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praktischArzt Arzt & Karriere Praxisschild

Das Praxisschild – So gestalten Sie es richtig!

Praxisschild
Zuletzt aktualisiert: 28.10.2024
Themen: Praxisgründung, Praxismanagement, Praxismarketing
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Das Praxisschild ist mehr als nur ein Namensschild an der Tür: Es repräsentiert Ihre Praxis nach außen und ist oft der erste Kontakt zwischen Ihnen und Ihren Patienten. Wir erklären, was Sie über die Gestaltung und rechtlichen Vorgaben Ihres Praxisschildes wissen müssen, damit es nicht nur professionell aussieht, sondern auch allen berufsrechtlichen Anforderungen entspricht.

Inhaltsverzeichnis

  1. Braucht meine Arztpraxis ein Schild?
  2. Welche Praxisschild-Vorgaben gibt es?
  3. Wirkung des Praxisschilds: Layout & Gestaltung
  4. So geben Sie Sprechzeiten auf dem Praxisschild an
  5. Wichtige Entscheidung zum Schluss: Den geeigneten Platz finden
  6. Freiwillige Angaben auf dem Praxisschild
  7. Worauf muss man noch achten?

Braucht meine Arztpraxis ein Schild?

Gemäß § 17 Abs. 4 der ärztlichen Berufsordnung ist es erforderlich, den Praxissitz durch ein Praxisschild kenntlich zu machen. Das dient zur Kennzeichnung der eigenen Niederlassung und der Orientierung für Patienten. Es ist zudem der erste Berührungspunkt mit der Praxis und prägt den ersten Eindruck. Ein gut gestaltetes Schild kann daher positiv zum Praxismarketing beitragen und das Image Ihrer Praxis stärken.

Welche Praxisschild-Vorgaben gibt es?

Die Anforderungen an das Praxisschild basieren auf der ärztlichen Berufsordnung und variieren teilweise je nach Bundesland. Allgemeingültig muss das Praxisschild folgende Informationen beinhalten:

  • Namen des Arztes
  • die Facharztbezeichnung
  • Sprechzeiten der Praxis

Sollten Sie einer Berufsausübungsgemeinschaft angehören, ist auch diese Information gemäß § 18a auf dem Praxisschild zu vermerken. Ärztinnen und Ärzte, deren Tätigkeit nicht unmittelbar patientenbezogen ist, können unter der Voraussetzung einer entsprechenden Anzeige bei der Ärztekammer auf ein Praxisschild verzichten. Diese Richtlinien dienen der klaren und professionellen Kommunikation wichtiger Praxisinformationen gegenüber Ihren Patienten.

Wie groß darf ein Praxisschild sein?

In der Berufsordnung gibt es keine expliziten Größenvorgaben für ein Praxisschild. In Rheinland-Pfalz sind beispielsweise Werbeanlagen, zu denen auch Praxisschilder zählen, ohne Genehmigung erlaubt, wenn sie kleiner als ein Quadratmeter sind. Abweichende Größenvorgaben können dennoch durch Satzungsrecht der Gemeinden bestimmt werden.

Was ist zulässiger Inhalt?

Zulässig sind klare, präzise und nicht irreführende Angaben. Dazu zählen akademische Grade, Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte, die nicht mit Weiterbildungsbezeichnungen verwechselt werden können.

Was ist nicht erlaubt?

Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung sowie die Werbung für gewerbliche Tätigkeiten sind unzulässig. Ebenso ist der Verkauf von Produkten in der Praxis nur erlaubt, wenn es sich um einen notwendigen Bestandteil der ärztlichen Therapie handelt und mit einer ärztlichen Leistung verbunden ist.

Praxisschild-Vorgaben bei anderen Organisationsformen

Für Ärzte, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, müssen alle beteiligten Ärzte auf dem Praxisschild genannt werden. Außerdem ist bei Kooperationen mit anderen Fachberufen eine gemeinsame Nennung erforderlich. Angestellte Ärzte dürfen in der öffentlichen Ankündigung nur mit dem Hinweis auf das Anstellungsverhältnis genannt werden. Bei Kooperationen mit anderen Fachberufen sind ebenfalls gemeinsame Nennungen erforderlich.

Wirkung des Praxisschilds: Layout & Gestaltung

Ein professionelles Praxisschild sollte klar, lesbar und optisch ansprechend gestaltet sein. Es reflektiert Ihre Professionalität und sollte in Design und Farbgebung zur Praxis passen.

