
Der TV Ärzte VKKH (Tarifvertrag für Ärzte im Verband kirchlicher Krankenhausdienstgeber Hamburg) regelt die Arbeitsbedingungen und Vergütungen für Ärzte und Zahnärzte, die in kirchlichen Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen in Hamburg tätig sind. Dabei stellt der Tarifvertrag sicher, dass die Beschäftigten unter fairen Bedingungen arbeiten und angemessen für ihre anspruchsvolle Tätigkeit entlohnt werden.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Der TV Ärzte VKKH regelt Arbeitsbedingungen und Gehälter für Ärzte und Zahnärzte in kirchlichen Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen in Hamburg.
- Die aktuelle Entgelttabelle (40-Stunden-Woche) unterscheidet nach Entgeltgruppen Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt und leitender Oberarzt mit jeweils definierten Berufsjahren pro Stufe.
- Der Stufenaufstieg erfolgt nach Berufserfahrung: Assistenzärzte steigen jährlich bis Stufe 6, Fachärzte und Oberärzte im Mehrjahresrhythmus; Chefarztgehälter werden außertariflich verhandelt.
- Neben dem Grundgehalt gelten Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie detaillierte Regelungen zu Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.
- Ärzte im TV Ärzte VKKH haben Anspruch auf 31 Urlaubstage pro Jahr; der Urlaubsanspruch wird bei weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche entsprechend angepasst.
TV Ärzte VKKH – Aktuelle Gehalts-Tabellen
Die Gehälter der Ärzte, die nach dem TV Ärzte VKKH bezahlt werden, sind in der folgenden Gehaltstabelle strukturiert, bezogen auf eine 40-Stunden Woche:
Gültig von 01.06.2026 bis 31.12.2026
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.722,05 € 6.046,42 € 6.278,07 € 6.679,58 € 7.158,37 € 7.355,29 € Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.552,19 € 8.185,40 € 8.741,40 € 9.065,74 € 9.382,33 € 9.698,91 € Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9.459,56 € 10.015,53 € 10.810,95 € Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 11.127,50 € 11.922,95 €
Zuvor verdienten Ärzte bei VKKH dies:
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Assistenzarzt | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
| 5.609,85 € | 5.927,86 € | 6.154,97 € | 6.548,61 € | 7.018,01 € | 7.211,07 € | |
| Facharzt | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | 9. Jahr | 11. Jahr | 13. Jahr |
| 7.404,11 € | 8.024,90 € | 8.570,00 € | 8.887,98 € | 9.198,36 € | 9.508,74 € | |
| Oberarzt | 1. Jahr | 4. Jahr | 7. Jahr | |||
| 9.274,08 € | 9.819,15 € | 10.598,97 € | ||||
| Ltd. Oberarzt | 1. Jahr | 4. Jahr | ||||
| 10.909,31 € | 11.689,17 € |
Gültig von 01.08.2025 bis 31.05.2026
Quelle: Marburger Bund
Eingruppierung
Ärzte steigen in die nächste Stufe auf, sobald sie die erforderliche Anzahl an Berufsjahren erreicht haben. Assistenzärzte steigen beispielsweise bis zur letzten sechsten Stufe jährlich auf. Fachärzte daneben bis zur 2.Stufe nach drei Berufsjahren, anschließend nach jeweils zwei weiteren Berufsjahren bis zur Stufe 6. Oberärzte steigen nach jeweils drei Jahren in den Stufen eins bis drei auf. Das Chefarzt-Gehalt wird außertariflich verhandelt.
