
Der TVöD Bund beinhaltet im Rahmen des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes bundesspezifische Regelungen, die auf Bundesbehörden und -einrichtungen zugeschnitten sind. Der TVöD Bund regelt damit die Arbeitsbedingungen für Angestellte des Bundes, einschließlich dem Gehalt von Ärzten im Bundesdienst.
Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich des TVöD
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) legt die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Ärzte (und alle anderen Angestellten) im öffentlichen Dienst in Deutschland fest. Je nach Arbeitgeber gibt es wiederum spezifische Tarifbereiche:
1. TV-L: gilt für Ärzte, die an Universitätskliniken oder in sonstigen Einrichtungen der Länder beschäftigt sind, beispielsweise in Landeskrankenhäusern oder Gesundheitsämtern, die nicht direkt den Universitätskliniken zugeordnet sind (auch in Tätigkeiten ohne Patientenversorgung)
2. TV-Ärzte VKA: betrifft Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (von Städten oder Gemeinden getragene Einrichtungen)
3. TVöD Bund: ist gültig für Ärzte im Bundesdienst, die in Einrichtungen des Bundes, wie Bundeswehrkrankenhäusern oder Forschungseinrichtungen des Bundes, beschäftigt sind (auch in Tätigkeiten ohne Patientenversorgung, z. B. als Referent im Ministerium)
TVöD Bund – Entgelt-Tabelle 2025
Im Rahmen des Tarifvertrags für den TVöD Bund erfolgt die Vergütung der Angestellten nach einer speziell hierfür konzipierten Entgelttabelle. Die Tabelle ist in insgesamt 15 Entgeltgruppen gegliedert, die sechs Entwicklungsstufen umfassen:
Gültig von 01.04.2024 bis 31.12.2024 Quelle: Öffentlicher Dienst
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 E 15Ü 6.670,43 € 7.379,87 € 8.051,94 € 8.500,01 € 8.604,56 € - E 15 5.504,00 € 5.863,92 € 6.265,40 € 6.813,49 € 7.377,29 € 7.748,20 € E 14 5.003,84 € 5.329,75 € 5.755,37 € 6.227,68 € 6.754,16 € 7.132,13 € E 13 4.628,76 € 4.985,95 € 5.392,57 € 5.834,04 € 6.353,53 € 6.635,44 € E 12 4.170,32 € 4.581,34 € 5.061,67 € 5.594,63 € 6.220,01 € 6.516,74 € E 11 4.032,38 € 4.410,41 € 4.765,62 € 5.151,01 € 5.678,44 € 5.975,19 € E 10 3.895,33 € 4.191,53 € 4.528,25 € 4.893,44 € 5.300,10 € 5.433,63 € E 9c 3.757,21 € 4.013,80 € 4.334,08 € 4.683,04 € 5.061,38 € 5.182,84 € E 9b 3.619,09 € 3.736,32 € 4.029,91 € 4.352,06 € 4.706,63 € 5.003,35 € E 9a 3.480,97 € 3.699,68 € 3.759,84 € 4.963,16 € 4.335,69 € 4.483,10 € E 8 3.281,44 € 3.486,59 € 3.628,68 € 3.770,54 € 3.922,69 € 3.995,85 € E 7 3.095,23 € 3.331,58 € 3.472,38 € 3.614,47 € 3.748,49 € 3.820,45 € E 6 3.042,04 € 3.236,55 € 3.372,94 € 3.507,92 € 3.640,49 € 3.708,02 € E 5 2.928,99 € 3.117,67 € 3.245,11 € 3.380,06 € 3.505,47 € 3.570,28 € E 4 2.802,62 € 2.993,55 € 3.153,75 € 3.253,48 € 3.353,20 € 3.411,60 € E 3 2.762,69 € 2.968,02 € 3.017,99 € 3.132,21 € 3.217,92 € 3.296,43 € E 2Ü 2.601,60 € 2.835,82 € 2.921,62 € 3.036,03 € 3.114,63 € 3.173,31 € E 2 2.582,16 € 2.784,28 € 2.834,67 € 2.906,58 € 3.064,63 € 3.229,97 € E 1 - 2.355,52 € 2.388,86 € 2.430,55 € 2.469,42 € 2.569,47 €
TVöD Bund – Was verdienen Ärzte?
Für Ärzte gelten die Entgeltgruppen 14 und 15 im TVöD Bund. Entsprechend gilt für Ärzte folgende Entgelttabelle:
Gültig von 01.03.2024 bis 31.12.2024
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 E15 5.504,00 € 5.863,92 € 6.265,40 € 6.813,49 € 7.377,29 € 7.748,20 € E14 5.003,84 € 5.329,75 € 5.755,37 € 6.227,68 € 6.754,16 € 7.132,13 €
Die Tariftabelle gilt von 01.03.2024 bis mindestens 31.12.2024. Sobald neue Tarifverhandlungen erfolgreich waren, wird diese angeglichen. Solange erfolgt die Bezahlung wie aufgeführt.
