/www.praktischarzt.de
  • Login
    • Bewerber
    • Arbeitgeber
/www.praktischarzt.de
  • Login
  • Bewerber Registrierung Arbeitgeber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Assistenzarzt
      • Facharzt
      • Oberarzt
      • Chefarzt
      • Leitender Arzt
      • Ärztlicher Direktor
      • Alle Arztstellen
      • Pharma
      • Famulatur
      • Praktisches Jahr
      • Leitender Arzt
      • Ärztlicher Direktor
      • Alle Arztstellen
      • Famulatur
      • Praktisches Jahr
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
    • Arbeitgeber entdecken
      • Alle Arbeitgeber
      • Kliniken
      • Unternehmen
      • Arztpraxen und MVZ
  • Arztkarriere
    • Arztkarriere
      • Arzt
      • Medizinstudent
  • Magazin
  • Ratgeber
    • Ratgeber
      • Übersicht
      • Krankheiten
      • Untersuchungen
      • Behandlungen
      • Medikamente
      • Gesundheitsratgeber
  • Für Arbeitgeber

praktischArzt Arzt & Karriere Praxispolice

Praxispolice für Ärzte: Umfassender Schutz für die Praxis

Praxispolice
Zuletzt aktualisiert: 22.07.2026
Themen: Versicherungen
Mail Icon WhatsApp Icon Instagram Icon Facebook Icon LinkedIn Icon

Beschädigte Medizintechnik oder ausgefallene Praxis-IT kann den Betrieb erheblich beeinträchtigen. Neben Reparaturkosten drohen Terminabsagen und Einnahmeverluste. Eine Praxispolice kann diese Risiken absichern. Welche Leistungen sie enthält, hängt vom Vertrag ab.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Praxispolice?
  2. Was deckt die Praxispolice für Ärzte ab?
  3. Wann ist eine Praxispolice sinnvoll?
  4. Vor- und Nachteile einer Praxispolice

Überblick: Praxispolice

  • „Praxispolice“ ist kein einheitlich definierter Versicherungsbegriff.
  • Sie kann Medizintechnik, IT, Inventar und Ertragsausfälle absichern.
  • Haftpflicht-, Gebäude- und Cyberrisiken sind nicht automatisch eingeschlossen.
  • Versicherungssumme, Haftzeit und Ausschlüsse müssen zur Praxis passen.

Was ist eine Praxispolice?

Eine Praxispolice ist eine Versicherungslösung für Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen. Sie kann mehrere Sach- und Ertragsausfallrisiken bündeln.

Einige Angebote konzentrieren sich auf Medizintechnik und elektronische Geräte. Andere schließen Mobiliar, Vorräte oder Betriebsunterbrechungen ein. Einen verbindlichen Leistungsstandard gibt es nicht. Maßgeblich sind Versicherungsschein, Tarifbausteine und Versicherungsbedingungen.

Was kann eine Praxispolice absichern?

Je nach Tarif kann der Schutz folgende Bereiche umfassen:

  • medizinische Geräte und Labortechnik
  • Computer, Server, Netzwerke und Telefonanlagen
  • Praxissoftware und digitale Archivierungssysteme
  • Mobiliar und kaufmännische Praxiseinrichtung
  • Medikamente, Kühlgut und Verbrauchsmaterialien
  • mobile Geräte und Arzttaschen
  • Ersatz- oder Mietgeräte
  • Daten- und Programmwiederherstellung
  • Mehrkosten und Ertragsausfälle

Der Vertrag muss versicherte Sachen, Standorte und Kostenpositionen eindeutig nennen.

Mobiliar und Vorräte lassen sich häufig über eine Praxisinhaltsversicherung absichern. Klassische Tarife schützen insbesondere gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Diese Risiken werden teilweise als FELS-Gefahren zusammengefasst.

Eine Elektronikversicherung deckt bei technischen Geräten häufig zusätzlich Bedienungsfehler, Kurzschluss oder Überspannung ab. Der genaue Umfang ist tarifabhängig. Praxisinhaber sollten die Deckungsbereiche auf Lücken und Überschneidungen prüfen.

Arzt Karriere

Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte

Wichtige Versicherungen für ärztliches Fachpersonal im Detail erklärt. Wir geben einen Überblick, welche Versicherungen Ärztinnen und Ärzte benötigen.

Mehr zu Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte

Welche Schäden deckt eine Praxispolice?

Für technische Geräte bieten viele Praxispolicen eine Allgefahrendeckung. Sie erfasst grundsätzlich unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen. Ausdrücklich ausgeschlossene Schäden bleiben unversichert.

Versichert sein können:

  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
  • Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Brand, Explosion und Blitzschlag
  • Wasser und Feuchtigkeit
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Schäden durch Dritte
  • bestimmte Naturgefahren

Typische Ausschlüsse betreffen Verschleiß, vorsätzlich verursachte Schäden, bekannte Mängel oder Erdbeben. Auch Schäden, für die ein Hersteller oder Dienstleister einstehen muss, können ausgeschlossen sein.

