
Nach der Approbation sind berufstätige Ärzte/-innen verpflichtet, Mitglied bei einer Landesärztekammer (LÄK) zu werden. Diese ist für die Vertretung von Mediziner/innen in Berufsbelangen zuständig und regelt Weiterbildungen und Leitlinien. Eine Übersicht aller 17 Ärztekammern, ihren Aufgaben und der Organisation der Kammern in Deutschland finden sich in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Ärztekammer?
Der Begriff Ärztekammer bezeichnet die öffentliche Berufsvertretung von Ärzten/-innen in Deutschland. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen der Selbstverwaltung. Ihre Aufgaben, die Organisation, sowie die Verpflichtung zur Mitgliedschaft von Medizinern/-innen sind durch das öffentliche Recht geregelt. Im Sinne der Interessenvertretung regeln sie Berufs- und Arbeitsbedingungen ihrer zugehörigen Ärzte/-innen.
Unterschiede zur Kassenärztlichen Vereinigung
Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigung (KV) teilen sich die Organisation der Ärzteschaft in Deutschland. Anders als die Ärztekammern ist die KV als Schnittstelle zwischen Medizinern/-innen, Patienten/-innen und Krankenversicherungen vor allem für finanzielle Angelegenheiten verantwortlich. Auch die Verteilung von Kassenplätzen und die flächendeckende Gesundheitsversorgung – vor allem durch niedergelassene Ärzte/-innen sind Angelegenheit der KV. Die jeweilige Ärztekammer ist dagegen vor allem für Weiterbildungen, Zulassungen und die Gestaltung des Berufs selbst verantwortlich.
Aufgaben der Landesärztekammern
Berufstätige Ärzte/-innen müssen sich verpflichtend als Mitglied bei der für ihren Arbeitsort zuständigen Landesärztekammer (LÄK) melden. Hier kann man nicht nur seine Approbation und seinen Arztausweis beantragen, auch Weiter- und Fortbildungen wie Facharztausbildungen und Zusatzweiterbildungen werden über die LÄK beantragt. Zudem sind sie Überwachungsorgan der Ärzte/-innen.
Übersicht zu den Aufgaben der LÄK:
- Öffentliche Vertretung ärztlicher Interessen
- Berufs- und Weiterbildungsordnung
- Organisation und Prüfung der Weiterbildungen
- Anerkennungsverfahren von Weiterbildungen
- Überwachung der Ärzte/-innen (ärztliche Pflichten)
- Berufsgerichtbarkeit bei Verstößen
- Beratung bei ethischen und rechtlichen Themen
- Beratung bei der Berufsausführung
- Einflussnahme auf Entscheidung und Gesetzgebung im Gesundheitsbereich
- Öffentlichkeitsarbeit
Beschwerden bei der Landesärztekammer einreichen
Darüber hinaus klären die Landesärztekammern nichtrechtliche Dispute zwischen Ärzten/-innen und Patienten/-innen. Wer eine Beschwerde über eine/n Mediziner/in hat, beispielsweise, weil diese/r die Berufsordnung nicht einhält, kann diese bei der jeweiligen Landesärztekammer einreichen. Diese kann dann, im Rahmen ihrer Kompetenz nach dem Heilberufe- und Kammergesetz, nötige Maßnahmen ergreifen, um die Umstände zu klären.
Beschwerden über die Landesärztekammer
Auch Entscheidungen der Landesärztekammer müssen überprüft und im Zweifelsfall rechtlich gewürdigt werden. Die Aufsichtsbehörde hierfür ist nicht – wie man vielleicht annehmen würde – die Bundesärztekammer, sondern das Gesundheits- beziehungsweise Sozialministerium des jeweiligen Bundeslandes. Beschwerden über Landesärztekammern sollte man hier einreichen.
