
Ein umfassender Versicherungsschutz ist für jeden Arzt mit eigener Praxis unerlässlich. Während einige Praxisversicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, können andere Policen einen wertvollen Zusatzschutz bieten, der das finanzielle Risiko erheblich reduziert. Durch die richtige Auswahl an Versicherungen sichern Sie sich gegen die wesentlichen Risiken im Praxisalltag ab und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten.
Inhaltsverzeichnis
Warum sind Praxisversicherungen für Ärzte wichtig?
Der Praxisbetrieb ist mit vielfältigen Risiken verbunden – sei es durch Patienten, Mitarbeiter oder äußere Einflüsse. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz können unvorhergesehene Ereignisse wie Schadensersatzforderungen, Betriebsunterbrechungen oder rechtliche Auseinandersetzungen existenzbedrohend werden. Praxisversicherungen bieten hier einen wichtigen Schutz, der das Fortbestehen der Praxis auch in Krisensituationen sichert.
Manche davon sind gesetzlich vorgeschrieben ist, manche aufgrund wirtschaftlicher Aspekte sinnvoll. Ohne den richtigen Versicherungsschutz könnten unvorhergesehene Ereignisse schwerwiegende Folgen für Ihre Praxis und Ihre persönliche finanzielle Sicherheit haben. Es ist ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um den optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Passende Versicherung und Berater wählen
Für den optimalen Schutz sollten Sie ihre individuelle Situation – privat als auch beruflich – genau analysieren. Nur so können Sie passende Versicherungen abschließen und unnötige Kosten vermeiden. Dabei hilft ein seriöser Berater, der im Idealfall provisionsunabhängig arbeitet und bestenfalls auch auf Ärztinnen und Ärzte sowie die Besonderheiten von Arztpraxen spezialisiert ist.
Praxisversicherungen: Diese Versicherungen sind Pflicht
Diese Versicherungen sind (teilweise gesetzlich) vorgeschrieben und dürfen von keinem Praxisinhaber vernachlässigt werden.
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Als niedergelassener Arzt sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Sie können zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) wählen, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer finanziellen Situation. Mehr dazu hier:
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ihre Praxistätigkeit unerlässlich, da sie für Schadensersatzansprüche aufkommt, die durch Behandlungsfehler entstehen können. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung darf keine Praxis betrieben werden. Die Versicherungspflicht ergibt sich auch aus §21 der Berufsordnung der Bundesärztekammer. Die Versicherungssumme sollte mindestens zwei- bzw. dreimal jährlich zur Verfügung stehen.
Mindestversicherungssumme laut § 95e Abs. 1 SGB V
- für Vertragsärzte ohne angestellte Ärzte: 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall.
- Bei Vertragsärzten mit angestellten Ärzten, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren: 5 Millionen Euro
Mehr dazu hier:
- Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte – was ist zu beachten?
- Haftpflicht bei Ärzten – wofür können sie haftbar gemacht werden?
- Berufshaftpflicht: Kündigung durch den Versicherer
Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht?
Die Begriffe Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht werden häufig gleichgesetzt und leicht verwechselt. Dennoch gibt es einige feine Unterschiede. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist vor allem für Unternehmen und deren Mitarbeiter
gedacht. Über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers wären Sie als angestellter Arzt versichert.
Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen bietet spezifischen Schutz für bestimmte Berufsgruppen, zu denen auch Ärzte gehören, und Tätigkeitsfelder. Beide Versicherungen bieten umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden, die durch das berufliche Handeln von Ihnen oder Ihren Mitarbeiter Dritten zugefügt werden.
Rentenversicherung
Für Ärzte besteht die Verpflichtung zur Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk (ÄVW). Dafür können sie auf Antrag von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. In beiden Fällen sichern Sie sich eine finanzielle Basis für den Ruhestand. Mehr dazu:
- Rentenversicherung und Ärztliches Versorgungswerk
- Rentenversicherung für Ärzte: Rentenbeitragszahlung
Praxisversicherungen: Sinnvolle Personenversicherungen
Neben den Pflichtversicherungen gibt es eine Reihe weiterer Versicherungen, die Ihnen zusätzlichen Schutz bieten und deren Abschluss Sie zumindest in Erwägung ziehen sollten.
Unfallversicherung
Als selbstständiger Arzt sollten Sie eine Unfallversicherung abschließen, um sich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen abzusichern, die sowohl in der Praxis als auch im privaten Bereich passieren können. Sie bietet finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Invalidität. Mehr dazu:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung ist entscheidend, um Ihr Einkommen zu sichern, falls Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr als Arzt arbeiten können. Sie erhalten eine monatliche Rente, die Ihre finanzielle Existenz sichert. Mehr dazu hier:
Unterschied BUV und Unfallversicherung
Auch wenn dies auf den ersten Blick gleich klingt, ist eine Unfallversicherung in der Regel günstiger - und das hat seinen Grund! Der Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist deutlich umfangreicher und die Rahmenbedingungen unterscheiden sich. So greift die Unfallversicherung, wenn eine Verletzung dauerhaft zu körperlichen Beeinträchtigungen führt. Die BUV in der Regel nach 6 Monaten, wenn man den aktuellen Beruf zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann und berücksichtigt auch psychische Beeinträchtigungen. Das kann auch vorübergehend sein. Wie es der Name sagt, muss bei der Unfallversicherung Ursache sein, bei der BUV ist die Ursache irrelevant.
