
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt alle über die Krankenkassen abzurechnenden Leistungen, die Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser in der Patientenversorgung erbringen. Der EBM wird von den kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer gemeinsam mit den Krankenkassen ausgearbeitet und beschreibt den Umfang wie auch Abrechnungsgrundlagen für vertragsärztliche Leistungen. Er bildet dabei das Gegenstück zur GOÄ für die Abrechnung privater Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abrechnung
Wer als Vertragsarzt Kassenleistungen abrechnen will, ist an den EBM gebunden. Die Abrechnung korrekt auszuführen, ist also essenziell für den Erfolg Ihrer Praxis oder Klinik. Ein sinnvolles Vorgehen bei der Abrechnung gestaltet sich wie folgt:
- Gebührenordnungsposition (GOP) in Form des fünfstelligen Ziffercodes der EBM für entsprechende Leistung auswählen
- Den Ziffern zugeordnete Punkte zur Vergütung heranziehen
- Leistungsumfang und Kalkulationszeit aus der EBM entnehmen
- Vertragsärztliche Leistungen mit GOP, Datum und Diagnose in Praxissoftware einlesen
- Übermittlung der Abrechnungen für jeden Patienten pro Quartal an Kassenärztliche Vereinigung (KV)
- Kostenerstattung durch die KV
Richtige Kodierung der Kassenleistungen
Zur Abrechnung nach EBM werden getroffene Diagnosen nach der Internationalen statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-Code) kodiert. Das Verfahren dient zur Verschlüsselung patientenbezogener Daten. Dabei werden Kodierungen für Krankheiten, Verfahren und Zustände vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gruppiert und geordnet. Zusätzlich zu den aktuell gültigen Kodierungen nach ICD-10-GM müssen Vertragsärzte bei der Abrechnung folgende Abkürzungen nutzen:
- A: Ausgeschlossene Diagnose
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdachtsdiagnose oder auszuschließende Diagnose
- Z: (symptomloser) Zustand nach entsprechender Diagnose
Darüber hinaus gelten diese Kürzel:
- L für linksseitige Symptome
- R für rechtsseitige
- B für Symptome auf beiden Seiten
Fehler bei der Abrechnung nach EBM vermeiden
Ärzte, die ihre Abrechnung nach EBM gründlich und korrekt durchführen, ersparen sich Mehraufwand und mögliche finanzielle Einbußen. Zudem können Fehler bei der Abrechnung im schlimmsten Fall schwerwiegende Konsequenzen für Mediziner und ihre Praxen nach sich ziehen. Es gilt also, Fehler möglichst zu vermeiden.
Sie sollten daher stets darauf achten, Diagnosen nach ICD-10-GM korrekt zu kodieren. Zusätzlich sollten abgerechnete Zeiten und Leistungen auch im Praxisverwaltungssystem entsprechend eingetragen werden und mit den Angaben auf der Abrechnung übereinstimmen. Auch die Abrechnung der korrekten Zeiten ist essenziell, so sollten eingetragene Leistungen 12 Stunden pro Tag und 780 Stunden pro Quartal nicht überschreiten. Ärzte und Praxismitarbeiter sollten darüber hinaus immer auf dem neusten Stand sein, was Verordnungen zum EBM angeht – ansonsten werden unter Umständen veraltete, ungültige Auflagen befolgt. Hilfreich für die Überwachung und Auswertung der Abrechnungen in Praxen oder Kliniken kann es zudem sein, bei der KV regelmäßige Übersichten über eingereichte Unterlagen anzufordern.
Abrechnungssoftware und Tools für die EBM Abrechnung
Um Fehler in der Abrechnung effektiv zu vermeiden und schwierige Prozesse zu vereinfachen, nutzen viele Arztpraxen oder Kliniken spezielle Abrechnungssoftware. Je nach Bedarf können hierbei Cloud- oder KI-basierte Tools sowie verschiedene Plattformen zum Einsatz kommen.
Software | MEDA3 | Dr. Clever | tomedo |
Funktionen |
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Die Abrechnung in Praxen und Kliniken zu digitalisieren, bringt viele Vorteile mit sich. Die automatisierten Prozesse erleichtern dem Personal die Arbeit und führen zu erheblichen Zeitersparnissen. Tools und Softwares vereinfachen zusätzlich die Dokumentation und Strukturierung von Rechnungen. Auch das Risiko für Fehler und damit verbundene Umsatzeinbußen oder Überprüfungen wird minimiert, da intelligente Programme durch Markierungen von Fehlerquellen und durch hilfreiche Impulse bei der EBM Abrechnung unterstützen.
Geht es um die Auslagerung der Abrechnung oder Nutzung von Software, sollten Ärzte vorab Abrechnungsstellen oder Tools miteinander vergleichen - zum Beispiel über ein entsprechendes Online-Portal. Auch, einen Beratungstermin zum jeweiligen Angebot zu vereinbaren, kann sinnvoll sein.Anbietervergleich
Auslagerung der Abrechnung
Als Alternative zur Nutzung von Tools zur EBM Abrechnung in der Praxis oder Klinik können die Prozesse auch etwa an eine Abrechnungsstelle ausgelagert werden. Die Übernahme des Abrechnungsvorgangs durch einen externen Anbieter hat dabei Vor- wie auch Nachteile:
Vorteile | Nachteile |
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Die Auswahl einer entsprechenden Abrechnungsstelle für ärztliche Zwecke sollte sich an bestimmten Kriterien orientieren. Schließlich ist die korrekte Abrechnung nach geltenden Vorgaben für Mediziner verpflichtend. Eine Orientierung bei der Auswahl einer Abrechnungsstelle können folgende Faktoren bieten:
- Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit
- Transparente Leistungskataloge
- Umfangreiche Kenntnisse aktueller EBM-Maßstäbe und Prozesse
- Konditionen im Vergleich zu anderen Anbietern
- Garantien über Einhaltung von Datenschutzrichtlinien
Haben Ärzte sich für eine Abrechnungsstelle entschieden, sollte vor der Zusammenarbeit ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) ausgehandelt werden. Dieser sollte alle Bedingungen und Absprachen zur Zusammenarbeit beinhalten. So können auch Kontrollmöglichkeiten und Optionen zur Dateneinsicht des Arztes vertraglich geregelt werden. Darüber hinaus sollten Ärzte ausführliche Klauseln zur Einhaltung von Datenschutzrichtlinien festhalten, denn die Abrechnungsstellen behandeln sensible Patientendaten. Praxen und Kliniken, die Abrechnungsstellen beauftragen, sind zudem verpflichtet, das Einverständnis von Patienten zur Datenweitergabe einzuholen.
Weiterführende Ressourcen und Support
Mediziner und Psychotherapeuten, die Leistungen nach dem EBM abrechnen, finden an verschiedenen Stellen Hilfe. So bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung für jedes Bundesland eine entsprechende Abrechnungsberatung an, die telefonisch oder schriftlich zu erreichen ist. Auch bei den jeweiligen Landesärztekammern erhalten Ärzte weitere Informationen zu Richtlinien und können Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Auch spezielle EBM-Schulungen kann man in der Regel dort wie auch bei unterschiedlichen Anbietern besuchen.