
Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen zählen Ärzte/-innen weiterhin zu den Bestverdiener/-innen. Aus dem StepStone-Gehaltsreport 2022 geht hervor, dass das durchschnittliche Gehalt bei 92.597 Euro liegt. Arzt/Ärztin-Gehalt ist allerdings nicht gleich Arzt/Ärztin-Gehalt. Es gibt verschiedene Faktoren, die auf die Höhe des Verdienst Einfluss nehmen. Wissenswertes dazu im folgenden Beitrag.
Einflussfaktoren auf das Gehalt eines/-r Arztes/Ärztin
Folgende Faktoren können Einfluss auf das Einkommen eines/-r Arztes/Ärztin nehmen:
- Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit (z.B. eigene Praxis oder als Honorararzt/-ärztin tätig)
- Festgehalt oder an die Auslastung der Praxis gebunden
- Tarifvertrag oder außertarifliche Vergütung
- Berufserfahrung
- Position
- Regionale Unterschiede
Im Folgenden werden die einzelnen Einflussfaktoren näher erläutert.
Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit
Die Höhe des Gehalts wird unter anderem auch durch die Entscheidung, ob man als Arzt/Ärztin in einem Angestelltenverhältnis arbeiten möchte oder sich als niedergelassene/-r Arzt/Ärztin selbstständig machen möchte, beeinflusst. Sind Ärzte/-innen in einem ambulanten Bereich angestellt können sie ein Festgehalt erhalten.
Wer als niedergelassene/-r Arzt/Ärztin plant, sich mit einer eigenen Facharztpraxis selbstständig zu machen, kann selbst in die Hand nehmen, wie hoch Gehalt und Einkommen liegen. Die Vor- und Nachteile einer Selbstständigkeit sollte man im Vorfeld bedacht haben und diese gründlich gegeneinander abgewogen haben.
Das durchschnittliche Gehalt eines niedergelassenen/-r Arztes/Ärztin kann prinzipiell nicht pauschalisiert werden. Grund hierfür sind verschiedene Störvariablen, die die Ermittlung des Einkommens beeinträchtigen.
Zu erwähnen sind zum Beispiel die unterschiedlichen Einkommen und Ausgaben von Praxen, die durch die Größe einer Praxis und die Größe des Einzugsgebiets, die maximale Arbeitszeit oder die Art der Behandlung (konservativ vs. operativ) beeinflusst wird.
Darüber hinaus variiert das Einkommen niedergelassener Ärzte/-innen in Abhängigkeit von der jeweiligen Fachrichtung: Dem Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung zufolge zeigen sich je nach Fachgruppe teils erhebliche Unterschiede bei den Einnahmen: Radiologen weisen mit 314.965 Euro den höchsten Jahresüberschuss auf, den zweiten Platz nehmen Kardiologen mit 301.894 Euro ein und das Schlusslicht bildeten Ärzte/-innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapeuten/-innen.
Die hohen Bruttoeinnahmen niedergelassener Arztpraxen können irreführend sein: Die tatsächlichen Einnahmen (Reinertrag) entsprechen erst abzüglich aller Aufwendungen. Im Folgenden eine Erklärung hierzu am Beispiel einer Praxis für Allgemeinmedizin: Während sich die durchschnittlichen Einnahmen einer allgemeinmedizinischen Praxis bei 405.000 Euro liegen und die Ausgaben ungefähr 178.000 Euro betragen, erzielt man einen Reinertrag von 227.000 Euro pro Praxis (167.000 Euro pro Praxisinhaber) – es bleiben über 50 Prozent der Einnahmen.
Tarifvertrag oder außertarifliche Vergütung, Berufserfahrung und Position
Einen großen Einfluss auf das Gehalt eines/-r Arztes/Ärztin nimmt berechtigterweise die Karriereposition: In der medizinischen Branche wird unterschieden zwischen Assistenzärzten/-innen, Fachärzten/-innen, Oberärzten/-innen und Chefarzt/-ärztin.
In Krankenhäusern wird das Gehalt für Ärzte/-innen durch die jeweiligen Tarifverträge geregelt und hängt darüber hinaus von der Wahl des Arbeitgebers ab: Ein/e Assistenzarzt/-ärztin verdient als Berufseinsteiger/in weniger Gehalt als ein/e erfahrene/r Chefarzt/-ärztin. Trotz allem rangieren Assistenzärzte/-innen verglichen mit anderen Berufsgruppen mit ihrem Verdienst immer noch weit oben.
Das durchschnittliche Jahresgehalt in Abhängigkeit von Qualifikation und Berufserfahrung liegt bei
- einem/-r Assistenzarzt/-ärztin bei 65.490 Euro
- einem/-r Facharzt/-ärztin bei 97.214 Euro
- einem/-r Oberarzt/-ärztin bei 114.589 Euro
Chefärzte/-innen verhandeln ihre Gehälter außertariflich.
Im Hinblick auf die Wahl des Arbeitgebers lässt sich unterscheiden zwischen:
- Unikliniken: Die Gehälter an den Unikliniken richten sich nach TV-Ärzte TdL (Tarifgemeinschaft der Länder)
- Kommunalen Krankenhäusern: An kommunalen Krankenhäusern erfolgt die Vergütung nach TV-Ärzte/VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände)
- Privaten Klinikkonzerne: Private Klinikkonzerne verwenden in der Regel ihre eigenen Tarifverträge (TV)
Beispielhaft der Verdienst eines/-r Assistenzarzt/-ärztin abhängig von der Wahl des Arbeitgebers: Ein/e Assistenzarzt/-ärztin würde in einem kommunalen Krankenhaus ein Einstiegsgehalt von monatlich 4.694,75 Euro verdienen und in einer Uniklinik 4.938,79 Euro.
Regionale Unterschiede
Darüber hinaus können auch regionale Unterschiede Einfluss darauf nehmen, wieviel man verdient. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen spielen regionale Gehaltsunterschiede allerdings eine weniger entscheidende Rolle, da der Verdienst prinzipiell von dem jeweiligen Tarifvertrag des Arbeitgebers abhängig ist.
Sofern Ärzte/-innen in einem Angestelltenverhältnis im ambulanten Bereich tätig sein, sind die Gehälter nur leicht unterschiedlich zwischen Stadt und Land – dies geht aus einer Untersuchung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank hervor.
Einen deutlichen regionalen Gehaltsunterschied gibt es unter Hausärzten/-innen: In der Großstadt verdienen Hausärzte/-innen jährlich 74.900 Euro brutto während Hausärzte/-innen auf dem Land mit ungefähr 78.200 Euro brutto mehr erhalten.













