Mit der Zusatz-Weiterbildung Akupunktur können die approbierten Ärzte nach ihrer Facharztweiterbildung die Techniken der Akupunktur erlernen und dürfen im Anschluss die Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ tragen. Als alternative Heilmethode befindet sich die Akupunktur an der Schnittstelle zwischen Ärzten/-innen und Heilpraktikern/-innen. Die Inhalte der Zusatzweiterbildung umfassen dabei Diagnostik und Therapie, die akupunkturzentriert vermittelt wird. Behandlungen, die die Ärzte/-innen in Weiterbildung erlernen, umfassen unter anderem Beratung, aber auch verschiedene Akupunkturtechniken, Formen der Stimulation, Triggerpunkte und Fallseminare.
Inhaltsverzeichnis
- Das Fachgebiet Akupunktur
- Voraussetzungen für die Zusatzweiterbildung Akupunktur
- Dauer der Weiterbildung Akupunktur
- Weiterbildungsinhalte Akupunktur
- Abschluss der Zusatz-Weiterbildung
- Karrieremöglichkeiten mit Zusatzbezeichnung Akupunktur
- Gehaltsperspektiven mit Zusatzbezeichnung Akupunktur
- Passende Jobs nach der Zusatzweiterbildung Akupunktur finden
Zusatzweiterbildung Akupunktur im Überblick
- Anzahl Fachärztinnen und -ärzte: Von den gut 13.000 berufstätigen Fachärzten/-innen mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur arbeiten fast 85 Prozent (11.200) ambulant. Nur gut 1.000 Fachkräfte arbeiten stationär.
- Voraussetzung: Voraussetzung für die Zusatz-Weiterbildung Akupunktur ist eine Facharztanerkennung. Der Tätigkeitsbereich sollte dabei im Zusammenhang mit der unmittelbaren Patientenversorgung stehen.
- Dauer: Die Mindestanforderung für die Zusatzweiterbildung Akupunktur umfasst 200 Stunden Kurs-Weiterbildung.
Die folgende Übersicht umfasst Informationen zu Dauer, Voraussetzungen und Inhalten der Zusatzweiterbildung, sowie zu Berufs- und Gehaltsperspektiven mit Akupunkturausbildung.
Das Fachgebiet Akupunktur
Als Element der traditionell chinesischen Medizin (TCM) wird die Akupunktur schon seit mehr als 2000 Jahren angewandt. Die Lehre hinter der Wirkung ist seitdem nahezu identisch geblieben. Energieflussbahnen im Körper sollen durch die gezielte Stichtechnik manipuliert werden, sodass die „Lebensenergie“ (Qi) wieder ungestört fließen kann.
Erfahrungsberichte zeugen von einer guten Wirkung von Akupunktur und viele Patienten/-innen wünschen sich die Behandlung als Ergänzung zur Schulmedizin. 365 klassische Akupunktur-Punkte kennt die Traditionelle Chinesische Medizin. Allerdings ist die tatsächliche Wirksamkeit weiterhin Bestandteil vieler Diskussionen und Studien.
Viele Ärzte/-innen mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur sind in einer Praxis niedergelassen. Die meisten Indikationen zu Akupunktur rechnen sie mit den Patienten/-innen privat ab. Nur für die Behandlung von chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenksarthose übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten.
Voraussetzungen für die Zusatzweiterbildung Akupunktur
Die grundlegende Voraussetzung für die Zusatzweiterbildung Akupunktur ist der Abschluss des Medizinstudiums und die anschließende Approbation als Arzt/Ärztin. Darüber hinaus muss man eine Facharztanerkennung erlangt haben, um den Weiterbildungslehrgang abzulegen, die in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung liegt. Folgende Weiterbildungen fallen in diesen Bereich:
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Anästhesiologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Augenheilkunde
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Chirurgie und die Spezialgebiete:
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin Gefäßchirurgie
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin Herzchirurgie
- Weiterbildung Facharzt /Fachärztin Kinder- und Jugendchirurgie
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin Orthopädie und Unfallchirurgie
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin Plastische, Rekonstruktive, Ästhetische Chirurgie
- Weiterbildung Facharzt /Fachärztin Thoraxchirurgie
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin Viszeralchirurgie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Humangenetik
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Innere Medizin und die Spezialgebiete:
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Angiologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Gastroenterologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Infektiologie
- Weiterbildung Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Nephrologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Pneumologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin Innere Medizin und Rheumatologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Neurochirurgie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Neurologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Nuklearmedizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Radiologie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Strahlentherapie
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Transfusionsmedizin
- Weiterbildung Facharzt/-ärztin für Urologie
Im speziellen Fall der Zusatzweiterbildung Akupunktur kann auch das Bundesland ausschlaggebend sein, ob man den Lehrgang ablegen kann: In Baden-Württemberg ist die Zusatzweiterbildung beispielsweise nicht möglich.
