Geschäftsführer von Kliniken und Praxisbetreiber sollten sichergehen, dass ihre Entscheidungen in allen Unternehmensprozessen rechtssicher sind. So wird gewährleistet, dass der gute Ruf der Einrichtung erhalten bleibt und mögliche schwerwiegende Konsequenzen verhindert werden. In den folgenden Themenbereichen sollten sich die zuständigen Mitarbeiter in Kliniken und Arztpraxen daher sicher bewegen können.
Inhaltsverzeichnis
In welchen Bereichen rechtliche Kenntnisse unverzichtbar sind
Krankenhäuser sind, auch bei öffentlicher Förderung, wirtschaftliche Unternehmen. Die Klinikleitung muss sich daher nicht nur mit Arzt-Rechten und Pflichten auskennen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Mitarbeiter, Patienten und das Krankenhaus rechtlich gegenüber allen Eventualitäten abgesichert sind. Werden rechtliche Rahmenbedingungen nicht befolgt oder gar übersehen, kann dies schwerwiegende Konsequenzen nicht nur für einzelne Mitarbeiter, sondern für die gesamte Institution haben. Das gilt in gewissem Maße auch für Arztpraxen. Deshalb sollten auch Ärzte, Praxismitarbeiter und Pflegekräfte über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen und sich stets daran halten.
Rechtssicherheit und Compliance
In einem Krankenhaus kommen der Rechtssicherheit und Compliance, also der Wahrung gesetzlicher Vorschriften und Befolgung interner Richtlinien, eine hohe Bedeutung zu. Wichtig, um dies strukturiert umsetzen zu können, sind eine etablierte Compliance-Kultur sowie die richtige Organisation. Hierfür wird meist ein Compliance-Management-System (CMS) eingeführt. So können Leitende Ärzte und die Klinikleitung unter Umständen eine persönliche Haftung vermeiden. Bestandteile des Compliance-Managements im Krankenhaus sind:
- Compliance-Kultur
- Zieldefinition
- Compliance-Organisation
- Risikenerkennung und Ableitung von Maßnahmen
- Compliance-Programme (Schulungen, Kontrollen, Arbeitsanweisungen)
- Interne und externe Compliance-Kommunikation
- Überwachung und Optimierung
Patientensicherheit und -rechte
Um die Patientensicherheit in Deutschland zu gewährleisten, bestehen rechtliche Vorgaben, an die sich jede Klinik halten muss. Diese umfassen unter anderem Infektionsschutzgesetze, Qualitätsvorgaben und -kontrollen, Personalschlüssel oder Fehleranalysen. Darüber hinaus werden auch die Rechte von Patienten gesetzlich klar formuliert. Diese haben im Behandlungsverhältnis das Recht auf:
- Einsicht in Behandlungsunterlagen
- Information und Aufklärung
- Selbstbestimmung (medizinische Maßnahme dürfen nur mit Einwilligung der Patienten durchgeführt werden)
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Haftungsvermeidung
Immer öfter werden Haftungsprozesse explizit gegen Aufsichtsräte oder Geschäftsführende geführt. Der rechtliche Grundbegriff, der sich mit dem Schutz vor solchen Fällen auseinandersetzt, ist die Haftungsvermeidung. Hierbei sollte die Klinikleitung mögliche Risiken kennen, managen und möglichst minimieren. Dies kann auch unter juristischer Aufsicht erfolgen, um eine ideale Absicherung zu schaffen. Zur effektiven Haftungsvermeidung kann ein strukturiertes Compliance-Management beitragen.
Personalmanagement
Umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für jede Einrichtung essenziell. Die Arbeitsbedingungen werden, angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse und Grundlagen des Arbeitsverhältnisses, im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Dies sollte unter Rücksprache mit einem Juristen geschehen. Dabei sind rechtliche Grundlagen zum Beispiel zum Mutterschutz, zum Mindestlohn, zur Arbeit von Minderjährigen oder Auszubildenen zu beachten. Wichtig für die Überwachung und Einhaltung des Arbeitsrechtes ist ein strukturiertes Personalmanagement im Krankenhaus.
Qualitätsmanagement und Akkreditierung
Beim Prozess der Akkreditierung wird ein Krankenhaus auf freiwilliger Basis hinsichtlich vorhandener Qualitätsmaßstäbe geprüft. Verantwortlich ist eine Akkreditierungsstelle. Eine Akkreditierung kann dabei als eine Art Gütesiegel gesehen werden, welche gegenüber Patienten, der Öffentlichkeit und dem Krankenhausvorstand einen guten Standard signalisiert. Um eine Akkreditierung zu erwirken und zu behalten, ist ein funktionierendes Qualitätsmanagement in der Klinik nötig. Hierbei werden Prozesse der Behandlungs- und Betreuungsqualität gesteuert, überwacht und geplant.
Wichtige rechtliche Grundbegriffe und Themenbereiche
Ein Krankenhaus agiert zwar als wirtschaftliches Unternehmen, ist dabei aber auch an rechtliche Bestimmungen gebunden. So müssen neben dem klassischen Haftungs- oder Datenschutzrecht weitere, fachspezifische Regularien eingehalten werden, um sich stets vollständig abzusichern.
Medizinrecht
Das Medizinrecht ist ein breit gefächertes Gebiet. Es umfasst sämtliche rechtlichen Regelungen, die sich auf den medizinischen Bereich und die Ausübung eines entsprechenden Berufes beziehen. Dementsprechend beschäftigt sich das Medizinrecht unter anderem mit dem Recht der medizinischen Behandlung, dem Berufsrecht und der Vergütung in Heilberufen, Arzneimittel- und Medizinproduktrechten sowie Vertrags-, Gesellschafts-, Prozess- und Verfahrensrechten. Das Medizinrecht erstreckt sich über die Bereiche:
- Zivilrecht
- Öffentliches Recht
- Strafrecht
Krankenhausrecht
Das Krankenhausrecht liegt allen Entscheidungen, die von der Klinikleitung getroffen werden, zugrunde. Dabei umfasst das Krankenhausrecht eine Vielzahl an Fachbereichen und Gesetzen. Wichtig sind hierbei beispielsweise:
- Landeskrankenhausgesetze
- Haftungsrecht
- Vertragsrecht
- Kommunalrechte
- Krankenhausfinanzierung und Trägerschaft
Datenschutzrecht
Ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Bestimmungen, denen eine Klinische Einrichtung folgen muss, bildet das Datenschutzrecht. Dieses ist gesetzlich auf mehreren Ebenen verankert, wie etwa in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und trägt zum Patientenschutz bei. Leitende Ärzte und die Klinikleitung sollten in diesem Bereich über umfangreiche Kenntnisse verfügen, um Gesetzesverstöße und schwerwiegende Konsequenzen durch Datenschutzverstöße vermeiden.
Das Datenschutzrecht dient der Wahrung von:
- informationeller Selbstbestimmung
- rechtlich geschützten Geheimnissen
- dem Ausgleich zwischen individuellem Datenschutz und berechtigtem Interesse Dritter
- der Privatsphäre
Die DSGVO im Krankenhaus
Krankenhäuser sind gegenüber ihren Patienten zu einer besonderen Sorgfaltspflicht im Datenschutz verpflichtet, da sie mit sensiblen Daten agieren. Weiterführende Hinweise und Handlungsempfehlungen zu Datenschutz und -sicherheit gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Arbeitsrecht
Der rechtliche Grundbegriff des Arbeitsrechts umfasst viele verschiedene gesetzliche Vorgaben, welche Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Sie dienen vorrangig dazu, Mitarbeiter zu schützen. Deshalb fallen unter das Arbeitsrecht Bereiche wie:
- Arbeitsverträge
- Kündigungsschutz
- Betriebsrat
- Tarifverträge
- Arbeitsschutz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Mutterschutz
- Urlaubsanspruch
- Vergütung wie das Arzt-Gehalt und Mindestlohn
Wettbewerbsrecht
Das Krankenhaus als Dienstleistungsunternehmen ist an rechtliche Bestimmungen gebunden, die den fairen und freien Wettbewerb sicherstellen sollen. Diese lassen sich unter dem Wettbewerbsrecht zusammenfassen. Darunter fallen folgende Gesetze:
- Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Steuerrecht
Das Steuerrecht ist für die Leitung einer Klinik nur bedingt von Bedeutung, da öffentliche und private Krankenhäuser von Steuern weitgehend befreit sind, sofern sie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen für die Befreiung. Generell sollte sich die Klinikleitung als mit folgenden Steuerarten auseinandersetzen und prüfen, inwieweit eine Befreiung vorliegt:
- Gewerbesteuer
- Körperschaftssteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
Haftungsrecht
Das Haftungsrecht betrifft alle Verpflichtungen eines Unternehmens wie eines Krankenhauses. Weiterführend sind folgende haftungsrechtliche Grundbegriffe für Kliniken von Bedeutung:
- Verschuldungshaft
- Haftung für Dritte
Notfallversorgung und Behandlungspflicht
Generell sind Ärzte im Krankenhaus nicht verpflichtet, Patienten zu behandeln, außer es liegt ein Notfall vor. In dieser Situation darf eine Behandlung nicht abgelehnt werden. Dies würde nach dem Strafgesetzbuch einer unterlassenen Hilfeleistung gleichkommen und wäre strafbar. Insbesondere gegenüber Kassenpatienten gilt aber eine Verpflichtung, wenn die behandelnden Ärzte eine Kassenzulassung besitzen. Für die Ablehnung von Patienten in der Klinik muss zudem immer ein triftiger Grund vorliegen. Regelungen darüber treffen Gesetze wie:
- Vertragsarztrecht
- Behandlungsvertrag
- Sozialgesetzbuch
- Bundesmantelvertrag für Ärzte
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