Eine Weiterbildung Strahlentherapie spezialisiert kommende Fachärzte/-innen hinsichtlich einer Säule der modernen Krebstherapie. Inhaltlich umfasst das Fachgebiet die Strahlenbehandlung maligner und benigner Erkrankungen einschließlich der medikamentösen und physikalischen Verfahren zur Radiosensibilisierung und Verstärkung der Strahlenwirkung am Tumor, unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen der gesunden Gewebe.
Inhaltsverzeichnis
- Bedeutung des Fachgebiets Strahlentherapie
- Weiterbildung Strahlentherapie - Voraussetzungen
- Facharztausbildung Strahlentherapie - Dauer
- Inhalte der Weiterbildung Strahlentherapie
- Das Logbuch zur Weiterbildung Strahlentherapie
- Zusatzweiterbildungen als Facharzt/-ärztin für Strahlentherapie
- Facharzt/-ärztin für Strahlentherapie - Verdienst
- Weiterbildung Strahlentherapie – Passende Jobs finden
Facharztausbildung Transfusionsmedizin im Überblick
- Anzahl Fachärzte/-innen: Im Jahr 2021 waren 1.537 Fachärzte/-innen für Strahlentherapie in Deutschland berufstätig.
- Dauer der Weiterbildung: Insgesamt dauert die Weiterbildung zum/-r Facharzt/-ärztin für Strahlentherapie mindestens fünf Jahre.
Alles Wissenswerte zur Facharztausbildung für Strahlentherapie sowie alle Weiterbildungsinhalte liefert der folgende Beitrag.
Bedeutung des Fachgebiets Strahlentherapie
Eine Karriere als Strahlentherapeut/in ist sehr aussichtsreich. Die Strahlentherapie ist im Zusammenspiel mit anderen Behandlungen (zum Beispiel Chemotherapie) aus der modernen Krebstherapie nicht mehr wegzudenken. In einer demographisch immer älter werdenden Bevölkerung häuft sich auch das Auftreten von Krebserkrankungen. Strahlentherapeuten/-innen nehmen daher eine entscheidende Rolle innerhalb hochspezialisierter Therapiemethoden der Radioonkologie ein.
Sowohl im Krankenhaus als auch im ambulanten Bereich sind Fachärzte/-innen für Strahlentherapie gefragt. Wer mehr zur Tätigkeit im Fachgebiet Strahlentherapie erfahren möchte, findet diese und alle anderen Fachrichtungen in unserer Übersicht der Facharztrichtungen.
Weiterbildung Strahlentherapie – Voraussetzungen
Um die Ausbildung zum/-r Facharzt/-ärztin für Strahlentherapie zu beginnen, muss zunächst das Medizinstudium erfolgreich absolviert werden. Danach muss eine Approbation beantragen, wer als Arzt/Ärztin arbeiten will. Nun kann man eine Tätigkeit als Assistenzarzt/-ärztin (Arzt/-ärztin in Weiterbildung) aufnehmen. Die Weiterbildungszeit als Assistenzarzt/-ärztin ist die Zeit der Facharztausbildung, in welcher die Spezialisierung zum/-r Facharzt/-ärztin für Strahlentherapie erfolgt.
Facharztausbildung Strahlentherapie – Dauer
Die Weiterbildungszeit in der Strahlentherapie von 60 Monaten wird bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert. Davon können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen. Nach bestandener Facharztprüfung erhält man den Facharzttitel.
Inhalte der Weiterbildung Strahlentherapie
Folgende Inhalte sind in der Weiterbildung zum Facharzt für Strahlentherapie zu durchlaufen. Die Zahlen in Klammern benennen die jeweiligen Richtzahlen.
Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Strahlentherapie:
- Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Indikationsstellung:
- Indikationsstellung für alle strahlentherapeutischen Verfahren unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken und möglicher Komplikationen
- Bewertung und Vergleich der unterschiedlichen strahlentherapeutischen Verfahren
- Indikationsstellung und Befundinterpretation von vorbereitender und weiterführender Diagnostik im Rahmen von strahlentherapeutischen Behandlungen
Strahlenschutz:
- Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung und des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- Grundlagen des Umgangs mit offenen und geschlossenen radioaktiven Strahlen
- Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz
Medizinische Strahlenphysik und Informationstechnologie:
- Grundlagen der Radioaktivität, Strahlerzeugung, Strahlcharakteristik sowie der Wechselwirkungen von Strahlung mit Materie
- Dosimetrie und Bestrahlungsplanungssysteme sowie in der Strahlentherapie eingesetzte Geräte, z. B. Linearbeschleuniger, sonstige Teilchenbeschleuniger, radioaktive Quellen, Röntgentherapie, Bildgebungsanlagen, Zusatzgeräte
- Strahlentherapeutisch relevante Informationstechnologie
Strahlenbiologie:
- Biologie unterschiedlicher Strahlenarten, insbesondere linearer Energietransfer (LET) und relative biologische Wirksamkeit (RBE)
- Biologische Grundlagen der Strahlenbehandlung gutartiger Erkrankungen
- Akute und späte Nebenwirkungen an gesunden Geweben
- Bewertung von Risiken für strahlentherapieassoziierte Nebenwirkungen, insbesondere Spätfolgen (Toleranzdosen, linearquadratisches Modell, Dosisvolumeneffekte von Normalgewebsschäden) einschließlich Einsatz von Radioprotektoren
- Strahlenbiologie von Tumoren
- Bewertung von Tumorkontrollwahrscheinlichkeiten
- Strahlenbiologie der Kombination der Bestrahlung mit medikamentösen und physikalischen Verfahren
- Bewertung der Radiosensibilisierung und Verstärkung der Strahlenwirkung
Strahlentherapie gutartiger Erkrankungen:
- Konzepte der strahlentherapeutischen Behandlung gutartiger Erkrankungen
- Strahlentherapeutische Behandlung auch im Kontext interdisziplinärer Behandlungskonzepte von gutartigen Erkrankungen
Grundlagen der Onkologie:
- Interdisziplinäre Behandlungskonzepte
- Grundlagen der Tumorbiologie und Tumorpathologie einschließlich der molekularen Diagnostik und Kategorisierung onkologischer Erkrankungen
- Grundlagen nicht-radioonkologischer Therapieverfahren in interdisziplinären Konzepten, insbesondere operative Verfahren, systemische Therapien einschließlich myeloablativer Verfahren, Radionuklidtherapie und immunologischer Therapie
- Indikationsstellung zur radioonkologischen Kombinationsbehandlung
Tumorerkrankungen:
- Strahlentherapeutische Behandlung, auch im Kontext interdisziplinärer Behandlungskonzepte von verschiedenen Tumorentitäten einschließlich onkologischer Notfälle und der Behandlung von Metastasen, insbesondere
- Tumore des zentralen Nervensystems
- Kopf-Hals-Tumore
- gastrointestinale Tumore
- Tumore der Lunge und des Mediastinum
- Tumore der Brust
- gynäkologische Tumore
- urologische Tumore
- Lymphome und Leukämien
- Knochen- und Weichteilsarkome
- Hauttumore
- Tumore mit unbekanntem Primärtumor
- Tumore des Auges und der Orbita
- pädiatrische Tumore
Bestrahlungsplanung und Therapieverifikation:
- Lagerung und Immobilisation von Patienten
- Indikation und Durchführung bildgebender Verfahren zur Therapieplanung und Verifikation der Bestrahlungsfelder, insbesondere konventionelle Simulation, CT-Simulation
- Definition von Tumorvolumina und Normalgeweben anhand bildgebender Methoden
- Computergestützte Bestrahlungsplanung auf der Basis von CT-Untersuchungen für die Strahlentherapie unter Berücksichtigung möglicher Kombinationstherapien und interdisziplinärer Behandlungen, ggf. unter Einbeziehung weiterer bildgebender Verfahren, z. B. MRT, Positronenemissionstomographie (PET) (500), davon CT verschiedener Körperregionen (200)
Externe Strahlentherapie:
- Durchführung von externer Strahlentherapie mit Linearbeschleunigern einschließlich Ersteinstellung, Genauigkeitskontrolle, Korrekturen, Dokumentation, Überwachung des Patienten, Erkennung und Behandlung von Nebenwirkungen, davon
- bei gutartigen Erkrankungen (50)
- bei bösartigen Erkrankungen mit Linearbeschleuniger (450)
Brachytherapie:
- Grundlagen der Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe zur permanenten Implantation, zur Afterloadingtherapie sowie zur endovaskulären Strahlentherapie
- Durchführung von Brachytherapie, insbesondere bei Tumoren des weiblichen Genitale (100), davon mit Afterloading-Einrichtung (60)
Medikamentöse Tumortherapie und Supportivtherapie:
- Begleitbehandlungen zur Verstärkung der Strahlenwirkung im Tumor und zur Protektion gesunder Gewebe
- Indikation, Durchführung und Überwachung der systemischen Tumortherapie in Kombination mit Bestrahlungen bei soliden Tumorerkrankungen einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen in Behandlungsfällen (500), davon mit Chemotherapie (100)
- Strahlentherapeutische Nachsorge von Tumorpatienten
- Regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären Tumorkonferenzen, davon Falldarstellungen (20)
- Pharmakologie und Wirkungsweise von medikamentösen Tumortherapien
- Indikationsstellung zur medikamentösen Tumortherapie unter Berücksichtigung von Komorbiditäten
- Prävention, Erkennung und Behandlung spezifischer Nebenwirkungen von Tumortherapeutika
- Aspekte der Nachsorge bei medikamentöser Tumortherapie
- Grundlagen der Supportivtherapie und Rehabilitation bei Tumorerkrankungen
- Prophylaktische und interventionelle Supportivtherapie, insbesondere Antiemese, Ernährungsberatung und Diätetik einschließlich enteraler und parenteraler Ernährung, Infektionsprophylaxe und Therapie von Infektionen, Antikoagulation
- Einleitung und Überwachung physikalischer Maßnahmen
- Psychogene Symptome, somatopsychische Reaktionen und psychosoziale Zusammenhänge
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie sowie parenterale Ernährung
- Einleitung und Überwachung rehabilitativer Maßnahmen
- Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
Das Logbuch zur Weiterbildung Strahlentherapie
Als verpflichtender Bestandteil im Rahmen der Facharztausbildung Strahlentherapie muss von den Ärzten/-innen in Weiterbildung ein Ausbildungslogbuch geführt werden. Das Logbuch enthält neben der Struktur des Weiterbildungsgangs Strahlentherapie alle dokumentierten Inhalte und erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse.
