/www.praktischarzt.de
  • Login
    • Bewerber
    • Arbeitgeber
/www.praktischarzt.de
  • Login
  • Bewerber Registrierung Arbeitgeber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Assistenzarzt
      • Facharzt
      • Oberarzt
      • Chefarzt
      • Leitender Arzt
      • Ärztlicher Direktor
      • Alle Arztstellen
      • Pharma
      • Famulatur
      • Praktisches Jahr
      • Leitender Arzt
      • Ärztlicher Direktor
      • Alle Arztstellen
      • Famulatur
      • Praktisches Jahr
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
    • Arbeitgeber entdecken
      • Alle Arbeitgeber
      • Kliniken
      • Unternehmen
      • Arztpraxen und MVZ
  • Arztkarriere
    • Arztkarriere
      • Arzt
      • Medizinstudent
  • Magazin
  • Für Arbeitgeber

praktischArzt Arzt & Karriere Arzt Gehalt & Tarifverträge Tarifvertrag der Medizinischen Dienste

TV MD 2025 – Gehaltstabelle, Eingruppierung, Zulagen

Tv Md Tarifvertrag Medizinischer Dienst
Zuletzt aktualisiert: 02.04.2025
Themen: Gehalt, Tarifverträge
Mail Icon WhatsApp Icon Instagram Icon Facebook Icon LinkedIn Icon

Der Tarifvertrag der Medizinischen Dienste (TV MD) gilt für Ärzte und weiteres Personal, die bei einem Medizinischen Dienst angestellt sind. Der Medizinische Dienst unterstützt im gesetzlichen Auftrag die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Es handelt sich dabei also um einen Beratungs- und Begutachtungsdienst. Ärzte arbeiten beim MD hauptsächlich als Gutachter und unabhängige Sachverständige, wobei sie qualifizierte Beratungs- und Begutachtungsleistungen in allen Bereichen bereitstellen.

Inhaltsverzeichnis

  1. TV MD - Aktuelle Entgelttabelle
  2. Eingruppierung
  3. Zuschläge nach TV MD
  4. Geltungsbereich des TV MD

 Aktuelle TV MD Entgelttabelle

Beim Blick auf die Entgelttabelle des TV MD fällt sofort auf, dass dieser umfangreicher ist und mehr Entgeltgruppen enthält, als man es von anderen Ärzte-Tarifverträgen gewohnt ist. Das liegt daran, dass der Medizinische Dienst für die Vergütung all seiner Beschäftigten lediglich eine Tabelle verwendet:

Vergütungsgruppe Einstieg E 1 E 2 E 3 E 4 Leistungs-E L. max. § 17b
16 9.202 € 9.507 € 9.817 € 10.061 € 10.306 € 10.615 € bis 11.007 € 412 €
15 8.787 € 9.079 € 9.371 € 9.608 € 9.841 € 10.136 € bis 10.510 € 394 €
14 8.048 € 8.318 € 8.587 € 8.801 € 9.019 € 9.290 € bis 9.632 € 361 €
13 7.250 € 7.492 € 7.736 € 7.930 € 8.124 € 8.368 € bis 8.676 € 325 €
12 6.541 € 6.760 € 6.976 € 7.149 € 7.330 € 7.550 € bis 7.828 € 293 €
11 5.349 € 5.782 € 6.004 € 6.224 € 6.458 € 6.652 € bis 6.897 € 258 €
10 4.743 € 5.131 € 5.324 € 5.523 € 5.735 € 5.907 € bis 6.125 € 229 €
9 4.317 € 4.671 € 4.850 € 5.026 € 5.221 € 5.378 € bis 5.576 € 209 €
8 3.964 € 4.287 € 4.448 € 4.612 € 4.787 € 4.931 € bis 5.113 € 191 €
7 3.681 € 3.981 € 4.131 € 4.285 € 4.448 € 4.581 € bis 4.750 € 178 €
6 3.204 € 3.466 € 3.596 € 3.731 € 3.874 € 3.990 € bis 4.137 € 155 €
5 2.969 € 3.211 € 3.331 € 3.452 € 3.592 € 3.700 € bis 3.836 € 144 €
4 2.731 € 2.957 € 3.070 € 3.182 € 3.309 € 3.408 € bis 3.534 € 132 €
3 2.496 € 2.700 € 2.801 € 2.907 € 3.022 € 3.113 € bis 3.227 € 121 €
2 2.337 € 2.527 € 2.628 € 2.722 € 2.837 € 2.922 € bis 3.030 € 113 €

Gültig von 01.07.2023 bis 31.03.2024

Leistungs-E und L. max.

