
Ein/e Amtsarzt/-ärztin ist eine ausgebildete/r Facharzt/-ärztin im öffentlichen Gesundheitsdienst (meist bei Gesundheitsamt oder einer Gesundheitsbehörde). Er/Sie führt medizinische Eignungsprüfungen und Untersuchungen zur Verbeamtung durch und muss medizinische Gutachten erstellen, falls es Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gibt. Im öffentlichen Gesundheitsbereich geht es auch darum, mögliche Gefahrenquellen für die Bevölkerung im Blick zu halten.
Inhaltsverzeichnis
Auch wenn der Anteil dieser Fachärzte/-innen insgesamt vergleichsweise gering ist, erscheint die gesellschaftliche Bedeutung dieser Tätigkeit als überaus wichtig. Unser Artikel liefert eine kompakte Beleuchtung der Ausbildung und Aufgabengebiete als Amtsärztin/-arzt.
Wie wird man Amtsarzt?
Ein/e Amtsarzt/-ärztin ist eigentlich ein Arzt mit Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin Öffentliches Gesundheitswesen. Die Facharztausbildung durchlaufen Mediziner/innen während ihrer Zeit als Assistenzarzt/-ärztin. Die Dauer der Facharztausbildung erstreckt sich insgesamt über einen Zeitraum von 5 Jahren, wobei folgende Inhalte vorgesehen sind:
60 Monate Öffentliches Gesundheitswesen unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
- 24 Monate in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens, davon
- 12 Monate in einem Gesundheitsamt
- 24 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
- 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie (3 Monate Weiterbildung können im sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes erfolgen), davon
- 6 Monate (720 Stunden) Kurs-Weiterbildung für Öffentliches Gesundheitswesen (3 Monate (360 Stunden) können im Rahmen eines Postgraduierten-Kurses in Public Health erfolgen)
Zum Ende legen sie eine Facharztprüfung ab und können danach ihren Facharzttitel tragen.
Aufgabengebiete eines Amtsarztes
Amtsärzte/-innen sind dem öffentlichen Gesundheitswesen verpflichtet. Besonders zu Zeiten der Corona-Pandemie ist ihre Bedeutung im Rahmen der Bekämpfung von Seuchen wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Sie widmen sich zahlreichen Volkskrankheiten, wobei ärztliche Untersuchungen für Begutachtungen den Hauptteil der Tätigkeit als Amtsarzt/-ärztin ausmachen: Überall dort, wo die gesundheitliche Eignung von Bewerbern/-innen für eine Beamtenstelle zu prüfen ist, wird das Fachwissen eines/-r Arztes/Ärztin im öffentlichen Gesundheitswesen benötigt.
Unterschied Betriebsarzt/-ärztin
Betriebsärzte/-innen übernehmen teils ähnliche Aufgaben im Dienste von Unternehmen jeglicher Wirtschaftszweige, haben aber eine Facharztausbildung Arbeitsmedizin durchlaufen und sich durch eine Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin weiter spezialisiert.
Den ersten Kontakt mit einem /-r Amtsarzt/-ärztin haben viele im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung. Die Kontrolle öffentlicher Einrichtungen, die Erteilung von Genehmigungen für Beschäftigte in Gastronomiebetrieben und Prävention in Bildungseinrichtungen machen einen weiteren wichtigen Teil der amtsärztlichen Tätigkeit aus.
Zu beachten ist, dass eine amtsärztliche Untersuchung in vielen gesetzlichen Bestimmungen wie etwa dem Sozialgesetzbuch vorgeschrieben ist. Abgesehen davon wird ein/e Amtsarzt/-ärztin wegen der Unabhängigkeit der Position hinzugezogen: Durch das neutrale Expertenurteil lässt sich eine Entscheidung treffen. Daher nehmen nicht nur Behörden und Unternehmen die Dienste eines/-r Arztes/Ärztin im öffentlichen Dienst in Anspruch, sondern zum Teil auch Privatpersonen. Im Folgenden wollen wir die wichtigsten Aufgaben von Amtsärzten/-innen beschreiben.
Einstellungsuntersuchungen im öffentlichen Dienst
Wer in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes arbeiten will, muss die Einstellungsuntersuchung bei einem/-r Amtsarzt/-ärztin bestehen. Auch in anderen Arbeitsbereichen können Amtsärzte/-innen beurteilen, ob ein/e Kandidat/in körperlich und/oder psychisch einem bestimmten Aufgabenbereich gewachsen ist.
Diensttauglichkeit prüfen
Wer nach dem Studium als Lehrer verbeamtet werden will, muss vorher zum/zur Amtsarzt/-ärztin. Eine standardisierte körperliche Untersuchung und ein auszufüllender Fragebogen sind die Basis für die Entscheidung, ob ein/e Kandidat/in die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Beamtenstatus erfüllt. Tritt während des Beamtendaseins eine schwerere Krankheit auf, rückt der/die Amtsarzt/-ärztin wieder auf den Plan: Es gilt zu beurteilen, ob eine Frühpensionierung in Frage kommt oder der/die Beamte/-in den Dienst in absehbarer Zeit zumindest teilweise wieder aufnehmen kann.
Allgemeine Arbeitstauglichkeitsprüfung
Nicht selten erklärt ein/e Arbeitnehmer/in im öffentlichen Dienst, dass er /sie einer bestimmten Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Amtsärzte/-innen müssen feststellen, ob es objektive medizinische Gründe gibt, die dies belegen. Auch bei der Vermittlung in Jobcentern kann eine Untersuchung Klarheit über die Arbeitsfähigkeit bringen.