Zur Prüfungsanmeldung muss es komplett ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Ärztekammer geschickt werden. Ohne ist eine Anmeldung nicht möglich. Die Bundesärztekammer bietet ein Muster-Logbuch Strahlentherapie zum Download an.
eLogbuch für Strahlentherapeuten/-innen
Von Einsteigern/-innen in eine Facharztweiterbildung seit 2020 wird das sogenannte eLogbuch digital geführt. Registrierung und Anmeldung für das eLogbuch erfolgt über die Online-Portale der Landesärztekammern.
Zusatzweiterbildungen als Facharzt/-ärztin für Strahlentherapie
Nach der Weiterbildung Strahlentherapie können Fachärzte/-innen Zusatzbezeichnungen erlangen, um sich weiter zu spezialisieren bzw. breiter ausbilden zu lassen. Dafür müssen die Strahlentherapeuten/-innen eine Zusatzweiterbildung absolvieren. Folgende Zusatzweiterbildungen sind für Fachärzte/-innen der Strahlentherapie möglich:
- Akupunktur
- Balneologie und Medizinische Klimatologie
- Betriebsmedizin
- Ernährungsmedizin
- Flugmedizin
- Hämostaseologie
- Immunologie
- Infektiologie
- Klinische Akut- und Notfallmedizin
- Krankenhaushygiene
- Magnetresonanztomographie
- Manuelle Medizin
- Naturheilverfahren
- Palliativmedizin
- Phlebologie
- Physikalische Therapie
- Psychotherapie
- Rehabilitationswesen
- Sexualmedizin
- Sozialmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
- Sportmedizin
- Suchtmedizinische Grundversorgung
Zusatzweiterbildungen in den Bereichen Ärztliches Qualitätsmanagement, Notfallmedizin und Tropenmedizin können Ärzte/-innen schon vor Ende ihrer Facharztausbildung wahrnehmen. Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik bedarf lediglich 24 Monate ärztlicher Tätigkeit. Dazu zählt jegliche Tätigkeit, die ganz, teilweise oder aufgrund ärztlicher Kenntnisse und Fertigkeiten “zum Wohl von Mensch und Allgemeinheit” ausgeübt wird.
Sind weitere Spezialisierungen notwendig?
Bei der Ausbildung zum/-r Facharzt/-ärztin für Strahlentherapie handelt es sich von vornherein bereits um eine hochspezialisierte Ausbildung innerhalb der Medizin.
Trotz der bereits hohen Spezialisierung von Fachärzten/-innen besteht die Möglichkeit zur beruflichen Fort- und Weiterbildung. Gerade im ambulanten Bereich können beispielsweise Fortbildungen zu ökonomischen Themen oder im Bereich der Personalführung sehr sinnvoll sein.
Abgesehen davon fordert der rasche medizinische Fortschritt ohnehin, sich regelmäßig weiterzubilden, damit höchste Qualitätsstandards gewährleistet werden können. Dies kann sich natürlich auch auf den Verdienst auswirken, da so eine Karriere als Oberarzt/-ärztin oder Chefarzt/-ärztin wahrscheinlicher wird.
Facharzt/-ärztin für Strahlentherapie – Verdienst
50 Prozent der Fachärzte/-innen für Strahlentherapie liegen mit ihrem monatlichen Gehalt zwischen 5.806 und 8.950 Euro brutto im Monat. Jeweils ein Viertel der Kollegen/-innen liegt mit dem Monatsgehalt darüber beziehungsweise darunter.
In Abhängigkeit vom Einsatzort und dem Arbeitgeber für den Fachärzte/-innen für Strahlentherapie tätig sind, kann das Gehalt regional schwanken. Durch Beförderungen oder Zusatzbezeichnungen sind Gehaltserhöhungen möglich beziehungsweise tarifvertraglich vorgesehen. Alles zum Facharzt-Gehalt von Strahlentherapeuten/-innen und Ärzten/innen anderer Fachgebiete findet sich in unserem Karrierebereich.
Weiterbildung Strahlentherapie – Passende Jobs finden
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