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praktischArzt Arzt & Karriere Facharztausbildung Zusatzweiterbildungen

Zusatzweiterbildung: Wie komme ich als Arzt zu einer Zusatzbezeichnung?

Zusatzweiterbildungen
Zuletzt aktualisiert: 23.08.2024
Themen: Weiterbildungsinfos
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Durch Zusatzweiterbildungen mit verschiedenen Schwerpunkten können Ärzte/-innen ihr Wissen vertiefen sowie Kompetenzen und Fertigkeiten stärken. Laut Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer gibt es 56 verschiedene Zusatzbezeichnungen. Nicht alle Möglichkeiten stehen für jede Facharztrichtung offen. Im Regelfall ist jedoch eine abgeschlossene Facharztausbildung notwendig. Je nach Weiterbildungsinhalt kann die Zusatzbezeichnung bereits während der Facharztausbildung erlangt werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Zusatzbezeichnung?
  2. Voraussetzungen
  3. Dauer
  4. Ablauf und Inhalte
  5. Das Weiterbildungs-Logbuch
  6. Die Prüfung
  7. Liste aller Zusatzweiterbildungen
  8. Passende Arzt Jobs finden

Alle wichtigen Informationen zu Zusatzweiterbildungen für Ärzte/-innen und Fachärzte/-innen gibt es hier in unserem Artikel: Voraussetzungen, Dauer, Ablauf, Logbuch und mehr.

Zusatzweiterbildung: Was ist eine Zusatzbezeichnung?

Zusatzbezeichnungen sind spezielle Qualifikationen, die Ärzte/-innen in zahlreichen Bereichen über Zusatz-Weiterbildungen erwerben können. Damit lassen sich die eigenen Kenntnisse in einem Fachbereich vertiefen oder in anderen Gebieten erweitern. Neben der Ausweitung des eigenen Wissens und der ärztlichen Kompetenz kann eine Zusatzbezeichnung neben dem Facharzttitel auch die Karriere beflügeln.

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Warum sollte man eine Zusatzweiterbildung absolvieren?

Im Beruf als Arzt/Ärztin gehört das ständige Lernen neuen Wissens und neuer Kompetenzen fest zum Arbeitsalltag. Weiterbildungen ermöglichen vertiefte Einblicke in Spezialgebiete der eigenen Facharztrichtung und darüber hinaus.

Wer die Karriereleiter in der Klinik emporsteigen will, sollte nach dem Erwerb eines Facharzttitels für zusätzliche Weiterbildungen offen sein. Diese erweitern nicht nur die Fähigkeiten, sondern öffnen häufig Türen zu höheren Positionen.

Wer eine Laufbahn als Oberarzt/-ärztin oder eine Chefarzt-Karriere anstrebt, kommt schwer an einer Zusatzweiterbildung vorbei. Doch auch Ärzte/-innen in eigener Niederlassung können von Zusatzweiterbildungen profitieren und ihre Praxis damit profilieren. So lässt sich ein größerer oder passenderer Patientenkreis ansprechen.

Voraussetzungen für eine Zusatzweiterbildung

Die Anzahl bzw. Auswahl der möglichen Zusatzweiterbildungen unterscheiden sich teilweise je nach Landesärztekammer. Was genau die Voraussetzung für eine solche Zusatzweiterbildung ist, wie lange sie dauern soll und welche Inhalte gelehrt werden, legt die Weiterbildungsordnung (WBO) der jeweiligen Landesärztekammer fest, die regelmäßig aktualisiert wird. Die Bundesärztekammer spricht mit ihrer Musterweiterbildungsordnung (MWBO) zwar Empfehlungen aus, sie ist aber für die Länder nicht an Bedingungen geknüpft. Eine Zusatz-Weiterbildung Geriatrie muss beispielsweise also nicht zwangsweise in allen Bundesländern gleich ablaufen oder angeboten werden.

