Die Arbeitsmedizin - auch als Betriebsmedizin bezeichnet - das medizinische ...
Ein/e Betriebsarzt/-ärztin wird von Arbeitgebern nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellt, das die Umsetzung von Sicherheits/-Gesundheitsmaßen am Arbeitsplatz regelt und damit auch der gesetzliche Rahmen für Sicherheitsingenieure/-innen und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist. Sowohl für private als auch öffentliche Betriebe der Arbeitswelt sind die Einzelheiten durch Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geregelt. Im Rahmen dessen dürfen Arbeitgeber nur Ärzte/-innen bestellen, die über arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Welche Mediziner/innen diese Vorgaben mitbringen, wie man Betriebsarzt/-ärztin werden kann und was zum Arbeitsalltag gehört, erklären wir hier.
Was ist ein Betriebsarzt?
Betriebsarzt/-ärztin ist eine vorgeschriebene Stelle in Unternehmen oder bei einer Behörde mit mindestens einem/-r Mitarbeiter/in. Er/Sie berät zu Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Insbesondere beim Arbeitsschutz ist ein Betrieb in der Pflicht, sich von einem/-r Betriebsarzt/-ärztin unterstützen lassen.
Dies heißt allerdings nicht, dass alle Betriebe eine/n Betriebsmediziner/in anstellen müssen. Dies ist unter anderem abhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze, also der Betriebsgröße. Der Betriebsarzt kann ein/e angestellte/r oder ein/e externe/r Arzt/Ärztin sein.
Der Arbeitgeber darf nur Betriebsärzte/-innen einsetzen, die durch eine entsprechende Facharztausbildung in der Arbeitsmedizin, eine erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin innehaben. Entsprechend kann ein/e Arbeitsmediziner/in Betriebsarzt/-ärztin sein. Ein/e Betriebsmediziner/in ist aber nicht automatisch auch Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin.
Die Ausbildung zum Betriebsarzt
Fachärzte/-innen für Arbeitsmedizin erfüllen die Anforderungen an die Positionsbesetzung ebenso wie Ärzte/-innen mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. In bestimmten Fällen entscheidet die zuständige Ärztekammer abschließend über ausreichende arbeitsmedizinischen Fachkunde.
Facharztausbildung Arbeitsmedizin
Nach Abschluss des Medizinstudiums und Erteilung der Approbation kann sich ein/e Assistenzarzt/-ärztin mittels der Facharztausbildung Arbeitsmedizin in diesem Fachgebiet weiterbilden. Die erfolgreich abgeschlossene Facharztausbildung endet mit der Facharztprüfung und dem Titel “Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin”.
Die Weiterbildungszeit zum Facharzt für Arbeitsmedizin beträgt 60 Monate, wovon 24 Monate in der Inneren Medizin oder Allgemeinmedizin abgeleistet werden müssen. Die restlichen 36 Monate sind in der Arbeitsmedizin abzuleisten. Es können auch 12 Monate Weiterbildungszeit aus anderen medizinischen Fachrichtungen auf diese 36 Monate angerechnet werden.
Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin
Neben der erwähnten Facharzt-Weiterbildung gibt es für Fachärzte/-innen die Möglichkeit Zusatzbezeichnungen zu erwerben. Die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin setzt eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus.
Grundlage der Weiterbildung ist in beiden Fällen ein mindestens 360 Stunden (ca. 9 Wochen) umfassender Kurs an Akademien für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Hier werden arbeitsmedizinische Spezialthemen wie Berufskrankheiten, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Recht, Wirtschaft, Technik und Sozialversicherungswesen in Theorie und Praxis ebenso unterrichtet wie der Themenbereich Sozialversicherungswesen und mehr.
Die Weiterbildungen erfordern das Führen eines Logbuchs und schließen mit einer Prüfung ab.
Was macht ein Betriebsarzt? – Aufgaben
Grundlegend haben Betriebsärzte/-innen eine beratende Funktion in den Bereichen der Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung auf gesetzlicher Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes. Der/die Betriebsmediziner/in berät Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung und unterstützt Unternehmer/innen so bei der Erfüllung der arbeitsmedizinischen und vorsorglichen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern/-innen.
