Der Tarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes trägt den Namen “DRK-Reformtarifvertrag”. Jeder Arzt, der in einem Krankenhaus oder bei einer anderen Organisation des Roten Kreuzes angestellt ist, wird dementsprechend nach diesem Vertrag vergütet. Inhaltlich unterscheidet sich die Struktur des DRK-Tarifvertrags deutlich von den üblichen ärztlichen Tarifen.
Inhaltsverzeichnis
DRK Tarifvertrag – Aktuelle Vergütungstabelle
Die angegebenen Entgeltzahlen der aktuellen Fassung der Entgelttabelle aus dem DRK-Reformtarifvertrag beziehen sich auf eine Anstellung in Vollzeit. Arbeitet man als Arzt in Teilzeit, so erfolgt die Bezahlung anhand der individuellen Stundenzahl im Verhältnis zu den Werten in der Tabelle. Im Tarifvertrag des Roten Kreuzes gibt es eine allgemeine Tabelle für Angestellte und eine weitere Entgelttabelle für ärztliches Personal in Kliniken und Krankenhäusern.
Arbeitet man als Arzt beispielsweise beim Blutspendedienst oder im Rettungsdienst des DRK, gilt die folgende Tabelle:
Gültig von 01.06.2024
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 E 15 5.530,48 € 5.892,11 € 6.295,52 € 6.846,25 € 7.412,76 € 7.785,49 € E 14 5.027,90 € 5.355,40 € 5.783,06 € 6.257,61 € 6.786,63 € 7.166,43 € E 13 4.651,02 € 5.009,92 € 5.418,49 € 5.862,11 € 6.384,08 € 6.667,36 € E 12 4.189,70 € 4.603,37 € 5.086,01 € 5.621,54 € 6.249,92 € 6.548,08 € E 11 4.048,13 € 4.431,57 € 4.788,53 € 5.175,76 € 5.705,75 € 6.003,92 € E 10 3.906,49 € 4.211,69 € 4.550,02 € 4.916,95 € 5.325,59 € 5.459,76 € E 9 3.572,95 € 3.823,72 € 3.984,11 € 4.451,18 € 4.725,03 € 5.042,24 € E 9a 3.572,95 € 3.823,72 € 3.823,72 € 3.984,11 € 3.984,11 € 4.451,18 € E 9b 3.287,12 € 3.492,53 € 3.823,72 € 3.984,11 € 3.984,11 € 4.451,18 € E 9c 3.498,84 € 3.498,84 € 3.656,36 € 3.858,33 € 4.023,76 € 4.253,38 € E 8 3.287,12 € 3.492,53 € 3.636,22 € 3.780,52 € 3.936,45 € 4.012,38 € E 7 3.047,42 € 3.242,15 € 3.507,48 € 3.780,52 € 3.936,45 € 4.012,38 € E 7a 3.047,42 € 3.242,15 € 3.378,72 € 3.780,52 € 3.936,45 € 4.012,38 € E 6 3.047,42 € 3.242,15 € 3.378,72 € 3.513,87 € 3.647,56 € 3.716,81 € E 6a 2.934,22 € 3.123,12 € 3.314,73 € 3.513,87 € 3.647,56 € 3.716,81 € E 6b 2.934,22 € 3.123,12 € 3.250,71 € 3.513,87 € 3.647,56 € 3.716,81 € E 5 2.934,22 € 3.123,12 € 3.250,71 € 3.385,85 € 3.511,41 € 3.576,39 €
Entgelttabelle für Ärzte in DRK Kliniken
In den Kliniken und Krankenhäusern des Deutschen Roten Kreuzes gilt eine eigene Entgelttabelle für Ärzte. Es gibt lediglich zwei Gruppen mit verschiedenen Stufen zur Berechnung des Entgelts.
Gültig von 01.06.2024
Entgeltgruppe Grundentgelt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 II 6.500,65 € 7.158,74 € 7.743,77 € 8.401,88 € I 5.184,44 € 5.579,30 € 5.842,54 € 6.061,93 € 6.208,17 €
Ärzte mit medizinischer Verantwortung für einen selbstständigen Funktionsbereich erhalten zudem eine monatliche Zulage von 500 Euro. Leitende Oberärzte, also Ärzte, die als ständige Vertretung des Chefarztes fungieren, erhalten zusätzlich 750 Euro. Chefärzte werden nicht nach Tarifvertrag vergütet und handeln ihr Gehalt individuell aus.
