Beim Gehalt profitieren Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Einrichtungen von einem klar strukturierten Vergütungssystem nach einem Tarifvertrag des öffentlichen Diensts, dem TV Ärzte VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände). Dieser umfasst dabei nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Zuschläge für besondere Arbeitszeiten und zusätzliche Belastungen. Durch die regelmäßige Anpassung durch Tarifverhandlungen bleibt die Vergütung aktuell sowie wettbewerbsfähig.
Inhaltsverzeichnis
TV Ärzte VKA – Entgelttabelle 2024
Die Entgelttabelle des TV-Ärzte VKA gilt ab 01.04.2024:
Gültig von 01.04.2024 bis 30.06.2024 Quelle: TV Ärzte
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.288,32 € 5.588,11 € 5.802,19 € 6.173,28 € 6.615,77 € 6.797,77 € II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 6.979,74 € 7.564,95 € 8.078,81 € 8.378,57 € 8.671,15 € 8.963,74 € III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 8.742,54 € 9.256,37 € 9.991,49 € IV Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 10.284,04 € 11.019,20 €
TV Ärzte VKA – Eingruppierung
Im Rahmen des Tarifvertrags für kommunale Einrichtungen erfolgt die Vergütung der Angestellten nach einer speziell hierfür konzipierten Entgelttabelle. Die Tabelle ist in insgesamt vier Entgeltgruppen gegliedert, die sechs Entwicklungsstufen umfassen. Ärzte steigen basierend auf der Dauer ihrer Beschäftigung innerhalb derselben Entgeltgruppe auf.
a) In der Entgeltgruppe I (Ärzte in grundlegenden Positionen) erfolgt der Aufstieg:
- in Stufe 2 nach einem Jahr
- in Stufe 3 nach zwei Jahren
- in Stufe 4 nach drei Jahren
- in Stufe 5 nach vier Jahren
- in Stufe 6 nach fünf Jahren ärztlicher Tätigkeit.
b) In der Entgeltgruppe II (Fachärzte) sieht der Aufstieg vor:
- in Stufe 2 nach drei Jahren
- in Stufe 3 nach sechs Jahren
- in Stufe 4 nach acht Jahren
- in Stufe 5 nach zehn Jahren
- in Stufe 6 nach zwölf Jahren fachärztlicher Tätigkeit
c) Für die Entgeltgruppe III (Oberärzte) ist der Aufstieg wie folgt geregelt:
- in Stufe 2 nach drei Jahren
- in Stufe 3 nach sechs Jahren oberärztlicher Tätigkeit.
d) In der Entgeltgruppe IV (leitende Oberärzte) erfolgt der Aufstieg:
- in Stufe 2 nach drei Jahren Tätigkeit als leitender Oberarzt.
Zuschläge nach TV Ärzte VKA
Ärzte profitieren von zusätzlichen Zuschlägen zu ihrem Grundgehalt für spezielle Arbeitszeiten. Die Struktur der Zuschläge ist wie folgt geordnet:
- Überstunden und Nachtarbeit: Zuschlag von jeweils 15 Prozent
- Sonntagsarbeit: Zuschlag von 25 Prozent
- Samstagsarbeit (13 bis 21 Uhr, ohne Wechselschicht- oder Schichtarbeit): Zuschlag von 0,64 Euro pro Stunde
- Heiligabend und Silvester (ab 6 Uhr morgens) Zuschlag von 35 Prozent
- Feiertagsarbeit: ohne Freizeitausgleich wird das Gehalt um 135 Prozent erhöht, mit Freizeitausgleich um 35 Prozent
Bereitschaftsdienst
Die Bereitschaftsdienstentgelttabelle der VKA, gültig vom 1. April 2024 bis zum 30. Juni 2024, legt die stündlichen Entgelte für Ärzte in Bereitschaftsdiensten je nach Entgeltgruppe (EG) und Berufsjahr fest. Die Eingruppierung und die damit verbundene Entgeltstruktur richten sich dabei nach der Berufserfahrung. So startet beispielsweise ein Assistenzarzt im ersten sowie im zweiten Berufsjahr mit bei 34,07 Euro pro Stunde. Ein Facharzt (EG II) startet mit 40,51 Euro pro Stunde, wobei sich das Entgelt ab dem vierten und bis zum sechsten Jahr auf 41,80 € pro Stunde steigt. Das meiste zusätzliche Entgelt erhält mit 47,60 Euro ein leitender Oberarzt. Im Folgenden sehen Sie die Bereitschaftsdienstentgelte mit Gültigkeit vom 01.04.2024 bis zum 30.06.2024:
ab dem | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
---|---|---|---|---|---|---|
EG I | 34,07 € | 34,07 € | 35,36 € | 35,36 € | 36,65 € | 36,65 € |
ab dem | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | 13. Jahr |
EG II | 40,51 € | 40,51 € | 41,80 € | 41,80 € | 43,11 € | 43,11 € |
EG III | 43,74 € | 43,74 € | 45,02 € | |||
EG IV | 47,60 € | 47,60 € |
Zusätzlich zum stündlichen Bereitschaftsdienstentgelt erhalten Ärzte einen Zuschlag von 15 Prozent des Stundenentgelts für die Dauer des Bereitschaftsdienstes. Dieser Zuschlag ist nicht in Freizeit umwandelbar. Bei mehr als vier Diensten pro Monat erhöht sich die Bewertung des Bereitschaftsdienstes um 10 Prozentpunkte, mit weiteren Zunahmen bei jedem zusätzlichen Dienst.
