Die Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin ergänzt das Facharztwissen ...

Um Psychotherapie als Ärztin/Arzt anbieten zu können bedarf es keinem abgeschlossenen Psychologie-Studium. Auch Ärzte/innen mit einem Facharzttitel in der unmittelbaren Patientenversorgung können die Zusatzweiterbildung Psychotherapie absolvieren und im Anschluss psychotherapeutisch arbeiten.
Für einige Fachrichtungen wie (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist diese ärztliche Weiterbildung unerlässlich. Auch in anderen Fachrichtungen wie Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Kinder- und Jugendheilkunde gibt es einen großen Anteil psychisch erkrankter Patienten/-innen, denen mit der zusätzlichen Facharzt-Weiterbildung Psychotherapie umfassend geholfen werden kann.
Fachärztinnen und -ärzte dürfen sich nach der Weiterbildung als „Ärztliche Psychotherapeuten“ bezeichnen. Ihr Vorteil ist, dass sie im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeuten/-innen auch körperliche Ursachen in die Behandlung einbeziehen und Medikamente verschreiben können.
Definition und Weiterbildungsziel
In Ergänzung zu einer bereits erworbenen Facharztkompetenz umfasst die Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind.
Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in fachgebundener Psychotherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.
Ärztestatistik Zusatzbezeichnung Psychotherapie
Laut Ärztestatistik der Bundesärtzekammer gibt es in Deutschland fast 550.000 Ärztinnen und Ärzte von denen 17.845 die Zusatzbezeichnung Psychotherapie erworben haben. Davon sind 12.562 berufstätig und 8.227 haben sich niedergelassen in der eigenen Praxis.
Voraussetzungen der Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Um sich für die Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie zu qualifizieren, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Abgeschlossenes Medizinstudium
- Approbation als Arzt
- Abgeschlossene Facharztausbildung
Als Besonderheit für die Zusatzweiterbildung Psychotherapie gilt, dass eine abgeschlossene Facharztausbildung aus dem Bereich der unmittelbaren Patientenversorgung vorliegt.
Wer also eine Zusatzbezeichnung als Psychotherapeut/in erwerben möchte, muss eine der folgenden Facharztausbildungen abgeschlossen haben:
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Anästhesiologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Augenheilkunde
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Chirurgie und die Spezialgebiete:
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin Gefäßchirurgie
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin Herzchirurgie
- Weiterbildung Facharzt /Fachärztin Kinder- und Jugendchirurgie
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin Orthopädie und Unfallchirurgie
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin Plastische, Rekonstruktive, Ästhetische Chirurgie
- Weiterbildung Facharzt /Fachärztin Thoraxchirurgie
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin Viszeralchirurgie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Humangenetik
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Innere Medizin und die Spezialgebiete:
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Angiologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Gastroenterologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Infektiologie
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Nephrologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Pneumologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Rheumatologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Neurochirurgie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Neurologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Nuklearmedizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Radiologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Strahlentherapie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Transfusionsmedizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Urologie
Dauer der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
Im Anschluss an die Facharztausbildung erfolgt die Zusatz-Weiterbildung in Psychotherapie, die auch berufsbegleitend durchgeführt werden kann. Jedes Bundesland stellt hierfür verschiedene Mindestanforderungen. Verantwortlich ist die jeweilige Landesärztekammer.
Weiterbildungsinhalte Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) empfiehlt spezielle Mindestanforderungen, die hier vorgestellt werden sollen (Richtzahlen in Klammern).
Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
- Situationsangepasste Kommunikation; bei Kindern und Jugendlichen auch unter Nutzung nonverbaler Kommunikationsmittel, z. B. Spiel
- Einbeziehung der relevanten Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes in dem jeweils gewählten Psychotherapieverfahren einschließlich Akuttherapie, interdisziplinäre Kooperation
- Psychopathologie und allgemeine psychiatrische und psychosomatische Krankheitslehre unter Berücksichtigung der Altersgruppen, des psychosozialen Kontexts sowie der psychotherapeutischen Aspekte einschließlich
- psychodynamischer/tiefenpsychologischer und verhaltenstherapeutischer Konzepte zur Ätiologie und Behandlung
- Entwicklungspsychologie
- Lernpsychologie
- Psychologie der Beziehungen und Systeme
- Persönlichkeitslehre
- Neurobiologie
- Grundlagen von Motivation, Emotion, Kognition, Krankheitsverarbeitung, Bewältigungstrategien und Salutogenese
- Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden
- Methoden der psychotherapeutischen Anamneseerhebung in den verschiedenen Verfahren und Altersgruppen
- Psychiatrische, psychosomatische oder kinderund jugendpsychiatrische Untersuchungen in Fällen (30), davon
- Anamnese einschließlich psychopathologischer Befunderhebung
- differentialdiagnostische Einschätzung bezüglich krankheitswertiger psychischer bzw.
- somatischer/hirnorganischer Störung einschließlich Dokumentation
- Indikationsstellung zur Einzelpsychotherapie, zur Gruppenpsychotherapie, zu sozialpsychiatrischen Maßnahmen, zur Psychopharmakotherapie, zur somatischen Abklärung, zu stationärer und/oder rehabilitativer Behandlung
- Psychiatrisch, psychosomatisch oder kinder- und jugendpsychiatrisch geleitete kasuistisch technische Fallbesprechungen in Doppelstunden (30)
- Psychotherapeutische Anamnesen in dem jeweils gewählten Verfahren, ENTWEDER im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren ODER im verhaltenstherapeutischen Verfahren ODER im Verfahren der systemischen Therapie
- Theorieseminare zur Krankheitslehre und Diagnostik in Stunden (70)
- Untersuchungen unter Supervision in Fällen; bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Entwicklungs- und Intelligenzuntersuchungen (20)
- Differentielle Indikationsstellung in den verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren
- Methoden der Psychodiagnostik bezogen auf die verschiedenen Altersgruppen
Facharzt Stellenangebote Psychiatrie / Psychotherapie
Therapie
- Grundlagen der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren unter Berücksichtigung der Altersgruppen und des psychosozialen Kontexts
- psychoedukative, systemische und störungsorientierte Methoden und Entspannungsverfahren
- psychodynamisch/tiefenpsychologische Verfahren und verhaltenstherapeutische Verfahren in Einzel-, Gruppen- und Kombinationsbehandlungen
- Grundlagen der Psychopharmakotherapie
- Durchführung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und Methoden, ENTWEDER im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren ODER im verhaltenstherapeutischen Verfahren ODER im Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar- oder Familientherapie) unter Berücksichtigung psychoedukativer Gesichtspunkte und Psychopharmakotherapie
- Theorieseminare in Stunden (70)
- Einzelpsychotherapie (bei systemischer Therapie auch Paar- und Familientherapie) unter Supervision in dem jeweils gewählten Verfahren einschließlich Akuttherapie mit insgesamt 240 Stunden in Fällen (6)
- Gruppenpsychotherapie unter Supervision in dem jeweils gewählten Verfahren mit 3 bis 9 Teilnehmern
- Entspannungsverfahren in Doppelstunden, z. B. Autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Achtsamkeitstraining, Hypnose (16)
- Umgang mit psychischen Krisen einschließlich Einschätzung von Selbst- und Fremdgefährdung, Suizidalität, akuten Belastungsreaktionen, Panikattacken, dissoziativen und psychotischen Zuständen in Fällen (10)
Selbsterfahrung
- Selbsterfahrung zur Stärkung personaler und Beziehungskompetenzen, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden
- ENTWEDER im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden (150), davon
- in einer kontinuierlichen Gruppe in Doppelstunden (40) in Einzelselbsterfahrung (70)
- ODER im verhaltenstherapeutischen Verfahren in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden (150), davon
- Gruppenselbsterfahrung in Doppelstunden (40)
- ODER im Verfahren der systemischen Therapie in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden (150), davon
- Gruppenselbsterfahrung in Doppelstunden (40)
- Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit in Doppelstunden (35)
Logbuch der Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Wie für jede Facharztausbildung ist auch für jede Zusatz-Weiterbildung das Führen eines Logbuchs verpflichtend.
