Der Tarifvertrag der Medizinischen Dienste (TV MD) gilt für Ärzte und weiteres Personal, die bei einem Medizinischen Dienst angestellt sind. Der Medizinische Dienst unterstützt im gesetzlichen Auftrag die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Es handelt sich dabei also um einen Beratungs- und Begutachtungsdienst. Ärzte arbeiten beim MD hauptsächlich als Gutachter und unabhängige Sachverständige, wobei sie qualifizierte Beratungs- und Begutachtungsleistungen in allen Bereichen bereitstellen.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle TV MD Entgelttabelle
Beim Blick auf die Entgelttabelle des TV MD fällt sofort auf, dass dieser umfangreicher ist und mehr Entgeltgruppen enthält, als man es von anderen Ärzte-Tarifverträgen gewohnt ist. Das liegt daran, dass der Medizinische Dienst für die Vergütung all seiner Beschäftigten lediglich eine Tabelle verwendet:
Gültig von 01.07.2023 bis 31.03.2024
Vergütungsgruppe Einstieg E 1 E 2 E 3 E 4 Leistungs-E L. max. § 17b 16 9.202 € 9.507 € 9.817 € 10.061 € 10.306 € 10.615 € bis 11.007 € 412 € 15 8.787 € 9.079 € 9.371 € 9.608 € 9.841 € 10.136 € bis 10.510 € 394 € 14 8.048 € 8.318 € 8.587 € 8.801 € 9.019 € 9.290 € bis 9.632 € 361 € 13 7.250 € 7.492 € 7.736 € 7.930 € 8.124 € 8.368 € bis 8.676 € 325 € 12 6.541 € 6.760 € 6.976 € 7.149 € 7.330 € 7.550 € bis 7.828 € 293 € 11 5.349 € 5.782 € 6.004 € 6.224 € 6.458 € 6.652 € bis 6.897 € 258 € 10 4.743 € 5.131 € 5.324 € 5.523 € 5.735 € 5.907 € bis 6.125 € 229 € 9 4.317 € 4.671 € 4.850 € 5.026 € 5.221 € 5.378 € bis 5.576 € 209 € 8 3.964 € 4.287 € 4.448 € 4.612 € 4.787 € 4.931 € bis 5.113 € 191 € 7 3.681 € 3.981 € 4.131 € 4.285 € 4.448 € 4.581 € bis 4.750 € 178 € 6 3.204 € 3.466 € 3.596 € 3.731 € 3.874 € 3.990 € bis 4.137 € 155 € 5 2.969 € 3.211 € 3.331 € 3.452 € 3.592 € 3.700 € bis 3.836 € 144 € 4 2.731 € 2.957 € 3.070 € 3.182 € 3.309 € 3.408 € bis 3.534 € 132 € 3 2.496 € 2.700 € 2.801 € 2.907 € 3.022 € 3.113 € bis 3.227 € 121 € 2 2.337 € 2.527 € 2.628 € 2.722 € 2.837 € 2.922 € bis 3.030 € 113 €
Leistungs-E und L. max.
Mindestens 15 Prozent der Mitarbeiter je Beschäftigungsgruppe (z. B. Ärzte, Pflegefachkräfte, Verwaltungskräfte) müssen leistungsorientiert vergütet werden. Die Gehaltsspanne wird in der Spalte Leistungs-E angegeben und liegt immer über der höchsten Vergütungsstufe E4.
Zusätzlich zu seiner regulären Vergütung kann man beim Medizinischen Dienst Leistungszulagen beziehungsweise Projektprämien erhalten. Zuvor muss eine entsprechende Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Beim Erreichen der Vorgabe kann man maximal eine Leistungszulage in Höhe von L. max. erhalten.
Eingruppierung
Die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe erfolgt zunächst anhand festgelegter Tätigkeitsmerkmale. Ärzte beim Medizinischen Dienst landen in der Regel in den Gruppen 12 bis 16.
Vergütungsgruppe Tätigkeitsmerkmale Beispiele Berufe 12 Beschäftigte mit Tätigkeiten, die sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabengebietes aus der Vergütungsgruppe 11 herausheben
13 Beschäftige mit Tätigkeiten, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabengebietes aus der Vergütungsgruppe 12 herausheben
14 Beschäftigte mit Tätigkeiten, die sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabengebietes aus der Vergütungsgruppe 13 herausheben
15 Beschäftigte, die sich durch die besondere Aufgabenstellung und die damit verbundene Verantwortung aus der Vergütungsgruppe 14 herausheben
16 Beschäftigte, die sich durch die besondere Aufgabenstellung und die damit verbundene Verantwortung aus der Vergütungsgruppe 15 herausheben
Innerhalb der eigenen Entgeltgruppe kann man in höhere Vergütungsstufen aufsteigen. Die Regelungen diesbezüglich gestalten sich wie folgt:
Vergütungsstufe Berufserfahrung Einstiegsstufe E 1. Jahr der Tätigkeit im MDK/MDS Erfahrungsstufe E1 2. und 3. Jahr der Tätigkeit im MDK/MDS Erfahrungsstufe E2 4., 5. und 6. Jahr der Tätigkeit im MDK/MDS Erfahrungsstufe E3 7., 8. und 9. Jahr der Tätigkeit im MDK/MDS Endstufe E4 ab dem 10. Jahr der Tätigkeit im MDK/MDS
Zuschläge nach TV MD
Der Medizinische Dienst gewährt seinen Mitarbeitern diverse Zuschläge auf das reguläre Gehalt. Sonntage und Feiertage gelten beim MD als arbeitsfreie Tage. Dementsprechend finden sich keine Regelungen zur Arbeit an diesen Tagen. Die Wochenarbeitszeit liegt bei 40 Stunden.