Dauer der Weiterbildung Akupunktur
Im Anschluss an eine der oben erwähnten Facharztausbildung kann die 200 Stunden Kurs-Weiterbildung in Akupunktur erfolgen. Der Kurs ist in einen theoretischen und einen praktischen Anteil gegliedert, den in der Regel in Module aufteilt ist: 120 Stunden Kursweiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur (Modul I-V) anschließend 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung und 20 Stunden Fallseminare (Modul VI+VII). Jeder GP-Kurs (Grundkurse) der DÄGfA (Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur) beinhaltet sowohl praktische Akupunkturbehandlung als auch Fallseminare.
Da die Musterweiterbildungsordnung des Bundesärztekammer (MWBO) nur eine Leitlinie und keine bindenden Vorgaben sind, sollte man sich über den genauen Ablauf der Weiterbildungs-Kurse immer bei den zuständigen Ärztekammern informieren.
Weiterbildungsinhalte Akupunktur
Die Inhalte der Zusatzweiterbildung Akupunktur sind in der MWBO definiert. Sie umfassen Kognitive und Methodenkompetenzen sowie Handlungskompetenzen. Folgende Inhalte sind Teil des Weiterbildungslehrgangs. Bei den Zahlen in Klammern handelt es sich um Richtwerte.
Übergreifende Inhalte der Zusatzweiterbildung Akupunktur
Kognitive und Methodenkompetenz
- neurophysiologische und humorale Grundlagen der Akupunktur
- klinische Forschungsergebnisse
- Theorie der Funktionskreise
- Indikationen, Kontraindikationen und unerwünschte Wirkungen der Akupunktur
- Diagnoseregeln der Akupunktur
- Besonderheiten der Patienten-Arzt-Beziehung in der Akupunktur
- Psychologische und psychosomatische Aspekte der Akupunkturbehandlung
- Systematik der Leitbahnen und zugehörigen Organsysteme
- des ventralen Umlaufes und deren Akupunkturpunkte
- des dorsalen Umlaufes und deren Akupunkturpunkte
- des lateralen Umlaufes und deren Akupunkturpunkte
- Konzeptionsgefäß, Lenkergefäß und weitere Sonderleitbahnen
Diagnostische Verfahren
Handlungskompetenz
- akupunkturzentrierte Anamnese und akupunkturspezifische Untersuchung bei Patienten
- Lokalisation von Akupunkturpunkten
- Körperliche Untersuchung des Vegetativum unter Anwendung spezieller Methoden der Körper- und Ohrakupunktur
- Diagnostische Verfahren der Ohrakupunktur
- Syndromdiagnostik am Patienten
Therapeutische Verfahren
Kognitive und Methodenkompetenz
- Spezielle Stich- und Stimulationstechniken sowie Reizverfahren
- Triggerpunktakupunktur
- Mikrosysteme bei speziellen Indikationen, insbesondere Ohrakupunktur
- Grundlagen der interdisziplinären Schmerztherapie, insbesondere bei Chronifizierung
- Akupunktur bei Schmerzerkrankungen als Teil multimodaler Schmerztherapie
- Akupunktur bei psychosomatischen und bei weiteren Erkrankungen
Handlungskompetenz
- Beratung des Patienten einschließlich der Indikationsstellung zu Therapieverfahren der Akupunktur
- Einbindung der Akupunktur in Behandlungskonzepte
- Elektro-Stimulations-Akupunktur
- Moxibustion (Erwärmung bestimmter Körperareale durch Verbrennung von Moxakraut)
- Schröpfen (Unterdruck-Verfahren)
- Stimulation mittels Pflaumenblütenhämmerchen (spezielles Gerät mit integrierten Nadeln zur oberflächlichen Akupunktur)
- Laser-Akupunktur
- Anwendung verschiedener Nadeltechniken, insbesondere Triggerpunkt-Akupunktur und Reizverfahren
- Lokalisation wichtiger Ohrpunkte
- Integrative Akupunkturbehandlung einschließlich der Erstellung individueller Therapiekonzepte bei häufigen Erkrankungen im Fachgebiet, davon
- praktische Akupunkturbehandlung am Patienten (20)
- Praktische Akupunkturbehandlung am Patienten unter Anleitung als Teil der Kurs-Weiterbildung in Stunden (60)
- Teilnahme an Fallseminaren in mindestens 5 Sitzungen als Teil der Kurs-Weiterbildung in Stunden (20)
Abschluss der Zusatz-Weiterbildung
Der letzte Schritt, um die Zusatzbezeichnung Akupunktur zu erhalten, ist die Abschlussprüfung. Zu dieser kann man sich mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten eLogbuchs anmelden. Welche Dokumente darüber hinaus zur Anmeldung nötig sind, kann man den Informationen der zuständigen Landesärztekammer entnehmen. Die Abschlussprüfung selbst findet mündlich vor einem Prüfungsausschuss statt.