Im Logbuch müssen die durchgeführten Tätigkeiten bei der Weiterbildungsstätte während der Zusatz-Ausbildung dokumentiert und durch den Weiterbildungsbefugten mit Unterschrift bestätigt werden.
Des Weiteren sind jährliche Gespräche mit dem Weiterbildungsbefugten durchzuführen und zu dokumentieren.
Zur Orientierung hier ein Download des Logbuchs der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie bei der Bundesärztekammer in der Fassung von 2011. Mit der neuen Weiterbildungsordnung von 2018 setzt sich schrittweise die digitale Logbuch-Version durch. Das eLogbuch wird online geführt. Registrierung und Anmeldung für das eLogbuch sind über die Portale der Landesärztekammern möglich.
Karrieremöglichkeiten mit Zusatzbezeichnung Psychotherapeut/in
Mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie haben Fachärzte/-innen zahlreiche zusätzliche Karrieremöglichkeiten in vielfältigen Arbeitsbereichen:
Viele haben eine eigene Privatpraxis, in der sie ihre Patienten/-innen empfangen. Sie können alternativ in verschiedenen medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, psychosomatischen Kliniken oder Rehabilitationszentren arbeiten und sind in das multidisziplinäre Team integriert.
In psychiatrischen Kliniken oder Einrichtungen für psychische Gesundheit können Psychotherapeuten/-innen mit Patienten/-innen arbeiten, die schwerwiegendere psychische Erkrankungen haben und möglicherweise stationäre oder intensivere Behandlung benötigen.
Es gibt auch spezialisierte Beratungsstellen und Therapiezentren, in psychotherapeutische Fachärzte/-innen mit Menschen zusammenarbeiten können, die spezifische Probleme haben, wie z.B. Sucht, Essstörungen, Familienkonflikte oder Trauerbewältigung.
Einige Psychotherapeuten/-innen arbeiten in Unternehmen oder Organisationen als interne Berater/innen, um die psychische Gesundheit der Mitarbeiter/innen zu unterstützen und bieten Beratung und Unterstützung bei stressbedingten Problemen, Konflikten am Arbeitsplatz oder anderen psychischen Belastungen.
Daneben bietet sich die Arbeit in der akademischen Welt, in Forschungseinrichtungen oder Universitäten an. Dort führen sie meist klinische Studien durch, wirken an der Ausbildung von zukünftigen Therapeuten/-innen mit und veröffentlichen ihre Forschungsergebnisse.
Gehaltsperspektiven mit Zusatzbezeichnung Psychotherapeut/in
Das Facharzt-Gehalt wird in der Regel nicht von einer Zusatz-Weiterbildung beeinflusst. Die Bezahlung findet nach gültigen Tarifverträgen statt, die für sich je nach Arbeitgeber unterscheiden, bundesweit aber annähernd gleich sind. Das Facharzt-Gehalt liegt je nach Erfahrung dann grob zwischen 6.200 und 8.300 Euro brutto im Monat.
Wer in einer eigenen Praxis tätig ist, kann je nach angebotenen Leistungen damit mehr verdienen. Angestellte Ärzte/-innen verbessern ihre Karrieremöglichkeiten und können in Leitungspositionen als Ober- oder Chefarzt/-ärztin deutlich mehr verdienen.
Passende Jobs in der Psychotherapie
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Direkt zu den Psychotherapie Jobs
- Bundesärztekammer: Ärztestatistik (Abrufdatum: 15.11.2022)