Es lässt sich zusammenfassen, dass der Hauptteil der Aufgaben in der Förderung und dem Erhalt der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen liegt. Damit ist die Arbeit als Betriebsarzt/-ärztin ein klassisches präventives Gebiet.
Allgemeine Tätigkeiten der Betriebsmedizin
Zu den Aufgaben des/der Betriebsarztes/-ärztin gehören beispielsweise:
- Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
- Beratung von Arbeitnehmer/imnnen und Arbeitgeber in Fragen der Gesundheitsförderung
- Beratung im Bereich des Arbeitsschutzes
- Beratung zu Gefährdungsbeurteilungen
- regelmäßige Arbeitsstätten-Begehungen
- Schulungen zum Thema des betrieblichen Gesundheitsschutzes
- Prüfung der IST-Zustände und Ziel-Definition zur Verbesserung
- Einleitung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Durchführung von Einstellungsuntersuchungen
- betriebsärztliche Untersuchungen
Arbeitsmedizinischer Dienst
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung von Unternehmen durch eine/n Betriebsarzt/-ärztin spricht man oft auch vom arbeitsmedizinischen Dienst, der auch entweder direkt im Unternehmen angesiedelt sein kann oder von einem externen Unternehmen als Dienstleistung erbracht wird. In Deutschland gibt es zahlreiche Unternehmen, die sich auf diese Dienstleistung konzentriert haben und in denen man als Arbeits- bzw. Betriebsmediziner/in gute Karrierechancen hat.
Der arbeitsmedizinische Dienst umfasst die Beratung, Untersuchung und Beobachtung der arbeitsmedizinischen Zustände in einem Unternehmen. Durch den arbeitsmedizinischen Dienst sollen Maßnahmen entwickelt werden, die Berufstätige dabei unterstützen sollen, unter den individuellen Berufsbedingungen gesund zu bleiben. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorgebeugt wird.
Damit die Arbeitnehmer gesund bleiben, bietet der arbeitsmedizinische Dienst zum Beispiel verschiedene Vorsorgeuntersuchungen an, die aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV hervorgehen. Auch werden beispielsweise Impfsprechstunden durchgeführt. Im Rahmen dieser erfolgt eine Beratung zu Impfungen und die Durchführung von Impfungen in Abhängigkeit der beruflichen Gefährdung sowie die Durchführung von Grippeschutzimpfungen. Auch eine Reiseberatung bei dienstlich notwendigen Auslandsaufenthalten wird oftmals angeboten.
Betriebsärztliche Untersuchungen
Der betriebsärztliche Dienst bietet diverse Vorsorgeuntersuchungen an, die sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ableiten. Davon zu unterscheiden sind Eignungsuntersuchungen. Bei Vorsorgeuntersuchungen unterscheidet man zwischen Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge unterschieden. Der/die Betriebsarzt/-ärztin führt auch die Einstellungsuntersuchung und die betriebsärztliche Untersuchung durch.
Im Rahmen der Einstellungsuntersuchung prüft der/die Arbeitsmediziner/in, ob potenzielle Mitarbeiter/innen für die zu besetzende Stelle geeignet sind. Hier werden vor allem die körperlichen Voraussetzungen überprüft. Schließlich wollen Unternehmen eine/n Mitarbeiter/in, welche/r die angebotene Stelle auch körperlich ausführen kann. Außerdem sollen Mitarbeiter/innen keinen gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt werden. Es muss also auch geprüft werden, ob die körperlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
Auch im Rahmen der langjährigen Tätigkeit können regelmäßig Untersuchungen durch eine/n Betriebsarzt/-ärztin vom Unternehmen veranlasst werden. Auch hier steht wieder der präventive Gedanke im Vordergrund. Es wird geprüft, ob Mitarbeiter/innen durch die Art des Arbeitsplatzes und die Tätigkeit einer gesundheitlichen Belastung ausgesetzt werden. Der/die Arbeitsmediziner/in kann empfehlen, dass der Arbeitsplatz angepasst werden muss (z.B. wegen Augenproblemen durch einen schlechten Bildschirm) oder eine andere Aufgabe im Unternehmen gefunden werden muss.
