
Zuschläge an Fronleichnam können sich für viele Ärztinnen und Ärzte richtig bezahlt machen – denn wer an diesem Feiertag Dienst hat, bekommt je nach Tarifvertrag einen satten Aufschlag auf das Grundgehalt. Während viele Menschen den freien Tag genießen, läuft in Kliniken der Betrieb weiter: Notfälle, Bereitschaften, Wochenenddienste. Aber Achtung: Fronleichnam ist nicht überall in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag – ob man von den attraktiven Zuschlägen profitiert, hängt also maßgeblich vom Arbeitsort ab.
Inhaltsverzeichnis
Fronleichnam – Gesetzliche Grundlagen und tarifliche Zuschläge
Feiertagsarbeit steigert das Gehalt – vorausgesetzt, Fronleichnam ist am jeweiligen Arbeitsort überhaupt ein gesetzlicher Feiertag. Denn: Fronleichnam ist nur in acht Bundesländern ein offizieller arbeitsfreier Tag. Dazu zählen: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie einzelne Gemeinden in Sachsen und Thüringen. Hierzu eine Übersicht:
| Bundesland | Fronleichnam gesetzlicher Feiertag? |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja |
| Bayern | Ja |
| Berlin | Nein |
| Brandenburg | Nein |
| Bremen | Nein |
| Hamburg | Nein |
| Hessen | Ja |
| Mecklenburg-Vorpommern | Nein |
| Niedersachsen | Nein |
| Nordrhein-Westfalen | Ja |
| Rheinland-Pfalz | Ja |
| Saarland | Ja |
| Sachsen | Teilweise (nur in katholischen Gemeinden) |
| Sachsen-Anhalt | Nein |
| Schleswig-Holstein | Nein |
| Thüringen | Teilweise (nur in katholischen Gemeinden) |
Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge an Fronleichnam besteht zwar nicht, doch fast alle großen Klinikträger haben entsprechende Regelungen in ihren Tarifverträgen für Ärzte festgeschrieben. Besonders häufig sind die folgenden Zuschläge:
- Zuschläge von 135 % pro Stunde an Feiertagen ohne Freizeitausgleich, 35 % mit Ausgleich: TV-Ärzte TdL (Unikliniken), TV Ärzte VKA (kommunale Kliniken), Caritas und AVR Diakonie
- 135 % Feiertagszuschlag je Stunde ohne Freizeitausgleich: TV-Ärzte Helios
- 50 % Zuschlag zusätzlich zum regulären Stundenlohn: TV-Ärzte Asklepios
Arbeitgeber / Tarifvertrag Zuschlag an Feiertagen (ohne Freizeitausgleich) Zuschlag mit Freizeitausgleich TV-Ärzte TdL (Unikliniken) 135 % 35 % TV-Ärzte VKA (kommunale Kliniken) 135 % 35 % Caritas (AVR) 135 % 35 % Diakonie (AVR) 135 % 35 % TV-Ärzte Helios 135 % kein Freizeitausgleich TV-Ärzte Asklepios 50 % zusätzlich zum regulären Lohn kein Freizeitausgleich
Wichtig: Die Zuschläge beziehen sich immer auf den Stundenanteil des Tabellenentgelts, also abhängig davon, in welcher Entgeltstufe man sich befindet.
Unterschiedliche Feiertagsregelung bei Wohn- und Arbeitsort
Bereitschafts- und Rufdienste an Fronleichnam
Nicht nur der reguläre Dienst, auch Bereitschafts- und Rufdienste an Fronleichnam sind bei vielen Trägern tariflich besonders geregelt – und lohnen sich finanziell zusätzlich.
Die Bewertung der Bereitschaftszeit erhöht sich an Feiertagen um 25 Prozentpunkte. Beispiel: Ein Dienst, der regulär mit 95 Prozent bewertet wird, zählt an Fronleichnam mit 120 Prozent. Für Rufdienste gilt meist eine Pauschale in Höhe des vierfachen individuellen Stundenlohns pro Tag (TV-Ärzte TdL, VKA, Caritas und AVR Diakonie).
Bereitschaftsdienste werden an Helios Kliniken bei mittlerer Belastung an Feiertagen zu 110 Prozent angerechnet. Der Feiertagszuschlag liegt auch hier bei 135 Prozent. Die Rufbereitschaft wird meist pauschal vergütet, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Trotz niedriger Grundbewertung von Bereitschaftsdiensten (z. B. 72,5 %) bietet Asklepios 50 Prozent Feiertagszuschlag on top. Nachtarbeit wird zusätzlich gestaffelt vergütet – mit bis zu 40 Prozent Zuschlag. Bei Rufbereitschaft werden 12,5 Prozent der Zeit angerechnet, ab dem 53. Dienst im Halbjahr steigt der Satz auf 17,5 Prozent.
Mehr dazu Bereitschafts- und Feiertagsdiensten hier:
- Assistenzarzt Vergütung von Dienst, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
- Sonn- und Feiertagsdienst: Was erlaubt ist und mit welchen Zuschlägen Ärztinnen und Ärzte rechnen dürfen
Steuerrecht: Was bleibt netto?
Zuschläge für die Arbeit an Fronleichnam sind steuerlich begünstigt:
- bis zu 125 % steuerfrei (bis zu einem Stundenlohn von 50 EUR), darüber hinaus steuerpflichtig
- Nachtzuschläge (20 bis 6 Uhr) können zusätzlich steuerfrei sein
- der steuerfreie Teil ist außerdem bis zu einem Grundlohn von 25 EUR/Std. auch frei von Sozialversicherungsabgaben, was die Nettosumme spürbar erhöht
Was bedeutet das konkret für den Geldbeutel?
Ein Dienst an Fronleichnam lohnt sich wegen der Zuschläge auf jeden Fall. Laut Tarifvertrag der Länder (TV-Ärzte TdL) erhalten Ärzte für jede geleistete Stunde 135 Prozent Zuschlag, wenn es keinen Freizeitausgleich gibt. Grundlage für die Berechnung ist der normale Stundenlohn, der sich aus Monatsgehalt und Arbeitszeit ergibt.
Rechenbeispiel: Ein 8-Stunden-Dienst bei einer 42-Stunden Woche im 5. Berufsjahr bringt deutlich mehr Geld als an einem Werktag. Je nach Karrierestufe liegt der Mehrverdienst pro Feiertag bei rund 400 Euro bis 600 Euro brutto (ohne Nachtzuschläge)
| Position | Assistenzarzt | Oberarzt |
| Grundlohn (€/h) | 33,81 € | 58,21 € |
| Grundlohn für 8h | 270,48 € | 465,68 € |
| Feiertagszuschlag (135 %) | 365,15 € (davon 135% - 125% = 10%; 10% x Grundlohn= 27,04 € steuerpflichtig) | 628,67 € (steuerpflichtig) |
| Gesamteinnahmen brutto | 635,63 € | 1.094,35 € |
| Steuerpflichtiger Anteil | 297,52 € | 1.094,35 € |
| SV-Abzug (gesamt 20,3 %) | 129,03 € | 222,15 € |
| Steuerabzug (geschätzt) | 74,38 € | 273,59 € |
| Netto (geschätzt) | ca. 432,22 € | ca. 598,61 € |













