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praktischArzt » Mediziner » Die Bezahlung von Assistenzärzten im Dienst

Assistenzarzt Vergütung von Dienst, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft

Zuletzt aktualisiert : 30.10.2022
Assistenzarzt Vergütung Dienste PraktischArzt

Was sind Dienste als Assistenzarzt?

Jeder Medizinstudent und Assistenzarzt kennt das Thema: Dienste! Im Rahmen der Dienste ist man Nachts und am Wochenende sowie an den Feiertagen mehr oder weniger allein in der Klinik für die aufkommenden Notfälle verantwortlich.

Das bedeutet große Verantwortung und wenig bis gar keinen Schlaf. Gerade am Anfang der Assistenzarztzeit stellt dies eine große Herausforderung dar und ist häufig ein Grund für schlaflose Nächte, nicht nur an, sondern auch schon vor den Dienst-Tagen. Unterschieden wird zwischen Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft.

Hat man die ersten Dienste „überlebt“ stellt sich im Anschluss oft ein Euphoriegefühl ein. Langfristig jedoch zehren die schlaflosen Nächte und durchgearbeiteten Wochenenden an jedem Arzt.

Der Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst bedeutet, man ist in der Klinik und hält sich für Notfälle bereit. Nicht zu verwechseln sind sie mit den Rufbereitschaftsdiensten. Hier ist man zu Hause und wird im Notfall in die Klinik gerufen. Die Vergütung bei Rufbereitschaften unterscheidet sich je nachdem ob man in die Klinik gerufen wurde oder nicht. Dazu mehr in einem folgenden Abschnitt des Textes.

Zwiespalt: Stundenlohn und Vergütung gegen Überstunden und Belastung

Die Meinungen sind geteilt, wenn man sich mit seinen Kollegen über das Thema Dienste bespricht. Die einen finden die zusätzliche Belastung zwar anstrengend, wollen aber auf das zusätzliche Gehalt nicht verzichten. Die anderen finden, dass die Bezahlung der Dienste nicht gut genug ist, um die psychische und körperliche Belastung aufzuwiegen und würden auf das zusätzliche Geld gerne verzichten, wenn sie dafür nicht mehr ständig Nachts, sonntags sowie an Feiertagen ihre Zeit in der Klinik statt mit Familie und Freunden verbringen müssten.

Vorher prüfen: wie viele Dienste, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft

Doch wie sieht es denn nun mit dem Ausgleich für diese Strapazen aus? Die Dienstmodelle sind sehr verschieden von Klinik zu Klinik. Solltet Ihr ein Vorstellungsgespräch haben, bittet auch um einen Hospitationstag und befragt Eure Kollegen in spe genau dazu! Wie viele Nachtdienste und Wochenenddienste sind die Regel? Mit wie viel Prozent sind die Bereitschaftsdienste eingestuft? Nach welchem Tarifvertrag erfolgt die Bezahlung?

Wie hoch ist die Vergütung beziehungsweise der Stundenlohn für die Mehrarbeit?

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Unikliniken meist die höchsten Gehälter zahlen. Das Grundgehalt des Assistenzarztes in den ersten zwei Berufsjahren liegt zwischen ca. 4.800 € und 5.100 € Brutto.

Dazu kommen die in den meisten Fachrichtungen üblichen Bereitschaftsdienste. Für die Rufbereitschaften wird, so man nicht gerufen wurde, meist ein Bruttolohn von unter 60 € für die ganze Nacht gezahlt.

Wir man gerufen, richtet sich die Bezahlung nach der Länge des Einsatzes. Hier wird der reguläre Stundenlohn plus je nachdem Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschlag gezahlt.

Für die Rufbereitschaft gibt es in der Regel keinen Freizeitausgleich. Man arbeitet also am nächsten Tag normal weiter, auch wenn man die ganze Nacht z.B. im OP stand.

Das macht die Rufbereitschaftsdienste aber auch lukrativ, denn für normale Bereitschaftsdienste werden die freien Stunden am Tag nach dem Dienst von der Vergütung wieder abgezogen. Hier bleiben nur die Zuschläge, die man pro Stunde Bereitschaftsdienst erhält. Je nachdem welchen Zeitraum die Klinik dann als Bereitschaftszeit erklärt, ist es so in einigen Kliniken sogar möglich, mit „Minusstunden“ aus einer Dienstwoche zu kommen. Diese Stunden müssen dann z.B. durch einen zusätzlichen Wochenendeinsatz „nachgearbeitet“ werden.

