
Bei der Eröffnung einer Arztpraxis ist die Wahl der Rechtsform bzw. der Gesellschaftsform eine überaus wichtige Entscheidung. Immerhin sind dabei sowohl steuerliche wie auch haftungsrechtliche Faktoren zu berücksichtigen. Zwar war es lange Zeit ohnehin nur möglich, eine Arztpraxis in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also als GbR, zu führen. Dies hat sich inzwischen geändert. Neben einer Personengesellschaft steht nun auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft als Option bei der Wahr der Gesellschaftsform zur Verfügung.
Eigene Arztpraxis als Freiberufler
Besonders einfach ist die Eröffnung einer Arztpraxis als Freiberufler. Die Vorteile einer sogenannten Einzelpraxis liegen auf der Hand: Man gilt nicht als Gewerbetreibender. Gewerbesteuer und andere Abgaben entfallen. Auch die steuerrechtlichen Auflagen sind verschwinden gering. Eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich. Stattdessen reicht eine einfache Einnahmenüberschussrechnungen, die im Zweifelsfall leicht selbst erstellt werden kann. Natürlich hat eine Einzelpraxis bei der Wahl der Rechtsform auch bestimmte Nachteile – die Haftung. Als Freiberufler haftet man nämlich nicht nur mit einem etwaigen Geschäftsvermögen. Auch private Vermögenswerte werden im Haftungsfall verwertet.
Arztpraxis eröffnen in der Rechtsform einer GbR
Hinsichtlich der Haftung sieht es bei einer GbR nicht viel anders aus. Jeder Gesellschafter solch einer Personengesellschaft haftet sowohl mit dem Betriebs- wie auch mit dem Privatvermögen. Dafür bleiben ebenso die Vorteile eines Freiberuflers erhalten – die Gewerbesteuer entfällt und die Buchhaltung muss nicht sonderlich umfangreich gestaltet sein. Problematischer wird es bei Änderungen, wie z.B. an der Gesellschafterstruktur. Um solche Änderungen herbeiführen zu können, ist grundsätzlich das Einverständnis sämtlicher Gesellschafter erforderlich. Gleiches gilt für Rechtshandlungen allgemein. Stets müssen alle Gesellschafter gemeinsam aktiv werden.
Arztpraxis eröffnen als Partnergesellschaft
Die Partnergesellschaft ist letztlich ebenfalls eine GbR, allerdings mit besonderen Vorzügen. Die Haftung kann beschränkt werden und die Gesellschaft ist selbst rechtsfähig. Das heißt, dass Rechtshandlungen nicht zwingend von allen Gesellschaftern gemeinsam vorgenommen werden müssen, was den Alltag ungemein vereinfacht. Gerade für Gemeinschaftspraxen bietet sich diese Form der Personengesellschaft also an.
Arztpraxis eröffnen als Kapitalgesellschaft – lohnt sich eine GmbH?
Um eine Arztpraxis als GmbH zu gründen, ist zunächst ein gewisser Aufwand erforderlich:
- Für die Gründung wird ein Stammkapital von € 25.000,00 benötigt. Dies muss zwar nicht von Anfang an in voller Höhe und nicht in Form von liquiden Mitteln nachweisbar sein, es erfordert allerdings eine im Vergleich zu einer Personengesellschaft hohe Anfangsinvestition.
- Zusätzlich sind umfassende Tätigkeiten eines Notars inkl. der Anmeldung im Handelsregister erforderlich.
Auch der Umweg über eine sogenannte Unternehmergesellschaft (UG), die eine Vorstufe der GmbH in Deutschland darstellt, verringert lediglich die Anfangsinvestition.
Genauso sind die Vorteile einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform für eine Arztpraxis überschaubar: Die Haftung ist auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt, es sei denn, dass der Haftungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. In diesem Fall lebt sogar die Haftung mit dem Privatvermögen auf. Ansonsten ergeben sich lediglich Vorteile hinsichtlich der Beschäftigung, denn da man als Arzt bzw. Geschäftsführer angestellt ist, ergeben sich gewisse Möglichkeiten der Altersvorsorge. Unter Umständen ist sogar die Steuerlast geringer, da lediglich auf das Gehalt Einkommensteuer gezahlt werden muss. Auf den Gewinn der Gesellschaft entfällt hingegen Körperschaftssteuer. Diese Vorteile werden wiederum – zumindest in Anbetracht der Kosten – durch die sonstigen steuerlichen Auflagen aufgehoben. Denn für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchhaltung inkl. Aufstellung einer Bilanz verpflichtend.
Welche Rechtsform ist bei Gründung einer Arztpraxis empfehlenswert?
Grundsätzlich sollte bei Eröffnung einer Arztpraxis die Partnergesellschaft bevorzugt werden. Dabei sind nicht nur die anfänglichen Kosten geringer. Sie bietet ebenso die wünschenswerte Haftungsbeschränkung und stellt geringere Anforderungen an die Geschäftsführung hinsichtlich der Buchhaltung. Erst im späteren Verlauf der Tätigkeit kann eine GmbH ggf. sinnvoll sein – diese Entscheidung sollte dann aber einer genauen Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen unterzogen werden.