
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine rechtlich bindende Verordnung, die zur Abrechnung von Selbstzahler-Leistungen in Arztpraxen genutzt wird, die nicht durch die Krankenkassen erstattet werden können. Dieses Abrechnungsmodell findet vor allem bei Privatversicherten oder Patienten im Beihilfemodell Anwendung. Dabei definiert ein Leistungskatalog den Umfang sowie Mindest-und Höchstsätze der Behandlungen. Alles zur korrekten Abrechnung, wichtigen Tools und Tipps zur Anwendung der GOÄ in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abrechnung
Eine korrekte ärztliche Abrechnung nach GOÄ erfordert einiges an Zeit und spezifischem Fachwissen. Mit einer strukturierten Herangehensweise fällt es oftmals leichter, die Leistungen entsprechend der Vorgaben abzurechnen. Dabei empfiehlt es sich, wie folgt vorzugehen:
- Schriftliche Dokumentation von Untersuchungen, Diagnosen und Leistungen
- Zuordnung der entsprechenden GOÄ-Ziffer zur jeweiligen Leistung
- Bei fehlender Leistungsziffer eine Analogziffer von gleichem Umfang heranziehen
- Festlegung der Honorarhöhe für Leistungen unter Berücksichtigung der GOÄ, dem Zeitaufwand, der Schwierigkeit und Umstände
- Überprüfung der Rechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit
- Übermittlung der Abrechnung zum Patienten
Richtige Kodierung der Leistungen
Um alle erbrachten Leistungen und Diagnosen in der GOÄ Abrechnung korrekt anzugeben, ist die Nutzung eines speziellen Kodierungssystems notwendig. Jeder Behandlungsbereich besitzt dabei seinen eigenen universalen Kodierungskatalog, der Diagnosen jeweils Buchstaben- oder Zahlenkombinationen zuordnet. Den spezifischen Codes ordnet man zusätzlich folgende Buchstaben zu:
- A für Ausgeschlossene Diagnose
- G für Gesicherte Diagnose
- V für Verdachtsdiagnose oder auszuschließende Diagnose
- Z für (symptomlosen) Zustand nach der betreffenden Diagnose
Als Zusatz können die Buchstaben R für rechtsseitige Symptome, L für linksseitige und B für Symptome auf beiden Seiten eingetragen werden.
Fehler bei der GOÄ Abrechnung vermeiden
Um Fehler bei der GOÄ Abrechnung zu vermeiden, sollten Sie auf die Formulierung der jeweiligen Leistungen achten. Denn hierfür sieht die GOÄ ganz klare Richtlinien vor. Wer als Arzt seine Honorare entsprechend abrechnen will, sollte sich mit der Gebührenordnung und ihren Bestimmungen vertraut machen. Neben einer ausführlichen und korrekten Dokumentation, ist auch der Einbezug von Sonder- und Materialkosten wichtig. Anhaltspunkte gibt dabei entsprechend die GOÄ. Ab einem Kostenpunkt von 25,56 Euro muss der entsprechende Sachkostennachweis der Patientenrechnung beigelegt werden. Auch für Visiten oder Konsile kann entsprechend der Gebührenordnung ein Zuschlag veranlagt werden.
Abrechnungssoftware und Tools für die GOÄ Abrechnung
Um den Arbeitsaufwand rund um die Abrechnung zu minimieren und den Praxis- oder Klinikalltag zu erleichtern, können verschiedene Tools eingesetzt werden. Dabei bieten zahlreiche Anbieter Plattformen, Softwares oder Cloudsysteme zur Verwaltung von Patienten- und Abrechnungsdaten an. Einige davon beispielhaft im Überblick:
Software | EASYGOÄ | tomedo | doxfox |
Funktionen |
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Eine digitalisierte Abrechnung birgt für Praxen und Kliniken viele Vorteile. Durch standardisierte und automatisierte Prozesse kann viel Zeit eingespart werden. Auch die Dokumentation und Strukturierung von Rechnungen gestaltet sich durch die Nutzung von Tools wesentlich einfacher. So werden Fehlerquellen minimiert und Sie riskieren weniger Umsatzeinbußen. Intelligente Software hilft dabei zusätzlich durch die Markierung möglicher Fehler und durch Impulse zur effektiveren GOÄ Abrechnung.
Zusammenarbeit mit Abrechnungsstellen
Eine Alternative zu der Arbeit mit Tools zur GOÄ Abrechnung ist die Auslagerung des gesamten Prozesses. Dafür können spezielle Abrechnungsstellen zu Rate gezogen werden. Die GOÄ Abrechnung durch externe Dienstleister hat dabei einige Vor- wie auch Nachteile
Vorteile | Nachteile |
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Die Auswahl einer geeigneten Abrechnungsstelle sollte nach bestimmten Kriterien erfolgen, damit Ärzte, auch im Hinblick auf geltendes Recht, stets abgesichert sind. Folgendes sollten Ärzte bei der Wahl eines externen Dienstleisters für die GOÄ Abrechnung beachten:
- Garantien über Einhaltung von Datenschutzrichtlinien
- Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit
- transparente Leistungskataloge
- Konditionen im Vergleich zu anderen Anbietern
Faktoren wie die Einhaltungen von Datenschutzbestimmungen sollten stets auch in Form eines Auftragsverarbeitungs-Vertrags (AVV) mit dem entsprechenden Dienstleister festgehalten werden. Schließlich haben die Abrechnungsstellen Zugriff auf sensible Patientendaten. Ebenfalls kann mit dem Dienstleister vereinbart werden, wie viel Kontrolle der Arzt über die Patientendaten hat. So gibt es je nach Abrechnungsstelle die Möglichkeit, aus der Praxis auf die Daten zuzugreifen und Strukturierungen oder Einsichten vorzunehmen.
Weiterführende Ressourcen und Hilfen
Wer sich als Arzt bezüglich der GOÄ Abrechnung noch unsicher ist, kann auf verschiedene Hilfsmöglichkeiten zurückgreifen. So hält die Bundesärztekammer in ihrem GOÄ-Ratgeber einige hilfreiche Tipps bereit. Auch die jeweils zuständigen Landesärztekammern bieten in der Regel eine spezielle Abrechnungsberatung an, die Ärzte jederzeit in Anspruch nehmen können. Diverse Anbieter bieten zudem die Möglichkeit, spezifische Schulungen zur GOÄ Abrechnung zu besuchen. Dort werden wichtige Grundlagen sowie die richtige Interpretation und Dokumentation vermittelt.
Bevor ein Arzt die Entscheidung trifft, seine Abrechnungen auszulagern, kann es zudem sinnvoll sein, verschiedene Angebote einzuholen, diese etwa mit Online-Tools zu vergleichen und Beratungsgespräche bei den Dienstleistern zu vereinbaren. Anbieter von Softwares und Tools bieten meist Video-Schulungen an, in denen Ärzte und Praxisangestellte den Umgang erlernen können.