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praktischArzt Medizinische Berufe Fachkraft Pflegeassistenz

Fachkraft Pflegeassistenz – Ausbildung, Beruf, Gehalt

Pflegeassistenz
Zuletzt aktualisiert: 02.07.2026
Themen: Medizinische Berufe
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Wer sich für den Beruf “Fachkraft Pflegeassistenz” entscheidet, muss sich daher über mangelnde Beschäftigung keine Gedanken machen. Durch die steigende Lebenserwartung und den demografischen Wandel ist davon auszugehen, dass die Zahl pflegebedürftiger Menschen weiter zunimmt.  Schätzungen gehen von 6,3 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2035 aus. Pflegekräfte werden daher dringender denn je benötigt. Schon heute ist die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen äußerst knapp bemessen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausbildung
  2. Ausbildungsvergütung
  3. Aufgaben und Tätigkeiten
  4. Gehalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzungen: Hauptschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation; oft zusätzliche Anforderungen wie ärztliches Attest oder Führungszeugnis je nach Bundesland
  • Ausbildungsdauer: 2 bis 3 Jahre (je nach Bundesland) Ausbildung an Berufsfachschulen mit theoretischen und praktischen Einheiten
  • Ausbildungsvergütung: in der Regel keine Vergütung; Finanzierung meist über BAföG, vereinzelt tarifliche Vergütungen (z. B. TVAöD)
  • Berufsalltag: Unterstützung von Pflegebedürftigen in stationären und häuslichen Bereichen,; Assistenz bei medizinischen Maßnahmen, Haushaltsführung und Betreuung
  • Berufsgehalt: Einstiegsgehalt zwischen 2.000 und 2.400 Euro brutto; höhere Gehälter durch Weiterbildung oder spezialisierte Tätigkeiten möglich, Eingruppierung im TvöD-P zwischen P5 und P6

Fachkraft Pflegeassistenz – Voraussetzungen, Inhalt, Dauer der Ausbildung

Welche Voraussetzungen für den Ausbildungsberuf Fachkraft Pflegeassistenz zu erfüllen sind, legt jedes Bundesland eigenständig fest. Daher sind die Anforderungen nicht überall gleich, aber ähnlich.

Ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation ist flächendeckend gefordert. Dabei sollten Bewerber gute Noten mitbringen, insbesondere in naturwissenschaftlichen Fächern, Deutsch und Englisch. In einigen Bundesländern wird auch noch ein ärztliches Attest über die Gesundheitseignung und/oder ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

Neben der Erfüllung dieser fachlichen und formalen Anforderungen sollten Bewerber persönliche Eigenschaften wie Empathie, Sozialkompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Belastbarkeit sowie Leistungs- und Einsatzbereitschaft mitbringen. Nur wer mit Herzblut Pflegeassistent sein will, wird in der Tätigkeit dauerhaft aufgehen können. Das ist entscheidend für berufliche Zufriedenheit.

Die Ausbildung zur Fachkraft Pflegeassistenz findet an Berufsfachschulen – oft speziellen Berufsfachschulen für Gesundheit und Pflege – und Berufskollegs statt. Diese befinden sich teils in öffentlicher Trägerschaft, teils stehen private Bildungsträger dahinter. An der Berufsfachschule werden vor allem theoretische Lerninhalte vermittelt. Der Unterricht wird im Klassenverband nach Stundenplan durchgeführt. Daneben gehören zur Ausbildung auch berufspraktische Einheiten. Sie werden in geeigneten Praktikumsbetrieben absolviert. Dabei handelt es sich meist um Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder Sozialstationen.

Der theoretische Unterricht beschäftigt sich mit Themen wie

  • Pflege von Personen auf der Basis entsprechender Pflegepläne
  • Betreuung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen
  • Haushaltsorganisation und -führung für Pflegebedürftige
  • Planung der Ernährung und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Pflegeadministration inklusive Dokumentation.

In den Praxisstationen werden die im Unterricht erlernten theoretischen Inhalte “unter realen Bedingungen” erprobt und eingeübt.

Die Ausbildungsdauer beträgt – je nach Bundesland – zwei bis drei Jahre. Wird eine weiterführende Qualifikation wie die allgemeine Hochschulreife angestrebt, sind auch vier Jahre möglich. Beim Abschluss ist man ausgebildeter Pflegeassistent oder erhält eine vergleichbare Bezeichnung. Das ist allerdings nur in einigen Ländern der Fall, die meisten verzichten auf eine offizielle Abschluss-Bezeichnung.

Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027

Ab 2027 wird die Ausbildung zum Pflegefachassistenten bundesweit einheitlich geregelt. Ziel ist es, die Ausbildung attraktiver zu gestalten und den Auszubildenden eine noch hochwertigere Qualifikation zu ermöglichen. Die Ausbildungsdauer wird dabei auf 18 Monate festgelegt. Zusätzlich ist die Einführung einer angemessenen Vergütung vorgesehen.

