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praktischArzt Arzt & Karriere Führung & Management Geschäftsführung Krankenhaus

Geschäftsführung Krankenhaus – Formen, Aufgaben, Anforderungen

Geschäftsführung Krankenhaus
Zuletzt aktualisiert: 29.05.2024
Themen: Klinikleitung, Krankenhausmanagement
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Die Geschäftsführung (auch Vorstand) eines Krankenhauses ist ein Expertenteam. Es ist für die strategische Umsetzung des Klinikleitbildes und die operative Leitung der Gesundheitseinrichtung zuständig. Üblicherweise besteht dieses Gremium aus mehreren Mitgliedern. Jedes Mitglied übernimmt unterschiedliche Aufgabenbereiche, um den verschiedenen Anforderungen und Aufgaben gerecht zu werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Aufgaben und Anforderungen
  2. Formen der Geschäftsführung
  3. Mitglieder der Geschäftsführung

Geschäftsführung Krankenhaus – Aufgaben und Anforderungen

Der Vorstand leitet ein Krankenhaus und führt die täglichen Geschäfte nach außen und innen. Dabei beachtet er gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben des Aufsichtsrats der Einrichtung.

Grundsätzliche Aufgaben der Geschäftsführung

Zu den grundsätzlichen Aufgaben der Klinikleitung gehören:

  • Die Geschäftsführung stellt das Leistungsangebot der Klinik auf. Sie legt fest, welche Krankheiten die Klinik behandelt und welche Therapiemaßnahmen angeboten werden.
  • Die Geschäftsführung definiert die strategische Ausrichtung der Klinik. Sie formuliert das Klinikleitbild und legt Grundprinzipien, Werte und Strategien fest. Dadurch entsteht ein Handlungsrahmen für alle Mitarbeitenden und eine Kommunikationsbasis für Patienten, andere Krankenhäuser und mögliche Kooperationspartner.
  • Die Geschäftsführung plant und koordiniert die Patientenversorgung. Der Krankenhausaufenthalt eines Patienten umfasst mehrere Prozesse, die die Geschäftsführung überwacht.
  • Geschäftsführer überwachen und stellen die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung sicher, ohne die Qualität der Patientenversorgung zu beeinträchtigen.

    Formen der Geschäftsführung im Krankenhaus

    Die unterschiedlichen Formen der Geschäftsführung sind je nach Klinikstruktur im Folgenden zusammengefasst.

    Universitätsklinik

    An Universitätskliniken besteht der Vorstand normalerweise aus einem ärztlichen, einem kaufmännischen und einem wissenschaftlichen Leiter – auch Präsidenten genannt – sowie einem Mitglied von Seiten der Pflegedirektion. Aufgrund der Größe von universitären Gesundheitseinrichtungen werden zusätzlich zu den Präsidenten des Vorstandes immer mindestens eine oder zwei Person(en) als mögliche Vertreter innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten benannt.

    Kommunale Krankenhäuser und kommunale Krankenhausverbünde

    Innerhalb kommunaler Krankenhäuser und entsprechender Krankenhausverbünde setzt sich die Geschäftsführung üblicherweise aus dem ärztlichen Direktor, dem kaufmännischen Direktor und dem Pflegedirektor zusammen. Zwar können Medizinstudierende an kommunalen Krankenhäusern ihre Famulaturen und das Praktische Jahr ableisten und Assistenzärzte ihre Facharztweiterbildung absolvieren, da die Schwerpunkte in diesen Einrichtungen jedoch üblicherweise nicht im Bereich von Wissenschaft und Forschung liegen, verfügen diese Häuser normalerweise nicht über einen wissenschaftlichen Leiter.

    Krankenhausholdings

    Eine Krankenhausholding ist eine Gesellschaft, die unter sich mehrere Kliniken vereint und demnach als sogenannte Dachorganisation fungiert. Für gewöhnlich setzt sich die Geschäftsführung der Holdingstruktur aus einem medizinischen und einem kaufmännischen Geschäftsführer zusammen. Die innerhalb der Krankenhausholding vereinten Krankenhäusern verfügen jeweils über eigene Führungsstrukturen, die beide Geschäftsführer der Holding sind, diesen jedoch mit ihren Aufgaben und Funktionen gemeinschaftlich übergeordnet.

