerkennung abzuklären.
Anrechnungsfähig sind Ausbildungsabschnitte, die über mindestens 6 Monate an einer im Ausland zur Weiterbildung befugten ärztlichen Einrichtung absolviert wurden. Ein Zeugnis sowie Angaben zur Größe des Krankenhauses, zur Leistung der betreffenden Abteilung sowie zu den erbrachten Leistungen sind unbedingt notwendig. Das Zeugnis soll sich inhaltlich an den Weiterbildungsinhalten der zuständigen Landesärztekammer orientieren.
Die Facharztprüfung und Niederlassung
Nach Abschluss der Ausbildung muss eine Facharztprüfung bei der Landesärztekammer durchgeführt werden. Wurde die Prüfung erfolgreich bestanden und der Facharzt-Titel erworben, kann eine Niederlassung erfolgen. Eine Niederlassung kann der Übernahme einer bestehenden Arztpraxis oder durch eine Neugründung einer Arztpraxis erfolgen. Wie zuvor beschrieben kann dabei nur ein Facharzt die Kassenpatienten versorgen. Der Facharzt muss zwingend eine Mitgliedschaft bei der Landesärztekammer des jeweiligen Bundeslandes haben, welche für die kassenärztliche Versorgung benötigt wird. Ohne Kassenzulassung bzw. ohne den Facharzt-Titel ist lediglich die Behandlung von Privatpatienten möglich.
Facharztweiterbildung pro Fachbereich
Detaillierte Informationen zu den Weiterbildungen pro Fachbereich sind in den folgenden Artikeln gelistet:
- Weiterbildung Facharzt Allgemeinmedizin
- Weiterbildung Facharzt Anästhesiologie
- Weiterbildung Facharzt Anatomie
- Weiterbildung Facharzt Arbeitsmedizin
- Weiterbildung Facharzt Augenheilkunde
- Weiterbildung Facharzt Biochemie
- Weiterbildung Facharzt Chirurgie
- Weiterbildung Facharzt Dermatologie
- Weiterbildung Facharzt Gefäßchirurgie
- Weiterbildung Facharzt Gynäkologie (Frauenheilkunde und Geburtshilfe)
- Weiterbildung Facharzt Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Weiterbildung Facharzt Herzchirurgie
- Weiterbildung Facharzt Humangenetik
- Weiterbildung Facharzt Hygiene und Umweltmedizin
- Weiterbildung Facharzt Innere Medizin
- Weiterbildung Facharzt Innere Medizin und Angiologie
- Weiterbildung Facharzt Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie
- Weiterbildung Facharzt Innere Medizin und Gastroenterologie
- Weiterbildung Facharzt Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie
- Weiterbildung Facharzt Innere Medizin und Infektiologie
- Weiterbildung Facharzt Innere Medizin und Nephrologie
- Weiterbildung Facharzt Innere Medizin und Pneumologie
- Weiterbildung Facharzt Innere Medizin und Rheumatologie
- Weiterbildung Facharzt Kardiologie
- Weiterbildung Facharzt Kinderchirurgie
- Weiterbildung Facharzt Kinder- und Jugendmedizin
- Weiterbildung Facharzt Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Weiterbildung Facharzt Laboratoriumsmedizin
- Weiterbildung Facharzt Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- Weiterbildung Facharzt Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Weiterbildung Facharzt Neurochirurgie
- Weiterbildung Facharzt Neurologie
- Weiterbildung Facharzt Neuropathologie
- Weiterbildung Facharzt Nuklearmedizin
- Weiterbildung Öffentliches Gesundheitswesen
- Weiterbildung Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie
- Weiterbildung Facharzt Pathologie
- Weiterbildung Facharzt Pharmakologie
- Weiterbildung Facharzt Pharmakologie und Toxikologie
- Weiterbildung Facharzt Phoniatrie und Pädaudiologie
- Weiterbildung Facharzt Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Weiterbildung Facharzt Physiologie
- Weiterbildung Facharzt Plastische, Rekonstruktive, Ästhetische Chirurgie
- Weiterbildung Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie
- Weiterbildung Facharzt Psychosomatik
- Weiterbildung Facharzt Radiologie
- Weiterbildung Facharzt Rechtsmedizin
- Weiterbildung Facharzt Strahlentherapie
- Weiterbildung Facharzt Thoraxchirurgie
- Weiterbildung Facharzt Transfusionsmedizin
- Weiterbildung Facharzt Urologie
- Weiterbildung Facharzt Viszeralchirurgie
Zusatz-Weiterbildungen und Zusatzbezeichnungen
Neben den verschiedenen Facharztausbildungen, bei denen ein konkreter Facharzttitel erworben wird, stehen etliche Zusatz-Weiterbildungen zur Verfügung.
Dieser zusätzlichen Weiterbildungen sind spezielle ärztliche Qualifikationen, die zusätzlich erworben werden können.
Eine Zusatz-Weiterbildung führt zu keinem weiteren Facharzttitel, sondern zu einer Zusatzbezeichnung neben dem Facharzttitel. Hierzu zählen beispielsweise Weiterbildungen im Bereich Akkupunktur, Geriatrie, Intensivmedizin, Notfallmedizin oder Schlafmedizin.
Die Zulassung zur Prüfung in den Zusatzweiterbildungen setzt zudem eine (bestimmte) Facharztanerkennung voraus. Ausnahmen bilden die Medizinische Informatik und Notfallmedizin.
Folgend jeweils ausführliche Informationen zu der jeweiligen Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung.
Übersicht Zusatzbezeichnungen
- Zusatz-Weiterbildung Akupunktur
- Zusatz-Weiterbildung Allergologie
- Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Diabetologie
- Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Geriatrie
- Zusatz-Weiterbildung Infektiologie
- Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene
- Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin
- Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
- Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
- Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie
- Zusatz-Weiterbildung Plastische und Ästhetische Operationen
- Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
- Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin
Schwerpunkt-Weiterbildungen
Ein Schwerpunkt ist eine Spezialisierung innerhalb einer Facharztrichtung und baut somit wie die Zusatzweiterbildungen auf einer Facharztausbildung auf. Laut aktueller Musterweiterbildungsordnung werden diese Schwerpunktweiterbildungen angeboten:
- Schwerpunkt-Weiterbildung Forensische Psychiatrie
- Schwerpunkt-Weiterbildung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
- Schwerpunkt-Weiterbildung Gynäkologische Onkologie
- Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Radiologie
- Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Kardiologie
- Schwerpunkt-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Onkologie und -Hämatologie
- Schwerpunkt-Weiterbildung Neonatologie
- Schwerpunkt-Weiterbildung Neuroradiologie
- Schwerpunkt-Weiterbildung Neuropädiatrie
- Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Facharztausbildung – passende Weiterbildung finden
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Alle Jobs gibt es unter Ärztestellen.
Daneben passend hier alle Assistenzarzt Stellenangebote und hier alle Facharzt Stellenangebote.