
Die Knappschaft Kliniken GmbH unterliegt einem Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in Medizin, Pflege und Verwaltung regelt. Der dort gültige Tarifvertrag für Krankenhäuser der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (TV-Ärzte KH/DRV KBS) bietet transparente Regelungen zu Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Weiterbildung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und aktuellen Entwicklungen des Entgelttarifvertrags für Ärzte.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Der TV-Ärzte KH/DRV KBS regelt Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Weiterbildung für angestellte Ärzte der Knappschaft Kliniken und weiterer DRV KBS-Häuser.
- Die aktuelle Entgelttabelle gilt seit 01.06.2026 für die Entgeltgruppen I bis V auf Basis einer 40-Stunden-Woche.
- Die Eingruppierung erfolgt nach Qualifikation von Arzt über Facharzt mit Sozialmedizin bis zum Leiter einer sozialmedizinischen Dienststelle.
- Es gibt feste Zuschläge für Überstunden, Nacht‑, Sonn‑ und Feiertagsarbeit sowie Samstagsarbeit.
- Der Geltungsbereich umfasst zahlreiche Krankenhäuser und Reha-Kliniken der DRV KBS, teils mit zusätzlicher Bezahlung nach TV-Ärzte VKA.
Knappschaft Kliniken Tarifvertrag – Entgelttabelle
Die aktuelle Entgelttabelle des Knappschaft Kliniken Tarifvertrag bzw. des TV-Ärzte KH/DRV KBS entspricht den verhandelten Gehaltsstufen und gilt seit 1. Juni 2026 angepasst. Grundlage für die folgenden Gehaltsangaben ist eine 40 Stunden Woche:
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| I | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
| 5.722,05 € | 6.046,42 € | 6.278,07 € | 6.679,58 € | 7.158,37 € | 7.355,29 € | |
| II | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | |
| 7.552,19 € | 8.185,40 € | 8.741,40 € | 9.065,74 € | 9.382,33 € | ||
| III | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | |||
| 9.459,56 € | 10.015,53 € | 10.810,95 € | ||||
| IV | 1. Jahr | 4. Jahr | ||||
| 11.127,50 € | 11.922,95 € |
Gültig von 30.06.2026
Quelle: Marburger Bund
Knappschaft Kliniken Tarifvertrag – Eingruppierung
Die Eingruppierung in Entgeltgruppen nach dem Tarifvertrag dem Knappschaft Kliniken Tarifvertrag erfolgt nach Qualifikation. Die Gruppen sind folgendermaßen definiert:
- Gruppe I: Arzt mit entsprechender Tätigkeit
- Gruppe II: Facharzt mir entsprechender Tätigkeit
- Gruppe III: Facharzt mit entsprechender Tätigkeit und mit Zusatzqualifikation Sozialmedizin
- Gruppe IV: Facharzt und gleichzeitig ständiger Vertreter des Leiters einer Sozialmedizinischen Dienststelle
- Gruppe V: Leiter einer Sozialmedizinischen Dienststelle
Einstufung
Der Aufstieg zwischen Entgeltstufen erfolgt nach abgeleisteten Dienstjahren:
Entgeltgruppe I
- Stufe 2: nach einjähriger ärztlicher Tätigkeit, also im 2. Jahr
- Stufe 3: nach 2 Jahren, also im 3. Jahr
- Stufe 4: nach 3 Jahren, also im 4. Jahr
- Stufe 5: nach 4 Jahren. also im 5. Jahr
- Stufe 6: nach 5 Jahren, also im 6. Jahr
Entgeltgruppe II bis V
- Stufe 2: nach dreijähriger fachärztlicher Tätigkeit (4. Jahr)
- Stufe 3: nach 6 Jahren (7. Jahr)
- Stufe 4: nach 8 Jahren (9. Jahr)
- Stufe 5: nach 10 Jahren (11. Jahr)
Zuschläge nach Knappschaft Kliniken Tarifvertrag
Sonderformen der Arbeit vergütet der Knappschaft Kliniken Tarifvertrag folgendermaßen auf das rechnerische Stundenentgelt der Entgeltstufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe:
- Überstunden: +15 %
- Nachtarbeit: +15 %
- Sonntagsarbeit: +25 %
- Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich: +135 %
- Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich: +35 %