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    Mitglieder der Krankenhaus-Geschäftsführung

    Die Geschäftsführung eines Krankenhauses setzt sich normalerweise aus einem ärztlichen Leiter, einem kaufmännischen Leiter und einer abgeordneten Person aus dem Bereich der Pflege zusammen. Die jeweiligen Leitungsstrukturen und -modelle variieren jedoch je nach zugrunde liegender (Träger-)Struktur der Gesundheitseinrichtung. An Universitätsklinken gehört zum geschäftsführenden Team beispielsweise zusätzlich noch ein wissenschaftlicher Leiter.

    Ärztliche Leitung

    Der ärztliche Leiter (auch: ärztlicher Direktor) ist für alle medizinischen Aufgaben einer Klinik verantwortlich. Er vertritt alle leitenden Ärzte der Fachabteilungen und ist zugleich Vorgesetzter des gesamten ärztlichen Personals. Je nach Organisationsstruktur des jeweiligen Krankenhauses unterscheiden sich die konkreten Aufgaben des ärztlichen Leiters. Grundsätzlich ist dieser jedoch für die Organisation der Patientenbetreuung sowie die Überwachung und Koordination aller medizinischen Belange und für die Einhaltung der Krankenhaushygiene verantwortlich. Wer sich auf den Posten des medizinischen Leiters eines Krankenhauses bewerben möchte, sollte eine mehrjährige Berufserfahrung – bestenfalls innerhalb der gleichen Einrichtung – mit sich bringen und über Führungskompetenz und Managementkenntnisse verfügten. In den meistens Fällen wechseln Ärzte aus der Chefarztposition in die Position des ärztlichen Direktors.

    Kaufmännische Leitung

    Der kaufmännische Leiter eines Krankenhauses ist genauso wie der medizinische Leiter an der strategischen und operativen Weiterentwicklung der jeweiligen Einrichtung beteiligt. Er ist jedoch in der Hauptsache für die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und in diesem Zusammenhang für die ständige Überprüfung und Planung der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen verantwortlich. Darüber hinaus ist der kaufmännische Direktor in die Umsetzung der Krankenhausstrategie sowie die Einhaltung und Optimierung der Qualitätsstandards eingebunden. Um die Stelle als kaufmännischer Leiter in einem Klinikum zu ergattern, sollte man über ein abgeschlossenes Studium mit wirtschaftlicher oder kaufmännischer Ausrichtung und einschlägige Berufserfahrung mit Führungserfahrung verfügen.

    Wissenschaftliche Leitung

    Die Rolle der wissenschaftlichen Leitung eines Krankenhauses – welche üblicherweise ausschließlich innerhalb der Geschäftsführung von Unikliniken besetzt ist –, wird normalerweise vom Dekan der jeweiligen medizinischen Fakultät der Universität übernommen. Dieser ist für alle Angelegenheiten rund um die Themen Forschung und Lehre verantwortlich. Er ist beispielsweise für die Organisation und Überwachung der Aus- und Weiterbildung der Ärzte zuständig und zugleich Ansprechpartner für Medizinstudenten im Zusammenhang mit Fragen zu Famulaturen und dem Praktischen Jahr.

    Pflegedirektion

    Die Pflegedirektion eines Krankenhauses ist für die organisatorische und fachliche Leitung des Pflegedienstes verantwortlich und in diesem Zusammenhang auch für die Überwachung aller pflegerischen Tätigkeiten, die Einsatzkoordination der Pflegekräfte sowie deren regelmäßige Schulungen. Des Weiteren ist der Pflegedirektor für die Gewinnung des Pflegepersonals verantwortlich. In den überwiegenden Fällen haben Personen, die in der Position des Pflegedirektors tätig sind ein Pflegemanagementstudium beziehungsweise das Studium zum Diplom-Pflegewirt oder eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung abgeschlossen. Diese Weiterbildung baut auf den abgeschlossenen Ausbildungen zum Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder zum Altenpfleger auf. Anwärter auf diesen Posten sollten über ein fundiertes Wissen im Bereich der Pflegewissenschaften sowie des Sozial- und Arbeitsrechts verfügen und Stärken im Bereich Personalplanung und -entwicklung, Kommunikation und Organisation aufweisen.

    Führung & Management

    • Managementaufgaben eines Krankenhauses
    • Managementaufgaben in der Fachabteilung
    • Der Arzt als Führungskraft
    • Ärztlicher Führungsalltag in der Klinik
    • Motivierende Mitarbeiterführung
    • Personalmanagement: Beschaffung und Bindung
    • Stellenwert interner Weiterbildungskonzepte
    Autor
    Dr. med. Marie-Hélène Manz
    Ärztin
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    Themen

    • Klinikleitung
    • Krankenhausmanagement
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