TV Ärzte VKKH – Zuschläge
Neben dem Grundgehalt erhalten Ärzte, die nach dem TV Ärzte VKKH beschäftigt sind, verschiedene Zuschläge auf den Stundenlohn:
- Überstunden: + 15 %
- Nachtarbeit: + 25 %
- Sonntagsarbeit: + 25 %
- Feiertagsarbeit: Ohne Freizeitausgleich: + 135%, Mit Freizeitausgleich: + 35 %
- Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 6 Uhr: + 35 %
- Samstagsarbeit (13 bis 21 Uhr): + 0,64 Euro
Zuschläge für Bereitschaftsdienst
- an gesetzlichen Feiertagen: Erhöhung um 25 %
- für die Zeit von 0 bis 6 Uhr: Zuschlag von 22,5 %
- zusätzlich am Sonntag (0 bis 24 Uhr): Zuschlag von 15 %
Ab mehr als 24 Bereitschaftsdiensten im Kalenderhalbjahr gibt es zusätzliche Erhöhungen:
- 25. bis 30. Dienst: Erhöhung um 10 %
- 31. bis 36. Dienst: Erhöhung um 20 %
- ab dem 37. Dienst: Erhöhung um 30 %
Rufbereitschaft
Hier gilt seit 1.Januar 2024 eine Einschränkung der maximalen Rufbereitschaften pro Monat in Abhängigkeit der Bereitschaftsdienste:
- bei einem Bereitschaftsdienst im Monat: maximal 12 Rufbereitschaften
- zwei Bereitschaftsdienste im Monat: maximal 8 Rufbereitschaften
- drei Bereitschaftsdienste im Monat: maximal 4 Rufbereitschaften
- vier Bereitschaftsdienste im Monat: keine Rufbereitschaft
- bis zu 4 Rufbereitschaften: Maximal 3 Bereitschaftsdienste
- Mehr als 4 bis 8 Rufbereitschaften: Maximal 2 Bereitschaftsdienste
- Mehr als 8 bis 12 Rufbereitschaften: Maximal 1 Bereitschaftsdienst
- Mehr als 12 bis 15 Rufbereitschaften: Kein Bereitschaftsdienst
Auswirkungen auf die Arbeitszeit
Die Arbeitszeitregelungen im Gesundheitswesen beinhalten häufig Wochenend- und Nachtdienste. Der TV Ärzte VKKH sieht hierfür entsprechende Zuschläge vor, um die Belastung auszugleichen:
- Nachtarbeit: Zuschlag von 25 % auf den Stundenlohn
- Wochenendarbeit: Zuschlag von 50 % auf den Stundenlohn
- Feiertagsarbeit: Zuschlag von 100 % auf den Stundenlohn
Ärzte haben zudem Anspruch auf 31 Urlaubstage im Kalenderjahr. Bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage pro Woche, wird der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst.
Weitere Tarifverträge für Ärzte gibt es hier:
Mit wenigen Eingaben das möglich Arzt-Gehalt berechnen und mit anderen Tarifverträgen vergleichen:
Geltungsbereich des TV Ärzte VKKH
Der TV Ärzte VKKH ist für alle Ärzte in den kirchlichen Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen Hamburgs relevant. Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Ärzte, die in den Mitgliedseinrichtungen des Verbandes beschäftigt sind. Dabei umfassen die Einrichtungen eine Vielzahl von Krankenhäusern, Fachkliniken und Rehabilitationszentren, die unter kirchlicher Trägerschaft stehen. Dazu gehört beispielsweise das Katholisches Marienkrankenhaus Hamburg: eines der größten katholischen Krankenhäuser in Hamburg. Es ist bekannt für die umfassende medizinische Versorgung und hohe Qualität in der Patientenversorgung sowie umfangreiche Fortbildungsangebote.
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Häufige Fragen zum TV Ärzte VKKH
- Was regelt der TV Ärzte VKKH konkret für Ärzte in kirchlichen Krankenhäusern in Hamburg?
- Wie erfolgt die Eingruppierung und der Stufenaufstieg nach TV Ärzte VKKH?
- Welche Zuschläge und Arbeitszeitregelungen gelten nach TV Ärzte VKKH in Hamburg?
Der TV Ärzte VKKH regelt die Eingruppierung, Gehaltsstruktur (Entgeltgruppen und Stufen), Arbeitszeit, Zuschläge für besondere Dienste sowie Urlaubsanspruch für Ärzte und Zahnärzte in kirchlichen Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen in Hamburg.
Assistenzärzte steigen im TV Ärzte VKKH bis zur sechsten Stufe jährlich auf, Fachärzte erreichen Stufe 2 nach drei Berufsjahren und danach alle zwei Jahre die nächste Stufe bis Stufe 6, Oberärzte steigen alle drei Jahre in den Stufen 1 bis 3 auf; Chefarztgehälter werden außerhalb des Tarifvertrags individuell vereinbart.
Zum tariflichen Grundgehalt kommen prozentuale Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie spezifische Zuschläge und Begrenzungen für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft hinzu; zudem sieht der TV Ärzte VKKH 31 Urlaubstage im Kalenderjahr vor, angepasst an die tatsächliche Verteilung der Arbeitstage pro Woche.













