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praktischArzt Arzt & Karriere Zuschläge Christi Himmelfahrt: Das kannst Du am Vatertag mehr verdienen

Zuschläge Christi Himmelfahrt: Das kannst Du am Vatertag mehr verdienen

Zuschläge Christi Himmelfahrt
Zuletzt aktualisiert: 09.04.2026
Themen: Gehalt
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Ob Vatertagstour mit Bollerwagen, gemütliches Grillen im Garten oder einfach ein freier Tag im Frühling – an Christi Himmelfahrt nutzen viele den Feiertag zur Erholung. In Krankenhäusern sieht die Realität allerdings anders aus. Der Betrieb läuft weiter, wenn auch mit reduzierter Besetzung. Für viele Ärzte heißt das, arbeiten wenn andere eine schöne Zeit miteinander verbringen. Immerhin bringt dieser Einsatz neben dem beruflichen Engagement auch einen finanziellen Vorteil mit sich – durch Zuschläge, die den regulären Stundenlohn deutlich erhöhen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gesetzliche Grundlagen und tarifliche Zuschläge
  2. Was bedeutet das konkret für den Geldbeutel?

Zuschläge Christi Himmelfahrt – Gesetzliche Grundlagen und tarifliche Zuschläge

Christi Himmelfahrt zählt zu den acht bundesweit einheitlich geregelten Feiertagen und bildet damit die Grundlage für Feiertagszuschläge, wie sie in vielen arztspezifischen Tarifverträgen vorgesehen sind. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht – Zuschläge werden nur gezahlt, wenn tarifliche Regelungen dies vorsehen. Im Gesundheitswesen ist das flächendeckend der Fall.

Lohnsteuerrechtlich können Feiertagszuschläge bis zu 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei sein (§ 3b EStG), solange der Grundlohn 50 Euro pro Stunde nicht übersteigt. Für die Sozialversicherungsfreiheit gilt dagegen eine niedrigere Grenze: Der Grundlohn darf hier maximal 25 Euro pro Stunde betragen. Zuschläge oberhalb dieser Grenze sind beitragspflichtig, selbst wenn sie steuerfrei bleiben.

Steuerfreie Zuschläge? – Nur teilweise für Ärzte!

Ein Assistenzarzt im ersten Jahr (Entgeltgruppe Ä1, Stufe 1) an einer Uniklinik erhält im Mai 2025 ein Bruttogehalt von 5.626,91 Euro. Bei einer tariflichen Wochenarbeitszeit von 42 Stunden ergibt sich daraus eine Monatsarbeitszeit von rund 182,62 Stunden – was einem Stundenlohn von ca. 30,82 Euro entspricht.

Der Grundlohn liegt unterhalb der steuerlichen Grenze von 50 Euro pro Stunde. Deshalb kann der Feiertagszuschlag nach § 3b EStG steuerfrei sein, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Steuerfreiheit bedeutet aber nicht automatisch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Für die Sozialversicherung gilt jedoch eine strengere Grenze: Da der Stundenlohn über 25 Euro liegt, ist der Zuschlag nicht beitragsfrei, sondern unterliegt der vollen Beitragspflicht zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Feiertags- und Sonntagszuschläge dürfen nicht gleichzeitig angesetzt werden, Nachtzuschläge zwischen 20 und 6 Uhr können jedoch zusätzlich gezahlt werden – was die Vergütung nochmals erhöht.

Die vier großen arztspezifischen Tarifverträge – der TV-Ärzte TdL (Unikliniken), der TV-Ärzte VKA (kommunale Kliniken) sowie die Tarife der privaten Klinikträger Helios und Asklepios – sehen für reguläre Feiertagsarbeit vergleichbare Zuschläge vor:

  • 135 Prozent Zuschlag je Stunde, wenn kein Freizeitausgleich erfolgt
  • 35 Prozent Zuschlag je Stunde, wenn die Arbeitszeit später durch Freizeit ausgeglichen wird

Die Berechnungsgrundlage bildet der anteilige Stundenwert aus dem Tabellenentgelt – meist basierend auf Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst an Christi Himmelfahrt

Auch an Christi Himmelfahrt zeigen sich zwischen den großen arztspezifischen Tarifverträgen Unterschiede in der Vergütung von Bereitschafts- und Rufdiensten.

Im Bereitschaftsdienst wird die geleistete Zeit nicht vollständig, sondern gestaffelt nach Belastungsgrad vergütet. Bei mittlerer Belastung (25–40 % aktiver Arbeitszeit) gelten folgende Werte:

  • VKA und Helios: 85 Prozent der Dienstzeit werden als Arbeitszeit gewertet
  • Helios erhöht diesen Wert an Feiertagen auf 110 Prozent
  • TV-Ärzte TdL: regulär 95  Prozent plus Feiertags-Steigerung um 25 %-Punkte ergibt 120  Prozent
  • Asklepios: nur 72,5  Prozent Bewertung, dafür zusätzliche Zuschläge von 50  Prozent an Feiertagen und bis zu 40 Prozent in der Nacht

Rechenbeispiel:

Ein Arzt im TdL-Tarif leistet am Vatertag einen 12-stündigen Bereitschaftsdienst mit mittlerer Belastung (Stufe II).

