
Beim Gehalt profitieren Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Einrichtungen von einem klar strukturierten Vergütungssystem nach einem Tarifvertrag des öffentlichen Diensts, dem TV Ärzte VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände). Dieser umfasst dabei nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Zuschläge für besondere Arbeitszeiten und zusätzliche Belastungen. Durch die regelmäßige Anpassung durch Tarifverhandlungen bleibt die Vergütung aktuell sowie wettbewerbsfähig.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Der TV Ärzte VKA regelt die Vergütung von Ärzten an kommunalen Krankenhäusern mit einer Entgelttabelle, die zum 1. Juni 2026 um 2 % angehoben
- Assistenzärzte, Fachärzte, Oberärzte und leitende Oberärzte werden in vier Entgeltgruppen (EG I–IV) mit je bis zu sechs Stufen eingruppiert; der Aufstieg erfolgt nach fest definierten Beschäftigungszeiten.
- Neben dem Grundgehalt erhalten Ärzte umfangreiche Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Samstagsarbeit, die das Einkommen deutlich erhöhen können.
- Der Tarifvertrag sieht Bereitschaftsdienstentgelte nach Entgeltgruppe und Stufe vor (z. B. ab 36,86 € pro Stunde für Assistenzärzte) plus zusätzliche prozentuale Zuschläge.
TV Ärzte VKA – Entgelttabelle 2026
Die aktuelle Entgelttabelle des TV-Ärzte VKA hat eine offizielle Laufzeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2026 und beinhaltet eine Gehaltserhöhung um 2 Prozent gegenüber dem vorherigen Bezugszeitraum:
Gültig von 01.06.2026 bis 31.12.2026 Quelle: TV VKA
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.722,05 € 6.046,42 € 6.278,07 € 6.679,58 € 7.158,37 € 7.355,29 € II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.552,19 € 8.185,40 € 8.741,40 € 9.065,74 € 9.382,33 € 9.698,91 € III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9.459,56 € 10.015,53 € 10.810,95 € IV Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 11.127,50 € 11.922,95 €
Entgelttabelle VKA 2025/26
Bis zum 31. Mai 2026 verdienten Ärzte bei kommunalen Trägern entsprechend dieser Tabelle:
Gültig von 01.08.2025 bis 31.05.2026 Quelle: TV Ärzte
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.609,85 € 5.927,86 € 6.154,97 € 6.548,61 € 7.018,01 € 7.211,07 € II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.404,11 € 8.024,90 € 8.569,99 € 8.887,98 € 9.198,36 € 9.508,74 € III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9.274,08 € 9.818,15 € 10.598,97 € IV Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 10.909,31 € 11.689,17 €
Die Tabellenbeträge sind monatliche Bruttogehälter. Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften, Überstunden und Zeitzuschläge werden zusätzlich berücksichtigt.
TV Ärzte VKA – Eingruppierung
Im Rahmen des Tarifvertrags für kommunale Einrichtungen erfolgt die Vergütung der Angestellten nach einer speziell hierfür konzipierten Entgelttabelle. Die Tabelle ist in insgesamt vier Entgeltgruppen gegliedert, die sechs Entwicklungsstufen umfassen. Ärzte steigen basierend auf der Dauer ihrer Beschäftigung innerhalb derselben Entgeltgruppe auf. Die Entgeltgruppe richtet sich nicht allein nach der Stellenbezeichnung, sondern nach der tatsächlich und ausdrücklich übertragenen Tätigkeit.
a) In der Entgeltgruppe I (Ärzte in grundlegenden Positionen) erfolgt der Aufstieg:
- in Stufe 2 nach einem Jahr
- in Stufe 3 nach zwei Jahren
- in Stufe 4 nach drei Jahren
- in Stufe 5 nach vier Jahren
- in Stufe 6 nach fünf Jahren ärztlicher Tätigkeit.
b) In der Entgeltgruppe II (Fachärzte) sieht der Aufstieg vor:
- in Stufe 2 nach drei Jahren
- in Stufe 3 nach sechs Jahren
- in Stufe 4 nach acht Jahren
- in Stufe 5 nach zehn Jahren
- in Stufe 6 nach zwölf Jahren fachärztlicher Tätigkeit
c) Für die Entgeltgruppe III (Oberärzte) ist der Aufstieg wie folgt geregelt:
- in Stufe 2 nach drei Jahren
- in Stufe 3 nach sechs Jahren oberärztlicher Tätigkeit.
d) In der Entgeltgruppe IV (leitende Oberärzte) erfolgt der Aufstieg:
- in Stufe 2 nach drei Jahren Tätigkeit als leitender Oberarzt.
