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praktischArzt Arzt & Karriere Reinertrag von Arztpraxen

Reinertrag von Arztpraxen

Reinertrag Von Arztpraxen
Zuletzt aktualisiert: 05.05.2026
Themen: Praxisfinanzen
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Ärzte gelten oft als Top-Verdiener. Für die wirtschaftliche Einordnung einer Arztpraxis reicht der Blick auf den Reinertrag allein aber nicht aus. Der Reinertrag ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl der Praxis und nicht mit dem persönlichen Einkommen der Inhaber identisch. Zudem sind Auswertungen von Destatis und dem Zi-Praxis-Panel nur eingeschränkt direkt vergleichbar, weil sie unterschiedliche Bezugsgrößen und teilweise unterschiedliche Grundgesamtheiten verwenden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Reinertrag einer Arztpraxis?
  2. Wie hoch ist der Reinertrag je Arztpraxis?
  3. Destatis 2023: korrigierte Werte je Praxis
  4. Zi-Praxis-Panel 2021: Werte für das Berichtsjahr 2020 je Inhaber
  5. Warum die Tabellen nicht direkt vergleichbar sind
  6. Kostenstruktur einer Arztpraxis
  7. Einnahmen, Aufwendungen, Reinerträge je Arztpraxis
  8. Reinertrag, Jahresüberschuss und persönliches Nettoeinkommen
  9. Fazit

Was ist der Reinertrag einer Arztpraxis?

Der Reinertrag einer Arztpraxis ist die Differenz aus Einnahmen und Aufwendungen. Zu den Aufwendungen zählen unter anderem Personalkosten, Miete, Energie, Material, Abschreibungen und weitere laufende Praxiskosten. Der Reinertrag entspricht aber weder dem privaten Nettoeinkommen eines Praxisinhabers noch einfach dem „Gewinn“, den man sich privat auszahlen kann. Nicht berücksichtigt sind zum Beispiel Aufwendungen für Praxisübernahme sowie Beiträge zur Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber; Steuern fallen ebenfalls erst auf Ebene der Inhaber an.

Wichtig ist außerdem die Bezugsgröße: Destatis weist Reinerträge je Praxis aus. Das Zi-Praxis-Panel berichtet dagegen in den zentralen Übersichten meist Einnahmen, Aufwendungen und Jahresüberschüsse je Inhaber. Schon deshalb darf man beide Datensätze nicht ohne Weiteres in einer Rangliste mischen.

Wie hoch ist der Reinertrag je Arztpraxis?

Für 2023 meldete Destatis bei Arztpraxen, die als Einzelpraxis (inkl. fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften) geführt wurden, 491.000 Euro Median-Einnahmen, 247.000 Euro Aufwendungen und 219.000 Euro Reinertrag je Praxis. Einschließlich fachübergreifender BAG und MVZ lagen die Durchschnittswerte bei 804.000 Euro Einnahmen, 493.000 Euro Aufwendungen und 310.000 Euro Reinertrag je Praxis. Das zeigt, wie stark große Praxen und MVZ Durchschnittswerte nach oben ziehen können. Beim Einnahmenmix lag der Anteil der Kassenabrechnung 2023 bei 67 Prozent, der Privatabrechnung bei 28 Prozent; 2021 hatte er noch bei 71,7 Prozent bzw. 24,5 Prozent gelegen.

Destatis 2023: korrigierte Werte je Praxis

Die folgenden Werte sind die offiziellen Destatis-Medianwerte für 2023 je Praxis. Sie eignen sich als Überblick über die Größenordnungen nach Fachgebiet, sollten aber nicht mit dem persönlichen Einkommen einzelner Ärztinnen oder Ärzte verwechselt werden.