Mindestens 15 Prozent der Mitarbeiter je Beschäftigungsgruppe (z. B. Ärzte, Pflegefachkräfte, Verwaltungskräfte) müssen leistungsorientiert vergütet werden. Die Gehaltsspanne wird in der Spalte Leistungs-E angegeben und liegt immer über der höchsten Vergütungsstufe E4.

Zusätzlich zu seiner regulären Vergütung kann man beim Medizinischen Dienst Leistungszulagen beziehungsweise Projektprämien erhalten. Zuvor muss eine entsprechende Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Beim Erreichen der Vorgabe kann man maximal eine Leistungszulage in Höhe von L. max. erhalten.

Eingruppierung

Die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe erfolgt zunächst anhand festgelegter Tätigkeitsmerkmale. Ärzte beim Medizinischen Dienst landen in der Regel in den Gruppen 12 bis 16.

Vergütungsgruppe Tätigkeitsmerkmale Beispiele Berufe
12 Beschäftigte mit Tätigkeiten, die sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabengebietes aus der Vergütungsgruppe 11 herausheben
  • Arzt
  • Zahnarzt
  • Facharzt ohne sozialmedizinische Berufserfahrung
  • Referent mit schwierigen Aufgaben
  • Apotheker mit schwierigen Aufgaben
13 Beschäftige mit Tätigkeiten, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabengebietes aus der Vergütungsgruppe 12 herausheben
  • Referent mit besonderen Aufgaben
  • Abteilungsleiter
  • Ärzte mit sozialmedizinischer Weiterbildung und schwierigen Aufgaben
  • Fachärzte/Zahnärzte mit sozialmedizinischer Berufserfahrung
14 Beschäftigte mit Tätigkeiten, die sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabengebietes aus der Vergütungsgruppe 13 herausheben
  • Hauptabteilungsleiter, Bereichsleiter
  • Abteilungsleiter mit besonderen Aufgaben
  • Ärzte/Fachärzte/Zahnärzte mit besonderen Aufgaben (z. B. eine Vorgesetztenfunktion für ärztliche Gutachter)
15 Beschäftigte, die sich durch die besondere Aufgabenstellung und die damit verbundene Verantwortung aus der Vergütungsgruppe 14 herausheben
  • Hauptabteilungsleiter
  • Bereichsleiter mit besonderen Aufgaben
16 Beschäftigte, die sich durch die besondere Aufgabenstellung und die damit verbundene Verantwortung aus der Vergütungsgruppe 15 herausheben

Innerhalb der eigenen Entgeltgruppe kann man in höhere Vergütungsstufen aufsteigen. Die Regelungen diesbezüglich gestalten sich wie folgt:

Vergütungsstufe Berufserfahrung
Einstiegsstufe E 1. Jahr der Tätigkeit im MDK/MDS
Erfahrungsstufe E1 2. und 3. Jahr der Tätigkeit im MDK/MDS
Erfahrungsstufe E2 4., 5. und 6. Jahr der Tätigkeit im MDK/MDS
Erfahrungsstufe E3 7., 8. und 9. Jahr der Tätigkeit im MDK/MDS
Endstufe E4 ab dem 10. Jahr der Tätigkeit im MDK/MDS

Zuschläge nach TV MD

Der Medizinische Dienst gewährt seinen Mitarbeitern diverse Zuschläge auf das reguläre Gehalt. Sonntage und Feiertage gelten beim MD als arbeitsfreie Tage. Dementsprechend finden sich keine Regelungen zur Arbeit an diesen Tagen. Die Wochenarbeitszeit liegt bei 40 Stunden.