Arbeitslosenversicherung
Für selbstständige Ärzte besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern. Diese Versicherung schützt Sie bei einem Einkommensverlust durch eine Schließung der Praxis oder bei einer zwischenzeitlichen Erwerbslosigkeit wegen beruflicher Umorientierung. Lesen Sie dazu auch:
Krankentagegeldversicherung
Diese Versicherung sichert Ihr Einkommen, falls Sie aufgrund einer längeren Krankheit nicht arbeiten können. Sie erhalten ein tägliches Krankentagegeld, um laufende Kosten und Lebenshaltungskosten zu decken. So lässt sich auch bei längerer Krankheit der gewohnten Lebensstandard halten. Vorteile sind beispielsweise:
- keine Abzüge oder zeitliche Begrenzung der Auszahlung bei Arbeitsunfähigkeit
- steuerfreie Auszahlung
Mehr dazu hier:
Praxisversicherungen: Sinnvolle Zusatzversicherungen
Neben den bisher vorgestellten Versicherungsoptionen gibt es weitere mögliche Praxisversicherungen, die je nach individueller Situation sinnvoll sein können, um bestimmte Aspekte der Praxis abzusichern. Dies umfasst:
- Betriebsversicherungen
- Sachversicherungen
- Vermögensversicherungen
- Spezialversicherungen
Praxisausfallversicherung
Wenn Ihre Praxis vorübergehend geschlossen werden muss, kann diese Versicherung die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn abdecken. Die häufigsten Gründe, bei denen diese Betriebsversicherung sie zur Anwendung kommt, sind Erkrankungen, ein Unfall sowie Sachschäden (z.B. Brand, Wasserschaden, Einbruch). Mehr dazu hier:
Praxisausfall oder Betriebsausfall?
Eine Praxisausfallversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung für Heilberufe (Ärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern) Bei verkammerten Berufen wie Rechtsanwälten, Steuerberater etc. spricht man von Betriebsausfall.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab, die oft in Millionenhöhe liegt. Alle Mitarbeiter der Arztpraxis sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Der Schutz umfasst zudem Schäden, die durch Fehlfunktionen von Maschinen verursacht werden, sowie den Versicherungsschutz für gemietete Gegenstände, Einrichtung und Räumlichkeiten und deckt sogar den Verlust von Schlüsseln ab. Mehr dazu hier:
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, sei es im Bereich Arbeitsrecht mit ihren Angestellten, Mietrecht (falls Ihre Praxis nicht Ihr Eigentum ist) oder bei Streitigkeiten mit Patienten. Mehr zu dieser Vermögensversicherung:
Praxisinhaltsversicherung
Nach der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Praxisinhaltsversicherung (oder auch Praxisinventarversicherung) eine der wichtigsten Versicherungen, wenn Sie über gewerbliche Räume verfügen. Sie entspricht in etwa der privaten Hausratversicherung. Diese Sachversicherung deckt Schäden an Ihrer Praxiseinrichtung, medizinischen Geräten und anderen Inventargegenständen ab, z. B. durch Feuer, Wasser oder Einbruch. Im Vergleich zur oben erwähnten Praxisausfallversicherungen bezieht sich die Leistung auf die Kosten dieser Gegenstände und nicht auf durch den Schaden entstehende Einnahmeausfälle. Mehr zur Praxisinhaltsversicherung lesen Sie hier:
Eine spezielle Form der Inventarversicherung ist die Elektronikversicherung. Da Praxen heute stark auf elektronische Geräte angewiesen sind, ist eine Elektronikversicherung ratsam. Sie deckt Schäden oder den Verlust von Computern, Medizingeräten und anderen elektronischen Geräten ab.
Gebäudeversicherung
Wenn Sie Eigentümer des Praxisgebäudes sind, ist eine Gebäudeversicherung eine unverzichtbare Sachversicherung. Sie schützt vor Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder andere unvorhergesehene Ereignisse. Mehr dazu hier:
Datenschutzversicherung / Cyber-Versicherung
In Zeiten von Datenschutzverordnungen und zunehmender Cyberkriminalität schützt eine Datenschutzversicherung – auch Cyber-Versicherung genannt – vor den Folgen von Datenschutzverletzungen, wie z. B. den Verlust sensibler Patientendaten oder Hackerangriffen und den damit verbundenen Schäden.
Mehr dazu hier:
Eine umfassende Übersicht zu allen wichtigen Versicherungen für Ärzte gibt es auch in unserem Whitepaper: