
Der Tarifvertrag der SRH-Kliniken regelt die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte im Konzern. Er legt Arbeitszeit, Bereitschaftsdienste und Urlaub fest. Auch das Arzt-Gehalt wird hier festgeschrieben. Im Fokus stehen jeweils die aktuellen Entgelttabellen.
Inhaltsverzeichnis
SRH Tarifvertrag – Entgelttabelle
Folgende Tabellen zeigen die Ärzte-Vergütung nach Tarifvertrag SRH-Kliniken, wie sie am 16. Januar 2024 festgelegt wurden. Die letzte Gehaltssteigerung und damit die vierte von vier Gehaltsstufen gilt ab 1. Juni 2025. Ab 30. Juni 2025 kann der Tarifvertrag jeweils zum Quartalsende gekündigt werden. Demnach verdienen Ärzte:
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Assistenzarzt | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
| 5.389,33 € | 5.692,01 € | 5.911,65 € | 6.293,01 € | 6.744,31 € | 6.875,44 € | |
| Facharzt | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | 13. Jahr |
| 7.112,56 € | 7.707,00 € | 8.230,42 € | 8.537,48 € | 8.836,88 € | 9.133,01 € | |
| Oberarzt | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | |
| 8.907,91 € | 9.431,33 € | 10.057,46 € | 10.085,87 € | AT | ||
| Ltd. Oberarzt | 1. Jahr | 4. Jahr | ||||
| 10.479,25 € | 11.117,50 € |
Gültig von 01.06.2025 bis 30.06.2026
Zuvor war die letzte Änderung im Oktober 2024:
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Assistenzarzt | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
| 5.232,36 € | 5.526,23 € | 5.739,47 € | 6.109,72 € | 6.547,87 € | 6.675,18 € | |
| Facharzt | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | 13. Jahr |
| 6.905,40 € | 7.482,53 € | 7.990,70 € | 8.288,81 € | 8.579,50 € | 8.867,00 € | |
| Oberarzt | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | |
| 8.648,46 € | 9.156,63 € | 9.764,52 € | 9.792,11 € | AT | ||
| Ltd. Oberarzt | 1. Jahr | 4. Jahr | ||||
| 10.174,03 € | 10.793,69 € oder AT |
Gültig von 01.10.2024 bis 31.05.2025
Mehr Infos zu Tarifverträgen finden sich hier:
Gehalt vergleichen? Hier geht es direkt zum Vergleich der Tarif-Gehälter für Ärzte:
Eingruppierung und Entgeltstufen
Die Entgeltstufen sind von der Entgeltgruppe abhängig. Als Assistenzarzt steigt man jährlich in die nächste Entgeltstufe auf. Für Fachärzte gehen die Entgeltstufen 1 bis 3 je über einen Zeitraum von 36 Monaten (3 Jahren), die höheren Stufen je über 24 Monate (2 Jahre). Oberärzte mit besonderer Versorgung als auch Leitende Oberärzte steigen bis Stufe 3 alle 3 Jahrein die nächst höhere Gehaltsstufe auf. Danach in zweijährigem Turnus. Die verschiedenen Entgeltgruppen werden im SRH-Kliniken Tarifvertrag als Ä1 bis Ä4 bezeichnet. Sie definieren sich folgendermaßen:
• Entgeltgruppe Ä1: Assistenzärzte ohne Facharztanerkennung
• Entgeltgruppe Ä2: Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung
• Entgeltgruppe Ä3: Oberärzte mit besonderer Verantwortung
• Entgeltgruppe Ä4: Leitende Oberärzte oder Chefärzte mit umfassender Leitungstätigkeit
Der Tarifvertrag gilt nicht für Chefärzte. Sie werden außertariflich bezahlt.