Organisation der Ärztekammern
Da die Ärztekammern im Sinne ihrer Selbstverwaltung ihre Gremien und Organe selbst festlegen können, kann die Organisation verwirrend sein. Im Grundsatz ist jede/r berufstätige Arzt/Ärztin verpflichtend bei einer Landesärztekammer Mitglied. Durch die entsprechenden Mitgliedsbeiträge wird die Arbeit der Kammern bezahlt. Die 17 Landesärztekammern werden meist durch einen Vorstand und eine Kammervertretung organisiert. Einige Landesärztekammern haben darüber hinaus Bezirksärztekammern, die auf kleinerer Ebene arbeiten. Als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung gibt es die Bundesärztekammer.
Alle Landesärztekammern im Überblick
In den 16 deutschen Bundesländern existieren insgesamt 17 Landesärztekammern, da Nordrhein-Westfalen über zwei Kammern verfügt – Westfalen-Lippe und Nordrhein. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht mit den jeweiligen Webseiten und Anschriften der Landesärztekammern:
Landesärztekammer | Kontakt |
LÄK Baden-Württemberg | Landesärztekammer Baden-Württemberg Jahnstraße 40 70597 Stuttgart |
LÄK Bayern | Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) Mühlbaurstraße 16 81677 München Telefon: +49 (0)89 4147–0 |
ÄK Berlin | Ärztekammer Berlin Friedrichstraße 16 10969 Berlin Telefon: +49 30 408 06 – 0 |
LÄK Brandenburg | Landesärztekammer Brandenburg Geschäftsstelle Potsdam Pappelallee 5 14469 Potsdam Telefon: 0355 78010-0 |
ÄK Bremen | Ärztekammer Bremen Schwachhauser Heerstraße 30 D-28209 Bremen Telefon: +49 (0)421-3404-200 |
ÄK Hamburg | Ärztekammer Hamburg Weidestr. 122 b 22083 Hamburg Telefon: 040 202299-0 |
LÄK Hessen | Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt Telefon: 069 97672-0 |
ÄK Mecklenburg-Vorpommern | Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern August-Bebel-Straße 9a 18055 Rostock Telefon: 0381 492 80 0 |
ÄK Niedersachsen | Ärztekammer Niedersachsen Karl-Wiechert-Allee 18-22 30625 Hannover Telefon: 0511/380-02 |
ÄK Nordrhein | Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 / 4302-0 |
LÄK Rheinland-Pfalz | Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 3 55116 Mainz Telefon: 06131 28822-0 |
ÄK Saarland | Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken Telefon: +49 681 4003-0 |
LÄK Sachsen | Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16 01099 Dresden Telefon: 0351 8267-0 |
ÄK Sachsen-Anhalt | Ärztekammer Sachsen-Anhalt PSF 1561 39005 Magdeburg Telefon: (03 91) 60 54-6 |
ÄK Schleswig-Holstein | Ärztekammer Schleswig-Holstein Bismarckallee 8-12 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 803 0 |
LÄK Thüringen | Landesärztekammer Thüringen Im Semmicht 33 07751 Jena Telefon: +49 3641 614-0 |
ÄK Westfalen-Lippe | Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210 – 214 48147 Münster Telefon: 0251 929-0 |
Aufgaben der Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer (BÄK) dient vor allem der Kommunikation zwischen den Landesärztekammern und sorgt übergeordnet für die flächendeckende ärztliche Versorgung. Durch die BÄK wird eine Landesärztekammer an die andere angenähert und der Erfahrungs- und Meinungsaustausch gefördert. Dadurch und durch die Vorlage von Musterdokumenten sollen die Strukturen von den LÄK angeglichen und die Pflichten und Grundsätze – die eigentlich durch die LÄK selbst beschlossen werden – möglichst vereinheitlicht werden. Darüber hinaus vertritt die Bundesärztekammer mit ihren Gremien die Belange der deutschen Ärzteschaft auf Bundesebene und dient als politisches Sprachrohr.