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praktischArzt Magazin Das Logbuch: Regeln und Hinweise

Das Logbuch: Regeln und Hinweise

Logbuch
Zuletzt aktualisiert: 01.04.2025
Themen: Weiterbildungsinfos
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Für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in Weiterbildung ist das kontinuierliche Führen eines Logbuchs Pflicht und muss bei Antragsstellung auf Zulassung zur Facharztprüfung eingereicht werden. Worauf muss man beim Ausfüllen des Logbuchs achten? Und weshalb sind regelmäßige Eintragungen zu empfehlen? Wichtige Hinweise zum Führen eines Logbuchs im folgenden Beitrag zum Nachlesen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Logbuch?
  2. Notwendiges Übel?
  3. Wie führe ich ein Logbuch richtig?
  4. eLogbuch in spe
  5. Auch im Medizinstudium gegenwärtig

Was ist ein Logbuch?

Das Logbuch dient der Dokumentation der Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten – alles was man in der Weiterbildung gelernt hat, wird dokumentiert und vom zuständigen Weiterbildungsbefugten handschriftlich bestätigt. Für das Führen sind Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in der Weiterbildung selbst verantwortlich. Seit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung von 2004 ist das kontinuierliche Führen des Logbuchs als verpflichtend vorgeschrieben. Die in der Weiterbildung erbrachten Inhalte und Leistungszahlen werden durch eine weiterbildungsbefugte Ärztin/ einen weiterbildungsbefugten Arzt schriftlich mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt. Am Ende der Weiterbildungszeit sind die ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Seiten des Logbuchs bei der zuständigen Ärztekammer bei der Antragstellung zur Zulassung zur Facharztprüfung einzureichen. Die Bundesärztekammer bietet (Muster-)Logbücher für jedes Fachgebiet zum Download an.

Notwendiges Übel?

Es wird empfohlen, die in der Weiterbildung erbrachten Leistungen regelmäßig in das Logbuch einzutragen. Das kontinuierliche und gewissenhafte Führen kann nämlich zum Ende der Weiterbildungszeit viel Arbeit und Stress ersparen. Wenn beispielsweise das Logbuch der vergangenen drei Jahre vom zuständigen Weiterbildungsbefugten gegengezeichnet werden muss und dieser nicht mehr im Krankenhaus tätig, sondern einer Arbeitsstelle im Ausland angetreten ist, wird es zeitlich sehr aufwändig sein, sich die Leistungen bestätigen zu lassen und einer Unterschrift hinterher zu laufen.

Die gute Nachricht ist aber: Dank des Weiterbildungsgesprächs, welches einmal pro Jahr stattfinden soll, sollte ein derartiges Versäumnis selten sein. In dem Weiterbildungsgespräch wird der bisherige Verlauf der Weiterbildung reflektiert und schriftlich festgehalten. Im Logbuch hält man das Datum fest und der Weiterbildungsbefugte sowie die Logbuchbesitzerin/der Logbuchbesitzer unterschreibt es.

Zudem sind im Logbuch, in Abhängigkeit vom Weiterbildungsgang, Kästchen vorhanden, in welche eingetragen wird, wie häufig ein bestimmtes Behandlungsverfahren im Jahr XY durchgeführt worden ist. Die im Logbuch angegebenen Richtzahlen sind Mindestweiterbildungszahlen, die in der vorgegebenen Anzahl während der Weiterbildung zu leisten sind.

Ein Beispiel: Während der Weiterbildungszeit hat eine Chirurgin/ein Chirurg 150 Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse durchzuführen; diese Summe sollte sie/er nach Abschluss der sechsjährigen Weiterbildungszeit vorlegen, um zur Facharztprüfung zugelassen zu werden.

Wie führe ich ein Logbuch richtig?

Wichtige Hinweise zum Führen eines Logbuchs sind im Folgenden der Übersichtshalber aufgelistet:

  • auf der ersten Seite des Logbuchs sind Angaben zur Person auszufüllen und der Weiterbildungsgang einzutragen
  • alle Seiten sind mit Vornamen und Nachnamen zu versehen, um eine eindeutige Identifizierung gewährleisten zu können
  • man sollte es kontinuierlich während der gesamten Weiterbildungszeit führen, um sich Stress und Arbeit zu ersparen
  • die jährliche Anzahl der absolvierten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren ist zu dokumentieren
  • bei geforderten Zahlenangaben bezüglich Behandlungsverfahren ist die tatsächliche Zahl, die man geleistet hat, einzutragen (nicht zulässig ist die Notiz: „mehr als die geforderte Richtzahl“)
  • mindestens einmal pro Jahr ist ein Weiterbildungsgespräch zu führen, in dem der Stand der Weiterbildung reflektiert und schriftlich dokumentiert wird
  • alle Unterschriften müssen identifizierbar sein und mit Datum und Klinik- oder Praxisstempel versehen werden

eLogbuch in spe

Wer in Zukunft seinen Abschluss macht, wird vermutlich die Facharztweiterbildung gemäß einer neuen Weiterbildungsordnung machen. Denn seit dem 1. Juli 2020 kann man das eLogbuch, welches elektronisch erfasst und nicht mehr papiergebunden ist, nutzen.

Auch im Medizinstudium gegenwärtig

Das Logbuch ist nicht nur im Klinikalltag als Assistenzärztin/als Assistenzarzt in Weiterbildung gegenwärtig, sondern bereits im Medizinstudium steter Begleiter, um den Wissensstand und Lernfortschritt zu dokumentieren und zu kontrollieren. So ist für das Praktische Jahr (PJ), das letzte Jahr des Medizinstudiums, auch das Führen eines Logbuchs zur Dokumentation eines Tätigkeitskatalogs vorgesehen und von Stations- bzw. Oberärzten zu unterschreiben. Das ausgefüllte Buch ist nach Ende des jeweiligen Tertials im Sekretariat abzugeben. Dort findet eine Auswertung statt.

Das Logbuch ist ein geeignetes Mittel, um die Arzt-Studenten-Kommunikation zu verbessern und die Integration der Studierenden auf Station zu optimieren, da Lehrinhalte seitens der Studierenden aktiv eingefordert werden können. Das Führen eines PJ-Logbuchs kann zu einer höheren Zufriedenheit der PJ-Studierenden beitragen.

Logbücher für das Praktische Jahr kann man für die angegebenen Fachgebiete als PDF-Dokument online herunterladen – je nachdem an welcher Universität man immatrikuliert ist, können die Dokumente und Inhalte variieren.

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Redaktion
Judith Ehresmann
Judith Ehresmann
Ärztin
Veröffentlicht am: 01.12.2023
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