Für die meisten Zusatzbezeichnungen ist eine abgeschlossene Facharztausbildung Voraussetzung. Viele Zusatzweiterbildungen sind für alle Ärzte/-innen der unmittelbaren Patientenversorgung möglich. Zur unmittelbaren Patientenversorgungen gehören folgende Facharztrichtungen:

  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesiologie
  • Arbeitsmedizin
  • Augenheilkunde
  • Chirurgie und ihre Spezialgebiete
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologie)
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Humangenetik
  • Innere Medizin und ihre Spezialgebiete
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und
    Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Neurochirurgie
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Phoniatrie und Pädaudiologie
  • Physikalische und
    Rehabilitative Medizin
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Radiologie
  • Strahlentherapie
  • Transfusionsmedizin
  • Urologie

Andere Zusatzbezeichnungen stehen nur bestimmten Facharztrichtungen offen. So ist etwa die Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Urologie nur für Fachärzte/-innen der Kinder- und Jugendmedizin zugänglich. Kinder- und Jugend-Orthopädie ist Ärzten/-innen mit Facharztausbildung Orthopädie und Unfallchirurgie oder Weiterbildung Kinder- und Jugendchirurgie vorbehalten. Eine Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin können nur Fachärzte/-innen für Anästhesiologie, Allgemeinchirurgie, allgemeiner Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie und Neurologie beginnen. Die Zusatz-Weiterbildung-Allergologie  ist für Allgemeinmediziner/innen, Arbeitsmediziner/innen, Dermatologen/-innen, Pädiater/innen und Fachärzte/-innen der Inneren Medizin möglich.

Manche Zusatzbezeichnungen wie Ärztliches Qualitätsmanagement, Notfallmedizin und Tropenmedizin können unter den passenden Voraussetzungen (mehr dazu im entsprechenden Artikel; zu finden in der Liste im Kapitel “Liste aller Zusatzweiterbildungen”) sogar schon vor Ende der Facharztausbildung oder – wie Medizinische Informatik – ganz ohne Facharztausbildung (lediglich 24 Monate ärztlicher Tätigkeit sind erforderlich) absolviert werden.

Alle Beispiele zeigen: Die Möglichkeiten für (Fach-)Ärzte/-innen sind sehr individuell. Wer welche Ausbildung machen darf, zeigt unsere Übersicht der möglichen Zusatzbezeichnungen je Facharztrichtung zum Download.

Übersicht Zusatzweiterbildungen Für Ärzte

 

Auslandstätigkeit bei Zusatzweiterbildung anerkennen lassen

Die Anerkennung von ärztlicher Tätigkeit im Ausland – gerade im Rahmen von Weiterbildungen und Zusatzweiterbildungen – ist kompliziert und wird stets im Einzelfall geprüft. Je nach Land, indem die Auslandstätigkeit stattfinden soll, muss man mit eventuell anfallenden Kosten, Sprachzertifikaten oder – etwa im Falle der USA – sogar mit der Wiederholung der Examensprüfung in der Landessprache rechnen.

Meistens wird eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer vorausgesetzt, um sich die Arbeit anerkennen zu lassen. Da die einzelnen Landesärztekammern auch in diesem Zusammenhang der Zusatzweiterbildung zuständig sind, sollte man sich die nötigen Informationen direkt bei derjenigen Ärztekammer beschaffen, bei der man gemeldet ist.

Da die Europäische Union beschlossen hat, ärztliche Abschlüsse gegenseitig anzuerkennen, ist der Auslandsaufenthalt besonders innerhalb der EU-Grenzen mit grenzenlosen Möglichkeiten verbunden. Dennoch sollten sich junge Ärzte/-innen auch hier auf mögliche Zusatzprüfungen und Sprachkenntnisnachweise gefasst machen.

Unabhängig davon, wie und wo der Auslandsaufenthalt stattfindet, ist es von größter Wichtigkeit, Nachweise und Zeugnisse über die Zeit zu sammeln und die Tätigkeit genau zu dokumentieren. Nur so kann der Aufenthalt nachvollzogen und entsprechend anerkannt werden. Eine Dauer von über 6 Monaten erhöht die Chance dazu.

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Dauer der Zusatzweiterbildungen

Da die Zusatzweiterbildungen in ihrer Tiefe stark variieren, sind die verschiedenen Lehrgänge zum Erwerb von Zusatzbezeichnungen in ihrer Dauer sehr unterschiedlich.

In Baden-Württemberg beispielsweise können laut Landesärztekammer 24 Zusatzbezeichnungen berufsbegleitend erworben werden. Teilweise wird dabei nur der Besuch von Weiterbildungskursen (z. B. Rehabilitationswesen) vorausgesetzt. Bei anderen Weiterbildungen wie Sexualmedizin ist eine Kombination aus Kursweiterbildung und Fallseminaren gefordert. Zusatzweiterbildungen wie Betriebsmedizin bieten die Wahlmöglichkeit zwischen angeleiteter oder berufsbegleitender Weiterbildung. Teilweise kann eine Zusatzbezeichnung auch ausschließlich über Kurse an Wochenenden und im Urlaub absolviert werden.

Wer eine Zusatzbezeichnung während der laufenden Facharztausbildung anstrebt, kann die wöchentliche Arbeitszeit auch auf ein Teilzeitmodell reduzieren. Allerdings geht das meist nur, wenn die Fortbildung mindestens in Halbtagsvariante genutzt wird. In diesen Fällen verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend. Auch hier gilt: Die Einzelheiten legen die Landesärztekammern fest.

Um die unterschiedlichen Weiterbildungslängen besser überblicken zu können, zeigt die folgende Tabelle beispielhaft einige Zusatzbezeichnungs-Lehrgänge im Vergleich:

Zusatzbezeichnung (Mindest-)Dauer
Ärztliches Qualitätsmanagement  24 Monate inkl. 200 Stunden Weiterbildungskurs
Schlafmedizin 18 Monate
Diabetologie 12 Monate
Psychotherapie ca. 400 Stunden unterschiedlicher Inhalte

Je nach Gebiet variiert die Dauer einer Zusatzweiterbildung also zwischen wenigen Monaten und mehr als zwei Jahren.

Ablauf und Inhalte der Zusatzweiterbildungen

Die Zusatzweiterbildung kann von Ärzten/-innen in Weiterbildung oder von anerkannten Fachärzten/-innen angetreten werden. Je nach Gebiet finden die Lehrgänge in Form von Theoriestunden, Seminaren, Kursen unter Supervision oder Begleitung von anerkannten Ärzten/-innen im jeweiligen Fachgebiet statt. Der Praxisunterricht kann entsprechend an Instituten, in Kliniken, Laboren oder im direkten Einsatz (beispielsweise Krankenwagen im Fall Notfallmedizin) stattfinden. Die Fortbildungen werden von einem Arzt oder einer Ärztin mit gültiger Weiterbildungsbefugnis durchgeführt.

Der genaue Ablauf der Zusatzweiterbildungen ist Sache der Landesärztekammern und kann in deren jeweiliger Weiterbildungsordnung eingesehen werden. Darin finden sich die Mindestanforderungen, die obligat vor dem Erlangen der Zusatzbezeichnung erfüllt sein müssen. Als Arzt/Ärztin in Zusatzweiterbildung muss man sich jeden einzelnen der erfüllten Schritte genaustens bescheinigen und dokumentieren lassen. Dies geschieht über das sogenannte Logbuch.

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Das Weiterbildungs-Logbuch

Um die einzelnen Schritte der Zusatzweiterbildung nachvollziehen und dokumentieren zu können, führen Ärzte/-innen ein Logbuch (seit 2021 verpflichtend in elektronischer Form), in dem sie alle Tätigkeiten und Lehrgänge festhalten. Dies gilt auch für Gespräche mit den Weiterbildungsbefugten. Diese bestätigen die Einträge. Es besteht die Möglichkeit, die eLogbücher für die Weiterbildungsbeauftragten freizugeben, damit diese selbständig Überprüfungen und Eintragungen vornehmen können.

Erst wenn man alle Mindestanforderungen erfüllt und die Lehrgänge absolviert hat, kann man das Logbuch abschließen. Dies ist notwendig zur Prüfungsanmeldung. Nach der Abgabe/Anmeldung bei der Landesärztekammer kann die Abschlussprüfung der Zusatzweiterbildung – die sogenannte Schwerpunktprüfung – abgelegt werden.

Über die Online-Portale der Landesärztekammern ist die Registrierung und Anmeldung für das eLogbuch möglich.

Die Prüfung zur Zusatzweiterbildung

Informationen zu den Prüfungen können über die zuständige Landesärztekammer eingeholt werden. Diese haben in ihren Online-Portalen teilweise Checklisten zur Einsicht. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich leicht. In der Regel ist eine Anmeldung zur Prüfung möglich, wenn die geforderten Mindestweiterbildungszeiten und die Weiterbildungsinhalte erfüllt wurden.

Meist sind folgende Unterlagen für die Anmeldung erforderlich:

  • Antrag: evtl. sogar nur online ausfüllbar
  • Kopie Personalausweis o.ä.
  • Weiterbildungszeugnisse über alle Abschnitte
  • Vollständig ausgefülltes Logbuch
  • ggf. zusätzliche Kursbescheinigungen und/oder Teilnahmebescheinigungen

Sind alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung vorhanden, können ca. 2 bis 4 Monate bis zur Prüfung vergehen. Entsprechend vorausschauend sollte geplant und gelernt werden. Anmeldefristen nicht verpassen!

Die Prüfung dauert in der Regel mindestens 30 Minuten, kann aber durchaus von längerer Dauer sein. Die Mindestzeit darf nicht unterschritten werden. Die tatsächlichen Inhalte der Prüfung werden vom Prüfungsausschuss festgelegt, zu dem mindestens zwei Personen mit der angestrebten Zusatzbezeichnung gehören. Zu den abgefragten Themenbereichen können alle Inhalte der Weiterbildung gehören.

Ärzte/-innen mit erfolgreich abgelegter Schwerpunktprüfungen können jetzt ihre erlangte Zusatzbezeichnung tragen und erweitern entsprechend ihre Handlungskompetenz. Ärzte/-innen mit Niederlassung haben beispielsweise die Möglichkeit einen neuen Praxisschwerpunkt zu setzen oder den bisherigen zu erweitern.

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Liste aller Zusatzweiterbildungen

Wie zuvor erwähnt, ist die genaue Anzahl von Zusatzweiterbildungen, die von den Landesärztekammern angeboten werden, unterschiedlich. Welche Zusatzbezeichnung man mit seiner jeweiligen Facharztanerkennung erlangen kann, variiert ebenfalls. Im Folgenden sind die 56 Zusatzweiterbildungen laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer aufgelistet. Nähere Informationen finden sich in den zugehörigen Artikeln.

  • Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement
  • Zusatz-Weiterbildung Akupunktur
  • Zusatz-Weiterbildung Allergologie
  • Zusatz-Weiterbildung Andrologie
  • Zusatz-Weiterbildung Balneologie und Medizinische Klimatologie
  • Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Dermatopathologie
  • Zusatz-Weiterbildung Diabetologie
  • Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Geriatrie
  • Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
  • Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie
  • Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie
  • Zusatz-Weiterbildung Immunologie
  • Zusatz-Weiterbildung Infektiologie
  • Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Endokrinologie und Diabetologie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Nephrologie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Pneumologie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie
  • Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene
  • Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie
  • Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin
  • Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie
  • Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik
  • Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
  • Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
  • Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie
  • Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Phlebologie
  • Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie
  • Zusatz-Weiterbildung Plastische und Ästhetische Operationen
  • Zusatz-Weiterbildung Proktologie
  • Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse
  • Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
  • Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen
  • Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
  • Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenem Herzfehler
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Orthopädische Chirurgie
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie
  • Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Suchmedizinische Grundversorgung
  • Zusatz-Weiterbildung Transplantationsmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin

Zusatz-Weiterbildung Homöopathie

Die Weiterbildung im Bereich Homöopathie wurde 2022 vom Deutschen Ärztetag aus der MWBO gestrichen. Die Begründung war die fehlende wissenschaftliche Evidenz für den Lehrgang. Einige Bundesländer (beispielsweise Bremen) hatten die Zusatzbezeichnung bereits zuvor aus ihrer WBO gestrichen.

Die beliebtesten Zusatzbezeichnungen

Derzeit gibt es in Deutschland 56 verschiedene Zusatzbezeichnungen. Den beliebtesten Fachbereich für Zusatzweiterbildungen deckt die Notfallmedizin ab. So waren 2021 mehr als 51.000 Notfallmediziner/innen bei den Kammern registriert.

Zusatzbezeichnung Anzahl tätiger Ärzte/-innen
Notfallmedizin 51.500
Manuelle Medizin 21.800
Psychotherapie 17.800
Sportmedizin 17.600
Naturverfahren 16.100
Akupunktur 15.100
Palliativmedizin 14.600
Intensivmedizin 11.300
Allergologie 10.100
Sozialmedizin 9.100

Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, Dezember 2021

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