Der TV Ärzte VKKH (Tarifvertrag für Ärzte im Verband kirchlicher Krankenhausdienstgeber Hamburg) regelt die Arbeitsbedingungen und Vergütungen für Ärzte und Zahnärzte, die in kirchlichen Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen in Hamburg tätig sind. Dabei stellt der Tarifvertrag sicher, dass die Beschäftigten unter fairen Bedingungen arbeiten und angemessen für ihre anspruchsvolle Tätigkeit entlohnt werden.
Inhaltsverzeichnis
TV Ärzte VKKH – Aktuelle Gehalts-Tabellen
Die Gehälter der Ärzte, die nach dem TV Ärzte VKKH bezahlt werden, sind in der folgenden Gehaltstabelle strukturiert, bezogen auf eine 40-Stunden Woche:
Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Assistenzarzt | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
5.288 € | 5.588 € | 5.802 € | 6.173 € | 6.616 € | 6.798 € | |
Facharzt | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | 13. Jahr |
6.980 € | 7.565 € | 8.079 € | 8.379 € | 8.671 € | 8.963 € | |
Oberarzt | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | |||
8.742 € | 9.256 € | 9.991 € | ||||
Ltd. Oberarzt | 1. Jahr | 4. Jahr | ||||
10.284 € | 11.019 € |
Gültig von 01.04.2024 bis 30.06.2024
Quelle: Marburger Bund
Eingruppierung
Ärzte steigen in die nächste Stufe auf, sobald sie die erforderliche Anzahl an Berufsjahren erreicht haben. Assistenzärzte steigen beispielsweise bis zur letzten sechsten Stufe jährlich auf. Fachärzte daneben bis zur 2.Stufe nach drei Berufsjahren, anschließend nach jeweils zwei weiteren Berufsjahren bis zur Stufe 6. Oberärzte steigen nach jeweils drei Jahren in den Stufen eins bis drei auf. Das Chefarzt-Gehalt wird außertariflich verhandelt.
TV Ärzte VKKH – Zuschläge
Neben dem Grundgehalt erhalten Ärzte, die nach dem TV Ärzte VKKH beschäftigt sind, verschiedene Zuschläge auf den Stundenlohn:
- Überstunden: + 15 %
- Nachtarbeit: + 25 %
- Sonntagsarbeit: + 25 %
- Feiertagsarbeit: Ohne Freizeitausgleich: + 135%, Mit Freizeitausgleich: + 35 %
- Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 6 Uhr: + 35 %
- Samstagsarbeit (13 bis 21 Uhr): + 0,64 Euro
Zuschläge für Bereitschaftsdienst
- an gesetzlichen Feiertagen: Erhöhung um 25 %
- für die Zeit von 0 bis 6 Uhr: Zuschlag von 22,5 %
- zusätzlich am Sonntag (0 bis 24 Uhr): Zuschlag von 15 %
Ab mehr als 24 Bereitschaftsdiensten im Kalenderhalbjahr gibt es zusätzliche Erhöhungen:
- 25. bis 30. Dienst: Erhöhung um 10 %
- 31. bis 36. Dienst: Erhöhung um 20 %
- ab dem 37. Dienst: Erhöhung um 30 %
Rufbereitschaft
Hier gilt seit 1.Januar 2024 eine Einschränkung der maximalen Ruftbereitschaften pro Monat in Abhängigkeit der Bereitschaftsdienste:
- bei einem Bereitschaftsdienst im Monat: maximal 12 Rufbereitschaften
- zwei Bereitschaftsdienste im Monat: maximal 8 Rufbereitschaften
- drei Bereitschaftsdienste im Monat: maximal 4 Rufbereitschaften
- vier Bereitschaftsdienste im Monat: keine Rufbereitschaft
- bis zu 4 Rufbereitschaften: Maximal 3 Bereitschaftsdienste
- Mehr als 4 bis 8 Rufbereitschaften: Maximal 2 Bereitschaftsdienste
- Mehr als 8 bis 12 Rufbereitschaften: Maximal 1 Bereitschaftsdienst
- Mehr als 12 bis 15 Rufbereitschaften: Kein Bereitschaftsdienst
Auswirkungen auf die Arbeitszeit
Die Arbeitszeitregelungen im Gesundheitswesen beinhalten häufig Wochenend- und Nachtdienste. Der TV Ärzte VKKH sieht hierfür entsprechende Zuschläge vor, um die Belastung auszugleichen:
- Nachtarbeit: Zuschlag von 25 % auf den Stundenlohn
- Wochenendarbeit: Zuschlag von 50 % auf den Stundenlohn
- Feiertagsarbeit: Zuschlag von 100 % auf den Stundenlohn
Ärzte haben zudem Anspruch auf 31 Urlaubstage im Kalenderjahr. Bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage pro Woche, wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
Weitere Tarifverträge für Ärzte gibt es hier:
Mit wenigen Eingaben das möglich Arzt-Gehalt berechnen und mit anderen Tarifverträgen vergleichen:
Geltungsbereich des TV Ärzte VKKH
Der TV Ärzte VKKH ist für alle Ärzte in den kirchlichen Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen Hamburgs relevant. Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Ärzte, die in den Mitgliedseinrichtungen des Verbandes beschäftigt sind. Dabei umfassen die Einrichtungen eine Vielzahl von Krankenhäusern, Fachkliniken und Rehabilitationszentren, die unter kirchlicher Trägerschaft stehen. Dazu gehört beispielsweise das Katholisches Marienkrankenhaus Hamburg: eines der größten katholischen Krankenhäuser in Hamburg. Es ist bekannt für die umfassende medizinische Versorgung und hohe Qualität in der Patientenversorgung sowie umfangreiche Fortbildungsangebote.