Fachgebiet Einnahmen je Praxis (Median) Aufwendungen je Praxis (Median) Reinertrag je Praxis (Median)
Allgemeinmedizin 490.000 € 234.000 € 218.000 €
Innere Medizin 494.000 € 238.000 € 224.000 €
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 392.000 € 203.000 € 176.000 €
Kinder- und Jugendmedizin 506.000 € 252.000 € 249.000 €
Augenheilkunde 567.000 € 247.000 € 302.000 €
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 474.000 € 241.000 € 253.000 €
Orthopädie und Unfallchirurgie 570.000 € 315.000 € 219.000 €
Chirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie 508.000 € 312.000 € 197.000 €
Haut- und Geschlechtskrankheiten 525.000 € 280.000 € 235.000 €
Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie 2.333.000 € 1.333.000 € 830.000 €
Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 315.000 € 117.000 € 178.000 €
Urologie 528.000 € 269.000 € 270.000 €

Zi-Praxis-Panel 2023: Werte für das Berichtsjahr 2022 je Inhaber

Die folgenden Zi-Werte beziehen sich auf das Berichtsjahr 2022 und werden je Inhaber ausgewiesen, nicht je Praxis. Inhaltlich sind das also andere Bezugsgrößen als in der Destatis-Tabelle.

Fachgebiet Einnahmen je Inhaber Aufwendungen je Inhaber Jahresüberschuss je Inhaber
Allgemeinmedizin und Innere 444.800 € 208.700 € 236.100 €
Anästhesiologie 464.300 € 218.400 € 245.900 €
Augenheilkunde 538.700 € 240.200 € 298.500 €
Chirurgie 514.000 € 307.900 € 206.800 €
Dermatologie 525.100 € 287.900 € 237.200 €
Gynäkologie 386.600 € 206.700 € 179.900 €
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde 409.900 € 202.300 € 207.500 €
Gastroenterologie 682.300 € 448.400 € 234.000 €
Kardiologie 577.100 € 294.200 € 282.900 €
Innere Medizin (ohne Schwerpunkt oder mit mehreren) 620.100 € 361.400 € 258.800 €
Pneumologie 528.100 € 297.400 € 230.600 €
Kinder- und Jugendmedizin 467.200 € 236.000 € 231.000 €
Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie 437.700 € 214.600 € 223.100 €
Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie 390.800 € 177.500 € 213.300 €
Neurologie 390.100 € 178.300 € 211.800 €
Orthopädie 467.600 € 255.100 € 212.500 €
Physikalische und Rehabilitative Medizin 271.500 € 137.600 € 133.900 €
Psychiatrie 285.500 € 114.400 € 171.100 €
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 136.900 € 36.000 € 1000.900 €
Psychotherapie 121.100 € 34.200 € 86.900 €
Urologie 588.500 € 287.000 € 301.500 €

(Aufgrund geringer Teilnehmerzahl bei allen Analysen ausgeschlossen: Humangenetik, Neurochirurgie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie)

Warum die Tabellen nicht direkt vergleichbar sind

Die Unterschiede zwischen den beiden Tabellen lassen sich nicht allein mit dem Anteil von Privatpraxen erklären. Destatis arbeitet auf Ebene der Praxis als rechtlicher Einheit; eine Berufsausübungsgemeinschaft wird dort grundsätzlich als eine Einheit gezählt. Das Zi-Praxis-Panel weist zentrale Finanzkennzahlen dagegen meist je Inhaber aus. Außerdem schließt die Destatis-Kostenstrukturstatistik auch reine Privatpraxen in die Auswahlgrundlage ein, während das Zi ausschließlich Praxen der vertragsärztlichen Versorgung untersucht. Daraus folgt: Die Werte zeigen ähnliche wirtschaftliche Realitäten, sind aber methodisch keine Eins-zu-eins-Vergleichszahlen.

Kostenstruktur einer Arztpraxis

Zu beachten mit Blick auf den Verdienst einer Arztpraxis ist, dass Praxisinhaber als Selbstständige (!) alle Aufwendungen selber zu 100 % zu tragen haben. Hinzu kommen laufende Kosten für die Finanzierung des Praxisbetriebes, denn für medizinische Geräte sind nicht selten immense Kosten aufzubringen. Hierfür sind langfristige Kredite oder Darlehen zu bedienen.