- Arbeit am 24. und 31. Dezember um 6 Uhr: +35 %
Bei Überstunden richtet sich der Wert nach dem berechneten Stundenentgelt der eigenen Gruppierung, höchstens aber der Entgeltstufe 4. Samstagsarbeit zwischen 13 und 21 Uhr erhält einen Zuschlag von 0,64 Euro pro Stunde. Weitere Tarifverträge für Ärzte findest Du hier:
Hier kannst Du mit wenigen Eingaben Dein mögliches Arzt-Gehalt berechnen und mit anderen Tarifverträgen vergleichen:
Geltungsbereich des Knappschaft Kliniken Tarifvertrags
Der Knappschaft Klinken Tarifvertrag in Form des TV-Ärzte KH/DRV KBS gilt für alle angestellten Ärzte in Kliniken und Krankenhäusern der DRV KBS:
Krankenhäuser
- Knappschaft Kliniken GmbH
- Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum
- Knappschaft Kliniken Bottrop
- Knappschaft Kliniken Dortmund
- Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen-Buer
- Knappschaft Kliniken Kamen
- Knappschaft Kliniken Lünen
- Knappschaft Kliniken Lütgendortmund
- Knappschaft Kliniken Paracelsus Marl
- Knappschaft Kliniken Püttlingen
- Knappschaft Klinken Recklinghausen
- Knappschaft Kliniken Sulzbach
- Rhein-Maas Klinikum
Reha-Kliniken
- Knappschafts-Klinik Bad Driburg
- Römerberg-Klinik Badenweiler
- Paul-Ehrlich-Klinik Bad Homburg
- Knappschafts-Klinik Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Knappschafts-Klinik Bad Soden-Salmünster
- Knappschafts-Klinik Borkum
- Reha-Zentrum prosper in Bottrop
- Reha-Klinik am Berger See Gelsenkirchen
- Chiemgau-Klinik Marquartstein
- Köllertal-Klinik Püttlingen
- Knappschafts-Klinik Warmbad
- Klinik für Akutgeriatrie und Geriatrische Rehabilitation Würselen
Ein Teil der Knappschaft Kliniken wird darüber hinaus auch nach Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte VKA) bezahlt. Hierunter fallen z.B. das Klinikum Vest GmbH, der Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen-Buer GmbH, der Knappschaft Kliniken Westfalen GmbH und der Rhein-Maas-Klinikum GmbH.
Der Arbeitsbereich
Die Knappschaft Kliniken GmbH ist ein großer Gesundheitsverbund, der vielfältige Arbeitsbereiche in Medizin, Pflege, Technik und Verwaltung bietet. Ärzte und Pflegekräfte arbeiten interdisziplinär in modernen Fachabteilungen, unterstützt von technischen und administrativen Teams. Neben der Versorgung von Patienten legt das Unternehmen großen Wert auf Weiterbildung, Karriereförderung und ein strukturiertes Arbeitsumfeld.
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Häufige Fragen zum Tarifvertrag der Knappschaft Kiniken
- Welche Ärzte fallen unter den Knappschaft Kliniken Tarifvertrag?
- Wie ist die Eingruppierung von Ärzten im TV-Ärzte KH/DRV KBS geregelt?
- Welche Zuschläge sieht der Knappschaft Kliniken Tarifvertrag vor?
Der TV-Ärzte KH/DRV KBS gilt für alle angestellten Ärztinnen und Ärzte in Kliniken und Krankenhäusern der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, darunter die Knappschaft Kliniken GmbH, das Universitätsklinikum Bochum sowie mehrere regionale Krankenhäuser und Reha-Kliniken.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppen I bis V: vom Arzt mit entsprechender Tätigkeit über Fachärzte mit Zusatzqualifikation Sozialmedizin bis hin zum Leiter einer sozialmedizinischen Dienststelle, mit Stufenaufstieg je nach Dienstjahren.
Der Tarifvertrag der Knappschaft Kliniken bietet Zuschläge auf das Stundenentgelt, unter anderem +15 % für Überstunden und Nachtarbeit, +25 % für Sonntagsarbeit, bis zu +135 % für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich sowie zusätzliche Zahlungen für Samstagsarbeit zwischen 13 und 21 Uhr.