Für folgende Dinge können Ärzte beim Medizinischen Dienst jedoch mehr Gehalt bekommen:

  • Kinderzuschlag: 102 Euro pro Kind
  • Überstunden (ab 41. Wochenstunde): 1/167 der Vergütung des Kalendermonats pro Überstunde (plus ggf. Zuschlag von 25 Prozent)
  • Nachtarbeit: plus drei Euro pro Stunde
  • Weihnachtsgeld: ein Monatsgehalt plus persönliche Zulagen
  • Jubiläumszuwendungen: 350 Euro (25 Jahre), 450 Euro (40 Jahre), 550 Euro (50 Jahre)

Schichtdienste sowie Ruf- und Bereitschaftsdienste sind beim Medizinischen Dienst unüblich. Im Vertrag gibt es diesbezüglich nur einen Vermerk für Beschäftigte im IT-Bereich: Die Vergütung der Dienste soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.

Beschäftigte der Gruppen 12 bis 16, die ärztliche Aufgaben wahrnehmen, können zudem ihr Gehalt durch den Abschluss einer einzelvertraglichen Vereinbarung aufstocken. Damit ist eine finanzielle Mehrleistung von bis zu 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zur nächsthöheren Vergütungsgruppe möglich.

Urlaubsanspruch

Als Arzt beim Medizinischen Dienst hat man einen jährlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub von 30 Tagen. Bei einer Anstellung in Teilzeit reduzieren sich die Tage entsprechend anteilsmäßig mit der wöchentlichen Arbeitszeit. Der Urlaubsanspruch kann erstmalig nach einem Beschäftigungszeitraum von sechs Monaten geltend gemacht werden. Urlaubstage, die drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres noch nicht eingesetzt wurden, verfallen. Wird man während seines Urlaubs krank, werde die per ärztlichen Attest bescheinigten Krankheitstage nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann außerdem ein (unbezahlter) Sonderurlaub gewährt werden.

Tv Md Tarifvertrag Medizinischer Dienst

Arzt Gehalt und Tarifverträge

Alles rund um die Themen Arztgehalt und Tarifverträge mit Informationen zu Verdienstmöglichkeiten angestellter Ärzte in Klinik, Praxis und MVZ sowie Einkommen von Medizinern verschiedener Facharztrichtungen mit eigener Niederlassung.

Mehr zu Arzt Gehalt und Tarifverträge

Geltungsbereich des TV MD

Der Medizinische Dienst (MD) ist eine unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf Länderebene organisiert ist. Er unterstützt Kranken- und Pflegekassen in medizinischen sowie pflegerischen Fragestellungen. Insgesamt beschäftigt der Medizinische Dienst rund 10.800 Mitarbeiter, darunter 2.400 Ärzte und 4.000 Pflegefachkräfte als Medizinische Sachverständige. Zu den Aufgaben des MD gehört unter anderem die Begutachtung von Patienten, etwa bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, der Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit oder bei Fragen zu Behandlungsfehlern.

Mit der MDK-Reform im Jahr 2020 wurden die Aufgaben und die organisatorische Struktur der Medizinischen Dienste neu geordnet, um sowohl deren Unabhängigkeit als auch die Einheitlichkeit der Begutachtungen zu stärken. Die wichtigsten Änderungen waren:

  • Der ehemalige MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wurde in „Medizinischer Dienst“ umbenannt und bleibt auf Länderebene tätig.
  • Der frühere MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) heißt nun „Medizinischer Dienst Bund“, wobei die Träger auf Landesebene verbleiben.

Durch diese Reform wurde der Medizinische Dienst auf Bundesebene von der direkten Organisation durch den GKV-Spitzenverband getrennt.

Der Tarifvertrag des Medizinischen Dienstes (TV MD) gilt für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie Angestellte, Arbeiter oder Auszubildende der Medizinischen Dienste sind.

Der Arbeitsbereich

Als Arzt beim Medizinischen Dienst übernimmt man eine zentrale Rolle in der medizinischen Begutachtung und Beratung. Die Hauptaufgabe besteht darin, Patienten in verschiedenen Kontexten zu beurteilen, beispielsweise um Pflegebedürftigkeit festzustellen, die Arbeitsunfähigkeit zu bewerten oder mögliche Behandlungsfehler zu untersuchen. Diese Begutachtungen erfolgen entweder direkt beim Patienten, etwa bei Hausbesuchen, oder durch die Auswertung von Patientenakten.

Darüber hinaus beraten Ärzte die Kranken- und Pflegekassen bei medizinischen Fragestellungen. Sie beurteilen die Notwendigkeit von Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und die Versorgung mit Hilfsmitteln. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ihrer Tätigkeit ist die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Dabei überprüfen sie Abrechnungen von Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern, um sicherzustellen, dass die erbrachten medizinischen Leistungen korrekt und im Sinne der Patienten durchgeführt wurden.

