
Ein Brand, Wasserschaden oder Sturm kann ein Praxisgebäude schwer beschädigen. Neben Reparaturen drohen Kosten für Abbruch, Planung und Wiederaufbau. Eine passende Gebäudeversicherung schützt Eigentümer vor diesen finanziellen Folgen. Entscheidend sind die Gebäudenutzung und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang.
Inhaltsverzeichnis
- Wer benötigt eine Gebäudeversicherung?
- Wohn- oder Gewerbegebäudeversicherung?
- Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?
- Gebäudeversicherung mit Elementarschutz
- Worauf kommt es beim Tarif an?
- Was ist nicht automatisch versichert?
- Gebäudeversicherung beim Kauf oder Neubau
- Kosten und Verhalten im Schadenfall
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebäudeversicherung ist für Eigentümer eines Praxisgebäudes relevant.
- Die Praxisnutzung muss im Vertrag ausdrücklich berücksichtigt sein.
- Mieter sollten den Schutz eigener Einbauten und des Inventars klären.
- Starkregen und Hochwasser erfordern meist einen Elementarschutz.
- Die Versicherungssumme muss zum tatsächlichen Gebäudewert passen.
- Ertragsausfälle sind nicht automatisch mitversichert.
Wer benötigt eine Gebäudeversicherung?
Eine Gebäudeversicherung ist für Ärzte wichtig, denen das Praxisgebäude gehört. Eine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht besteht nicht. Kreditgeber können den Schutz jedoch bei einer Immobilienfinanzierung verlangen.
Bei gemieteten Praxisräumen versichert regelmäßig der Eigentümer das Gebäude. Mieter sollten prüfen, ob selbst finanzierte Umbauten und Einbauten über die Gebäude- oder Inhaltsversicherung geschützt sind. Für elektronische Anlagen kann zusätzlicher Elektronikschutz erforderlich sein.
Wohn- oder Gewerbegebäudeversicherung?
Die notwendige Police hängt von Nutzung, Flächenanteilen und Bedingungen des Versicherers ab. Bei überwiegender oder ausschließlicher Praxisnutzung kommt regelmäßig eine gewerbliche Gebäudeversicherung infrage. Bei gemischt genutzten Immobilien muss der Versicherer die Wohn- und Gewerbeanteile individuell einstufen.
Praxisart, Labore, technische Anlagen, Vermietung, Leerstände sowie An- oder Umbauten beeinflussen das Risiko. Geplante Gefahrerhöhungen müssen grundsätzlich vorher mit dem Versicherer abgestimmt werden. Nachträglich erkannte oder unabhängig eingetretene Gefahrerhöhungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?
Häufig lassen sich Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel versichern. Schutz besteht aber nur für die im Vertrag vereinbarten Gefahren. Als Sturm gilt in verbreiteten Bedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke acht. Für Hagel gilt diese Mindestwindstärke nicht.
Versichert sind das bezeichnete Gebäude und die vereinbarten Gebäudebestandteile. Dazu gehören meist fest installierte Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen. Nebengebäude, Außenanlagen, Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen müssen je nach Tarif gesondert erfasst werden.
Verschleiß, Abnutzung und bereits vorhandene Mängel sind regelmäßig nicht versichert. Ob daraus entstandene Folgeschäden gedeckt sind, hängt von der Ursache und den Bedingungen ab. Verletzte Wartungs- oder Sicherheitsvorgaben können zu Leistungskürzungen führen.
Gebäudeversicherung mit Elementarschutz
Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser gehören häufig nicht zum vereinbarten Standardschutz. Eine zusätzliche Elementardeckung kann Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen umfassen.
Starkregen kann auch Gebäude fernab von Gewässern treffen. Zu prüfen sind Selbstbehalt, Wartezeit, Entschädigungsgrenzen und Schutzpflichten. Bei Rückstauschäden kann eine funktionsfähige und gewartete Rückstausicherung vorausgesetzt werden.
Worauf kommt es beim Tarif an?
Eigentümer sollten prüfen, ob das Gebäude zum Neuwert, Zeitwert oder gemeinen Wert versichert ist. Für einen vollständigen Wiederaufbau ist eine ausreichend bemessene Neuwertdeckung wichtig. Der Kaufpreis oder Verkehrswert reicht zur Ermittlung nicht zwingend aus.
