
Ärztinnen und Ärzte gelten gemeinhin als Vertrauenspersonen — als Ratgeber, Helfer, Gesundheitsvorbilder. Während Suchtproblematiken in der Allgemeinbevölkerung regelmäßig öffentlich debattiert werden, bleiben sie im ärztlichen Bereich oft verdeckt. Scham, berufliche Risiken und der eigene Anspruch an Perfektion verhindern häufig, dass Betroffene Hilfe suchen. Dabei beinhaltet das Genfer Gelöbnis die Verpflichtung, auf die eigene Gesundheit zu achten. Dennoch legen vorhandene Studien nahe, dass das Problem nicht marginal ist.
Überblick: Das Wichtigste in Kürze
- Schätzungsweise 7 bis 8 Prozent der Ärzte in Deutschland sind mindestens einmal im Berufsleben von einer behandlungsbedürftigen Suchterkrankung betroffen. Konkrete statistische Aussagen zur Verbreitung von Substanzmissbrauch in der Ärzteschaft fehlen jedoch weitgehend.
- Alkohol ist in Studiengruppen die dominierende Substanz, während Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial (z. B. Benzodiazepine, Opioide) ein zusätzliches Risiko darstellen.
- Spezifische Fachrichtungen zeigen tendenziell höhere Suchtbelastung, doch genaue Prozentzahlen schwanken je nach Studie und Kontext.
- Freiwillige Meldungen von Suchtproblemen sind selten — in ärztlichen Interventionsprogrammen und Kammerstrukturen erreichen viele Fälle die Behörden über Dritte (z. B. Patientenbeschwerden, Ermittlungen) statt über Selbstanzeigen.
- Rechtlich drohen bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafrechtliche Sanktionen, und berufsrechtlich kann bei Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit ein Approbationsentzug drohen.
- Ärztekammern erkennen das Problem an und haben unterstützende Maßnahmen etabliert haben.
Drogenkonsum und Sucht bei Ärzten: Alarmierende Hinweise
Insbesondere internationalen Studien lassen vermuten, dass Ärzte stärker gefährdet sind als vielfach angenommen. Für Deutschland ist die Datenlage dünn, aber Schätzungen vermuten überdurchschnittliche Tendenzen.
Internationale Befunde
Die klassische und oft zitierte US-Studie von Hughes et al. (1992) in JAMA ermittelte mittels anonymer Fragebogen unter Ärzten:
- 1,6 Prozent betrieben im vorherigen Jahr Alkoholmissbrauch.
- 6 Prozent gaben an, dies irgendwann im Leben getan zu haben.
- In dieser Studie war Alkohol die häufigste Substanz, und der Gebrauch von Benzodiazepinen oder “minor opiates” wurde als sekundär betrachtet.
Diese Zahlen sind jedoch mit Vorsicht zu interpretieren: Selbstberichterstattung, Alter der Daten (1992), amerikanischer Kontext und methodische Einschränkungen begrenzen ihre Übertragbarkeit auf den heutigen deutschen Kontext. In einer ebenfalls älteren Fachpublikation von Soukup (2009) wird auf Basis internationaler Studien eine Substanzmissbrauchsprävalenz von etwa 5 bis 10 Prozent unter medizinischem Personal geschätzt, wobei es sich allerdings um grobe Orientierungswerte handelt.
Nationale Datenlage und Limitationen
Für Deutschland existieren kaum repräsentative Primärdaten zur Suchtprävalenz unter Ärzten. Fachartikel weisen darauf hin, dass offizielle Zahlen „(fast) nicht“ vorlägen.
