
Ärztinnen und Ärzte, die bei Einrichtungen der Diakonie arbeiten, werden nach dem jeweils vereinbarten kirchlichen Arbeitsrecht vergütet. Eine wichtige Grundlage bilden die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD). Sie regeln unter anderem das Tabellenentgelt, die Eingruppierung und Zuschläge für besondere Arbeitszeiten. Je nach Träger können jedoch andere regionale Regelungen gelten.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Ärztinnen und Ärzte in diakonischen Einrichtungen werden meist nach den AVR.DD (Anlage 8a) vergütet. Je nach Träger können regionale Regelungen gelten.
- Das monatliche Bruttogrundgehalt bei 40 Wochenstunden liegt zwischen 5.612,16 € (Assistenzarzt, Stufe 1) und 11.694,00 € (leitender Oberarzt, Stufe 2).
- Die Eingruppierung erfolgt in vier Entgeltgruppen (Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt, leitender Oberarzt). Der Stufenaufstieg richtet sich nach der Dauer der ärztlichen Tätigkeit.
- Zuschläge gibt es unter anderem für Überstunden und Nachtarbeit (je 15 %), Sonntagsarbeit (25 %) und Feiertage (35 % mit Freizeitausgleich, 135 % ohne).
- Der Urlaubsanspruch beträgt 31 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Bei Nachtarbeit kann Zusatzurlaub dazukommen.
AVR Diakonie Gehaltstabelle 2026
Die folgende Entgelttabelle bezieht sich auf eine 40-Stunden-Woche von Ärzten in einem Krankenhaus der Diakonie bei Anwendung der AVR.DD, Anlage 8a. Die Beträge sind monatliche Bruttogrundgehälter ohne zusätzliche Vergütungen für Dienste und Zuschläge.
Gültig von 01.01.2025 Quelle: TV Ärzte
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.612,16 € 5.930,30 € 6.157,50 € 6.551,33 € 7.020,90 € 7.214,05 € II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.407,17 € 8.028,23 € 8.573,56 € 8.891,64 € 9.202,14 € 9.512,67 € III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9.277,92 € 9.823,19 € 10.603,36 € IV Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 10.913,80 € 11.694,00 €
Weiterhin in der AVR.DD-Fassung vom 01.01.2026 enthalten
AVR Diakonie – Eingruppierung
Die Vergütung der Ärzte richtet sich nach den AVR-Gehaltstabellen, die verschiedene Entgeltgruppen und Stufen umfassen. Dabei steigen Ärzte in den Stufen,
grundsätzlich nach festgelegten Tätigkeitszeiten auf. Unter bestimmten Voraussetzungen können frühere Tätigkeiten berücksichtigt und Stufenlaufzeiten leistungsabhängig verkürzt oder verlängert werden:
Entgeltgruppe I: Arzt mit entsprechender ärztlicher Tätigkeit
- Stufe 2: nach 1 Jahr ärztlicher Tätigkeit
- Stufe 3: nach 2 Jahren ärztlicher Tätigkeit
- Stufe 4: nach 3 Jahren ärztlicher Tätigkeit
- Stufe 5: nach 4 Jahren ärztlicher Tätigkeit
- Stufe 6: nach 5 Jahren ärztlicher Tätigkeit
Entgeltgruppe II: Facharzt, mit abgeschlossener Facharztweiterbildung und entsprechender Tätigkeit
- Stufe 2: nach 3 Jahren fachärztlicher Tätigkeit
- Stufe 3: nach 6 Jahren fachärztlicher Tätigkeit
- Stufe 4: nach 8 Jahren fachärztlicher Tätigkeit
- Stufe 5: nach 10 Jahren fachärztlicher Tätigkeit
- Stufe 6: nach 12 Jahren fachärztlicher Tätigkeit
Entgeltgruppe III: Oberarzt
- Stufe 2: nach 3 Jahren oberärztlicher Tätigkeit
- Stufe 3: nach 6 Jahren oberärztlicher Tätigkeit
Für die Eingruppierung als Oberarzt muss die entsprechende medizinische Verantwortung ausdrücklich übertragen sein oder die in den AVR.DD geregelte arbeitsvertragliche Funktionsbezeichnung vorliegen.
Entgeltgruppe IV: Leitender Oberarzt
- Stufe 2: nach 3 Jahren als leitende Oberärztin/leitender Oberarzt
Die Eingruppierung setzt voraus, dass dem leitenden Oberarzt die ständige Vertretung des Chefarztes in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben ausdrücklich übertragen wurde.
Zuschläge nach AVR Diakonie
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Ärzte bei der Diakonie Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit sowie für besondere Einsätze. Diese Zuschläge honorieren den außergewöhnlichen Einsatz und die Flexibilität, die der Beruf mitunter erfordert.
- Überstunden: Zuschlag von 15 %
- Nachtarbeit von 21 bis 6 Uhr: Zuschlag von 15 %
- Samstagsarbeit zwischen 13 und 21 Uhr: 0,64 Euro pro Stunde (sofern sie nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt)
- Sonntagsarbeit: Zuschlag von 25 %
- Feiertage: Zuschlag von 135 % ohne Freizeitausgleich, mit Freizeitausgleich: 35 % Zuschlag
- Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 6 Uhr morgens: Zuschlag von 35 %
Zusätzlich zu den regulären Zuschlägen gibt es für Inanspruchnahmen innerhalb der Rufbereitschaft zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr einen Zuschlag von 50 % des Rufbereitschaftsentgelts. Ärzte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, erhalten monatliche Zulagen von 105 Euro bzw. 40 Euro.
Auswirkungen auf die Arbeitszeit
Die Vergütung für Bereitschaftsdienste wird basierend auf der durchschnittlich anfallenden Arbeitsleistung bewertet und in Prozent der Arbeitszeit umgerechnet.
Je nach durchschnittlichem Arbeitsanfall werden 70 %, 85 % oder 100 % der Bereitschaftsdienstzeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit bewertet. Die folgende Tabelle zeigt das Entgelt bei Bereitschaftsdiensten, abhängig von der Entgeltgruppe und Stufe, je bewerteter Stunde.
Gültig von 01.01.2025
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 36,16€ 36,16 € 37,52 € 37,52 € 38,91 € 38,91 € II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 42,99 € 42,99 € 44,36 € 44,36 € 45,32 € 45,32 € III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 46,41 € 46,41 € 47,78 € IV Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 50,51 € 50,51 €
Die angegebenen Stundenentgelte sind auch in der AVR.DD-Fassung vom 01.01.2026 enthalten. Zusätzlich sind die in § 11 vorgesehenen Zuschläge für Bereitschaftsdienste zu berücksichtigen.
Außerdem erhalten Ärzte für Rufbereitschaft eine Pauschale je nach Entgeltgruppe und Stufe. Montags bis freitags gibt es das Doppelte, an Wochenenden und Feiertagen sogar das Vierfache des Stundenanteils des Entgelts. Besonders interessant: Für Inanspruchnahmen zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens wird ein extra 50-Prozent-Zuschlag auf das Rufbereitschaftsentgelt gezahlt. Bei ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit erhöhen sich die monatlichen Zulagen auf 105 Euro bzw. 40 Euro. Für seltener geleistete Schichtarbeit gibt es pro Stunde 0,63 Euro bzw. 0,24 Euro.
Urlaubsanspruch
Ärzte, die in diakonischen Einrichtungen tätig sind, profitieren von einem Urlaubsanspruch von 31 Tagen nach den AVR.DD im Jahr. Dabei geht man von einer 5-Tage-Woche aus.
Darüber hinaus können Ärzte bei Nachtarbeit zusätzlichen Urlaub beanspruchen. Nach § 28b AVR.DD entstehen bei mindestens 110 Nachtarbeitsstunden im Kalenderjahr ein zusätzlicher Urlaubstag und bei 220, 330, 440 oder 550 Nachtarbeitsstunden entsprechend zwei, drei, vier oder fünf zusätzliche Urlaubstage.
Als Nachtarbeitsstunden zählen dabei die zwischen 21 und 6 Uhr geleisteten Stunden, einschließlich Bereitschaftsdiensten und tatsächlicher Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft. Ärzte, die spätestens am Ende des Urlaubsjahres, in dem der Zusatzurlaub entsteht, das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen weiteren Zusatzurlaubstag.
Geltungsbereich des AVR Diakonie
Welche Arbeitsrechtsregelungen angewendet werden, hängt vom jeweiligen diakonischen Träger und den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ab. Neben den AVR.DD bestehen regionale kirchliche Regelwerke mit teilweise abweichenden Gehalts- und Arbeitsbedingungen.
Auch in Ostdeutschland ist maßgeblich, welches diakonische Regelwerk der einzelne Arbeitgeber anwendet. Eine pauschale Geltung einer eigenen AVR-Fassung Ost für alle Ärzte in den neuen Bundesländern besteht nicht.
Arbeitsbereich
Die Diakonie ist einer der größten Wohlfahrtsverbände in Deutschland und Teil der evangelischen Kirche. Sie engagiert sich in vielen sozialen Bereichen, darunter auch im Gesundheitswesen. Zu ihren Einrichtungen gehören neben Pflegeheimen, Kindertagesstätten und Beratungsstellen auch Krankenhäuser und medizinische Zentren. Die Diakonie setzt sich für die Unterstützung von Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen ein, wobei ihre Dienste von allgemeiner Sozialarbeit bis hin zur spezialisierten medizinischen Versorgung reichen. Die Krankenhäuser und viele weitere Einrichtungen der Diakonie bieten umfassende medizinische Versorgung, die dabei sowohl die physischen als auch die seelischen Bedürfnisse ihrer Patienten berücksichtigt, getragen von christlichen Werten und dem diakonischen Auftrag zur Hilfe.
Insgesamt gibt es 17 Landesverbände in 16 Bundesländer (2 in Niedersachsen). Zur Diakonie gehören etwa 34.000 stationäre und ambulante Dienste mit rund 687.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden in Voll- und in Teilzeit.
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Häufige Fragen zum Arztgehalt nach AVR.DD
- Gelten die AVR.DD in allen Krankenhäusern der Diakonie?
- Wie viele Urlaubstage haben Ärzte nach AVR.DD?
Nein. Neben den AVR.DD bestehen regionale kirchlich-diakonische Arbeitsrechtsregelungen. Welche davon gelten, ergibt sich aus den Vereinbarungen des jeweiligen Arbeitgebers.
Bei einer Fünftagewoche beträgt der reguläre Urlaubsanspruch 31 Arbeitstage im Jahr. Bei entsprechender Nachtarbeit kann zusätzlicher Urlaub entstehen.













