Das Gehalt von Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken unterliegt dem Tarifvertrag der Länder (TV Ärzte TdL), der eine spezifische Vergütungsstruktur bietet. Dieser Vertrag deckt Grundgehälter, Sonderzulagen und Anpassungen durch Tarifverhandlungen ab.Wir beleuchten den Anwendungsbereich, die neuesten Gehaltstabellen und die möglichen Zuschläge unter dem TdL.
Inhaltsverzeichnis
TV Ärzte Uniklinik – Entgelttabelle 2024
Seit dem 1.April 2024 ist der aktuelle Tarifvertrag für Ärzte an Universitätskliniken (TdL) in Kraft. Dieser bezieht sich auf eine 42 Stunden Woche. Der Aufstieg innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt nach der Berufserfahrung. So startet beispielsweise ein Assistenzarzt in einem Universitätsklinikum mit einen Gehalt von 5.308,41 Euro monatlich.
Gültig von 01.04.2024 bis 31.01.2025 Quelle: TV Ärzte
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.308,41 € 5.609,30 € 5.824,22 € 6.196,76 € 6.640,89 € 6.814,12 € Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.006,25 € 7.593,70 € 8.109,49 € 8.399,34 € 8.557,35 € 8.775,73 € Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 8.775,73 € 9.291,53 € 10.029,39 € Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 10.323,14 € 11.060,98 € 11.648,42 €
Bis zum 31. Dezember 2025 gilt eine Arbeitswoche von 42 Stunden; ab dem 1. Januar 2026 wird diese auf 40 Stunden reduziert. Alle angegebenen Beträge sind in Euro, verstehen sich als Bruttomonatsgehälter und werden ohne Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Die folgende Entgelttabelle ist ab 01.02.2025 bis 31.03.2026 gültig:
Gültig von 01.02.2025 bis 31.03.2026 Quelle: Marburger Bund
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.626,91 € 5.945,86 € 6.173,67 € 6.568,57 € 7.039,34 € 7.222,97 € Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.426,63 € 8.049,32 € 8.596,06 € 8.903,30 € 9.070,79 € 9.302,27 € Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9.302,27 € 9.849,02 € 10.631,15 € Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 10.942,53 € 11.724,64 € 12.347,33 €
Zuschläge nach TV Ärzte TdL
Für Ärzte im Tarifvertrag der Länder (TdL) gibt es neben dem Grundgehalt verschiedene Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit. Die Prozentzuschläge beziehen sich dabei auf das Stundenentgelt:
- Überstunden (Arbeit über die normale Zeit hinaus): + 15 % des normalen Stundenlohns
- Nachtarbeit (zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens): + 20 %
- Sonntagsarbeit: + 25 %
- Feiertagsarbeit: Wenn man keinen freien Tag als Ausgleich bekommt: + 135 %; mit einem freien Tag als Ausgleich: + 35 %
- Arbeit am 24. und 31. Dezember nach 6 Uhr morgens: + 35 %
- Samstagsarbeit von 13 bis 21 Uhr: + 20 %
Falls verschiedene dieser Zuschläge gleichzeitig gelten könnten, wird nur der höchste berücksichtigt. Es ist immer möglich, statt mehr Geld, zusätzliche freie Zeit zu erfragen.
Besondere Zulagen
- regelmäßige Wechselschichtarbeit: 105 Euro jeden Monat extra
- gelegentliche Wechselschichtarbeit: 0,63 Euro extra pro Stunde
- regelmäßige Schichtarbeit: 40 Euro extra pro Monat
- gelegentliche Schichtarbeit: 0,24 Euro extra pro Stunde
Bereitschaftsdienst
Ärzte bekommen eine Pauschale pro Tag für Rufbereitschaft, abhängig von ihrer Entgeltgruppe. Für 12 Stunden oder mehr Rufbereitschaft (wochentags) bekommt ein Arzt das Doppelte des Stundenlohns. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sogar das Vierfache. Für kürzere Rufbereitschaften unter 12 Stunden erfolgt eine Zulage um 12,5 % des Stundenlohns.
Die Arbeit während des Bereitschaftsdienstes wird in zwei Stufen bewertet:
• Stufe I (bis 25 % Arbeitsleistung): 60 % der Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet
• Stufe II (mehr als 25 % bis 49 % Arbeitsleistung): 95 % der Zeit zählt als Arbeitszeit
• an Feiertagen steigt die Bewertung um 25 Prozentpunkte
Dabei kann man wählen, ob man für Bereitschaftsdienste Bezahlung oder Freizeitausgleich möchte. Zusätzlich steigt nach mehr als vier Bereitschaftsdiensten im Monat die Bewertung pro zusätzlichen Dienst um 10 Prozentpunkte. Für Bereitschaftsdienste in der Nacht (21 Uhr bis 6 Uhr) gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von 20 % pro Stunde, der jedoch nicht in Freizeit umgewandelt werden kann.
Urlaubsanspruch
Ärzte an Universitätskliniken steht ein Erholungsurlaub zu, der bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche 30 Arbeitstage umfasst. Diese Urlaubstage orientieren sich an den regulären Arbeitstagen, wobei gesetzliche Feiertage hierbei nicht mitzählen. Sollte die Arbeitswoche anders gestaltet sein, wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
Neben dem regulären Urlaub gibt es außerdem Zusatzurlaub für Ärzte, die ständige Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten. Dieser Zusatz beträgt einen zusätzlichen Urlaubstag für je zwei bzw. vier Monate dieser Arbeit. Für geleistete Nachtarbeit kann ebenfalls Zusatzurlaub gewährt werden, abgestuft nach der Anzahl der geleisteten Nachtarbeitsstunden, mit einem Maximum von sechs Tagen pro Jahr. Der Gesamturlaub, bestehend aus Erholungs- und Zusatzurlaub, darf momentan 38 Tage nicht überschreiten. Bei wichtigen persönlichen Gründen ist es dennoch möglich, Sonderurlaub zu beantragen, allerdings ohne Fortzahlung des Entgelts.
Anwendungsbereich des TV Ärzte TdL
Der TV Ärzte TdL gilt für Ärzte an Universitätskliniken. Aktuell gibt es in Deutschland 36 Unikliniken, wobei die Charité in Berlin die größte in Deutschland ist. Die Länder sind in diesem Zusammenhang Arbeitgeber, die die Rahmenbedingungen für Ärzte an ihren Universitätskliniken festlegen. Im Gegensatz zum TVöD VKA, der sich auf kommunale Einrichtungen konzentriert, fokussiert der TdL auf die universitäre medizinische Forschung und Lehre. Dieser Tarifvertrag wird zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Marburger Bund verhandelt.
TdL: In allen Bundesländern gleich?
Da die Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Interessen fast aller Bundesländervertritt, ist der Tarifvertrag im Wesentlichen in allen beteiligten Ländern gleich. Abweichende Tarifverträge gelten z.B. in den Bundesländern Berlin, Hamburg und Hessen. Es gibt daneben einige länderspezifische Regelungen oder Zusätze, die in einzelnen Bundesländern gelten können. Diese Unterschiede betreffen oft zusätzliche Leistungen oder spezielle Regelungen, die auf die spezifischen Bedingungen und Bedürfnisse in den einzelnen Ländern eingehen. Einschränkungen gibt es bei bestimmten Personengruppen wie z. B. geringfügig beschäftigte Ärzte, Ärzte mit regelmäßigem Entgelt über Entgeltgruppe Ä 4 und Chefärzten.
Der Arbeitsbereich
An den 36 Universitätskliniken in Deutschland dreht sich, neben der Patientenversorgung, vieles um Forschung und Lehre. Ärzte behandeln dort ein breites Spektrum an Krankheiten, oft seltene und komplexe Fälle. Dabei arbeiten sie eng mit Kollegen zusammen. Die Kliniken spielen eine zentrale Rolle bei der Einführung neuer medizinischer Innovationen. Sei es durch die Nutzung von Forschungsergebnissen in der Patientenversorgung oder durch die Aus- und Weiterbildung von Studenten. Trotz guter Forschungsmöglichkeiten bleibt im Alltag wenig Zeit für die Forschung, sodass diese oft erst nach der regulären Arbeitszeit stattfindet. Das wiederum führt oft zu Überstunden. Die Kliniken bieten regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten und die Chance, Forschungsergebnisse auf nationalen und internationalen Kongressen zu präsentieren. Ärzte haben hier die Möglichkeit, neben ihrer klinischen Tätigkeit eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Allerdings sind Teilzeitoptionen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Vergleich zu anderen Einrichtungen eingeschränkt.