Wie erfolgt die Eingruppierung?
Die Eingruppierung erfolgt in den Entgeltgruppen 2 – 15 nach folgendem Prinzip (§ 16 Abs. 2 TVöD-Bund):
- Stufe 1: keine einschlägige Berufserfahrung
- Stufe 2: einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr
- Stufe 3: einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren
Dabei startet man als Arzt mit einschlägiger Tätigkeit in Stufe 14. In Leitungspositionen (Verantwortung für min. 5 Angestellte) und/oder mit Facharzttitel steigt man in Stufe E15 ein.
Wann erreicht man die nächste Stufe?
Die jeweils nächste Stufe einer Entgeltgruppe wird nach entsprechender ununterbrochener Tätigkeitszeit in der aktuellen Stufe (Stufenlaufzeit) erreicht:
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
Beispiel: Ein Assistenzarzt im 7. Jahr wäre demnach im ersten Jahr der Stufe 5 und würde ein Bruttogrundgehalt von 6.754,16 Euro verdienen ( 1 Jahr Stufe 1 + 2 Jahre Stufe 2 + 3 Jahre Stufe 3 = 6 Jahre und damit 7. Jahr = Stufe 5).
Zuschläge laut TVöD
Bereitschaftsdienste und Überstunden werden im TVöD durch Zuschläge vergütet. Diese sind in den Tarifverträgen genau geregelt und sollen den Mehraufwand und die unregelmäßigen Arbeitszeiten kompensieren. Für Ärzte, die im Rahmen von Wechselschichten arbeiten, ist eine monatliche Zulage von 105 Euro festgelegt, während bei regulärer Schichtarbeit eine Zulage von 40 Euro pro Monat zur Anwendung kommt. Darüber hinaus wird für jede Stunde der Wechselschichtarbeit eine Zulage von 0,63 Euro und für Schichtarbeit eine Zulage von 0,24 Euro pro Stunde gewährt.
Vergütung für Arbeit zu besonderen Zeiten
Neben den regulären Schichtzulagen sieht der TVöD auch spezielle Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten vor. Dazu zählt die Nachtarbeit, sowie Arbeit an Sonntagen und Feiertagen, sofern diese nicht im Rahmen des Wechselschicht- oder Schichtdienstes geleistet wird. Die Zuschläge gestalten sich wie folgt:
- Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von 20 Prozent vergütet.
- Für Sonntagsarbeit erhöht sich dieser Zuschlag auf 25 Prozent.
- Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich wird mit 35 Prozent honoriert.
Besonders geregelt ist auch die Arbeit an Samstagen zwischen 13 und 21 Uhr sowie an den Tagen vor Weihnachten und Silvester ab 6 Uhr morgens. Für diese Zeiten sind folgende Zuschläge vorgesehen:
- Samstagsarbeit: 20 Prozent Zuschlag
- Arbeit am 24. und 31. Dezember: 35 Prozent Zuschlag
Überstundenregelung
Im Hinblick auf Überstunden differenziert der TVöD zwischen verschiedenen Entgeltgruppen. Dabei gilt: In den höheren Entgeltgruppen 10 bis 15 im TVöD Bund wird ein Zuschlag von 15 Prozent angewandt.
Was zählt als Überstunde und wann können Überstunden abgerechnet werden?
Überstunden im Sinne des TVöD sind solche, die ausdrücklich angeordnet sind und über die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden hinausgehen. Diese können nicht einfach verrechnet werden, sondern berechtigen in der Regel zu einem Freizeitausgleich. Sollte kein Freizeitausgleich möglich sein, so ist eine Vergütung von bis zu 235 Prozent inklusive des Zeitzuschlags und des auf den Feiertag abzielenden Entgelts vorgesehen.
Urlaubsausgleich
Im TVöD haben alle Ärzte bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Was die Genehmigung des Urlaubs betrifft, so ist diese durch den Arbeitgeber zu erteilen. Nach der Genehmigung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Urlaub innerhalb des genehmigten Zeitraums zu nehmen. Eine Übertragung des Urlaubsanspruchs auf die ersten drei Monate des folgenden Jahres ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers und nach vorheriger Absprache möglich.
Sonderurlaub – Was ist möglich?
Für Ärzte im TVöD besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Sonderurlaub zu nehmen. Hierbei sind spezielle Regelungen zu beachten, die eine flexible Anpassung an individuelle Lebensumstände ermöglichen, ohne dabei die Arbeitsabläufe wesentlich zu stören.