Urlaubsanspruch
Im Rahmen des VKA haben Ärzte jedes Jahr Anspruch auf Erholungsurlaub, wobei das Entgelt fortgezahlt wird. Bei einer Fünf-Tage-Woche umfasst dieser Urlaub 31 Arbeitstage. Ändert sich aber die Verteilung der Arbeitszeit, passt sich auch der Urlaubsanspruch entsprechend an.
Für Ärzte, die regelmäßig Schicht- oder Wechselschichtarbeit leisten, gibt es zusätzlichen Urlaub. Dieser bemisst sich je nach Dauer der geleisteten Nachtarbeitsstunden und der Bereitschaftsdienste während der Nacht:
- für Wechselschichtarbeit gibt es pro zwei Monate einen zusätzlichen Urlaubstag
- für Schichtarbeit: alle vier Monate einen zusätzlichen Tag
Wer im Jahr mindestens 150 Nachtarbeitsstunden leistet, erhält zusätzliche Urlaubstage, angefangen bei einem Tag bis zu vier Tagen bei 600 Stunden. Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden führen ebenfalls zu Zusatzurlaub, abhängig von der geleisteten Stundenzahl.
Insgesamt darf der Gesamturlaub, bestehend aus Erholungs- und Zusatzurlaub, 36 Arbeitstage nicht überschreiten, mit Ausnahmen für Personen ab 50 Jahren oder bei Wechselschichtarbeit, wo die Obergrenze auf 37 Tage angehoben wird. Zusatzurlaube werden jährlich bis zu sechs Tage gewährt, wobei für die Berechnung des Zusatzurlaubs die tatsächlich geleistete Schichtarbeit ausschlaggebend ist.
Schließlich können Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Sonderurlaub erhalten, wobei während dieser Zeit das Entgelt nicht fortgezahlt wird.
Geltungsbereich des TV Ärzte VKA
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der kommunalen Arbeitgeber betrifft Ärzte, die in kommunalen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen angestellt sind. Der TV Ärzte VKA vertritt hierbei die Interessen dieser Einrichtungen auf Bundesebene und gilt bundesweit (Ausnahme: Bundesland Berlin). Einige Beispiele für Arbeitgeber, die nach VKA zahlen, sind städtische Kliniken, kommunale Gesundheitszentren sowie öffentliche Pflegeheime. Der TV Ärzte VKA sorgt dafür, dass die Arbeitsbedingungen und Vergütungen einheitlich geregelt sind. Er wird zwischen VKA und Marburger Bund verhandelt. Dabei ist er neben dem TV Ärzte TdL für Ärzte an Universitätskliniken einer der zwei grundsätzlichen Haupttarifverträge für Ärzte im öffentlichen Dienst. Der VKA ist somit eine „Untereinheit“ des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
TVöD: TdL, VKA oder Bund?
Unter TVöD finden sich drei Tarifverträge, die für Ärzte relevant sein können, je nach Beschäftigung. Neben dem TV Ärzte TdL (Unikliniken) und dem TV Ärzte VKA (kommunale Häuser) wird der TVöD Bund für Bundesbehörden und -einrichtungen angewendet.
Der Arbeitsbereich
Kommunale Kliniken stellen die größte Gruppe unter den Krankenhausträgern dar, basierend auf der Anzahl der Betten. Assistenzärzte, die in kommunalen Kliniken starten, profitieren oft von einer exzellenten klinischen Weiterbildungsmöglichkeit. Hier können sie Rotationen und Fortbildungen schnell und effizient durchlaufen.
Dabei konzentriert sich die tägliche Arbeit vor allem auf die klinische Versorgung von Patienten. Die Vielfalt und der Umfang der diagnostizierten Fälle hängen dabei direkt von den Überweisungen durch niedergelassene Ärzte ab. Dies führt wiederum zu einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Ärzten im Krankenhaus und den niedergelassenen Medizinern. In kommunalen Krankenhäusern steht die klinische Arbeit also im Mittelpunkt. Dabei nimmt die Forschung oft eine Nebenrolle ein. Diese beschränkt sich größtenteils auf die Beteiligung an klinischen Studien, wodurch eine wissenschaftliche Laufbahn selten in Betracht kommt. Im Gegensatz dazu wird an Universitätskliniken diesem Aspekt eine hohe Bedeutung beigemessen. Lesen Sie dazu auch: