
Die Fachärztin / der Facharzt für Neuropathologie arbeitet in einem Teilgebiet der Pathologie. Dieses wird innerhalb der EU nur von der Bundesrepublik Deutschland als eigenständiges Fach anerkannt. Was genau die Tätigkeitsfelder eines/-r Neuropathologen/-in sind und alle weiteren Informationen zur Arbeit in dieser Facharztrichtung im folgenden Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein/e Neuropathologe/-in?
Als Facharzt/-ärztin für Neuropathologie ist man auf die Untersuchung und Erforschung von Krankheiten des Nervensystems und der Muskulatur spezialisiert. Die Neuropathologie als Teilgebiet der Pathologie wird in Deutschland als eine eigenständige Facharztrichtung anerkannt. Ein/e Neuropathologe/-in ist ein/e Facharzt/-ärztin für Neuropathologin und hat die gesamte Weiterbildung als Facharzt/-ärztin Neuropathologie durchlaufen.
Für die Facharztweiterbildung bedarf es in diesem Falle einer sechsjährigen Weiterbildungszeit, die sich aus einer zweijährigen Basisweiterbildung und vier Jahren im Gebiet der Neuropathologie zusammensetzt.
Was macht ein/e Neuropathologe/-in?
Ein/e Neuropathologe/-in befasst sich mit der Diagnostik und Erforschung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) und des peripheren Nervensystems sowie neuromuskulären Erkrankungen anhand von Gewebeproben.
Das zentrale Nervensystem umfasst das Gehirn, die Hirnnerven und das Rückenmark. Die Nerven außerhalb des Gehirns und Rückenmarks werden dem peripheren Nervensystem zugeordnet. Ein/e Neuropathologe/-in untersucht die durch Gewebeproben sowie die mittels Lumbalpunktion aus Nervenwasser gewonnenen Zellen mikroskopisch und analysiert, ob entnommene Zellen unauffällig, auffällig oder krebsverdächtig sind.
Neben der Untersuchung von Gewebeproben ist der/die Neuropathologe/-in auch in der autoptischen Diagnostik involviert. Hier kann er/sie bei der Todesursachen-Diagnostik an verstorbenen Patienten/-innen mitbeteiligt sein. Als Neuropathologe/-in ist man weniger klinisch-praktisch in direktem Kontakt mit Patienten/-innen tätig, sondern arbeitet vielmehr mit vielen Fachbereichen zusammen. Es handelt sich um ein klinisch-theoretisches Fach. Haben Ärzte/-innen anderer Fachdisziplinen Fragen zu einer Gewebe-Veränderung, ist die Abteilung Neuropathologie für die Untersuchung der Gewebeprobe und der Mitteilung des Befunds zuständig.
Facharzt Neuropathologie – Untersuchungsmethoden
Ein/e Neuropathologe/-in verwendet eine Vielzahl an Methoden. Eine grobe Unterteilung erfolgt in Untersuchungen, Biopsien und Bestimmungen.
Untersuchungen
Autopsie-Untersuchungen und postmortale Untersuchung von Nervengewebe: Bei Autopsie-Untersuchungen an verstorbenen Patienten/-innen werden sowohl makroskopisch als auch mikroskopisch neuropathologische Befunde im Gehirn und Rückenmark erhoben und können Aufschluss über die Todesursache geben.
Elektronenmikroskopische Untersuchungen: Elektronenmikroskopische Untersuchungen dienen der Identifikation sehr kleiner zellulärer Strukturen im Gewebe und können Hinweis auf bestimmte Erkrankungen geben. Insbesondere bei der Diagnostik von Erkrankungen des peripheren Nervensystems bzw. Erkrankungen der Skelettmuskulatur kommen elektronenmikroskopische Untersuchungen zum Einsatz.
Enzymhistochemische Untersuchungen dienen dem Nachweis von Enzymen in Präparaten.
Histologische Untersuchungen: Nach der Vorbehandlung einer Gewebeprobe („Gewebefixierung“), schneidet der/die Neuropathologe/-in diese in dünne Scheiben und färbt sie mit unterschiedlichen, speziellen Färbetechniken an. Im Anschluss daran folgt die mikroskopische Untersuchung. Der/die Neuropathologe/-in kann bestimmte Erkrankungszeichen in den Präparaten feststellen und diese diagnostisch beurteilen.
Bei immunhistochemischen Untersuchungen verwendet man markierte Antikörper. Diese können Strukturen sichtbar machen (durch das Eingehen einer Immunreaktion), die auf bestimmte Erkrankungen hinweisen.
Molekularpathologische Untersuchungen kommen insbesondere im Rahmen von Tumorerkrankungen zum Einsatz. Auf molekularer bzw. genetischer Ebene können Mutationen nachgewiesen werden und hilfreich für das Einleiten bestimmter Therapieansätze sein.
Biopsien
Eines der wichtigsten Verfahren in der Neuropathologie bei Verdacht auf muskuläre Erkrankungen sind die Muskelbiopsien. Hier können Hinweise auf ein krankhaft verändertes Muskelgewebe gewonnen werden.
Nervenbiopsien dienen der Diagnosestellung von neurodegenerativen Erkrankungen, wie Entmarkungskrankheiten.
Anhand von Schnellschnittuntersuchungen lassen sich anhand einer Gewebeprobe, die zum Beispiel während einer Operation neurochirurgisch entnommen worden ist, vorläufige diagnostische Befunde erheben. Hierbei friert der/die Neuropathologe/-in die Gewebeprobe direkt ein, schneidet diese und färbt sie mit Haematoxylin-Eosin an, um dann eine Aussage machen zu können.
Bestimmungen
Antikörper-Bestimmungen: Insbesondere bei entzündlich-entmarkenden Erkrankungen wie zum Beispiel Multiple Sklerose kann die Analyse bestimmter Antikörper Aussagen über eine mögliche Erkrankung machen und hilfreich für die jeweiligen Therapieansätze sein.
Zytologische Bestimmungen: Als Neuropathologe/-in untersucht man das Hirnwasser, im medizinischen Sprachgebrauch „Liquordiagnostik“ genannt. Die Analyse einer Liquorprobe dient der Identifikation von möglichen Entzündungen oder Tumorerkrankungen.
Wie wird man Facharzt/-ärztin für Neuropathologie?
Um eine Facharztausbildung zu beginnen, muss zunächst das Studium der Humanmedizin erfolgreich absolviert werden. Mit Erhalt der Approbation hat man die Berechtigung den Titel Arzt/Ärztin zu tragen. Anschließend beginnt die Tätigkeit als Assistenzarzt/-ärztin in Weiterbildung. Die Weiterbildungszeit für den/die Facharzt/-ärztin für Neuropathologie beträgt sechs Jahre. Die ersten 24 Monate stellen eine Basisweiterbildung im Bereich Pathologie dar, weitere 48 Monate werden im Bereich Neuropathologie abgeleistet.
Sofern der/die Assistenzarzt/-ärztin zuvor ein klinisches Jahr in der Neurochirurgie, Neurologie, Neuropädiatrie, Neuroradiologie oder Psychiatrie gearbeitet hat, kann dieses auf die Ausbildung angerechnet werden.
Durch erfolgreiches Ablegen einer Facharztprüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer belegt man, dass man das Weiterbildungsziel erreicht hat und darf nun als Facharzt/-ärztin für Neuropathologie tätig werden.
Was verdient ein/e Facharzt/-ärztin für Neuropathologie?
Ein/e Facharzt/-ärztin für Neuropathologie ist in der Regel an einem Klinikum oder pathologischen Institut tätig. Das Facharzt-Gehalt nach erfolgreich absolvierter Facharztausbildung ist von mehreren Faktoren abhängig. Insbesondere der Einflussfaktor „Arbeitgeber“ ist entscheidend. Hier wird unterschieden zwischen kommunaler Einrichtung, einer Universitätsklinik, einem kirchlich geführten Krankenhaus oder einer privaten Klinik. Der Bruttolohn als Facharzt/-ärztin für Neuropathologie an einer Uniklinik liegt bei 6.390 – 8.004 Euro. Ein/e Facharzt/-ärztin für Neuropathologie an einem kommunalen Krankenhaus verdient 6.196 – 7.968 Euro. Innerhalb der Tarifverträge für Ärzte/-innen wird in vier Entgeltgruppen unterteilt, welche wiederum in verschiedene Entgeltstufen gegliedert werden. Bei längerer Tätigkeit erfolgt die Einordnung in die nächsthöhere Entgeltstufe. So kann bei längerer ärztlicher Tätigkeit auch ein höheres Gehalt erzielt werden.
Häufige Fragen zu Neuropathologie
- Was versteht man unter Neuropathologie?
- Wie werde ich Neuropathologe/-in?
- Was untersucht ein/e Neuropathologe/-in?
- Wie lange dauert es, bis man Facharzt/-ärztin für Neuropathologie ist?
Die Neuropathologie ist ein Teilgebiet der Pathologie und wird innerhalb der EU nur in Deutschland als eigenständiges Fachgebiet anerkannt, wohingegen in anderen Ländern die Neuropathologie zur Pathologie zählt.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium kann mit Erhalt der Approbation die Facharztweiterbildung im Fachgebiert Neuropathologie begonnen werden. Die Weiterbildungszeit beträgt sechs Jahre.
Ein/e Neuropathologe/-in ist für die Diagnostik und Erforschung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), des peripheren Nervensystems (PNS) sowie neuromuskulärer Erkrankungen verantwortlich. Anhand von Gewebeproben (Biopsien) kann der/die Neuropathologe/-in mikroskopisch Befunde erheben.













