
Die korrekte Abrechnung der erbrachten Leistungen ist eine der Herausforderungen in der Arztpraxis. Hier gibt es als Privat- oder Vertragsarzt einiges zu beachten, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und gesetzliche Rahmen einzuhalten.
Inhaltsverzeichnis
Abrechnung Arztpraxis – Grundlagen
Grundlage für die Abrechnung der Ärzte bilden der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Art der Praxis können weitere fachspezifische Vorgaben wichtig sein. Die Abrechnung der Ärzte nach EBM wird angewandt, wenn Kassenpatienten behandelt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Leistungen und Diagnostik nach den entsprechenden Vorgaben des Bewertungsmaßstabes. Diese verhandeln die Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen im jeweiligen Bundesland. Die Abrechnung von Ärzten in ihrer eigenen Praxis erfolgt dann über die Vereinigungen.
Die GOÄ dient der Abrechnung von Ärzten für Selbstzahler-Leistungen, die sie nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Auch Privatversicherte oder Patienten im Beihilfemodell können Ärzte durch diese Methode abrechnen. Ein Leistungskatalog definiert dabei die Kosten und den Umfang von Untersuchungen oder Behandlungen. Die GOÄ ist eine rechtlich bindende Verordnung, welche die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates, erlässt und überprüft.
Abrechnungsbudget der Ärzte
Jeder Vertragsarzt in Deutschland hat ein Versorgungsbudget - ob in der eigenen Praxis oder einer Anstellung. In diesem Rahmen können Leistungen vollständig abgerechnet werden. Die sogenannte Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) verteilt dabei nach einem komplexen Verfahren das Budget der Krankenkassen an die einzelnen Vertragsärzte. Ist das Budget überschritten, werden Leistungen abgestaffelt oder können nicht abgerechnet werden.
Abrechnung Arztpraxis – Wichtige Gesetze und Regularien
Je nachdem, in welchem Fachbereich ein Arzt tätig ist oder eine Praxis eröffnen will, geben verschiedene Gesetze Anhaltspunkte zur Abrechnung. Wer in seiner Praxis gesetzliche krankenversicherte Patienten betreut, kommt zwangsläufig mit dem Leistungskatalog der Krankenversicherung in Berührung. Dieser wird im fünften Sozialgesetzbuch in Form eines groben Rahmens festgehalten.
Auf welche Behandlungen und Leistungen gesetzlich versicherte Patienten Anspruch haben, konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen. Der G-BA bestimmt Richtlinien für verschiedene Leistungsbereiche, die bindend für Krankenkassen, Versicherte und Ärzte sind. Die Abrechnung der jeweiligen Leistungen regelt dann der EBM.
Datenschutz bei Abrechnung und ärztlicher Praxis
Ein wichtiger Faktor für Ihre Abrechnung in der Arztpraxis ist es, Daten entsprechend an Krankenkassen oder weitere Institutionen zu übermitteln. Hierbei müssen strenge Richtlinien befolgt werden. Diese sind meist in den Berufsordnungen der jeweiligen Ärztekammern beschrieben. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt darüber hinaus wichtige Datenschutz-Grundlagen, an die Sie sich auch mit Ihrer Praxis halten müssen. Die Einhaltung dieser Richtlinien muss ein Arzt nachweisen können. Es ist also besonders wichtig, in Praxen Datenschutzverstöße zu meiden.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Richtlinien ausgearbeitet, wie die Datensicherheit in der Arztpraxis gewährleistet werden kann:
- Einsatz aktueller Virenschutzprogramme und Firewalls
- Nutzung offizieller und verschlüsselter Anwendungen
- Verzicht auf Datenübersendung auf inoffiziellen Wegen
- Schutz und Sperrungen für Systeme und Arbeitsgeräte
- Durchführung regelmäßiger Aktualisierungen
- Verschlüsselte und sichere Datenspeicherung
Finanzielle Planung und Management
Wer als Arzt eine Praxis eröffnet oder übernimmt, muss auf die optimale Versorgung der Patienten achten, darf aber auch die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren. Ein wichtiger Faktor ist hierbei die Finanzplanung. Essenzielle Aufgaben sind dabei, den Finanzbedarf zu ermitteln, Kapital zu beschaffen, zu planen und richtig zu verwalten. Eine zielführende Strategie, um eine Praxis wirtschaftlich zu machen ist es, die Praxiseinnahmen zu steigern.
Unabdingbar für die finanzielle Stabilität der Arztpraxis ist das Formulieren konkreter Ziele, die etwa pro Quartal erreicht werden sollen. Dabei sollten Ärzte ihre berufliche wie private Situation einbeziehen. So können zunächst die Rahmenbedingungen für die finanzielle Planung abgestimmt werden. Darüber hinaus sollte die Finanzplanung einer klaren Struktur folgen und an Regeln gebunden sein wie:
- Investitionen sorgfältig und langfristig abwägen
- Langfristige Planung von Ausgaben und Liquidität
- Optimale Konditionen in Verträgen überprüfen
- Gegebenenfalls externe Fachkräfte zu Rate ziehen
Liquiditätsplanung in der Arztpraxis
Wenn sei als Ärztin oder Arzt mit der eigenen Praxis finanziell stabil und wirtschaftlich konkurrenzfähig bleiben will, sollten Sie eine Liquiditätsplanung vornehmen. Dabei werden alle Einnahmen und Ausgaben für einen ausgewählten Zeitraum zusammengefasst und geplant. So können mögliche finanzielle Risiken für die Praxis rechtzeitig erkannt und unter Umständen vermieden werden. Der Liquiditätsplan kann auch dabei helfen, finanzielle Rücklagen für Risiken wie Zahlungsausfälle aufzubauen. Die Rücklagen könnten zum Beispiel die Ausgaben für drei Monate sowie die Tätigkeitsvergütung für die Arztpraxis beinhalten. Einen Steuer- oder Unternehmensberater zu konsultieren kann zudem sinnvoll sein.
Steuerliche Maßnahmen und Vorsorge
Ärzte, die eine neue Praxis übernehmen oder gründen, müssen dies in der Regel als selbstständige Tätigkeit dem zuständigen Finanzamt melden. Hierbei muss das zukünftige Einkommen kalkuliert und entschieden werden, inwiefern eine steuerliche Vorauszahlung sinnvoll oder notwendig sein wird.
Von der Gewerbesteuer sind Ärzte, die ihren Beruf in einer Praxis ausüben, in der Regel befreit. Vorsicht sollte man allerdings bei der Ausübung von Nebentätigkeiten wie dem Medikamentenverkauf walten lassen. Auch die Umsatzsteuer fällt auf ärztliche Leistungen meist weg. Bedenken müssen Mediziner dabei aber, dass sie somit auch etwa Investitionen in die Praxis nicht steuerlich absetzen können.
Wer sich mit einer eigenen Arztpraxis umfangreich absichern will, sollte zudem bereits frühzeitig Maßnahmen zur Vorsorge treffen. Für Ärzte kann im Alter eine erhebliche Einkommenslücke entstehen, da sie laut des Alterseinkünftegesetzes ihre Rente aus den Versorgungswerken sukzessive versteuern müssen. Um Geld zu sparen, können Ärzte diesen Vorsorgeaufwand von bis zu 27.565 Euro steuerlich absetzen.