Zuschläge nach TV Ärzte VKA
Ärzte profitieren von zusätzlichen Zuschlägen zu ihrem Grundgehalt für spezielle Arbeitszeiten. Die Struktur der Zuschläge ist wie folgt geordnet:
- Überstunden: Zuschlag von 15 Prozent
- Nachtarbeit. Zuschlag von 20 Prozent
- Sonntagsarbeit: Zuschlag von 25 Prozent
- Samstagsarbeit (13 bis 20 Uhr, ohne Wechselschicht- oder Schichtarbeit): Zuschlag von 20% des Stundenentgelts
- Heiligabend und Silvester (ab 6 Uhr morgens) Zuschlag von 35 Prozent
- Feiertagsarbeit: ohne Freizeitausgleich wird das Gehalt um 135 Prozent erhöht, mit Freizeitausgleich um 35 Prozent
Bereitschaftsdienst
Die Bereitschaftsdienstentgelttabelle der VKA legt die stündlichen Entgelte für Ärzte in Bereitschaftsdiensten je nach Entgeltgruppe (EG) und Berufsjahr fest. Die Eingruppierung und die damit verbundene Entgeltstruktur richten sich dabei nach der Berufserfahrung. So startet beispielsweise ein Assistenzarzt im ersten sowie im zweiten Berufsjahr mit bei 36,86 Euro pro Stunde. Ein Facharzt (EG II) startet mit 44,83 Euro pro Stunde, wobei sich das Entgelt ab dem vierten und bis zum sechsten Jahr auf 46,64 € pro Stunde steigt. Das meiste zusätzliche Entgelt erhält mit 51,50 Euro ein leitender Oberarzt. Im Folgenden sehen Sie die aktuellen Bereitschaftsdienstentgelte:
Gültig von 01.06.2026 bis 31.12.2026 Quelle: TV Ärzte
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 I 36,86 € 36,86 € 38,26 € 38,26 € 39,66 € 39,66 € II 43,83 € 43,83 € 45,23 € 45,23 € 46,64 € 46,64 € III 47,33 € 47,33 € 48,72 € — — — IV 51,50 € 51,50 € — — — —
Zusätzlich zum stündlichen Bereitschaftsdienstentgelt erhalten Ärzte einen Zuschlag von 15 Prozent des Stundenentgelts für die Dauer des Bereitschaftsdienstes. Dieser Zuschlag ist nicht in Freizeit umwandelbar. Bei mehr als vier Diensten pro Monat erhöht sich die Bewertung des Bereitschaftsdienstes um 10 Prozentpunkte, mit weiteren Zunahmen bei jedem zusätzlichen Dienst.
Urlaubsanspruch
Im Rahmen des VKA haben Ärzte jedes Jahr Anspruch auf Erholungsurlaub, wobei das Entgelt fortgezahlt wird. Bei einer Fünf-Tage-Woche umfasst dieser Urlaub 31 Arbeitstage. Ändert sich aber die Verteilung der Arbeitszeit, passt sich auch der Urlaubsanspruch entsprechend an.
Für Ärzte, die regelmäßig Schicht- oder Wechselschichtarbeit leisten, gibt es zusätzlichen Urlaub. Dieser bemisst sich je nach Dauer der geleisteten Nachtarbeitsstunden und der Bereitschaftsdienste während der Nacht:
- für Wechselschichtarbeit gibt es pro zwei Monate einen zusätzlichen Urlaubstag
- für Schichtarbeit: alle vier Monate einen zusätzlichen Tag
Wer im Jahr mindestens 150 Nachtarbeitsstunden leistet, erhält zusätzliche Urlaubstage, angefangen bei einem Tag bis zu vier Tagen bei 600 Stunden. Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden führen ebenfalls zu Zusatzurlaub, abhängig von der geleisteten Stundenzahl.
Insgesamt darf der Gesamturlaub, bestehend aus Erholungs- und Zusatzurlaub, 36 Arbeitstage nicht überschreiten, mit Ausnahmen für Personen ab 50 Jahren oder bei Wechselschichtarbeit, wo die Obergrenze auf 37 Tage angehoben wird. Zusatzurlaube werden jährlich bis zu sechs Tage gewährt, wobei für die Berechnung des Zusatzurlaubs die tatsächlich geleistete Schichtarbeit ausschlaggebend ist.
Schließlich können Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Sonderurlaub erhalten, wobei während dieser Zeit das Entgelt nicht fortgezahlt wird.
