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praktischArzt Arzt & Karriere Arzt Gehalt & Tarifverträge AVR DWBO Johanniter

AVR DWBO Johanniter – Arzt-Gehalt, Entgelttabelle, Eingruppierung, Zulagen

Johanniter Tarifvertrag
Zuletzt aktualisiert: 07.05.2026
Themen: Gehalt
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Wer vom Johanniter Tarifvertrag spricht, meint eigentlich die Arbeitsvertragsrichtlinie des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V. (AVR DWBO). Die Anlage Johanniter regelt u.a. die Arbeitsbedingungen für ärztliches Personal in den medizinischen Einrichtungen der Johanniter GmbH, insofern die Kliniken sich diesen Richtlinien freiwillig angeschlossen haben. Als eigenständige AVR unterscheiden sich die Rahmenbedingungen in mehreren Punkten von den bekannten Tarifverträgen im öffentlichen Dienst – etwa bei Vergütung, Zeitzuschlägen und Arbeitszeitmodellen. Nicht jede Johanniter-Klinik ist automatisch an die AVR DWBO gebunden. Wir geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten Inhalte der AVR.

Inhaltsverzeichnis

  1. Aktuelle Entgelttabelle
  2. Zuschläge
  3. Geltungsbereich

AVR DWBO Johanniter – Aktuelle Entgelttabelle

Seit dem 01. Januar 2026 gilt die neue Entgelttabelle zur Ärzte-Vergütung nach AVR DWBO Anlage Johanniter. Die folgende Tabelle bezieht sich auf die im Tarifvertrag festgehaltene regelmäßige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden:

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
5.826,55 € 6.156,76 € 6.392,64 € 6.801,54 € 7.289,03 €
II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr
7.690,06 € 8.334,79 € 8.900,94 € 9.231,21 € 9.553,59 €
III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr
9.632,22 € 10.198,33 € 11.008,25 €

Gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026

Quelle: Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz e. V. – Anlage Johanniter

Bei Erweiterung (bis zu 48 Stunden) oder Reduzierung der Wochenstunden können sich die Gehälter jeweils verändern. Es handelt sich dabei um Grundgehälter, die durch Zuschläge und Sonderzahlungen noch verbessert werden können.

Die nächste Erhöhung steht zum kommenden Jahreswechsel an:

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
5.954,73 € 6.292,21 € 6.533,28 € 6.951,17 € 7.449,39 €
II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr
7.859,24 € 8.518,16 € 9.096,76 € 9.434,30 € 9.763,77 €
III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr
9.844,13 € 10.422,69 € 11.250,43 €

Gültig von 01.01.2027 bis 31.12.2027

Mehr zu verschiedenen Ärztlichen Tarifverträgen:

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Eingruppierung und Entgeltstufen

Die Eingruppierung in verschiedene Entgeltgruppen nach AVR DBWO Anlage “Johanniter 8a Ärztinnen und Ärzte” erfolgt entsprechend der ärztlichen Qualifikation:

  • Ä1: Approbierter Arzt mit Aufgaben, die keine abgeschlossene Facharztweiterbildung voraussetzen
  • Ä2: Facharzt mit entsprechender Tätitgkeit
  • Ä3: Fachärzte, denen oberärztliche Tätigkeiten bzw. Leitungsfunktion und/oder Personalverantwortung über ärztliches Personal zugewiesen wurde

Zulagen für Führungspositionen

Für Führungspositionen sieht die AVR DWBO Anlage Johanniter eine Zulage auf das Gehalt vor, die mit den Tarifsteigerungen mit ansteigt. Für die Ernennung zum Funktionsoberarzt bzw. die Leitung eines Funktionsbereich gilt dabei ein Zuschlag von monatlichen 500 Euro. Die Zuschläge für leitende oberärztliche Positionen bzw. die Chefarzt-Vertretung sehen folgendermaßen aus:

Zulage für Funktionsärzte Leitender Oberarzt / Chefarztstellvertreter mit Personalverantwortung (mehr als 5 Ärzte) weniger als 5 ärztliche Mitarbeitende
Seit 01.01.2026 515,50 € 1.460,54 € 730,28 €
Ab 01.01.2027 526,33€ 1.492,67 € 746,35 €

Gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2027

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AVR DWBO Johanniter – Zuschläge

Laut AVR DWBO Anlage Johanniter erhalten Mitarbeitende für reguläre Arbeitszeiten zu ungünstigen Zeiten (Sonderformen der Arbeit) folgende Zeitzuschläge:

  • Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr): 25  % Zuschlag
  • Dauernachtarbeit: 30 % Zuschlag
  • Bereitschaftsdienst während der Nachtarbeit: 10 % Zuschlag
  • Überstunden: 15 % Zuschlag
  • Arbeit an Sonntagen: 25  % Zuschlag
  • Arbeit an Wochenfeiertagen, Oster- und Pfingstsonntag: 35 % Zuschlag
  • Arbeit an Wochenfeiertagen, die auf einen Sonntag fallen: 50 % Zuschlag

Fallen mehrere Zeitzuschläge gleichzeitig an, werden diese nicht zusammengerechnet, sondern jeweils der höchste gezahlt. Die Zuschläge beziehen sich jeweils auf den Stundenlohn und gelten nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in diesen Zeiträumen. Bei Rufbereitschaft werden die tatsächlich anfallende Arbeitszeit sowie die Wegzeiten bezahlt.

Mit den Bezügen im November erhalten Mitarbeitende der Johanniter eine Jahressonderzahlung über den durchschnittlichen Monatsverdienst der Monate Januar bis Oktober des jeweiligen Jahres. Kindergeldberechtigte Mitarbeitende erhalten zudem einen monatlichen Zuschlag von 90,57 Euro.

Teilnahme am Rettungsdienst

Ärztliches Personal im Anstellungsverhältnis der Johanniter ist verpflichtet, auf Anordnung am Rettungsdienst teilzunehmen und sich auch auf Kosten des Arbeitgebers entsprechend weiterzubilden. Dies gilt nicht für Ärzte, die noch nicht mindestens ein Jahr klinisch tätig waren. Für jeden Einsatz erhalten Mitarbeitende einen Einsatzzuschlag in Höhe des Stundenentgelts der 1. Entgeltstufe der Entgeltgruppe Ä2.

Überstunden und Bereitschaftsdienste

Die Vergütungsregelungen für Ruf- und Bereitschaftsdienste weichen von den Grundentgelten ab. Die Vergütung während des Bereitschaftsdienstes erfolgt nach den durchschnittlich anfallenden Arbeitszeiten:

  • Arbeitsleistung bis zu 25 Prozent: 60 % Bewertung als Arbeitszeit
  • Arbeitsleistung zwischen 25 und 40 Prozent: 75 % Bewertung als Arbeitszeit
  • Arbeitsleistung zwischen 40 und 49 Prozent: 90 % Bewertung als Arbeitszeit

Für die geleisteten Arbeitsstunden erhalten Ärzte folgende Stundenentgelte:

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
33,50 € 35,40€ 36,76 € 39,11€ 41,91 €
II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr
44,22 € 47,92 € 51,18 € 53,08 € 54,93 €
III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr
55,38 € 58,64 € 63,92 €

Gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026

Quelle: AVR DWBO Johanniter

Zuschläge ab 2027

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
I Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
33,50 € 35,40€ 36,76 € 39,11€ 41,91 €
II Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr
44,22 € 47,92 € 51,18 € 53,08 € 54,93 €
III Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr
55,38 € 58,64 € 63,92 €

Gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2026

Quelle: AVR DWBO Johanniter

Die Anfallende Arbeitszeit kann auch durch Freizeitausgleich abgegolten werden.

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Arzt Gehalt und Tarifverträge

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Geltungsbereich des Johanniter Tarifvertrags

Der AVR DWBO Anlage Johanniter für Ärztinnen und Ärzte gilt für ärztliches Personal, das in Einrichtungen der Johanniter GmbH oder ihrer Tochtergesellschaften angestellt ist und nach dem unternehmenseigenen Tarifvertrag vergütet wird. Er umfasst Assistenzärzte, Fachärzte, Oberärzte sowie leitende Ärzte, sofern sie nicht außertariflich beschäftigt sind. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die überwiegende Anzahl der zugehörigen Dienstorte, wobei einzelne Einrichtungen auch abweichende Regelungen anwenden können, sofern sie nicht tarifgebunden sind.

Der Arbeitsbereich

Die Johanniter sind ein bundesweit tätiger Träger im Gesundheits- und Sozialwesen mit Schwerpunkten in der Notfallrettung, Pflege, Kinder- und Jugendhilfe sowie in der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung. Zum Arbeitsbereich gehören unter anderem Kliniken, Fach- und Rehabilitationszentren, Hospize sowie Rettungsdienste und soziale Dienste. Mitarbeitende sind verpflichtet auch Anweisung auch zu anderen Einrichtungen der Johanniter zu rotieren (maximal drei Monate).

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Redaktion
Lilli Abstein
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