Schätzungen, die in der deutschsprachigen Fachliteratur und bei Ärztekammern rezipiert werden, gehen davon aus, dass etwa 7 bis 8 Prozent der Ärzte in Deutschland mindestens einmal im Berufsleben von einer behandlungsbedürftigen Suchterkrankung betroffen sind (das entspricht ca. 25.000 Personen). Das wäre ein deutlich höherer Anteil als in der Gesamtbevölkerung (ca. 3,1 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland sind von Alkohol abhängig, wobei Männer häufiger betroffen sind als Frauen. Aktuelle Zahlen aus dem BARMER-Arztreport 2023 zeigen, dass im Bundesschnitt etwa 1,7 Prozent der Bevölkerung wegen Alkoholabhängigkeit behandelt wurden). Eine Umfrage in Brandenburg und Sachsen (BMC-Studie) ergab, dass etwa 36 Prozent der Medizinstudierenden angaben, mehr Alkohol zu konsumieren als empfohlen. Bei praktizierenden Ärzten lag ein Wert um 25 Prozent vor — allerdings handelt es sich hierbei um riskantes Trinkverhalten, nicht um diagnostizierte Abhängigkeit. Diese Größenordnung scheint seit Jahren konsistent, die Primärdatenbasis in Deutschland ist jedoch begrenzt.
In einer online-basierten Umfrage der Eschweiler Klinik gaben 11 Prozent der teilnehmenden Ärzte an, in Stressphasen Alkohol und/oder andere Substanzen einzusetzen; nach methodischer Korrektur ergibt sich eine Quote um 8 Prozent.
Was sagen die Ärztekammern?
Zahlreiche Landesärztekammern sowie die Bundesärztekammer erkennen das Thema Sucht im ärztlichen Berufsstand als relevantes Problem an. Das sieht man an angebotenen Interventionsprogrammen wie „Hilfe statt Strafe“ oder „Arzt SUCHT Hilfe“ an. Diese Programme zielen darauf ab, suchterkrankte Ärzte frühzeitig, vertraulich und unterstützend zu begleiten. Konkrete, empirisch gesicherte Prävalenzdaten werden jedoch auf den offiziellen Webseiten der Ärztekammern nicht ausgewiesen. Die Bundesärztekammer verweist lediglich auf die generelle Relevanz des Themas, ohne dabei statistische Angaben zu machen. Auch die Ärztekammer Nordrhein und die Landesärztekammer Baden-Württemberg betonen die besondere Gefährdung im ärztlichen Berufsfeld, verzichten jedoch auf die Nennung belastbarer Zahlen.
Fachspezifische Unterschiede
In der Literatur wird häufig erwähnt, dass Notfallmedizin, Anästhesie, Intensivmedizin oder Chirurgie wegen hoher Arbeitsdichte, Schichtdienst und Zugängen zu starken Arzneistoffen gefährdeter sein könnten.
Beispielsweise berührt ein Review zu Anästhesie-Substanzmissbrauch Fälle mit Opioiden oder Propofol, auch mit Todesfällen dokumentiert.
Allerdings heißt es oft auch, das Bild sei uneinheitlich und von Datensatz, Methode und Zeitperiode abhängig.
Weitere neuere Untersuchungen zeigen, dass Ärzte in manchen Fachrichtungen tendenziell häufiger Substanzen zur Selbstmedikation einsetzen.
Drogenkonsum und Sucht bei Ärzten: Medikamentenmissbrauch (BtM, Selbstmedikation)
Der Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten (z. B. Benzodiazepinen, Opioiden) stellt ein potenzielles Risiko zur Selbstmedikation dar. Diverse Fallberichte und kleinere Studien deuten darauf hin, dass Ärzte solche Substanzen gelegentlich zur Behandlung eigener Schlaf- oder Stressprobleme nutzen.
In der erwähnten US-Studie von Hughes berichteten Ärzte auch über die Einnahme kontrollierter Substanzen – allerdings nicht in großen Quoten.
Ein älterer Bericht nennt eine Benzodiazepin-Selbstmedikation im letzten Jahr bei etwa 13,6 Prozent — allerdings ohne klaren Kontextangabe (Population, Land, Zeitpunkt).
Ein konkretes Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Im dortigen Sucht-Interventionsprogramm wurden von 2006 bis 2022 insgesamt 83 Fälle registriert; nur 6 ( ca. 7 %) davon beruhten auf Selbstanzeigen, der Rest kam über Strafsachenmitteilungen (MiStra) oder Patientenbeschwerden. Diese Angaben sind plausibel, aber als Einzelfall zu verstehen.