Unter der Woche würden 95 Prozent angerechnet: 12 × 0,95 = 11,4 Stunden

An Christi Himmelfahrt werden 120 Prozent angerechnet: 12 × 1,20 = 14,4 Stunden

Ergebnis: 3 Stunden mehr Vergütung, allein durch den Feiertagsaufschlag

In der Rufbereitschaft wird bei VKA, TdL und Helios an Feiertagen meist eine Tagespauschale in Höhe des Vierfachen des individuellen Stundenlohns gezahlt – unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer. Das ergibt bei einem 24-Stunden-Dienst einen eher moderaten effektiven Stundensatz.

Asklepios rechnet anders: Hier gelten 12,5 Prozent der Zeit pauschal als Arbeitszeit, ab dem 53. Dienst pro Halbjahr steigt dieser Wert auf 17,5 Prozent – besonders lohnend also bei häufiger Dienstübernahme.

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Zuschläge Christi Himmelfahrt – Was bedeutet das konkret für den Geldbeutel?

Ein exemplarischer Blick in den Tarifvertrag der Länder (TV-Ärzte TdL) zeigt, wie sich ein Dienst am Vatertag im Vergleich zu einem normalen Werktag auszahlt. Grundlage ist ein 8-Stunden-Dienst in Stufe 3 (Stand: Mai 2025).

Die Berechnungsgrundlage sieht wie folgt aus:

  • Wochenarbeitszeit: 42 Stunden
  • Monatsarbeitszeit: 182,62 Stunden (4,348 Wochen × 42 Stunden)
  • Stundenlohn: Monatsgehalt ÷ 182,62 Stunden
  • Feiertagszuschlag (ohne Freizeitausgleich): 135 % zusätzlich zum regulären Lohn (davon max. 125% steuerfrei)
  • Angenommener Steuersatz für Netto: 45 %*
Position Assistenzarzt Oberarzt
Grundlohn (€/h) 33,81 € 58,21 €
Grundlohn für 8h 270,48 € 465,68 €
Feiertagszuschlag (135 %) 365,15 € (davon 135% - 125% = 10%; 10% x Grundlohn=  27,04 € steuerpflichtig) 628,67 € (steuerpflichtig)
Gesamteinnahmen brutto 635,63 € 1.094,35 €
Steuerpflichtiger Anteil 297,52 € 1.094,35 €
SV-Abzug (gesamt 20,3 %) 129,03 € 222,15 €
Steuerabzug (geschätzt) 74,38 € 273,59 €
Netto (geschätzt) ca. 432,22 € ca. 598,61 €

*Netto basierend auf einem angenommenen Abzug von 45 % für Steuern und Sozialabgaben. Dies entspricht einem durchschnittlichen Abzug bei Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung, ledig, kinderlos, ohne Kirchensteuer, z. B. in NRW. Darin enthalten sind etwa: Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag (~25 %), Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag (ca. 8 %), Pflegeversicherung (1,7 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Die tatsächlichen Nettozahlen können je nach Steuerklasse, Bundesland, Familienstand und Versicherungspflicht abweichen.

Auch wenn der Zuschlag bei höheren Gehältern – wie beim Oberarzt – voll steuer- und beitragspflichtig ist, bleibt netto ein deutlicher finanzieller Vorteil gegenüber einem normalen Werktagsdienst. Bei niedrigeren Grundlöhnen – wie etwa beim Assistenzarzt – kann der Feiertagszuschlag sogar steuerfrei bleiben. Sozialversicherungsbeiträge fallen in beiden Fällen an, sobald der Stundenlohn über 25 Euro liegt.

Wer zusätzlich Bereitschafts- oder Rufdienste übernimmt – oder nachts zwischen 20 und 6 Uhr arbeitet – profitiert umso mehr. Denn neben den Zuschlägen für Christi Himmelfahrt kann in diesem Zeitraum auch ein Nachtzuschlag von 20 Prozent gezahlt werden. Beide Zuschläge dürfen kombiniert angesetzt werden – und erhöhen den Stundenverdienst nochmals deutlich.

Beispiel: Das kann man durch Nachtdienst an Christi Himmelfahrt mehr verdienen

Ein Assistenzarzt mit einem Stundenlohn von 38,55  Euro leistet in der Nacht zu Christi Himmelfahrt einen vollständigen Nachtdienst von 22 Uhr bis 6 Uhr (8 Stunden).
Für 6 Stunden davon (0 Uhr bis 6 Uhr) gilt ein Feiertagszuschlag von 135 Prozent zusätzlich zum Nachtzuschlag von 20 Prozent, zusammen also 155  Prozent für 6 Stunden. Das bedeutet einen Gesamtzuschlag von 165,77 Euro bei einem Verdienst von 474,17 Euro brutto. für den ganzen Dienst. Die genaue Rechnung haben wir hier anschaulich aufgeschlüsselt:

  • Zuschläge an Silvester und Neujahr: Das können Ärzte mehr verdienen

Steuerlich begünstigt sind davon allerdings nur bis zu 150 Prozent Zuschlag – also 125 Prozent Feiertag und 25 Prozent Nachtarbeit. Der darüberhinausgehende Anteil ist steuerpflichtig. Die Sozialversicherungsbeiträge fallen auf den gesamten Betrag an, da der Grund-Stundenlohn über 25 Euro liegt.

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Autor
Robin Kaus
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