Was verdient ein Betriebsarzt?
Ist ein/e Betriebsarzt/-ärztin bei einem Arbeitgeber mit Tarifbindung angestellt, so hängt das Facharzt-Gehalt vom gültigen Tarifvertrag ab. Neben der Position spielt hier die Berufserfahrung eine entscheidende Rolle. Allgemein liegt das Arbeitsmediziner-Gehalt im Schnitt niedriger als das anderer Fachärzte/-innen.
Betriebsarzt-Gehalt in Klinik
Falls man als Arbeitsmediziner/in in einem Angestelltenverhältnis in einer Klinik arbeitet, orientiert sich das Gehalt an den geltenden Tarifverträgen für Ärzte/-innen (TV Ärzte). Betriebsärzte/-innen findet man dort jedoch eher selten. Wenn doch, arbeiten sie meist im klinischen Institut für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin oder im arbeitsmedizinischen Dienst einer Klinik.
Die durchschnittlichen Einstiegsgehälter von Arbeitsmedizinern/-innen betragen ca. 55.000 bis 65.000 Euro brutto jährlich. Dies liegt unter anderem daran, dass wegen der meist geregelten Arbeitszeiten Zulagen für Nacht- und Schichtdienste entfallen. Dienste an Wochenenden oder Feiertagen sowie in der Nacht sind bei vielen Unternehmen nicht von Bedarf.
Gehalt bei Unternehmen
Im Anstellungsverhältnis können die Gehälter deutlich über den Tarifen liegen. In der Regel arbeiten Betriebsmediziner/innen für größere Betriebe. Je nach Arbeitgeber (Unternehmen ohne Tarifverträge oder bei Selbständigkeit) können daher auch ganz andere Erträge erzielt werden. Hier ist das eigene Verhandlungsgeschick stärker gefragt.
Je nach Größe des Betriebs können Berufseinsteiger/innen in der Betriebsmedizin mit Bruttogehältern von 70.000 Euro pro Jahr und Berufserfahrene mit bis zu 95.000 Euro Jahresbrutto rechnen. In einer Führungsposition sind bis zu 120.000 Euro möglich.
Betriebsarzt Stellenangebote
Wo können Betriebsärzte arbeiten?
Schon seit Jahren herrscht ein Betriebsärztemangel. Von über 12.000 Fachärzten und -ärztinnen für Arbeitsmedizin in Deutschland waren laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer Ende 2021 rund 64 Prozent 60 Jahre und älter. Der Trend ist also nach wie vor klar: Betriebsärzte/-innen haben bundesweit hervorragende Einstellungsaussichten. Zusätzlich haben Betriebsärzte/-innen meist die erwähnten Vorteile einer besseren Work-Life-Balance: Nacht- und Wochenendarbeit fallen oft weg bei familienfreundliche Arbeitszeiten.
Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es dabei in jedem Bereich, da nicht das Metier sondern die Betriebsgröße entscheidend ist. Handel, Sport, Mode, Industrie etc. – alles ist möglich.
Betriebsarzt suchen und finden
Wenn ein Unternehmen eine/n Betriebsarzt/-ärztin sucht, kann es vor allem auf arbeitsmedizinische Fachverbände zurückgreifen. So bietet der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. bietet eine direkte Betriebsarztsuche unter VDBW-Suche, mit welcher man Betriebsärzte/-innen direkt nach Postleitzahl suchen kann.
Daneben können Arbeitsmediziner/innen über den Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte e.V. (BsAfB) gefunden werden.
Passende Jobs als Betriebsarzt finden
praktischArzt ist die große Jobbörse für Ärzte und Ärztinnen in Deutschland. In der Stellensuche sind täglich zahlreiche Assistenzarzt/-ärztin Stellen Arbeitsmedizin sowie Arbeitsmedizin-Stellenangebote und Betriebsarzt Jobs für Assistenzärzte/-innen, Fachärzte/-innen, Oberärzte/-innen und Chefärzte/-innen gelistet.