Beleuchtetes Praxisschild erzeugt noch mehr Aufmerksamkeit

Ein beleuchtetes Praxisschild ist mehr als nur ein funktionales Element – es ist ein wirkungsvolles Tool, um Ihre Praxis auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder nach Geschäftsschluss sichtbar zu machen. Durch eine ansprechende Beleuchtung, die das Schild gleichmäßig und ohne Blendung ausleuchtet, wird die Aufmerksamkeit potenzieller Patienten erhöht. Besonders in den Wintermonaten, wenn es früher dunkel wird, oder an nebligen und regnerischen Tagen, kann ein beleuchtetes Schild entscheidend dafür sein, von Passanten bemerkt zu werden. Zudem vermittelt es Professionalität und Sorgfalt, wodurch das Vertrauen in Ihre Praxis gestärkt wird. Eine Investition in eine hochwertige Beleuchtung ist somit auch eine Investition in die Außenwirkung Ihrer Praxis.

So geben Sie Sprechzeiten auf dem Praxisschild an

Die Angabe der Sprechzeiten auf Ihrem Praxisschild ist essenziell, um Patienten über Ihre Verfügbarkeit zu informieren. Als Vertragsarzt sind Sie verpflichtet, genaue Sprechzeiten wie „12.00 bis 17.00 Uhr“ anzugeben, wobei allgemeine Zeitangaben wie „nachmittags“ nicht ausreichen. Zusätzlich können Sie flexible Sprechstunden, beispielsweise „und nach Vereinbarung“, anbieten.

Privatärzte haben die Möglichkeit, Sprechzeiten flexibler zu gestalten. Sondersprechstunden, die sich ausschließlich auf Vorsorgeuntersuchungen beziehen, dürfen ebenfalls angegeben werden. Beachten Sie bei Zweigpraxen die Kennzeichnung der Hauptpraxisadresse und die Einhaltung der vorgeschriebenen Sprechstundenzeiten von mindestens 25 Stunden pro Woche.

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Wichtige Entscheidung zum Schluss: Den geeigneten Platz finden

Die Platzierung des Praxisschildes sollte strategisch erfolgen. Es muss gut sichtbar und lesbar sein, dabei aber nicht überladen wirken oder andere gesetzliche Vorschriften verletzen.

Freiwillige Angaben auf dem Praxisschild

Zusätzlich zu den notwendigen Informationen wie Sprechzeiten, bietet das Praxisschild Platz für freiwillige Angaben, die das Profil Ihrer Praxis schärfen können. Besonders hervorzuheben sind Ihre Tätigkeitsschwerpunkte, die Ihre speziellen medizinischen Kenntnisse und Interessensgebiete betonen. Weitere Qualifikationen, die Sie durch Fortbildungen erworben haben, wie spezielle Behandlungszertifikate, verstärken Ihr fachliches Profil und können ebenfalls angegeben werden. Außerdem ist die Angabe von
Sprachkenntnissen, Barrierefreiheit wie rollstuhlgerechter Zugang, zusätzliche Services wie Hausbesuche oder Online-Beratungen möglich.

Worauf muss man noch achten?

Beim Gestalten eines Praxisschildes geht es nicht nur um die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen. Es gibt weitere wesentliche Aspekte, die eine Rolle spielen, um sicherzustellen, dass das Praxisschild effektiv, ansprechend und repräsentativ für Ihre medizinische Praxis ist.

Druckqualität

Eine hochwertige Druckqualität ist entscheidend für die Langlebigkeit und Lesbarkeit des Schildes. Materialien und Druckverfahren sollten daher sorgfältig ausgewählt werden.

Aktualität der Informationen

Es ist wichtig, dass alle Informationen auf dem Praxisschild aktuell sind. Ändern sich beispielsweise die Sprechzeiten, die Fachbezeichnung oder andere relevante Angaben, sollte auch das Schild entsprechend angepasst werden.

Barrierefreiheit und Lesbarkeit

Das Praxisschild sollte so gestaltet sein, dass es von allen Patientengruppen, einschließlich älteren Menschen und Personen mit Sehbehinderungen, leicht gelesen werden kann. Dies beinhaltet eine klare Schriftart, ausreichend großen Schriftgrad und einen guten Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.

Widerstandsfähigkeit und Wetterfestigkeit

Da das Praxisschild oftmals im Außenbereich angebracht wird, muss es widerstandsfähig gegen Wettereinflüsse wie Regen, Schnee und UV-Strahlung sein. Die Verwendung von langlebigen Materialien und wetterfestem Druck ist daher ratsam.

Einbindung in das Gesamtbild der Praxis

Das Design des Praxisschildes sollte zur Gesamtästhetik der Praxis passen. Die Farbgestaltung, das Logo und der Stil sollten konsistent mit dem Innenraum und anderen Marketingmaterialien der Praxis sein.

Berücksichtigung lokaler Vorschriften

Neben den berufsrechtlichen Vorgaben können auch lokale Vorschriften die Gestaltung des Praxisschildes beeinflussen. Dies kann Regelungen zur Befestigung des Schildes an Gebäuden oder Vorschriften bezüglich der Beleuchtung betreffen.

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Luisa Knecht
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