Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen) ist ein spezieller Tarifvertrag, der in Hessen abweichend von den restlichen Bundesländern gestaltet ist. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Einblick in den Geltungsbereich, die Arbeitsbedingungen, die aktuellen Gehaltstabellen und die verschiedenen Zuschläge, die im TV-Ärzte Hessen festgelegt sind.
TV-Ärzte Hessen – Aktuelle Gehaltstabellen
Die Gehaltstabelle des TV-Ärzte Hessen ist in verschiedene Entgeltgruppen und Stufen unterteilt, wobei der Aufstieg innerhalb der Stufen durch die Berufserfahrung bestimmt wird. Hier sind die aktuellen Gehaltstabellen, bezogen auf eine 42-Stunden-Woche:
Inhaltsverzeichnis
Gültig von 01.01.2023 Quelle: Marburger Bund
Stufe/Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 1. Jahr 3. Jahr 5. Jahr 8. Jahr 12. Jahr Ä 1 5.325 € 5.746 € Ä 2 6.301 € 6.470 € 6.862 € Ä 3 6.990 € 7.209 € 7.749 € Ä 4 7.773 € 8.196 € 8.471 € 8.613 € Ä 5 8.613 € 8.842 € 9.110 € 9.602 € 10.140 € Ä 6 10.140 € 10.418 € 10.901 € 11.318 € 11.736 €
Entgeltgruppen und Eingruppierung
Der Aufstieg innerhalb der Entgeltgruppen erfolgt regelmäßig mit zunehmender Berufserfahrung:
- Ä1: Arzt direkt nach der Approbation; hier erfolgt der Stufenwechsel nach zwei Jahren bei max. zwei Stufen, danach steigt man in Klasse Ä2 auf
- Ä2: Arzt mit drei Jahren Berufserfahrung (Stufenwechsel nach jeweils zwei Jahren bei max. drei Stufen)
- Ä3: Facharzt, der in seinem Fachgebiet tätig ist (Stufenwechsel nach jeweils zwei Jahren bei max. drei Stufen)
- Ä4: Facharzt mit spezialisierter Weiterbildung und mindestens zwei Jahren Erfahrung danach (Stufenwechsel nach jeweils zwei Jahren bis Stufe drei, nach weiteren drei Berufsjahren in Stufe vier)
- Ä5: Facharzt mit spezialisierter Weiterbildung, der kontinuierlich in seinem Fachgebiet tätig ist (Stufenwechsel nach jeweils 2 Jahren bis Stufe drei, nach weiteren drei Berufsjahren in Stufe vier und nach weiteren vier Berufsjahren in die letzte Stufe)
- Ä6: Leitender Oberarzt (wie bei Ä5)
TV-Ärzte Hessen – Zuschläge
Neben den Grundgehältern erhalten Ärzte im TV-Ärzte Hessen verschiedene Zuschläge für Sonderformen der Arbeit. Diese Zuschläge wirken sich auf die Arbeitszeit und das Einkommen aus und umfassen unter anderem:
- Überstunden: Zuschlag von 15 % auf den normalen Stundenlohn für jede Überstunde
- Nachtarbeit: Zuschlag von 20 % für Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr
- Sonntagsarbeit: Zuschlag von 25 % für Arbeit an Sonntagen
- Feiertagsarbeit: Zuschlag von 135 % bei Verzicht auf einen Ausgleichstag, sonst 35 %
- Arbeit am 24. und 31. Dezember: Zuschlag von 35 % nach 6 Uhr morgens
- Samstagsarbeit: Zuschlag von 20 % für Arbeit zwischen 13 Uhr und 21 Uhr
Zusätzlich zu den genannten Zuschlägen gibt es spezielle Zulagen für besondere Arbeitsbedingungen:
- Regelmäßige Wechselschichtarbeit: 105 Euro monatlich
- Gelegentliche Wechselschichtarbeit: 0,63 Euro pro Stunde
- Regelmäßige Schichtarbeit: 40 Euro monatlich
- Gelegentliche Schichtarbeit: 0,24 Euro pro Stunde
Bereitschaftsdienst
Ärzte im Bereitschaftsdienst erhalten je nach Dauer und Zeitpunkt der Bereitschaft besondere Vergütungen. Für 12 Stunden oder mehr Rufbereitschaft erhalten sie das Doppelte des Stundenlohns, an Wochenenden und Feiertagen das Vierfache. Kürzere Bereitschaftszeiten werden mit 12,5 % des Stundenlohns vergütet. Die tatsächliche Arbeitszeit im Bereitschaftsdienst wird je nach Auslastung unterschiedlich bewertet und vergütet.
Urlaubsanspruch
Der TV-Ärzte Hessen gewährt einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Darüber hinaus gibt es Zusatzurlaub für Ärzte in ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit. Nachtarbeit kann ebenfalls zu zusätzlichem Urlaub führen, abhängig von der Anzahl der geleisteten Nachtstunden. Der maximale Gesamturlaub beträgt 38 Tage pro Jahr. Bei persönlichen Gründen kann Sonderurlaub beantragt werden, jedoch ohne Gehaltsfortzahlung.
Geltungsbereich des TV-Ärzte Hessen
Der TV-Ärzte Hessen gilt für Ärzte an hessischen Universitätskliniken und bestimmten kommunalen Krankenhäusern. Der Tarifvertrag wird zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder Hessen und dem Marburger Bund verhandelt und ist somit spezifisch auf die regionalen Gegebenheiten angepasst. Der TV-Ärzte Hessen ist einzigartig, da er das einzige Bundesland ist, das einen abweichenden Tarifvertrag im Vergleich zum TV-Ärzte TdL hat. Zu den Einrichtungen, die nach dem TV-Ärzte Hessen vergüten, gehören unter anderem das Universitätsklinikum Frankfurt, das Universitätsklinikum Gießen und Marburg sowie verschiedene städtische Krankenhäuser des Bundeslandes.
Der Arbeitsbereich
Die Arbeitsbereiche der Ärztinnen und Ärzte, die nach dem TV-Ärzte Hessen vergütet werden, sind breit gefächert und umfassen sowohl die klinische Versorgung als auch administrative Aufgaben. Ärzte arbeiten in verschiedenen Fachbereichen wie der Inneren Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Notfallmedizin und Psychiatrie. Sie sind in der Patientenversorgung, Diagnostik, Forschung und Lehre tätig. Zudem nehmen sie an interdisziplinären Teams teil, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und innovative Behandlungsmethoden zu entwickeln.
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