
Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den AMEOS Kliniken in Osnabrück, Hildesheim und Hameln regelt Arbeitsbedingungen, Vergütung und Sonderleistungen losgelöst von den anderen Kliniken des Krankenhausträgers. Er bildet die Grundlage für faire Entlohnung, klar definierte Arbeitszeiten und Zuschläge bei besonderen Dienstformen wie Nacht-, Wochenend- oder Bereitschaftsdiensten.
Inhaltsverzeichnis
AMEOS Tarifvertrag Ärzte – Aktuelle Entgelttabelle
Die Entgelttabelle des hausinternen AMEOS Tarifvertrags für Ärzte in Osnabrück und Hildesheim/Hameln entspricht den Verhandlungen, die zum 1. Juli 2024 geltend gemacht wurden. Obwohl die Haustarifverträge voneinander getrennt sind, gleichen sich die Zahlen. Ab 1. Juni 2025 gilt die dritte von drei Gehaltsstufen, die sich folgendermaßen gestaltet:
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| I Assistenzarzt | 1. Jahr | 2. Jahr | 4. Jahr | 6. Jahr | 10. Jahr |
| 5.157,26 € |
5.560,86 € |
5.829,94 € |
6.054,19 € |
6.203,65 € |
|
| II Facharzt | 1. Jahr | 5. Jahr | 9. Jahr | 13. Jahr | |
|
6.502,59 € |
7.175,30 € |
7.773,24 € |
8.445,95 € |
Gültig von 01.06.2025
Quelle: AMEOS Tarifvertrag Osnabrück, Anlage 2 (vom 01. Juli 2024)
Höhere Entgeltgruppen für Oberärzte oder leitende Positionen sind im Osnabrücker AMEOS-Tarif separat geregelt. Fachärzte mit einem festgelegten eigenen Funktionsbereich erhalten eine monatliche Zulage von 641,65 Euro. Fachärzte, die ständige Vertreter des leitenden Arztes (Chefarzt) sind, erhalten eine monatliche Zulage von 969,08 Euro.
Geltungsbereiche und Entgeltsituation
Die Entgeltsituation an den verschiedenen AMEOS Kliniken ist sehr uneinheitlich. Viele Kliniken haben keinen geltenden Tarifvertrag und verweigern die Verhandlungen mit dem Marburger Bund. Die AMEOS Kliniken Osnabrück sowie Hildesheim/Hameln verfügen jeweils über Haustarifverträge, die sich gleichen. Diese gelten für die genannten Kliniken und deren Außenstellen, wobei leitende Angestellte von den Tarifverträgen ausgenommen sind.
AMEOS Tarifvertrag Ärzte – Eingruppierung
Im AMEOS-Tarifvertrag für Ärzte an den Standorten Osnabrück sowie Hildesheim/Hameln erfolgt die Eingruppierung in zwei Entgeltgruppen:
- Entgeltgruppe I gilt für Assistenzärzte ohne Facharztanerkennung
- Entgeltgruppe II gilt für Fachärzte
Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tätigkeitsprofil, die Stufenzuordnung innerhalb der Gruppen erfolgt auf Basis der einschlägigen Berufserfahrung. In Entgeltgruppe I (Ärzte in Weiterbildung) gibt es fünf Stufen:
- Stufe 1: unter 1 Jahr Berufserfahrung
- Stufe 2: ab 2. Jahr
- Stufe 3: ab 4. Jahr
- Stufe 4: ab 6. Jahr
- Stufe 5: ab 10. Jahr
In Entgeltgruppe II (Fachärzte) gibt es vier Stufen:
- Stufe 1: unter 4 Jahren Berufserfahrung
- Stufe 2: ab 5. Jahr
- Stufe 3: ab 9. Jahr
- Stufe 4: ab 13. Jahr fachärztlicher Berufserfahrung
Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch mit wachsender Berufsdauer, sofern keine Unterbrechungen oder Sonderregelungen greifen.
Mehr zu den wichtigsten ärztlichen Tarifverträgen gibt es hier:
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Zuschläge laut AMEOS Tarifvertrag Ärzte
Im Allgemeinen orientieren sich die Zuschläge im AMEOS Tarifvertrag Ärzte an den Vorgaben des TV Ärzte VKA:
- Überstunden: 15 % Zuschlag
- Nachtarbeit (21.00 bis 6.00 Uhr): 15 % Zuschlag
- Sonntagsarbeit: 25 % Zuschlag
- Feiertagsarbeit:
- 135 % Zuschlag ohne Freizeitausgleich
- 35 % mit Freizeitausgleich
- Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 6.00 Uhr: 35 % Zuschlag
- Samstagsarbeit (13.00 bis 21.00 Uhr): 0,64 € pro Stunde
- Rufbereitschaft: 12,5 % Zuschlag
- Wechselschichtarbeit: 105 € monatlich
- Schichtarbeit: 40 € monatlich
Überstunden und Bereitschaftsdienste
Ärzte an den AMEOS Kliniken erhalten für Überstunden und Bereitschaftsdienste tariflich geregelte Zuschläge. Überstunden werden mit einem Zuschlag von 15 % vergütet, während für Bereitschaftsdienste je nach Auslastung unterschiedliche Bewertungsstufe gelten:
- Stufe 1 (bis 25 % Arbeitsleistung): 60 % Bewertung
- Stufe 2 (25 bis 40 % Arbeitsleistung): 75 % Bewertung
- Stufe 3 (40 bis 49 % Arbeitsleistung): 90 % Bewertung
Zusätzlich gibt es für Bereitschaftsdienste nachts (0 bis 6 Uhr) und an Sonn- oder Feiertagen Zuschläge von 15 % bis 22,5 %. Bei Rufbereitschaft wird im Fall einer nächtlichen Inanspruchnahme ein Zuschlag von 50 % gewährt. Ab einer bestimmten Anzahl von Diensten pro Halbjahr steigen die Zuschläge stufenweise, und es besteht die Möglichkeit, geleistete Zeiten auch durch Freizeit auszugleichen.