Für folgende Dinge können Ärzte beim Medizinischen Dienst jedoch mehr Gehalt bekommen:
- Kinderzuschlag: 102 Euro pro Kind
- Überstunden (ab 41. Wochenstunde): 1/167 der Vergütung des Kalendermonats pro Überstunde (plus ggf. Zuschlag von 25 Prozent)
- Nachtarbeit: plus drei Euro pro Stunde
- Weihnachtsgeld: ein Monatsgehalt plus persönliche Zulagen
- Jubiläumszuwendungen: 350 Euro (25 Jahre), 450 Euro (40 Jahre), 550 Euro (50 Jahre)
Schichtdienste sowie Ruf- und Bereitschaftsdienste sind beim Medizinischen Dienst unüblich. Im Vertrag gibt es diesbezüglich nur einen Vermerk für Beschäftigte im IT-Bereich: Die Vergütung der Dienste soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.
Beschäftigte der Gruppen 12 bis 16, die ärztliche Aufgaben wahrnehmen, können zudem ihr Gehalt durch den Abschluss einer einzelvertraglichen Vereinbarung aufstocken. Damit ist eine finanzielle Mehrleistung von bis zu 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zur nächsthöheren Vergütungsgruppe möglich.
Urlaubsanspruch
Als Arzt beim Medizinischen Dienst hat man einen jährlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub von 30 Tagen. Bei einer Anstellung in Teilzeit reduzieren sich die Tage entsprechend anteilsmäßig mit der wöchentlichen Arbeitszeit. Der Urlaubsanspruch kann erstmalig nach einem Beschäftigungszeitraum von sechs Monaten geltend gemacht werden. Urlaubstage, die drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres noch nicht eingesetzt wurden, verfallen. Wird man während seines Urlaubs krank, werde die per ärztlichen Attest bescheinigten Krankheitstage nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann außerdem ein (unbezahlter) Sonderurlaub gewährt werden.
Geltungsbereich des TV MD
Der Medizinische Dienst (MD) ist eine unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf Länderebene organisiert ist. Er unterstützt Kranken- und Pflegekassen in medizinischen sowie pflegerischen Fragestellungen. Insgesamt beschäftigt der Medizinische Dienst rund 10.800 Mitarbeiter, darunter 2.400 Ärzte und 4.000 Pflegefachkräfte als Medizinische Sachverständige. Zu den Aufgaben des MD gehört unter anderem die Begutachtung von Patienten, etwa bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, der Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit oder bei Fragen zu Behandlungsfehlern.
Mit der MDK-Reform im Jahr 2020 wurden die Aufgaben und die organisatorische Struktur der Medizinischen Dienste neu geordnet, um sowohl deren Unabhängigkeit als auch die Einheitlichkeit der Begutachtungen zu stärken. Die wichtigsten Änderungen waren:
- Der ehemalige MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wurde in „Medizinischer Dienst“ umbenannt und bleibt auf Länderebene tätig.
- Der frühere MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) heißt nun „Medizinischer Dienst Bund“, wobei die Träger auf Landesebene verbleiben.
Durch diese Reform wurde der Medizinische Dienst auf Bundesebene von der direkten Organisation durch den GKV-Spitzenverband getrennt.
Der Tarifvertrag des Medizinischen Dienstes (TV MD) gilt für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie Angestellte, Arbeiter oder Auszubildende der Medizinischen Dienste sind.
Der Arbeitsbereich
Als Arzt beim Medizinischen Dienst übernimmt man eine zentrale Rolle in der medizinischen Begutachtung und Beratung. Die Hauptaufgabe besteht darin, Patienten in verschiedenen Kontexten zu beurteilen, beispielsweise um Pflegebedürftigkeit festzustellen, die Arbeitsunfähigkeit zu bewerten oder mögliche Behandlungsfehler zu untersuchen. Diese Begutachtungen erfolgen entweder direkt beim Patienten, etwa bei Hausbesuchen, oder durch die Auswertung von Patientenakten.
Darüber hinaus beraten Ärzte die Kranken- und Pflegekassen bei medizinischen Fragestellungen. Sie beurteilen die Notwendigkeit von Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und die Versorgung mit Hilfsmitteln. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ihrer Tätigkeit ist die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Dabei überprüfen sie Abrechnungen von Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern, um sicherzustellen, dass die erbrachten medizinischen Leistungen korrekt und im Sinne der Patienten durchgeführt wurden.
Ärzte beim Medizinischen Dienst erstellen zudem Gutachten zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, um deren medizinischen Nutzen sowie deren Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Sie arbeiten dabei eng mit anderen medizinischen Fachkräften und Pflegepersonal zusammen. Die Tätigkeit erfordert eine kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung, um stets auf dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft zu bleiben.
Insgesamt ist die Arbeit als Arzt beim Medizinischen Dienst weniger auf die direkte Patientenversorgung fokussiert, sondern vielmehr darauf ausgerichtet, eine gerechte, effiziente und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung im gesamten System sicherzustellen.