Drogenkonsum und Sucht bei Ärzten: Ursachen, Risikofaktoren und Dynamiken
Ärzte stehen oft unter immensem Druck. Lange Arbeitszeiten, belastende Schichtdienste, Überstunden hohe Verantwortung, emotionale Belastung durch Leid und Tod von Patienten – all das kann auf Dauer Spuren hinterlassen. Viele berichten von Schlafstörungen, chronischem Stress und dem Gefühl, funktionieren zu müssen.
Ein weiterer Risikofaktor ist die berufliche Rolle selbst. Wer andere behandelt, tut sich oft schwer, eigene Schwächen zuzugeben. Die Angst, das Ansehen zu verlieren oder sogar die Approbation zu riskieren, hält viele davon ab, sich Hilfe zu holen.
Alkohol oder Medikamente werden dann zur kurzfristigen Entlastung – und langfristig zur Gefahr. Zugänglichkeit zu Medikamenten sowie pharmakologisches Know-how erhöhen das Risiko beim BTM‑Missbrauch.
Persönlichkeits‑Merkmale wie Typ-D-Persönlichkeit und geringe Resilienz gelten als Risikofaktoren.
Dabei entsteht ein gefährlicher Kreislauf aus Schweigen, Selbstmedikation und Überforderung. Die Gefahr: Leistungseinbußen durch Konzentrationsstörungen und Behandlungsfehler – z. B. bei Chirurgen: „Operieren Sie schneller, dann sind Sie schneller beim Bier“
Drogenkonsum und Sucht bei Ärzten: Rechtliche und berufliche Risiken
In Deutschland ist die rechtliche Handhabung streng geregelt: Der Umgang mit Betäubungsmitteln unterliegt dem Betäubungsmittelgesetzt (BtMG), der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sowie der Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht. Verstöße können zu strafrechtlichen und berufsrechtlichen Konsequenzen führen:
- Strafrechtliche Sanktionen
Verstöße gegen das BtMG (z. B. unbefugter Besitz, Verschreibung oder Einnahme von Betäubungsmitteln) können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. - Berufsrechtliche Schritte
Nach der Bundesärzteordnung kann eine Approbation entzogen oder ruhend gesetzt werden, wenn Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit vorliegen – insbesondere, wenn das Vertrauen in die ärztliche Tätigkeit oder der Patientenschutz gefährdet ist.
Ein vorläufiges Berufsverbot (z. B. in Ermittlungsverfahren) ist ebenfalls möglich. - Zivilrechtliche Haftung
Behandlungsfehler, die alkohol- oder medikamentenbedingt sind, können zur Schadenersatzpflicht führen, insbesondere bei Körper- oder Gesundheitsschäden durch Fehlbehandlung. - Disziplinarverfahren und Sanktionen durch Kammern
Ärztliche Berufsordnungen sehen Disziplinarmaßnahmen vor, etwa bei missbräuchlichen Verschreibungen (§ 7 BO o. Ä.). Die Ärztekammern arbeiten mit staatlichen Behörden zusammen, wenn Verdacht besteht.