Einfacher Diebstahl ist nicht mit Einbruchdiebstahl gleichzusetzen. Ob beispielsweise ein unbeaufsichtigtes Tablet versichert ist, bestimmt der Vertrag.

Wann ersetzt die Praxispolice einen Ertragsausfall?

Ein Ertragsausfall ist meist nur versichert, wenn ein gedeckter Sach- oder Geräteschaden den Praxisbetrieb beeinträchtigt. Fällt etwa ein versichertes MRT aus, kann der Tarif den Unterbrechungsschaden ersetzen.

Dieser umfasst je nach Vertrag fortlaufende Kosten und entgangenen Betriebsgewinn. Eingesparte Kosten werden abgezogen. Die Entschädigung hängt insbesondere von Versicherungssumme, Haftzeit, Selbstbehalt und Entschädigungsgrenzen ab.

Miete, Gehälter oder Leasingraten können als fortlaufende Kosten berücksichtigt werden. Sie sind aber nicht automatisch unbegrenzt versichert. Davon zu unterscheiden ist die Praxisausfallversicherung. Sie kann leisten, wenn der Praxisinhaber wegen Krankheit oder Unfall ausfällt.

Praxispolice und andere Praxisversicherungen

Eine Praxispolice ersetzt nicht automatisch alle weiteren Versicherungen.

Risiko Typische Versicherung
Mobiliar und Vorräte Praxisinhaltsversicherung
Medizintechnik und IT Elektronik- oder Technikversicherung
Unterbrechung nach Sachschäden Betriebsunterbrechungsversicherung
Ausfall des Praxisinhabers Praxisausfallversicherung
Behandlungsfehler und Haftungsrisiken Berufs- und Betriebshaftpflicht
Cyberangriffe und Datenschutzverletzungen Cyberversicherung
Schäden am Praxisgebäude Gewerbliche Gebäudeversicherung
Geräte und Medikamente unterwegs Transport- oder Außendeckung

Eine Berufshaftpflicht gehört nicht automatisch zur Praxispolice. Vertragsärzte müssen nach § 95e SGB V einen ausreichenden Berufshaftpflichtschutz nachweisen.

Auch das Gebäude ist nicht grundsätzlich eingeschlossen. Bei gemieteten Praxisräumen versichert normalerweise der Eigentümer das Gebäude. Einbauten oder Mieterverbesserungen können eine eigene Absicherung erfordern.

Mehr zu Inventarversicherung hier:

  • Praxisinhaltsversicherung für Ärzte
  • Sachversicherungen Arztpraxis

Deckt die Praxispolice Cyberangriffe ab?

Kosten für die Wiederherstellung technisch verlorener Daten können versichert sein. Häufig setzt dies einen gedeckten Schaden am Datenträger oder an der Datenverarbeitungsanlage voraus.

Eine vollständige Cyberversicherung kann weitere Leistungen umfassen:

  • IT-Forensik und technische Soforthilfe
  • Wiederherstellung von Daten und Systemen
  • Betriebsunterbrechung nach Cyberangriffen
  • Hilfe bei Datenschutzverletzungen
  • Abwehr von Haftpflichtansprüchen

Diese Leistungen gehören nur bei einem entsprechenden Cyberbaustein zur Praxispolice.

Vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen müssen zudem die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V umsetzen. Eine Versicherung ersetzt diese Pflichten nicht.

Für wen ist eine Praxispolice sinnvoll?

Entscheidend sind die finanziellen und organisatorischen Folgen eines Schadens. Eine Praxispolice ist besonders relevant bei:

  • hochwertiger oder unverzichtbarer Medizintechnik
  • starker Abhängigkeit von der Praxis-IT
  • Labor-, Kühl- oder mobilen Geräten
  • hohen laufenden Kosten
  • begrenzten finanziellen Reserven

Auch kleinere Praxen können erheblich betroffen sein, wenn die zentrale IT oder ein wichtiges Diagnosegerät ausfällt.

Worauf sollten Ärzte beim Abschluss achten?

Bei technischen Geräten richtet sich die Versicherungssumme häufig nach dem Neuwert. Dieser umfasst den aktuellen Preis eines gleichartigen neuen Geräts sowie vereinbarte Bezugskosten.

Bei einem Teilschaden ersetzt der Versicherer regelmäßig die notwendigen Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden kann der Neuwert abzüglich des Altmaterialwertes maßgeblich sein. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die Entschädigung auf den Zeitwert begrenzt. Dieser berücksichtigt Alter, Zustand, Abnutzung und technische Lebensdauer.

Praxisinhaber sollten außerdem prüfen:

  • Welche Geräte, Standorte und Kosten sind versichert?
  • Welche Ausschlüsse und Selbstbehalte gelten?
  • Sind Mietgeräte und Mehrkosten eingeschlossen?
  • Gilt der Schutz außerhalb der Praxis?
  • Wie lang ist die Haftzeit?
  • Besteht ein Unterversicherungsverzicht?
  • Welche Wartungs- und Datensicherungspflichten gelten?

