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praktischArzt Arzt & Karriere Praxis & Niederlassung Einnahmenüberschussrechnung

Einnahmenüberschussrechnung für Ärzte mit eigener Praxis

Einnahmenüberschussrechnung
Zuletzt aktualisiert: 21.10.2024
Themen: Praxisfinanzen, Praxismanagement
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Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist ein einfaches und effizientes Buchführungssystem, das speziell für kleinere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler, einschließlich Ärzte mit eigener Praxis, entwickelt wurde. Zum Ende des Geschäftsjahres wird mithilfe der EÜR der Gewinn der Praxis ermittelt, welcher dann für die Ermittlung der Steuer zugrunde gelegt wird.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen der EÜR
  2. Unterschiede EÜR und GuV
  3. Voraussetzungen für die EÜR
  4. Bestandteile der EÜR
  5. Durchführung
  6. Tipps

Die Einnahmenüberschussrechnung bietet eine unkomplizierte Möglichkeit die finanzielle Situation der Praxis zu überblicken. Diese Einführung in die EÜR gibt einen Überblick über ihre Grundlagen, die relevanten gesetzlichen Vorschriften und wie Ärzte mit eigener Praxis davon optimal profitieren können.

Grundlagen der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung (Bilanz inklusive Gewinn-und-Verlust-Rechnung) werden hier Einnahmen und Ausgaben in der Regel zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses erfasst.

Da Ärzte mit eigener Praxis zu den Freiberuflern zählen, sind sie in der Regel nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Sie müssen also nicht bilanzieren, sondern können mithilfe der unkomplizierteren EÜR buchführen. Die meisten Praxisinhaber machen auch von dieser Option Gebrauch. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen unterliegen Ärzte der Bilanzierungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die EÜR sind im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 3 EStG) festgelegt. Diese Methode ist für Freiberufler und Kleinunternehmer vorgesehen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Die EÜR dient dazu, den steuerpflichtigen Gewinn eines Jahres zu ermitteln. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen und den finanziellen Erfolg der Praxis zu bewerten. Dieser wird dann zur Ermittlung der unternehmensbezogenen Steuern herangezogen. Zudem bietet die EÜR die einfache Möglichkeit die wirtschaftliche Situation der Praxis zu beurteilen, Kostenpunkte zu identifizieren und besonders rentable Geschäftsbereiche zu intensivieren.

Unterschiede zwischen EÜR und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Einnahmenüberschussrechnung unterscheidet sich zum Teil erheblich von der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV). Im Folgenden sind die relevantesten Unterschiede zusammengefasst.

Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Erfassungsumfang Fokus auf Einnahmen und Ausgaben Detaillierte Erfassung von Erträgen und Aufwendungen
Nutzerkreis Kleine Unternehmen, Freiberufler Mittlere bis große Unternehmen
Erstellungsaufwand Geringer Aufwand, einfache Umsetzung Moderater Aufwand, präzise Buchführung erforderlich

Eine EÜR ist demnach für kleiner Praxen mit überschaubaren Geschäftsaktivitäten geeignet, die eine einfache Buchführung bevorzugen. Dahingegen eignet sich die GuV für größere Praxen mit komplexen finanziellen Strukturen und hohem Verwaltungsaufwand.

Voraussetzungen für die Einnahmenüberschussrechnung

Unternehmer dürfen eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, wenn sie nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind. Dies betrifft:

  • Gewerbetreibende mit einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro und einem Gewinn von unter 60.000 Euro
  • Eingetragene Kaufleute, die diese Grenzen nicht überschreiten
  • Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmer, wie Einzelunternehmer und GbRs
  • Freiberufler, unabhängig von Umsatz und Gewinn

Wer freiwillig bilanziert darf keine EÜR nutzen, sondern ist zur GuV verpflichtet. Wenn die genannten Schwellen überschritten werden, ist eine Bilanzierung erforderlich. Seit 2017 müssen alle EÜR-Pflichtigen ihre Gewinnermittlung standardisiert über das Formular “Anlage EÜR” elektronisch beim Finanzamt einreichen.

Vorteile und Nachteile der EÜR

Die Einnahmenüberschussrechnung bietet einige Vorteile im Vergleich zur Bilanzierung. Besonders hervorzuheben ist, dass die EÜR deutlich weniger komplex und zeitaufwändig ist, sodass sie oft auch ohne Steuerberater erstellt werden kann, wenn zuverlässige Steuersoftware vorhanden ist. Die Gewinnermittlung erfolgt einfach durch Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen eines Jahres. Zudem entfällt die Notwendigkeit, eine elektronische Bilanz zu erstellen und im speziellen Format ans Finanzamt zu übermitteln; stattdessen wird lediglich das Formular EÜR elektronisch eingereicht.

Jedoch gibt es auch Nachteile bei der EÜR. Banken verlangen bei der Kreditvergabe häufig eine detaillierte Bilanz, da sie eine umfassendere Übersicht über die finanzielle Lage eines Unternehmens bietet. Außerdem können bei der EÜR keine Rückstellungen für künftige Risiken vom Gewinn abgezogen werden, was bei der Bilanzierung möglich ist.

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Bestandteile der Einnahmenüberschussrechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung umfasst dem Namen entsprechend alle Einnahmen. Von diesen werden sämtliche Auslagen abgezogen. Die Differenz ergibt den Gewinn oder Verlust für die betrachtete Geschäftsperiode (Geschäftsjahr).

