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praktischArzt Arzt & Karriere Arztpraxis Rechtsform

Rechtsform Arztpraxis – Welche ist die richtige?

Arztpraxis Rechtsform
Zuletzt aktualisiert: 28.10.2024
Themen: Praxisgründung
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Die Entscheidung, als Arzt in die Selbstständigkeit zu gehen, erfordert wichtige Überlegungen, insbesondere bei der Wahl der Rechtsform der Arztpraxis. Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur den finanziellen und organisatorischen Rahmen Ihrer Tätigkeit, sondern auch Ihre persönliche Haftung und steuerliche Verpflichtungen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Optionen, um die passende Rechtsform für Ihre Praxiseröffnung zu finden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Freiberuflich – Einzelunternehmen als Rechtsform der Arztpraxis
  2. Arztpraxis als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eröffnen
  3. Rechtsform Arztpraxis - Als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) eröffnen
  4. Arztpraxis als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eröffnen
  5. Rechtsformen im Überblick – Vor- und Nachteile
  6. Welche Rechtsform ist bei Gründung einer Arztpraxis empfehlenswert?

Freiberuflich – Einzelunternehmen als Rechtsform der Arztpraxis

Die Einzelpraxis ist eine populäre Wahl für Ärzte, die eine Praxis gründen möchten. Dieses Modell bietet die Freiheit, die Praxis nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und zu leiten. Sie haben die vollständige Kontrolle über die Praxisorganisation, Finanzierung und das Leistungsangebot. Allerdings bringt diese Unabhängigkeit auch ein höheres Maß an Verantwortung mit sich: Sie tragen das gesamte unternehmerische Risiko und haften mit Ihrem Privatvermögen. Eine effiziente Organisation und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind daher unerlässlich. Trotz der Herausforderungen bietet die Einzelpraxis die Möglichkeit, Ihre medizinische und unternehmerische Vision zu verwirklichen und direkt von den erwirtschafteten Gewinnen zu profitieren. Auf der steuerlichen Seite profitieren Sie von einer vereinfachten Buchführung, da keine Gewerbesteuer anfällt und eine Einnahmenüberschussrechnung ausreicht. Entscheidend ist, dass Sie sich der Verantwortung und der Arbeitsbelastung bewusst sind, die mit dieser Rechtsform einhergehen.

Arztpraxis als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eröffnen

Die GbR ist eine gängige Rechtsform für Arztpraxen, die von mindestens zwei Freiberuflern geführt wird. In dieser Konstellation übernehmen die Gesellschafter gemeinsam die Geschäftsführung und tragen die Verantwortung für die Praxis. Ein wesentliches Merkmal der GbR ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen. Dies bedeutet, dass bei finanziellen Verpflichtungen oder Schadensfällen sowohl das Vermögen der Praxis als auch das private Vermögen der Gesellschafter betroffen sein kann. Die GbR ist flexibel in der Gestaltung und benötigt keinen formellen Gesellschaftsvertrag, obwohl ein schriftlicher Vertrag zur Klarheit beiträgt. Die Gewinnbeteiligung wird individuell im Gesellschaftsvertrag geregelt, was eine flexible Handhabung ermöglicht.

Rechtsform Arztpraxis – Als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) eröffnen

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine attraktive Option für die gemeinschaftliche Praxisführung. Hierbei müssen mindestens zwei Ärzte (Partner) eine Praxisgemeinschaft gründen. Weitere Anstellungen sind ebenfalls möglich. In einer PartG haften die Partner sowohl mit dem Geschäfts- als auch mit dem Privatvermögen, wobei bei beruflichen Fehlern nur der verursachende Partner haftet. Dies bietet einen gewissen Schutz für die anderen Partner. Die Geschäftsführung richtet sich nach den Bestimmungen der OHG, sofern nicht anders im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Gewinnverteilung wird im Gesellschaftsvertrag individuell bestimmt, was eine flexible und auf die Bedürfnisse der Partner abgestimmte Regelung ermöglicht. Für die Gründung ist eine Eintragung ins Partnerschaftsregister erforderlich. Mehr zu Niederlassungsformen gibt es hier:

  • Arzt in der Niederlassung – Niederlassungsformen, Arbeitsmodelle und Kooperations-Konzepte

Vergleich GbR und PartG

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) bietet gegenüber der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einige bemerkenswerte Vorteile, die insbesondere für Arztpraxen interessant sind. Ein wesentlicher Pluspunkt ist die volle Rechtsfähigkeit der PartG, die es ermöglicht, unter einem geschützten Namen im öffentlichen Register geführt zu werden. Dieser Aspekt trägt zur langfristigen Stabilität und zur Aufwertung der Praxis bei. Zudem schafft der Registereintrag mehr Vertrauen und Bekanntheit. Ein weiterer Vorteil ist die Beschränkung der Haftung auf berufliche Fehler der einzelnen Partner, was das persönliche Risiko reduziert. Allerdings bringt die PartG auch höhere formale Anforderungen mit sich, wie Notar- und Gerichtskosten für die Registrierung und etwaige Änderungen im Partnerschaftsregister. Diese Aspekte sollten bei der Entscheidung für eine Rechtsform sorgfältig abgewogen werden.