Geltungsbereich des TV Ärzte VKA
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der kommunalen Arbeitgeber betrifft Ärzte, die in kommunalen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen angestellt sind. Der TV Ärzte VKA vertritt hierbei die Interessen dieser Einrichtungen auf Bundesebene und gilt bundesweit (Ausnahme: Bundesland Berlin). Einige Beispiele für Arbeitgeber, die nach VKA zahlen, sind städtische Kliniken, kommunale Gesundheitszentren sowie öffentliche Pflegeheime. Der TV Ärzte VKA sorgt dafür, dass die Arbeitsbedingungen und Vergütungen einheitlich geregelt sind. Er wird zwischen VKA und Marburger Bund verhandelt. Dabei ist er neben dem TV Ärzte TdL für Ärzte an Universitätskliniken einer der zwei grundsätzlichen Haupttarifverträge für Ärzte im öffentlichen Dienst. Der VKA ist somit eine „Untereinheit“ des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Achtung: Der TV Ärzte VKA gilt nicht automatisch in jedem kommunalen, öffentlich getragenen Krankenhaus. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Arbeitgeber Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA ist und das Arbeitsverhältnis unter den tariflichen Geltungsbereich fällt.
TVöD: TdL, VKA oder Bund?
Der Arbeitsbereich
Kommunale Kliniken stellen die größte Gruppe unter den Krankenhausträgern dar, basierend auf der Anzahl der Betten. Assistenzärzte, die in kommunalen Kliniken starten, profitieren oft von einer exzellenten klinischen Weiterbildungsmöglichkeit. Hier können sie Rotationen und Fortbildungen schnell und effizient durchlaufen.
Dabei konzentriert sich die tägliche Arbeit vor allem auf die klinische Versorgung von Patienten. Die Vielfalt und der Umfang der diagnostizierten Fälle hängen dabei direkt von den Überweisungen durch niedergelassene Ärzte ab. Dies führt wiederum zu einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Ärzten im Krankenhaus und den niedergelassenen Medizinern. In kommunalen Krankenhäusern steht die klinische Arbeit also im Mittelpunkt. Dabei nimmt die Forschung oft eine Nebenrolle ein. Diese beschränkt sich größtenteils auf die Beteiligung an klinischen Studien, wodurch eine wissenschaftliche Laufbahn selten in Betracht kommt. Im Gegensatz dazu wird an Universitätskliniken diesem Aspekt eine hohe Bedeutung beigemessen. Lesen Sie dazu auch:
Häufige Fragen zum TV Ärzte VKA
- Wie hoch ist das Arztgehalt nach TV Ärzte VKA 2026 und was hat sich gegenüber 2025 geändert?
- Nach welchen Regeln erfolgt die Eingruppierung und der Stufenaufstieg im TV Ärzte VKA?
- Welche Zuschläge, Bereitschaftsdienstregelungen und Urlaubsansprüche bietet der TV Ärzte VKA?
Die Entgelttabelle TV Ärzte VKA wurde zum 1. Juni 2026 um 2 % erhöht. Assistenzärzte (EG I) starten jetzt bei 5.722,05 €, Fachärzte (EG II) bei 7.552,19 €, Oberärzte (EG III) bei 9.459,56 € und leitende Oberärzte (EG IV) bei 11.127,50 € brutto pro Monat in Stufe 1. Zuvor lagen die Werte z. B. für Assistenzärzte in Stufe 1 bei 5.609,85 €.
Die Eingruppierung in den TV Ärzte VKA erfolgt in EG I–IV je nach tatsächlich übertragener Tätigkeit (Arzt, Facharzt, Oberarzt, leitender Oberarzt), nicht allein nach der Stellenbezeichnung. Der Stufenaufstieg ist klar definiert: In EG I jährlich vom 1. bis zum 6. Jahr, in EG II, III und IV nach jeweils mehreren Jahren fachärztlicher bzw. oberärztlicher Tätigkeit (z. B. in EG II Stufe 6 nach zwölf Jahren Facharzttätigkeit).
Ärzte erhalten laut TV Ärzte VKA u. a. 15 % Zuschlag für Überstunden, 20 % für Nachtarbeit, 25 % für Sonntagsarbeit, 20 % für Samstagsarbeit (13–20 Uhr) sowie bis zu 135 % Zuschlag für Feiertage ohne Freizeitausgleich. Bereitschaftsdienste werden mit festen Stundensätzen je EG und Stufe plus einem zusätzlichen 15-%-Zuschlag vergütet. Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt 31 Tage bei einer 5-Tage-Woche und kann durch Zusatzurlaub für Schicht-/Wechselschichtarbeit und Nachtarbeit auf bis zu 36 bzw. 37 Tage ansteigen.