Unter Einnahmen fallen sämtliche Geldzuflüsse, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erzielt werden. Beispielsweise gehören Honorare, Leistungen von den Versicherungsträgern, Zuschüsse und Erlöse aus Nebentätigkeiten zu den Einnahmen.

Ihnen gegenüber stehen alle Ausgaben, worunter alle beruflich veranlassten Kosten, wie beispielsweise die Miete für Praxisräumlichkeiten, Personalkosten, Materialen oder Fortbildungskosten zusammengefasst werden.

Zuletzt bleiben noch die Abschreibungen. Im Rahmen der EÜR müssen alle Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise medizinische Geräte, erfasst werden, die einen Wert von 250 Euro erreichen oder übersteigen. Wirtschaftsgüter, die nicht teurer als 800 Euro sind, können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Alle anderen Vermögenswerte werden in der EÜR erfasst und über die Nutzungsdauer sukzessive abgeschrieben.

Durchführung der Einnahmenüberschussrechnung

Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung und die wichtigsten Tipps für die Erstellung einer EÜR, können am Ende des Geschäftsjahres helfen die Buchhaltung ordnungsgemäß abzuschließen.

Einnahmenüberschussrechnung

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Einnahmenüberschussrechnung ist in der Regel kein Hexenwerk und funktioniert im Grunde genommen in folgenden Schritten:

  1. Aufzeichnung der Einnahmen (Dokumentation aller Zahlungseingänge mit Datum und Betrag)
  2. Aufzeichnung der Ausgaben (Erfassung aller betrieblichen Ausgaben, ebenfalls mit Datum und Betrag)
  3. Berechnung des Überschusses (Differenz zwischen den gesamten Einnahmen und Ausgaben)
  4. Abschreibungen berechnen (Mit Hilfe der AfA-Tabellen (Abschreibungstabelle für Anlagegüter) einfach selbst zu berechnen)
  5. Dokumentationspflichten berücksichtigen (Aufbewahrungspflicht für alle Belege und Buchungsunterlagen für mindestens 10 Jahre)

Tipps für Ärzte bei der EÜR

Diese Hinweise helfen in ihrer Praxisführung, die Besonderheiten der EÜR korrekt zu berücksichtigen und steuerlich optimale Entscheidungen zu treffen:

  1. Abschreibungsvorschriften: Auch bei der EÜR müssen allgemeine Abschreibungsregeln beachtet werden. Ärzte haben die Wahl zwischen der Sammelpostenregelung oder der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter.
  2. Darlehensbehandlung: Aus Darlehen erhaltene Beträge zählen nicht als Betriebseinnahmen, und Tilgungszahlungen sind keine Betriebsausgaben. Andere Darlehenskosten und Zinszahlungen können jedoch im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
  3. Umsatzsteuer als Betriebsausgabe: Die an Lieferanten gezahlte und ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer wird als Betriebsausgabe berücksichtigt.
  4. Umsatzsteuer als Betriebseinnahme: Umsatzsteuerbeträge, die von Patienten erhalten und vom Finanzamt erstattet werden, sind als Betriebseinnahmen zu verbuchen, ebenso die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben wie Eigenverbrauch.
  5. Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter: Für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Grundstücke wird der Gewinn oder Verlust erst beim Verkauf realisiert und als Betriebseinnahme oder -ausgabe erfasst.
  6. Anzahlungen: Geleistete Anzahlungen gelten als Betriebsausgaben, erhaltene Anzahlungen als Betriebseinnahmen.
  7. Sacheinlagen: Werden Sachwerte in die Praxis eingebracht, so werden diese zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses als Betriebseinnahme verbucht.
  8. Regelmäßig wiederkehrende Posten: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben müssen in dem Jahr verbucht werden, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Diese Regelung gilt, wenn die Zahlung innerhalb von zehn Tagen vor oder nach Jahreswechsel erfolgt. Ansonsten gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip (Geld wird erst verbucht, wenn es tatsächlich geflossen ist, nicht der Rechnungstag ist entscheidend).
  9. Wertpapierkosten: Kosten für die Anschaffung von Wertpapieren, nicht verbrieften Forderungen und Rechten, sowie von Gebäuden im Umlaufvermögen und Grundstücken, werden erst bei Zufluss des Verkaufserlöses als Betriebsausgabe anerkannt.

Software-Lösungen

Es stehen einige Software-Lösungen zur Verfügung, die bei der Erstellung der EÜR hilfreich sein können. Empfohlene Programme zur Unterstützung sind z.B. DATEV, Lexware oder auch einfache Excel-Tabellen für kleine Praxen.

Externe Unterstützung

Ein Buchhalter und ein Steuerberater können insbesondere bei komplexeren Fragestellungen oder zur Optimierung der steuerlichen Situation wertvolle Unterstützung bieten.

Zeitmanagement

Regelmäßigkeit ist das Zauberwort für alle diejenigen, die ihre Buchhaltung selbst erledigen. Zum einen können digitale Tools den Zeitaufwand erheblich reduzieren, zum anderen hilft Regelmäßigkeit dabei den Überblick zu behalten. Einige Stunden in der Woche genügen meistens schon, um alle notwendigen Positionen zu erfassen, sodass am Jahresende ein vollständiger Abschluss zur Verfügung steht.

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Autor
Susann Stollberg
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