Zuschläge nach Tarifvertrag SRH-Kliniken
Sonderformen der Arbeit sind nach SRH-Kliniken Tarifvertrag folgendermaßen vergütet:
- Überstunden: +15 %
- Sonntagsarbeit: +25 %
- Samstagsarbeit zwischen 13 und 21 Uhr: +25 %
- Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich: +150 %
- Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich: +50 %
- Arbeit am 24. Und 31. Dezember b 6 Uhr: +50 %
- Nachtarbeit: +20 %
Fallen die Zeitzuschläge zusammen, wird jeweils nur der höchste Zuschlag gezahlt (ausgenommen Überstunden). Für spontane Dienstplanänderungen (höchstens 7 Tage Vorlauf) erhalten Mitarbeitende eine Prämie von 10 EUR bzw. 20 EUR an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
Überstunden und Bereitschaftsdienste
Auch die Regelungen zu Überstunden und Bereitschaftsdiensten für Ärzte an den SRH-Kliniken sind im Tarifvertrag festgelegt. Bereitschaftsdienste werden in verschiedene Stufen unterteilt, wobei die Vergütung je nach Stufe und tatsächlicher Inanspruchnahme variiert. Für Bereitschaftsdienste der Stufen I, II und III kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 16 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebene Pause diesen Zeitraum verlängert. Die Bewertung als Arbeitszeit erfolgt folgendermaßen:
- Stufe I zu 65 %
- Stufe II zu 85 %
- Stufe III zu 95 %
Zusätzlich gelten Zeitzuschläge:
- an Feiertagen: +25 %
- 24. und 31. Dezember ab 14 Uhr: +25 %
- am Wochenende: +25 %
- Für Nachtstunden (21 bis 6 Uhr): +15 %
- ab der 100. Bereitschaftsdienststunde im Monat: +2,5 %
Bereitschaftsdienste ab einer bestimmten Anzahl pro Monat werden zusätzlich vergütet, gestaffelt nach Beschäftigungsumfang: Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt früher Zuschläge als Vollzeitkräfte. Der Zuschlag beträgt 10 Prozent für mittlere Dienstanzahlen und 20 Prozent für höheren Einsätzen (z. B. ab dem 6. bzw. 8. Dienst bei Vollzeit):
10 % Zuschlag
- bei über 80 % Beschäftigungsumfang für den 6. und 7. Bereitschaftsdienst im Kalendermonat
- bis einschl. 80 % Beschäftigungsumfang für den 5. und 6. Bereitschaftsdienst im Kalendermonat
- bis einschl. 50 % Beschäftigungsumfang für den 4. und 5. Bereitschaftsdienst im Kalendermonat
- bis einschl. 30 % Beschäftigungsumfang für den 3. und 4. Bereitschaftsdienst im Kalendermonat
20 % Zuschlag
- bei über 80 % Beschäftigungsumfang für den 8. und jeden weiteren Bereitschaftsdienst im Kalendermonat
- bis einschl. 80 %Beschäftigungsumfang für den 7. und jeden weiteren Bereitschaftsdienst im Kalendermonat
- bis einschl. 50 % Beschäftigungsumfang für den 6. und jeden weiteren Bereitschaftsdienst im Kalendermonat
- bis einschl. 30 % Beschäftigungsumfang für den 5. und jeden weiteren Bereitschaftsdienst im Kalendermonat
Geltungsbereich des Tarifvertrag SRH-Kliniken
Der Entgelttarifvertrag für Ärzte an den SRH-Kliniken regelt verbindlich die Arbeitsbedingungen, insbesondere Vergütung, Arbeitszeiten, Bereitschaftsdienste und Urlaub. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Chefärzte sowie außertariflich Beschäftigte. Er gilt für alle angestellten Ärzte, die an den Akutkliniken der SRH Gesundheit GmbH tätig sind. Dazu gehören:
- SRH Wald-Klinikum Gera GmbH
- SRH Zentralklinikum Suhl GmbH
- SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH
- SRH Kurpfalzkrankenhaus Heidelberg GmbH
- SRH Fachkrankenhaus Neresheim GmbH
- SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen GmbH
- SRH Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda GmbH
- SRH Krankenhaus Oberndorf a.N. GmbH
- SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH
Der Arbeitsbereich
Die SRH Kliniken GmbH ist ein bundesweiter Gesundheitsverbund, der ein umfassendes Spektrum an medizinischen und pflegerischen Leistungen anbietet. Der Arbeitsbereich erstreckt sich über Akut- und Fachkliniken, Rehabilitationszentren, medizinische Versorgungszentren sowie Pflegeeinrichtungen und Hospize. In interdisziplinären Teams arbeiten Fachkräfte aus Medizin, Pflege, Therapie, Technik und Verwaltung zusammen, um eine hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen. Dabei legt die SRH besonderen Wert auf moderne Medizintechnik, Digitalisierung und kontinuierliche Weiterbildung ihrer rund 10.000 Mitarbeitenden. Die vielfältigen Tätigkeitsfelder bieten zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten und Karriereperspektiven in einem innovativen und patientenorientierten Umfeld.