Inhalte können alle Mindestanforderungen aus der Ausbildung sein, sprich Übergreifende Inhalte, Diagnostische und Therapeutische Verfahren. Die Dauer beträgt mindestens 30 Minuten, kann sich aber auch länger erstrecken. Bei Nicht-Bestehen beschließt der Prüfungsausschuss, ob die Weiterbildungszeit verlängert, die Prüfung wiederholt wird oder sonstige zusätzliche Auflagen nachzuweisen sind. Wer die Prüfung besteht, kann die Zusatzbezeichnung Akupunktur tragen.
Logbuch in der Zusatzweiterbildung Akupunktur
Jede/r Arzt/Ärztin in Weiterbildung ist dazu verpflichtet, ein Logbuch zu führen. Auch in der Zusatzweiterbildung Akupunktur wird diese Form der schriftlichen Dokumentation von Lehrgängen, Anforderungen und Kursen angewandt. Seit Januar 2021 ist die digitale Form des Logbuchs, das sogenannte eLogbuch verpflichtend. Die Registrierung ist auf der Webseite der zuständigen Landesärztekammer möglich. Die elektronische Dokumentationsform ermöglicht das einheitliche Festhalten und macht beispielsweise einen Wechsel des Arbeitgebers oder sogar der Landesärztekammer während der Weiterbildung möglich. Erst nach Abgabe des vollständig ausgefüllten Logbuchs kann die Abschlussprüfung abgelegt werden.
Karrieremöglichkeiten mit Zusatzbezeichnung Akupunktur
Die Nachfrage nach Akupunktur ist groß. Dementsprechend kann eine Weiterbildung in Akupunktur dabei helfen, neue Patienten/-innen für die eigene Praxis zu gewinnen. Besonders sinnvoll scheint die Weiterbildung für niedergelassene Allgemeinmediziner/innen, Internisten/-innen, Kinderärzte/-innen, Orthopäden/-innen, Neurologen/-innen und Ärzte/-innen für Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Für alle, die ein tiefergehendes Interesse bezüglich der Grundlagen der Akupunktur haben, empfiehlt sich eine Weiterbildung für Traditionelle Chinesische Medizin.
Gehaltsperspektiven mit Zusatzbezeichnung Akupunktur
Die Gehälter mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur können stark variieren. Vor allem niedergelassene Ärzte/-innen mit der Zusatzbezeichnung können Patienten/-innen für sich gewinnen und ihre Einnahmen verbessern. Bei Ärzten/-innen, die in Krankenhäusern arbeiten, hängt das Gehalt vom jeweiligen Tarif ab. Die Grundlage ist dabei das Fach-Gehalt, das man mit seinem jeweiligen Facharzttitel verdient. Die meisten Ärzte/-innen verdienen während der Zusatzweiterbildung Akupunktur zwischen 6.400 und 8.400 Euro. Mit der Berufserfahrung lässt sich die Bezahlung noch verbessern, da man nicht nur in der Entgeltgruppe höher eingestuft wird, sondern mit Weiterbildungen auch Chancen auf leitende Positionen hat.
Passende Jobs nach der Zusatzweiterbildung Akupunktur finden
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