Hilfe, Prävention und Intervention
Viele Landesärztekammern haben sogenannte Interventionsprogramme oder „Hilfe statt Strafe“-Modelle etabliert ( z. B. „Arzt und Sucht“ in Bayern) Ziel: Betroffene Ärzte früh und vertraulich unterstützen, ohne sofort sanktionieren zu müssen. Weitere Ansätze und Hilfeelemente sind z. B.:
- Früherkennung durch Screeninginstrumente (z. B. AUDIT / AUDIT‑C)
- Supervision, Stressmanagement, Resilienzförderung und Fortbildungen
- Praxisleitfäden mit Checklisten zum Umgang mit BtM und kollegialem Verdacht (z. B. von Landesärztekammern)
- strukturierte Therapieangebote mit Nachsorge und Monitoring
Niedrigschwellige und anonyme Hilfsangebote
Falls Du betroffen bist oder Betroffene kennst, die Hilfe benötigen, stehen euch auch diese Angebote für die wichtigen ersten Schritte aus der Abhängigkeit offen:
-
Beratungsangebote der Bundesdrogenbeauftragten
Auf der Website des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen finden Betroffene bundesweite und regionale Anlaufstellen für vertrauliche Beratung, Therapieeinrichtungen und Selbsthilfegruppen. Die Sucht & Drogen Hotline ist unter der Telefonnummer 01806 313031 zu erreichen. -
Hotline der Anonymen Alkoholiker (AA)
Unter der Nummer 089 282822 erreichen Hilfesuchende rund um die Uhr eine anonyme Beratung. Die AA bieten deutschlandweit regelmäßige Treffen, auch online oder telefonisch – für viele ein erster, entscheidender Schritt in ein suchtfreies Leben.
Es braucht Offenheit statt Schweigen
Sucht unter Ärzten ist kein Einzelfall, sondern ein ernstzunehmendes Phänomen mit gesundheitlichen, beruflichen und ethischen Implikationen. Die vorhandene Evidenz — insbesondere aus internationalen Studien — legt nahe, dass Ärzte stärker gefährdet sind als vielfach angenommen, vor allem in belastungsintensiven Fachbereichen und durch den Zugang zu kontrollierten Substanzen.
Umso wichtiger ist es, das Tabu zu durchbrechen: Offenheit, gute Präventionsangebote, vertrauliche Unterstützungsstrukturen und eine Kultur, die Schwäche nicht sanktioniert, sind essenziell — zum Schutz von Betroffenen und zur Sicherung der Patientenversorgung. Ein paar Tipps für eine bessere Work-Life-Balance und präventive Strategien im Klinik-Alltag haben wir Dir hier zusammengestellt:
- Das Paradoxon der ärztlichen Fürsorge durchbrechen: Gesund bleiben und richtig krank werden
- Wie Ärzte ihre Selbstfürsorge verbessern
- Tipps zum Umgang mit Ärger im stressigen Klinik-Alltag
- Resilienz lernen als Arzt
- Tipps gegen Erschöpfung
- Erholsamer Schlaf als Arzt
- Stress lass nach! Die besten Anti-Stress-Tipps für Ärzte
- Patrick H. Hughes et. al., “Prevalence of substance use among U.S. physicians”, JAMA 6/267 (1992), H. 17, S. 2333–2339.
- Bundesärztekammer, „Suchterkrankungen bei Ärztinnen und Ärzten – Interventionsprogramme der Landesärztekammern“, https://www.bundesaerztekammer.de/... (letzter Zugriff am 23.09.2025)
- Jens Soukup und M. Schmale, „Das Suchtrisiko bei Medizinern“, A&I (2009) H. 50, S.286–295.
- Peter Grinspoon, “Understanding and Addressing Physician Substance Use and Misuse”, https://www.psychiatrictimes.com/... , 25.08.2022, (letzter Zugriff am 30.09.2025).
- Judith Rosta, “Hazardous alcohol use among hospital doctors in Germany”, 2008, Alcohol and Alcoholism, 43, S. 198–203. https://doi.org/...
- Michael Unrath et. al., “Identification of possible risk factors for alcohol use disorders among general practitioners in Rhineland-Palatinate”, Swiss Med Wkly 142, https://doi.org/...
- Spiegel Online, „Operieren Sie schneller, dann sind Sie schneller beim Bier“, 30.06.2023, https://www.spiegel.de/... (letzter Zugriff am 30.09.2025).
- Thomas G. Grobe und Joachim Szecsenyi , „Barmer Ärztereport 2023“, https://www.barmer.de/... (letzter Zugriff am 30.09.2025)
- Bundesamt für Justiz, „Bundesärzteordnung“, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff am 30.09.2025)
Dieser Artikel wurde mit Hilfe einer KI erzeugt.