Prüfung auf Pflegebedürftigkeit
Bei der Feststellung eines Pflegegrades kann ein/e Amtsarzt/-ärztin zur medizinischen Beurteilung einen fachkompetenten Beitrag leisten. Das Sozialgesetzbuch (SBG XI) listet entsprechende Begutachtungen auf.
Gutachten zur Rechtspflege
Als wichtigste Beispiele seien hier die Verhandlungsfähigkeit, die Schuldfähigkeit, Haftfähigkeit und Erwerbsfähigkeit genannt. Sobald ein/e Betroffene/r diese Fähigkeit in Abrede stellt oder ein Gericht ein Gutachten verlangt, wird ein/e Amtsarzt/-ärztin eine Entscheidungsgrundlage herbeiführen können. Auch die gesundheitliche Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen fällt in diesen Bereich.
Bewilligung von Rehabilitationsmaßnahmen
Amtsärzte/-innen prüfen im Einzelfall, ob die medizinische Notwendigkeit von Reha-Maßnahmen sinnvoll ist. Sie werden nach eingehender Begutachtung entsprechende Empfehlungen aussprechen.
Amtsärztliche Tätigkeiten für Privatpersonen
Abgesehen von den beschriebenen, formalen Anlässen einer amtsärztlichen Untersuchung durch Behörden kann die Initiative auch von Privatpersonen ausgehen. Falls eine Kur aus gesundheitlicher Sicht erforderlich ist, kann ein/e Amtsarzt/-ärztin dies einer Privatperson zur Vorlage beim Finanzamt attestieren. Ausgaben für eine Heilkur oder Reha-Maßnahme können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eingetragen werden.
Vor allem Studierende müssen unter Umständen Amtsärzte/-innen konsultieren, wenn es um die folgenden Themen geht:
- Feststellung der Prüfungsunfähigkeit (Stichwort Prüfungsangst)
- Erstattung von Studiengebühren wegen Studienunfähigkeit durch Erkrankung
- Verlängerung von Fristen während des Studiums wegen Krankheit
Wo kann ich als Amtsarzt arbeiten?
Die meisten Ärzte/-innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind in Gesundheitsämtern beschäftigt, von denen es in Deutschland ca. 400 gibt. Die regionale Gliederung kann auch mit Blick auf die Zuständigkeiten sehr unterschiedlich sein, sodass Amtsärzte/-innen auch in Landratsämtern beschäftigt sind.
Generell ist zu beachten, dass die Fachabteilungen der Gesundheitsämter in den Bundesländern unterschiedlich aufgestellt sind. Daher ist es möglich, bei der Tätigkeit als Amtsarzt/-ärztin einen fachlichen Schwerpunkt zu setzen, der z. B. auch im Sozialpsychiatrischen Dienst, im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst sowie in der Umweltmedizin liegen kann.
Amtsärzte/-innen arbeiten auch im Justizvollzug als Anstaltsärzte/-innen im Sinne einer hausärztlichen Versorgung. Gesetzlicher Hintergrund ist, dass Häftlinge einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Medizinversorgung haben.
Je nach Bedarf können Amtsärzte/-innen auch im Katastrophenschutz tätig sein. Während der Corona-Pandemie musste als Beispiel das Infektionsgeschehen eingedämmt werden, wozu u.a. Infektionsketten verfolgt und Quarantänemaßnahmen für Infizierte ausgesprochen wurden.
Übersicht: Hier arbeiten Amtsärzte häufig
- Gesundheitsämter (dort in unterschiedlichen Abteilungen oder ggf. in führender Position)
- Landratsämter bzw. weitere Gesundheitsbehörden auf Landesebene
- Sozialmedizinischer Dienst
- Arbeitsämter
- Justiz (Anstaltsärzte)
- Polizei (Medizinische Versorgung, Blutuntersuchung bei Drogendelikten etc. als Polizeiarzt)
Was verdient ein Amtsarzt? Gehalt im Check
Ein/e Facharzt/-ärztin für Öffentlichen Gesundheitswesen kann mit einem durchschnittlichen Einstiegsgehalt von etwa 5.000 Euro rechnen. Im Laufe der Jahre wird der Verdienst als Amtsarzt/-ärztin mit zunehmender Berufserfahrung deutlich über 6.000 Euro pro Monat steigen. Maßgeblich sind die jeweils zugrunde liegenden Tarifverträge für Ärzte/-innen.
In Gruppe 14 werden Amtsärzte/-innen ohne Personalverantwortung eingeordnet, in Entgeltgruppe 15 solche mit Personalverantwortung. Wer als Facharzt/-ärztin in der Entgeltgruppe 14 eingegliedert ist, kann mit einem Mindestgehalt pro Jahr von knapp 60.000 Euro rechnen. In der höchsten Stufe 6 der Entgeltgruppe 15 sind mehr als 92.000 Euro das Maximum, was einem Monatsgehalt von etwa 7.666 Euro entspricht.
Mit Blick auf das Facharzt-Gehalt als Amtsarzt/-ärztin ist des Weiteren zu beachten, dass kommunale Arbeitgeber im öffentlichen Gesundheitsdienst Zulagen von monatlich bis zu 1.000 Euro leisten können. Da sich hier bei den Bundesländern teils deutlich Unterschiede zeigen, sollte der Standort bei der Stellensuche eine explizite Rolle spielen. Im Direktvergleich zu Krankenhausärzten/-innen verdienen Kollegen im öffentlichen Gesundheitsdienst oft weniger. Auf der anderen Seite sind die Arbeitszeiten gerade in Gesundheitsämtern aber deutlich planbarer und familienfreundlicher.
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