Arztpraxis als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eröffnen

Die GmbH stellt eine Kapitalgesellschaft dar und ist insbesondere für größere Praxisstrukturen wie medizinische Versorgungszentren geeignet. In einer GmbH wird die Geschäftsführung von mindestens einem Geschäftsführer übernommen, und es ist eine ärztliche Leitung erforderlich. Ein entscheidender Vorteil der GmbH ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, wodurch das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt ist. Der Gewinn wird entsprechend der Anteile unter den Gesellschaftern verteilt. Diese Rechtsform bietet strukturelle Vorteile, insbesondere in Bezug auf Haftungsbeschränkungen. Zu beachten sind jedoch die erforderlichen Investitionen in Stammkapital, die strengeren Buchführungsstandards und die umfangreicheren steuerlichen Verpflichtungen einer GmbH.

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Arztpraxis eröffnen als Kapitalgesellschaft – lohnt sich eine GmbH?

Um eine Arztpraxis als GmbH zu gründen, ist zunächst ein gewisser Aufwand erforderlich:

  • Für die Gründung wird ein Stammkapital von € 25.000,00 benötigt. Dies muss zwar nicht von Anfang an in voller Höhe und nicht in Form von liquiden Mitteln nachweisbar sein, es erfordert allerdings eine im Vergleich zu einer Personengesellschaft hohe Anfangsinvestition.
  • Zusätzlich sind umfassende Tätigkeiten eines Notars inkl. der Anmeldung im Handelsregister erforderlich.

Auch der Umweg über eine sogenannte Unternehmergesellschaft (UG), die eine Vorstufe der GmbH in Deutschland darstellt, verringert lediglich die Anfangsinvestition.

Genauso sind die Vorteile einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform für eine Arztpraxis überschaubar: Die Haftung ist auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt, es sei denn, dass der Haftungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. In diesem Fall lebt sogar die Haftung mit dem Privatvermögen auf. Ansonsten ergeben sich lediglich Vorteile hinsichtlich der Beschäftigung, denn da man als Arzt bzw. Geschäftsführer angestellt ist, ergeben sich gewisse Möglichkeiten der Altersvorsorge. Unter Umständen ist sogar die Steuerlast geringer, da lediglich auf das Gehalt Einkommensteuer gezahlt werden muss. Auf den Gewinn der Gesellschaft entfällt hingegen Körperschaftssteuer. Diese Vorteile werden wiederum – zumindest in Anbetracht der Kosten – durch die sonstigen steuerlichen Auflagen aufgehoben. Denn für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchhaltung inkl. Aufstellung einer Bilanz verpflichtend.

Rechtsformen im Überblick – Vor- und Nachteile

Die nachstehende Tabelle gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Rechtsformen, die für die Gründung einer Arztpraxis in Betracht kommen, und stellt deren jeweilige Vorteile sowie Nachteile da.

Rechtsform Vorteile Nachteile
Einzelpraxis (Freiberufler) Volle Entscheidungsfreiheit, keine Gewerbesteuer, einfache Buchführung Unbeschränkte Haftung, hohe Arbeitsbelastung, alleiniges finanzielles Risiko
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Flexibilität in der Zusammenarbeit, keine Gewerbesteuer, einfache Gründung Gemeinschaftliche unbeschränkte Haftung, erfordert Einigung unter allen Gesellschaftern
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Haftung beschränkt auf eigenes Verschulden, Rechtsfähigkeit der Gesellschaft, Aufwertung durch Registereintrag Notar- und Gerichtskosten für Registrierung, formale Anforderungen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Haftungsbeschränkung auf Stammkapital, strukturelle Vorteile für größere Praxen Hohe Gründungskosten, Gewerbesteuerpflichtig, Umfangreicher Buchhaltung

Welche Rechtsform ist bei Gründung einer Arztpraxis empfehlenswert?

Die Auswahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre individuellen Bedürfnisse, die geplante Größe der Praxis und Ihr Umgang mit Risiken. Jede Form hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Eine sorgfältige Abwägung dieser Punkte ist entscheidend, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, die den langfristigen Erfolg Ihrer Praxis unterstützt. Für den Einstieg empfiehlt es sich meistens eine Partnergesellschaft zu gründen. Dabei sind die anfänglichen Kosten geringer stellt geringere Anforderungen an die Geschäftsführung hinsichtlich der Buchhaltung. Erst im späteren Verlauf der Tätigkeit kann eine GmbH ggf. sinnvoll sein – diese Entscheidung sollte dann aber einer genauen Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen unterzogen werden.

Praxisgründung und -übernahme

  • Gründung einer Arztpraxis
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  • Arztgehalt – Praxis vs. Klinik
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Autor
Luisa Knecht
Medizinstudentin
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Themen

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