
Feiertagsarbeit kann sich richtig lohnen. Auch an Pfingsten locken Zuschläge und Steuererleichterungen. Damit lassen sich Schichten und Bereitschaftsdienste an Feiertagen eher verschmerzen. Alles zu den Regelungen der großen Tarifverträge und eine Übersicht zu den Zuschlägen für mehr Arzt-Gehalt an Pfingsten findest Du in dieser Übersicht.
Inhaltsverzeichnis
Zuschläge Pfingsten – Gesetzliche Grundlagen und tarifliche Zuschläge
Feiertagszuschläge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in Regel erhalten Mediziner durch die für sie gültigen Tarifverträge für Ärzte verschiedene Zuschläge bei Übernahme von Diensten am Feiertag. Diese liegen oft nah beieinander, weil sich viele dabei an den Vorgaben des TV Ärzte VKA orientieren. Entsprechende Zuschlagsregelungen haben beispielsweise der TV-Ärzte Hessen, TV TdL, TV Helios und TV Asklepios. Auch kirchliche Einrichtungen wie die AVR Caritas legen in ihrem Tarifvertrag die gleiche Regelung für Pfingsten fest.
Diese Tarifverträge vergüten die Feiertagsarbeit in der Regel mit 135 Prozent Aufschlag, wenn es keinen Freizeitausgleich gibt. Mit Freizeitausgleich beträgt der Zuschlag 35 Prozent.
Der Pfingstsonntag ist kein gesetzlicher Feiertag und fällt nicht in die Regel der Feiertagszuschläge. Hier erhalten arbeitende Ärzte einen Zuschlag von 25 Prozent (entspricht dem Sonntagszuschlag). Eine Ausnahme bildet der TV SRH. Hiernach beträgt der Zuschlag an Pfingstmontag ohne Freizeitausgleich 150 Prozent und mit Ausgleich 50 Prozent. Bei Sonntagsarbeit gibt es ebenfalls einen Zuschlag von 25 Prozent.
In der Regel gilt bei Sonderformen der Arbeit, dass jeweils nur der höhere Ausgleich (also meist der Feiertagszuschlag von 35 oder 135 %) gezahlt wird, wenn verschiedene Formen der Arbeit zusammenfallen. Eine Ausnahme davon bildet die Nacharbeit, also die Arbeit zwischen 21 Uhr montagsabends und 6 Uhr morgens. In diesem Fall gibt es zum Pfingstzuschlag noch einen Nachtarbeitszuschlag (im Falle vom TV VKA um 15 %).
Als Feiertagsdienste gelten in der Regel alle Arbeitszeiten von 0 bis 24 Uhr an Pfingstmontag Dienste, die am Folgetag zwischen 0 und 4 Uhr abgelegt werden, können ebenfalls als Feiertagsdienste zählen, wenn sie bereits an Pfingstmontag begonnen wurden. Alle Werte beziehen sich jeweils auf das individuelle Grundentgelt.
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Die Zuschläge für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste sind sehr viel diverser und unterscheiden sich zwischen den Tarifverträgen deutlich. Hier ist schon das Grundentgelt von Faktoren wie der tatsächlich abgeleisteten Arbeitszeit pro Diensttag sowie von der Anzahl der Bereitschaftsdienste pro Monat abhängig. Nach VKA erhalten Diensthabende an Pfingsten eine Pauschale, die dem Vierfachen des Stundenentgelts der eigenen Entgeltgruppe und -Stufe entspricht. Die tatsächlichen Arbeitszeiten werden inklusive Wegzeiten auf die volle Stunde gerundet und erhalten Überstundenzuschläge sowie Zeitzuschläge abhängig von dem Anteil der tatsächlich geleisteten Arbeit. An Pfingstmontag erhalten die Diensthabenden je abgeleisteter Stunde zusätzliche Zuschläge von 25 Prozent. Ähnliche Vergütungsmethoden haben beispielsweise der TV TdL und Helios.
Versicherungs- und Steuererleichterungen
Zusätzlich zu den Zuschlägen der Tarifverträge profitieren Diensthabende an Pfingsten durch Steuerleichterungen und Freibeträge bei der Sozialversicherung. Generell gilt in Deutschland ein Freibetrag für Feiertagszuschläge, der an Pfingsten bis zu 125 Prozent beträgt. Die Freigrenze liegt bei einem maximalen Grundlohn von 50 Euro in der Stunde.
Auch die gesetzliche Sozialversicherung belohnt Feiertage mit Freibeträgen, die sich an Pfingsten ebenfalls auf 125 Prozent belaufen. Hier liegt die Grenze allerdings bei 25 Euro.
Zuschläge Pfingsten – Was bedeutet das konkret für den Geldbeutel?
Die Regelungen zu Feiertagszuschlägen und Ausgleichszahlungen können manchmal verwirrend sein, da kann es helfen, sich die Erhöhungen mit konkreten Zahlenbeispielen zu verdeutlichen.
Im vorliegenden Beispiel auf Basis des TV Ärzte VKA ergeben sich die Berechnungsgrundlagen folgendermaßen:
- Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
- Monatsarbeitszeit: 133,92 Stunden (3,348 x 40 Std.)
- Stundenlohn: Monatsgehalt (6.034,28 Euro): 133,92 = 34,81 Euro
- Feiertagszuschlag (ohne Freizeitausgleich): 135 Prozent
Die folgende Tabelle zeigt die jeweiligen Gehälter von Assistenzärzten, Fachärzten und Oberärzten nach VKA auf einer mittleren Gehaltsstufe (Entgeltstufe III).
| Stufe | Monatsgehalt | Stundenlohn | Normaler 8h-Dienst | 8h an Pfingstmontag (inkl. 135 % Zuschlag) | Mehrverdienst |
| Assistenzarzt | 6.034,28 € | 34,81 € | 278,48 € | 654,43 € | +375,95 € |
| Facharzt | 8.401,96 € | 48,47 € | 387,76 € | 911,24 € | +523,48 € |
| Oberarzt | 10.391,15 € | 59,95 € | 479,60 € | 1.127,06 € | +647,46 € |
Bei einer Nachtschicht auf regulärer 10 Std-Basis in der Zeit 20 Uhr von Pfingstsonntag auf Pfingstmontag 6 Uhr kann das Gehalt so aussehen:
Stufe Monatsgehalt Stundenlohn Nachtarbeit 20 bis 6 Uhr ohne Feiertag Nachtarbeit von Pfingstsonntag (+25 %, 4 Std.) auf Pfingstmontag (ohne Freizeitausgleich +135 %, 6 Std.) Mehrverdienst Assistenzarzt 6.034,28 € 34,81 € 395,09 € 711,86 € 316,77 € Facharzt 8.401,96 € 550,14 € 991,22 € 441,08 € Oberarzt 10.391,15 € 59,95 € 680,43 € 1.225,98 € 626,48 €
Die Nachtschicht ab 20 Uhr von Pfingstmontag auf Dienstag würde sich dann folgendermaßen auf das Gehalt auswirken:
Stufe Monatsgehalt Stundenlohn Nachtarbeit ohne Feiertag 20 und 6 Uhr Nachtarbeit von Pfingstmontag (ohne Freizeitausgleich +135 %, bis 4 Uhr) auf Dienstag Mehrverdienst Assistenzarzt 6.034,28 € 34,81 € 395,09 € 771,04 € 375,95 € Facharzt 8.401,96 € 48,47 € 550,14 € 1.073,62 € 523,48 € Oberarzt 10.391,15 € 59,95 € 680,43 € 1.327,89 € 647,46 €
Es zeigt sich: Durch die Übernahme eines Dienstes an Pfingsten kann man Dank Zuschlägen annähernd das Doppelte seines regulären Gehalts verdienen. Dazu kommen die genannten Steuererleichterungen. Die Arbeit an Pfingsten kann sich also bezahlt machen.