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert, kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen. Ein Unterversicherungsverzicht schützt nur im vereinbarten Umfang und setzt regelmäßig korrekte Gebäudeangaben voraus.
Wichtige Vertragsleistungen sind:
- Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten
- Mehrkosten durch Baupreissteigerungen oder behördliche Auflagen
- Leckortungs-, Trocknungs- und Schadenminderungskosten
- Planungs- und Sachverständigenkosten
- Mietausfall, sofern ausdrücklich vereinbart
Für einzelne Kosten können Höchstgrenzen gelten. Außerdem sollte der Versicherer möglichst weitgehend auf Leistungskürzungen wegen grober Fahrlässigkeit verzichten. Auch dabei sind mögliche Entschädigungsgrenzen zu beachten.
Was ist nicht automatisch versichert?
Bewegliche Medizintechnik, Computer, Möbel, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien gehören normalerweise nicht zur Gebäudeversicherung. Dafür kommen Praxisinhaltsversicherungen, Elektronik- oder Maschinenversicherungen infrage.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn ersetzen. Voraussetzung ist regelmäßig, dass eine vereinbarte Sachgefahr den versicherten Betrieb unterbricht. Gefahren, Haftzeit und Entschädigungsgrenzen müssen zum Praxisrisiko passen.
Verletzt sich ein Dritter wegen des Gebäudezustands, greift nicht die Gebäudeversicherung. Dafür kommt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder eine entsprechend ausgestaltete Betriebshaftpflicht infrage.
Gebäudeversicherung beim Kauf oder Neubau
Beim Eigentumsübergang tritt der Käufer grundsätzlich in den bestehenden Versicherungsvertrag ein. Er kann ihn innerhalb eines Monats sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Kannte er den Vertrag beim Erwerb nicht, beginnt die Frist mit seiner Kenntnis. Der Eigentumswechsel muss unverzüglich angezeigt werden.
Ist ein Grundpfandrecht beim Versicherer angemeldet, kann für die Kündigung die Zustimmung des Gläubigers erforderlich sein. Bei einem Neubau kann eine Feuerrohbauversicherung das entstehende Gebäude schützen. Sie ist häufig an den späteren Abschluss der Gebäudeversicherung gebunden.
Kosten und Verhalten im Schadenfall
Pauschale Durchschnittspreise sind bei Praxisgebäuden nicht aussagekräftig. Beitrag und Versicherbarkeit hängen unter anderem von Wert, Standort, Nutzung, Bauart, Selbstbehalt und Schadenverlauf ab.
Ein Schaden muss unverzüglich gemeldet und möglichst begrenzt werden. Fotos und Belege sichern die Dokumentation. Beschädigte Sachen sollten nur aufbewahrt werden, soweit dies sicher und zumutbar ist. Notwendige Sofortmaßnahmen haben Vorrang.
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Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung
- Benötigen Mieter einer Arztpraxis eine Gebäudeversicherung?
- Sind Starkregen und Hochwasser in der Gebäudeversicherung automatisch versichert?
- Sind medizinische Geräte über die Gebäudeversicherung geschützt?
- Ist eine Gebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Die Gebäudeversicherung schließt regelmäßig der Gebäudeeigentümer ab. Mieter sollten zusätzlich prüfen, ob die Gebäudeversicherung eigene Einbauten erfasst.
Nein. Die Gebäudeversicherung deckt solche Schäden meist nur mit einer ausdrücklich vereinbarten Elementardeckung ab.
Bewegliche medizinische Geräte gehören normalerweise nicht zur Gebäudeversicherung. Dafür kommen Inhalts-, Elektronik- oder Maschinenversicherungen infrage.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Gebäudeversicherung besteht nicht. Kreditgeber können eine Gebäudeversicherung jedoch vertraglich verlangen.
Versicherungen im Überblick
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Versicherungsvertragsgesetz, insbesondere §§ 23 bis 28, 30, 75, 81, 95 bis 97, 144 und 148 VVG, gesetze-im-internet.de… (zuletzt abgerufen am 21.07.2026)
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Unverbindliche Musterbedingungen für allgemeine Sachversicherungen, gdv.de… (zuletzt abgerufen am 21.07.2026)
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Unverbindliche Musterbedingungen für Firmenkunden, gdv.de… (zuletzt abgerufen am 21.07.2026)
- Verbraucherzentrale, Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, verbraucherzentrale.de… (zuletzt abgerufen am 21.07.2026)