DRK Tarifvertrag – Eingruppierung
Der DRK-Tarifvertrag gruppiert Ärzte in die obersten drei Entgeltgruppen ein. Dabei spielt sowohl die Karrierestufe, als auch die spezifische Position eine entscheidende Rolle. Damit unterscheidet sich die Eingruppierungsstruktur beim DRK deutlich von den üblichen Systemen in anderen Ärzte-Tarifverträgen. Diese sehen wie folgt aus:
- E13: Ärzte mit entsprechender Tätigkeit
- E14: Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit, Ärzte als Leiter von Blutspendediensten
- E15: Ärzte, denen mindestens fünf Ärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind
Zweitens ist die Berufserfahrung relevant, also die Zeit, die man schon als Arzt tätig ist. Abhängig davon kann man höhere Stufen erreichen. Los geht es immer in der ersten Stufe. Mit steigender Anzahl an Berufsjahren erreicht man dann höhere Stufen mit mehr Gehalt. Die Regelung für ärztliche Tätigkeit außerhalb von Kliniken gestaltet sich wie folgt:
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
Eingruppierung in DRK Kliniken
In DRK Kliniken und Krankenhäusern werden Assistenzärzte nach Entgeltgruppe I und Fachärzte nach Entgeltgruppe II vergütet.
Für die Stufenzuordnung ergeben sich laut Tarifvertrag folgende Regelungen:
Entgeltgruppe I
- Stufe 1: mit weniger als einjähriger ärztlicher Berufserfahrung
- Stufe 2: nach einjähriger ärztlicher Berufserfahrung
- Stufe 3: nach dreijähriger ärztlicher Berufserfahrung
- Stufe 4: nach fünfjähriger ärztlicher Berufserfahrung
- Stufe 5: nach neunjähriger ärztlicher Berufserfahrung
Entgeltgruppe II
- Stufe 1: mit weniger als vierjähriger fachärztlicher Berufserfahrung
- Stufe 2: nach vierjähriger fachärztlicher Berufserfahrung
- Stufe 3: nach achtjähriger fachärztlicher Berufserfahrung
- Stufe 4: nach zwölfjähriger fachärztlicher Berufserfahrung
Berufserfahrung wird dabei angerechnet, auch wenn diese nicht beim Roten Kreuz gesammelt wurde.
Zuschläge nach DRK Tarifvertrag
Die obigen Tabellen umfassen lediglich das Grundgehalt der Ärzteschaft beim DRK. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, diverse Zuschläge zu erhalten.
Überstunden sollten laut DRK-Tarifvertrag innerhalb des nächsten halben Kalenderjahres mit Freizeit ausgeglichen werden. Für nicht ausgeglichene Überstunden gibt es einen Zuschlag. Mitarbeiter der Entgeltgruppen 13 bis 15 erhalten nur dann eine Überstundenvergütung, wenn die Leistung von Überstunden für alle Angestellten ihres Betriebs angeordnet ist.
Weitere Zuschläge zeigt die anschließende Grafik.
Fallen mehrere Zuschläge zusammen, gilt nur der höchste.
Weiterhin gibt es folgende nominalen Zusatzvergütungen für Ärzte beim DRK:
- Nachtarbeit: +3 Euro / Stunde
- Wechselschichtzulage: 155 Euro / Monat
- Schichtarbeit: 35,79 bis 61,26 Euro / Monat (je nach Arbeitszeitmodell)
- Jahressonderzahlung (“Weihnachtsgeld”)
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Ärzte beim DRK erhalten für absolvierte Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste prinzipiell einen Zuschlag von 25 Prozent pro Stunde. Für die verschiedenen Gruppen sind jedoch auch nochmals spezifische Stundensätze tabellarisch festgelegt. Diese sind abhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe und teils auch von der Stufe:
Gültig von 01.06.2024
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 13 34,29 € 36,40 € 38,81 € 41,43 € 41,43 € 41,43 € 14 37,06 € 38,99 € 41,51 € 44,31 € 44,31 € 44,31 € 15 40,76 € 42,90 € 45,28 € 48,52 € 48,52 € 48,52 € I 33,07 € 33,07 € 33,07 € 33,07 € 33,07 € 33,07 € II 39,86 € 39,86 € 39,86 € 39,86 € 39,86 € 39,86 € Leitung Funktionsbereich 44,10 € 44,10 € 44,10 € 44,10 € 44,10 € 44,10 € Leitender Oberarzt 47,03 € 47,03 € 47,03 € 47,03 € 47,03 € 47,03 €
Darüber hinaus ist ein weiterer Zuschlag in Höhe von 25 Prozent möglich, sofern der Dienst an einem Feiertag absolviert wird. Ansonsten werden auf die Entgelte für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst keine Zeitzuschläge gewährt.
Es ist zudem möglich, für absolvierte Dienste einen Freizeitausgleich zu erhalten. Dies ist abhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit während des Dienstes:
Stufe Arbeitsleistung Freizeit / Stunde I bis zu 25 % 37 min II 25 - 40 % 46 min III 40 % - 49 % 55 min
Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit liegt beim DRK generell bei 39 Stunden pro Woche. Im Rettungsdienst liegt sie leicht darunter (38,5 Stunden), in den Krankenhäusern darüber (40 Stunden). Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage pro Jahr. Zusatzurlaub kann man darüber hinaus erlangen, wenn man regelmäßig Schicht- oder Nachtdienst absolviert. Je nach Umfang gibt es dann zwischen ein und vier Urlaubstage mehr. Für Beschäftige in Teilzeit reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig.
Geltungsbereich des DRK Tarifvertrags
Das Rote Kreuz agiert deutschlandweit flächendeckend. Als nationale Organisation gehört es der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond Organisation an, welches die größte humanitäre Organisation der Welt ist. 2023 waren 200.541 Mitarbeiter beim DRK hauptamtlich angestellt.
Der DRK-Tarifvertrag regelt die Arbeits- und Vergütungsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten, die in den Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes tätig sind. Er betrifft insbesondere Krankenhäuser und Kliniken (Stand 2024: 55), Pflegeheime, Rettungsdienste, Blutspendedienste und andere medizinische Einrichtungen, die unter dem Träger DRK geführt werden. Auch Einheiten zur Wasserwacht und Bergwacht gibt es beim Roten Kreuz. Der DRK-Tarifvertrag umfasst eine breite Palette von Regelungen, die sowohl die Entgelte als auch Arbeitszeiten, Überstundenregelungen und Urlaubsansprüche abdecken. Der Tarifvertrag gilt bundesweit für alle DRK-Einrichtungen und bietet Ärzten vergleichsweise geregelte und transparente Arbeitsbedingungen. Der Tarifvertrag bietet daher Ärzten im DRK klare Rahmenbedingungen für ihre Beschäftigung.
Der Arbeitsbereich
Das Deutsche Rote Kreuz legt großen Wert auf die kontinuierliche fachliche Weiterbildung seiner Ärzte. Durch regelmäßige Fortbildungsprogramme und Schulungen wird sichergestellt, dass das ärztliche Personal auf dem neuesten Stand der medizinischen Entwicklungen bleibt. Besonders im Bereich der Notfallmedizin werden umfangreiche Schulungen angeboten, um sicherzustellen, dass das medizinische Personal in Krisensituationen optimal vorbereitet ist. Darüber hinaus unterstützt das DRK seine Ärzte durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen den verschiedenen Einrichtungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kliniken spielt die Forschung im DRK eine geringere Rolle; der Fokus liegt stärker auf der praktischen Versorgung von Patienten und dem Einsatz in Not- und Krisensituationen, wie es dem humanitären Auftrag des Roten Kreuzes entspricht. Nichtsdestotrotz erforscht das DRK seit 2009 gesellschaftliche und technische Entwicklungsprozesse für einen zukunftsfähigen Bevölkerungsschutz.
Ärzte können beim DRK in verschiedenen medizinischen Zuständigkeitsbereichen agieren. Weiterhin hat man die Möglichkeit, in der Aus-/ Fortbildung oder als Berater tätig zu sein. Die Zusammenarbeit mit Vorständen der jeweiligen Verbandsebene sowie mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden gehört ebenfalls zum Arbeitsbereich.