Erläuterung der Bezahlung der Dienste am TV-Ärzte Hessen

Wir erläutern die Bezahlung der Dienste hier am Beispiel des TV Ärzte Hessen. Eingeteilt wird in drei verschiedene Bereitschaftsdienststufen. Diese ist davon abhängig wie die Verwaltung der Klinik die Häufigkeit der Einsätze im Dienst einstuft.

Bereitschaftsdienststufe I bedeutet, man bekommt ca. 60% der Zeit vergütet. Die übrige Zeit wird nicht vergütet, da man in dieser Zeit in seinem Bereitschaftsdienstzimmer liegen und selig schlafen soll.

Bei Stufe II bekommt man 80% der Arbeitszeit angerechnet, bei Stufe III 95%.

An gesetzlichen Feiertagen werden nochmal 25% aufgeschlagen.

Der Stundenlohn bei Diensten für Assistenzärzte

Vergütet wird der Bereitschaftsdienst mit dem individuellen Stundenlohn, der von der Gehaltsstufe des Assistenzarztes abhängt und bei einem Berufsanfänger in Entgeltgruppe I bei 30,25 € Brutto liegt.

Stundenlohn bei Diensten nach Entgeltgruppe

Die Stundenentgelte entwickeln sich je Entgeltgruppe (Beispiel TV-Ärzte VKA):

  • EG I: 30,25€ / Stunde
  • EG II: 35,97 € / Stunde
  • EG III: 38,83 € / Stunde
  • EG IV: 42,25 € / Stunde

Hat man also von 18 Uhr bis 6 Uhr am nächsten Tag Dienst gehabt und wird mit 95% vergütet, fehlt aber am nächsten Tag 8 Arbeitsstunden aufgrund von Dienstfrei bleiben ca. 4 Stunden, die mit insgesamt ca. 121 € brutto vergütet werden.

Nachtarbeitszuschlag bei Diensten nach Entgeltgruppe

Dazu kommt für die Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr der Nachtarbeitszuschlag, der bei ca. 6,05 € Brutto pro Stunde liegt und für jede Dienststunde je nach Dienststufe gezahlt wird. Die Vergütung ist logischerweise dementsprechend niedriger in der Dienststufe I.

Die Nachtzuschläge entwickeln sich ebenfalls je Entgeltgruppe (Beispiel TV-Ärzte VKA):

  • EG I: 6,05 € / Stunde
  • EG II: 7,19 € / Stunde
  • EG III: 7,76 € / Stunde
  • EG IV: 8,45€ / Stunde

Feiertagszuschlag bei Diensten nach Entgeltgruppe

Feiertage können verhältnismäßig besonders lukrativ werden. Arbeitszeiten während Feiertagen wird ein Zeitzuschlag in Höhe von 35 % des Stundenentgeltes gewährt in Kombination mit Freizeitausgleich. Ein Zuschlag von 135% greift,  wenn kein Freizeitausgleich stattfindet.

Auch die Auszahlung der Feiertagszuschläge richten sich nach den Entgeltgruppen (Beispiel TV-Ärzte VKA) in diesem Beispiel mit Freizeitausgleich berechnet:

  • EG I: 10,58 € / Stunde
  • EG II: 12,58 € / Stunde
  • EG III: 13,59 € / Stunde
  • EG IV: 14,78 € / Stunde

Wenn Ihr die Regelungen noch einmal ganz im Details nachlesen möchtet, könnt Ihr dies bei den verschiedenen Tarifverträgen tun. In den Tarifverträgen sind die Stundenentgelte, Bereitschaftsdienst-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge je Entgeltgruppe aufgeführt.

Die Dienste sind wie beschrieben ein zusätzlicher Stundenlohn für den Arzt. Die Basisgehälter hingegen werden in den verschiedenen Tarifverträgen definiert. Eine Übersicht der verschiedenen Tarifverträge und der jeweiligen Löhne in Abhängigkeit der Berufsausübung findet Ihr im Artikel Assistenzarzt Gehalt.

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Inhaltsverzeichnis

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  1. Was sind Dienste als Assistenzarzt?
  2. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  3. Zwiespalt: Stundenlohn und Vergütung gegen Überstunden und Belastung
  4. Vorher prüfen: wie viele Dienste, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft
  5. Wie hoch ist die Vergütung für die Mehrarbeit?
  6. Erläuterung der Bezahlung der Dienste am TV-Ärzte Hessen
  7. Stellenanzeigen für Ärzte

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