Die Versicherungssumme sollte nach Anschaffungen und Umbauten aktualisiert werden. Eine Unterversicherung kann die Entschädigung reduzieren. Auch Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften können den Versicherungsschutz beeinträchtigen.

Wenn Dir unsere Artikel gefallen und Du keine neue Veröffentlichung verpassen möchtest, dann kannst Du hier mit nur einem Klick praktischarzt.de zu Deinen präferierten Quellen bei Google hinzufügen.

Häufige Fragen zur Praxispolice

  1. Was ist eine Praxispolice?
  2. Eine Praxispolice bündelt je nach Tarif verschiedene Versicherungsbausteine für Arztpraxen. Die Praxispolice kann beispielsweise Medizintechnik, IT, Inventar und Ertragsausfälle absichern.

  3. Welche Schäden deckt eine Praxispolice ab?
  4. Eine Praxispolice kann Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl abdecken. Welche Schäden die Praxispolice tatsächlich versichert, bestimmen die Vertragsbedingungen.

  5. Ersetzt eine Praxispolice weitere Praxisversicherungen?
  6. Eine Praxispolice ersetzt andere Versicherungen nicht automatisch. Berufs-, Betriebs-, Gebäude- oder Cyberrisiken sind durch die Praxispolice nur abgedeckt, wenn der Vertrag entsprechende Bausteine enthält.

Mehr zum Thema Praxisversicherungen

Inhaltsversicherung
Praxisfinanzen, Praxismanagement, Versicherungen
Praxisinhaltsversicherung für Ärzte
10.09.2024
Weiterlesen
Praxisausfall
Praxisfinanzen, Praxismanagement, Versicherungen
Praxisausfallversicherung für Ärzte
05.09.2024
Weiterlesen
Cyberversicherung
Versicherungen
Cyberversicherung für Ärzte
05.09.2024
Weiterlesen

Versicherungen im Überblick

  • Assistenzarzt Berufsstart
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
  • Praxisversicherungen
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
Quellen
  1. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (2026), Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), § 95e Berufshaftpflichtversicherung, gesetze-im-internet.de… (zuletzt abgerufen am 21.07.2026)
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (2026), Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), § 390 IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung, gesetze-im-internet.de… (zuletzt abgerufen am 21.07.2026)
  3. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) (2025), Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2020), Version 01.07.2025, Berlin: GDV, gdv.de… (zuletzt abgerufen am 21.07.2026)
  4. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) (o. J.), Betriebsunterbrechung: Allgemeine Sachversicherungen, gdv.de… (zuletzt abgerufen am 21.07.2026)
  5. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (2026), IT-Sicherheit in der Praxis, kbv.de… (zuletzt abgerufen am 21.07.2026)

 

Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Autor
Susann Stollberg
Ärztin
Artikel teilen
Mail Icon WhatsApp Icon Instagram Icon Facebook Icon LinkedIn Icon

Themen

  • Versicherungen
  • Weniger anzeigen
Mehr anzeigen

Neueste Arztstellen

Neueste Arztstellen

Fachärzte für Innere Medizin im Sonderfach Nephrologie (m/w/d)
Villach
FA Gynäkologie und Geburtshilfe (m/w/d)
Salzburg
Facharzt Dermatologie (m/w/d) in Potsdam
Potsdam
Lehrpraxis Schwerpunktausbildung in der Augenheilkunde und Optometrie
Wien
Alle Arztstellen ansehen >>

First AD

Registrierung Newsletter

Newsletter abonnieren

Mit dem praktischArzt Newsletter aktuelle Infos zu Karriere und Medizin erhalten.

Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen

Second Ad

Whitepaper

Whitepaper & Tools

Passende Whitepaper & Tools zum Themengebiet.
Praxisübernahme | Checkliste
So geht Praxismarketing
Praxisfinanzierung | Checkliste

Arzt Jobs

Arzt Stellenangebote

Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Assistenzarzt/-ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Facharzt/-ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Oberarzt/ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Chefarzt/ärztin Stellenangebote
Alle Arztstellen ansehen >>

Jobs per Mail erhalten

Jobs per Mail erhalten

Erhalte die neuesten Job für jede Suchanfrage kostenlos per E-Mail.

Jetzt aktivieren

Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

 
footer_logo
  • +49 621 180 64 150
  • kontakt@praktischarzt.de
Arbeitgeber
  • Warum praktischArzt?
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Jobsucher
  • Arzt Karriere
  • Medizinstudium
  • Medizinische Berufe
Direktsuche
  • Assistenzarzt Jobs
  • Facharzt Jobs
  • Oberarzt Jobs
  • Chefarzt Jobs
Fachwissen
  • Untersuchungen
  • Krankheiten
  • Behandlungen
  • Ratgeber

© 2026 praktischArzt
  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Gender-Hinweis