Generell spielt die Auslastung eine Praxis natürlich auch eine Schlüsselrolle für das Bruttoeinkommen. Je mehr Einnahmen erzielt werden, desto mehr bleibt nach Abzug aller Kosten übrig. Die obige Tabelle hat große Unterschiede beim Arzteinkommen aufgezeigt: Demgegenüber stehen aber auch sehr unterschiedliche Kostenstrukturen. Diese sind zu berücksichtigen, wenn man den Reinertrag berechnen möchte. Gerade Facharztpraxen für Radiologie haben in diesem Sinn hohe Aufwendungen für die Praxisausstattung zu bewältigen. Generell haben Fachärzte höhere Aufwendungen, was den Reinertrag relativiert.

In den letzten Jahren lässt sich der Trend festhalten, dass der Reinertrag von Arztpraxen gestiegen ist. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch das Bruttoeinkommen von Ärzten in Niederlassung gestiegen ist. Denn auf der anderen Seite der Rechnung sind nicht wenige Aufwendungen deutlich gestiegen und besonders die Corona-Pandemie hat viele Praxen vor große Herausforderungen gestellt.

Die wirtschaftliche Lage der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen hat sich zwischen 2018 und 2021 insgesamt verbessert, mit nominalen und realen Zunahmen der Jahresüberschüsse. Jedoch brachte die Corona-Pandemie erhebliche Schwankungen mit sich: Während 2020 ein deutlicher Rückgang des Wachstums der Jahresüberschüsse zu verzeichnen war, sorgten im Folgejahr 2021 Nachholeffekte und die intensive Beteiligung an der Covid-Impfkampagne für eine signifikante Erholung.

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Einnahmen, Aufwendungen, Reinerträge je Arztpraxis

Vom definierten Reinertrag seiner Praxis muss ein niedergelassener Arzt Einkommenssteuer und sämtliche Versicherungen für sich und ggf. Angehörige zahlen. Zu denken ist besonders an die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Altersvorsorge. Hinzu kommen regelmäßige Beiträge für Versorgungseinrichtungen.

Zu den weiteren typischen Aufwendungen einer Arztpraxis zählen vor allem Kosten für Personal, Miete und Energie sowie laufende Kredite. Experten gehen davon aus, dass als Einkommen unter dem Strich etwa 25 Prozent des Gesamthonorarumsatzes einer Praxis übrig bleiben. Und dann ist noch die Frage offen, wie viel sich Ärzte tatsächlich als Lohn auszahlen oder wieder in ihren Betrieb investieren.

Betriebsergebnis Pro Arztpraxis

Reinertrag, Jahresüberschuss und persönliches Nettoeinkommen

Wer wissen möchte, was niedergelassenen Ärzten tatsächlich privat zur Verfügung steht, muss eine Ebene weitergehen. Das Zi hat dafür Beispielrechnungen veröffentlicht: Für das Jahr 2020 verblieb bei einem durchschnittlichen Jahresüberschuss von 172.903 Euro nach Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer ein verfügbares Nettoeinkommen von 85.555 Euro im Jahr beziehungsweise 7.130 Euro im Monat; beim Median ergaben sich 74.904 Euro im Jahr beziehungsweise 6.242 Euro im Monat. Der daraus abgeleitete Nettostundensatz lag bei 41 Euro beziehungsweise 36 Euro.

Für das Jahr 2021 lag die entsprechende Zi-Beispielrechnung bei 93.414 Euro verfügbarem Nettoeinkommen im Jahr beziehungsweise 7.785 Euro pro Monat; beim Median waren es 80.565 Euro im Jahr beziehungsweise 6.714 Euro im Monat. Der Nettostundensatz lag bei 45 Euro beziehungsweise 39 Euro. Solche Beispielrechnungen sind aussagekräftiger als pauschale Faustformeln, weil sie Praxisergebnis, Vorsorge und Steuern getrennt betrachten.

Fazit

Der Reinertrag ist eine wichtige Kennzahl für die wirtschaftliche Lage einer Arztpraxis, aber kein Synonym für das persönliche Einkommen niedergelassener Ärzte. Wer mit Reinerträgen argumentiert, sollte immer dazusagen, ob die Zahl je Praxis oder je Inhaber ausgewiesen ist, welche Praxistypen einbezogen wurden und ob Durchschnitt oder Median gemeint ist. Erst dann lassen sich die Daten sachgerecht einordnen.

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Redaktion
Luisa Knecht
Medizinstudentin
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