
Ein/e Badearzt/-ärztin (auch: Kurarzt/-ärztin) ist in der Regel ein/e Facharzt/-ärztin mit Zusatzbezeichnung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ oder “Physikalische Therapie und Balneologie”. In vertragsärztlich anerkannten Kurorten gilt die Behandlung durch Badeärzte/-innen als Vorsorgeleistung und ist somit Bestandteil der ambulanten Versorgung. Diese wird auch von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert.
Ihr Beitrag zur Gesundheit der Patienten/-innen geschieht in erster Linie hinsichtlich Erkrankungen, die mit Wassertherapie und durch Bäder behandelt werden können. Dabei ist er/sie Experte/-in für die Heilanwendungen im Kur- oder Badeort, in dem er/sie tätig ist.
Wer darf als Badearzt/-ärztin arbeiten?
Für die Arbeit als Badearzt/-ärztin sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, wie z.B. die Teilnahme an einer Weiterbildung in Physikalische Therapie und Balneologie (Lehre von der Anwendung von Wasser als Heilmittel), Rehabilitation oder eine entsprechende Anerkennung durch die Deutsche Gesellschaft für Balneologie, Medizinische Klimatologie und Physikalische Therapie.
Der gängigste Weg ist die Zusatzweiterbildung Balneologie und Medizinische Klimatologie, den Fachärzte/-innen mit einer Facharztausbildung im Bereich der unmittelbaren Patientenversorgung absolvieren können.
In einigen Bundesländern ist neben der theoretischen Ausbildung auch eine einjährige Tätigkeit am Kurort Voraussetzung für die Tätigkeit und Zulassung als Kur- bzw. Bade-Arzt/Ärztin. Die Bezeichnung Badearzt/Kurarzt bzw. -ärztin darf nach Erwerb der Zusatzbezeichnung nur bei einer Tätigkeit in einem Bade- und Kur-Ort geführt werden.
Aufgaben eines/-r Badearztes/-ärztin
Badeärzte/-innen nehmen die wesentliche Aufgaben im Kurbetrieb wahr. Sie kennen sich in der Regel besonders gut mit den örtlichen Gegebenheiten und den vorhandenen Kur- und Heilanwendungen aus, koordinieren Kurbehandlungen und führen die Patienten/-innen den jeweils optimalen Anwendungen gemäß Kurarztvertrag zu. Dazu zählen u.a. Bäder, Massagen, Inhalationen oder Trinkkuren, die bei unterschiedlichsten Erkrankungen wie Hautkrankheiten, Atemwegserkrankungen, Gelenkproblemen oder Stress eingesetzt werden.
Anamnese und Diagnostik
Um die Ursache der Beschwerden zu ermitteln und eine geeignete Therapie zu planen, erfolgt zu Beginn einer jeden Kur eine körperliche Untersuchung durch den/die Badearzt/-ärztin. Dabei werden im Rahmen der Anamnese alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen von Vorbehandlungen gesichtet. Die körperliche Untersuchung umfasst je nach geplanter Behandlung auch einige Tests oder diagnostische Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel die Messung von Blutdruck oder Pulsmessung oder das Erstellen und Auswerten eines Elektrokardiogramms (EKG). Beide Seiten können hier offene Fragen klären.
Erstellung eines Kurplanes
Auf Basis der Diagnose erstellt der/die Kurarzt/-ärztin einen individuellen Therapieplan, der auf die spezifischen Bedürfnisse und Erkrankungen des/der Patienten/-in abgestimmt ist. Der Plan kann verschiedene Arten von Wassertherapien, wie z.B. Bäder, Trinkkuren, Inhalationen oder Massagen, sowie ergänzende Therapien wie Bewegungstherapie oder Entspannungsübungen enthalten.
Je nach individuellem Gesundheitszustand und den definierten Behandlungszielen, werden die verfügbaren Anwendungen hinsichtlich der Wirkungsweisen verordnet, rezeptiert und zeitlich geplant.
Badebehandlung
Solche Anwendungen können neben verschiedenen Bädern, Unterwassermassagen oder Kneipp-Behandlungen auch Physiotherapie oder Wärmebehandlungen beinhalten.
Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften
Der/die Badearzt/-ärztin arbeitet eng mit anderen Fachkräften, um eine umfassende Betreuung der Patienten/-innen zu gewährleisten. Dazu zählen u.a.:
- Physiotherapeuten/-innen
- Masseure/-innen und medizinische Bademeister/innen
- Ergotherapeuten/-innen
- Psychologen/-innen
Überwachung der Therapie
Während der Kur überwacht der Kurarzt / die Kurärztin die Fortschritte des/der Patienten/-in und passt bei Bedarf den Therapieplan an. Zum Ende der Kur erfolgt eine Abschlussuntersuchung. Diese beurteilt noch einmal abschließend des Gesundheitszustand des/-r Patienten/-in und die Veränderungen in Bezug auf den individuellen Kurerfolg.
Dokumentation
Der/die Badearzt/-ärztin dokumentiert alle medizinischen Maßnahmen und Fortschritte des/der Patienten/-in und stellt bei Bedarf auch eine Kurarztbescheinigung für den Arbeitgeber oder die Krankenkasse aus. Auf Grundlage der gesammelten Informationen wird zum Abschluss ein Kurbericht erstellt, der neben einer ärztlichen Zusammenfassung des Kuraufenthaltes auch Empfehlungen für die mögliche ambulante Weiterbehandlung enthält.
Wo kann man als Badearzt/-ärztin arbeiten?
Badeärzte/-innen und Kurärzte/-innen arbeiten in Kur- und Badeorten, denn nur dann ist ihre Tätigkeit unter diesem Titel auch zulässig und von der Krankenkasse finanziell abgedeckt. Dort ist es einerseits möglich, sich in einer eigenen Praxis selbstständig niederzulassen, anderseits besteht auch die Option in einer größeren Praxis oder Kur- und/oder Badeeinrichtung angestellt zu arbeiten. Den persönlichen Interessen sind daher in der Regel kaum Grenzen gesetzt.
Facharzt Stellenangebote
Was kann man als Badearzt/-ärztin verdienen?
Niedergelassene Badeärzte/-innen sind normalerweise Fachärzte/-innen mit Zusatzbezeichnung „Balneologie und Klimatologie“. Dabei handelt es sich in der Regel um Fachärzte/-innen in den Bereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Orthopäden/-innen. Der jährliche Reinertrag liegt für diese Fachrichtungen in einer Niederlassung ungefähr zwischen 250.000 und 340.000 Euro.
Einrichtungen, die den geltenden Tarifverträgen unterliegen, zahlen angestellten Badeärzten/-innen ein Facharzt-Gehalt der jeweiligen Tarifstufe, das in der Regel, je nach Zugehörigkeitsdauer und Dienstgrad, regelmäßig steigt. Der Median bei Fachärzten liegt bei 7.226 Euro im Monat.