Ärzte beim Medizinischen Dienst erstellen zudem Gutachten zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, um deren medizinischen Nutzen sowie deren Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Sie arbeiten dabei eng mit anderen medizinischen Fachkräften und Pflegepersonal zusammen. Die Tätigkeit erfordert eine kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung, um stets auf dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft zu bleiben.

Insgesamt ist die Arbeit als Arzt beim Medizinischen Dienst weniger auf die direkte Patientenversorgung fokussiert, sondern vielmehr darauf ausgerichtet, eine gerechte, effiziente und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung im gesamten System sicherzustellen.

Mehr zum Thema Tarifverträge für Ärzte

AVR Caritas
Gehalt, Tarifverträge
AVR Caritas 2025 – Entgelttabelle, Eingruppierung, Zulagen
26.04.2024
Weiterlesen
TV Ärzte Asklepios
Gehalt, Tarifverträge
TV Ärzte Asklepios 2025 – Entgelttabelle, Eingruppierung, Zulagen
26.04.2024
Weiterlesen
TV Ärzte VKA
Gehalt, Tarifverträge
TV Ärzte VKA 2025 – Entgelttabelle, Eingruppierung, Zulagen
26.04.2024
Weiterlesen

Arzt Gehalt im Überblick

  • Tarifverträge Ärzte
  • Arzt Gehalt
  • Arzt Gehalt Einflussfaktoren
  • Welcher Arzt verdient am meisten?
  • Arzt-Gehalt steigern
  • Nebenverdienstmöglichkeiten für Ärzte
  • Assistenzarzt Gehalt
  • Assistenzarzt Einstiegsgehalt
  • Facharzt Gehalt
  • Facharzt Gehalt (Praxis)
  • Oberarzt Gehalt
  • Leitender Oberarzt Gehalt 
  • Chefarzt Gehalt
  • Gehalt im Ausland
  • Gehaltsverhandlung: 10 hilfreiche Tipps
  • Reinertrag von Arztpraxen
Redaktion
Robin Kaus
Medizinstudent
Artikel teilen
Mail Icon WhatsApp Icon Instagram Icon Facebook Icon LinkedIn Icon

Themen

  • Gehalt
  • Tarifverträge
  • Weniger anzeigen
Mehr anzeigen

First AD

Neueste Arztstellen

Neueste Arztstellen

FACHARZT (m/w/d) für Gynäkologie femininum/MVZ Gynäkologie
Stuttgart
Oberarzt/Oberärztin (m/w/d) Innere Medizin / Gastroenterologie
Osnabrück
Oberarzt (m/w/d) Urologie
Hameln
Facharzt (m/w/d) der Allgemeinmedizin, Pädiatrie oder Fachrichtungen der genannten Indikationen
Zingst
Alle Arztstellen ansehen >>

Registrierung Newsletter

Newsletter abonnieren

Mit dem praktischArzt Newsletter aktuelle Infos zu Karriere und Medizin erhalten.

Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen

Whitepaper

Whitepaper & Tools

Passende Whitepaper & Tools zum Themengebiet.
Gehaltsrechner für Ärztinnen und Ärzte
Wege zu mehr Arzt-Gehalt
Gehaltsverhandlung - Tipps für jede Karrierestufe

Arzt Jobs

Arzt Stellenangebote

Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Assistenzarzt/-ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Facharzt/-ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Oberarzt/ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Chefarzt/ärztin Stellenangebote
Alle Arztstellen ansehen >>

Jobs per Mail erhalten

Jobs per Mail erhalten

Erhalten Sie die neuesten Job für jede Suchanfrage kostenlos per E-Mail.

Jetzt aktivieren

Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

 
footer_logo
  • +49 621 180 64 150
  • kontakt@praktischarzt.de
Arbeitgeber
  • Warum praktischArzt?
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Jobsucher
  • Arzt Karriere
  • Medizinstudium
  • Medizinische Berufe
Direktsuche
  • Assistenzarzt Jobs
  • Facharzt Jobs
  • Oberarzt Jobs
  • Chefarzt Jobs
Fachwissen
  • Untersuchungen
  • Krankheiten
  • Behandlungen
  • Ratgeber

© 2025 praktischArzt
  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Gender-Hinweis