Fachkraft Pflegeassistenz – Gehalt in der Ausbildung

Im Unterschied zu vielen anderen Ausbildungsberufen ist bisher bei der Ausbildung zur Fachkraft Pflegeassistenz keine Ausbildungsvergütung vorgesehen. Das liegt daran, dass es sich um eine schulische Ausbildung an speziellen Berufsfachschulen handelt, nicht um eine duale Ausbildung mit paralleler Tätigkeit in einem Betrieb bzw. in einer Einrichtung. Ausbildungsvergütungen sind in diesem Bereich nur ausnahmsweise vorgesehen, zum Beispiel bei der Ausbildung zum Altenpfleger. 

Im Zusammenhang mit der Ausbildung fallen zum Teil auch noch Kosten wie Schulgeld, Prüfungs- oder Aufnahmegebühren an, die selbst zu tragen sind. Dafür können Auszubildende ggf. BAföG-Förderung in Anspruch nehmen, um während der Ausbildung ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ob BAföG-Berechtigung besteht, hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab, zum Beispiel vom Einkommen der Eltern oder von der Wohnsituation.

Wer über die fehlende Ausbildungsvergütung enttäuscht ist, kann sich künftig Hoffnung auf Besserung machen. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neuordnung der Pflegeberufe und deren Ausbildung soll auch die Ausbildungsvergütung zum Standard werden. Die neue Pflegeausbildung gilt allerdings erst ab 2020. Dabei werden die bisher unterschiedlichen Pflegeausbildungen stärker zusammengeführt.

In Berufsfachschule, die zu einer Einrichtung gehören, die sich nach Tarifverträgen richtet, wird jedoch auch eine Ausbildungsvergütung gezahlt, die folgendermaßen ausfällt:

TVÖD Pflege Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr 1490,69 €
2. Ausbildungsjahr 1552,07 €
3. Ausbildungsjahr 1653,38 €

Gültig von 01.05.2026

Beruf Fachkraft Pflegeassistenz – Aufgaben und Tätigkeiten

Auf Fachkräfte Pflegeassistenz warten vielfältige Einsatzgebiete, Einsatzorte und Aufgaben. Grundsätzlich geht es dabei immer darum, Pflegebedürftige zu unterstützen und ihnen bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen, ähnlich wie im Beruf Altenpflegehelfer/in. Das kann sowohl im Rahmen einer Tätigkeit in stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen geschehen, aber auch direkt zu Hause bei Pflegebedürftigen.

Bei der häuslichen Pflegeassistenz sind vor allem Haushaltsführung, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen, Reinigung und Beschäftigung gefragt. Hier sind Pflegeassistenten Allrounder. Dazu gehören zum Beispiel auch hygienische, pädagogische und sozialpflegerische Inhalte, sowie auch die Assistenz von examiniertem Pflegepersonal bei medizinischen und therapeutischen Maßnahmen. In Pflegeeinrichtungen sind die Aufgaben im Prinzip vergleichbar, dort ist jedoch – in Abhängigkeit von der Organisation – eine größere Spezialisierung denkbar.

Typische Einsatzorte und Arbeitgeber für Fachkräfte Pflegeassistenz sind Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser und Einrichtungen zur Behinderten-Betreuung und -Pflege. Die häusliche Pflege ist bevorzugt über private ambulante Alten- und Krankenpflegedienste sowie über kirchlich-soziale Dienste organisiert, die dann ggf. auch als Arbeitgeber fungieren.

Unterschied zum Alltagsbegleiter

Pflegeassistenz und Alltagsbegleitung wird oft fälschlicherweise synonym verwendet, da sich die Aufgaben teilweise ähneln. Alltagsbegleiter haben jedoch eine wesentlich kürzere Ausbildungsdauer, die lediglich eine Qualifizierungsmaßnahme darstellt. Die Pflegefachassistenten haben dagegen eine staatlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen und ihre Tätigkeiten umfassen noch weitaus mehr Aufgaben. Beispielsweise dürfen Alltagsbegleiter keine speziellen Pflegeleistungen wie die Körperpflege erbringen. Ihr Fokus liegt auf Gesellschaft leisten, Freizeitaktivitäten unterstützen und Hausarbeiten übernehmen.

Fachkraft Pflegeassistenz – Gehalt im Beruf

Wie viel sich als Fachkraft Pflegeassistenz verdienen lässt, hängt von einer Reihe an Faktoren ab. Dabei spielt neben der Qualifikation auch der Arbeitgeber, die konkrete Tätigkeit und die berufliche Erfahrung eine Rolle. Einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für Pflegeassistenten gibt es nicht. Bei öffentlichen Trägern einer Pflegeeinrichtung kommt oft der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) zur Anwendung, bei anderen Wohlfahrtsorganisationen die AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien). Ein Pflegeassistent wird im TVöD-Pflege  in der Regel in die Entgeltgruppen P 5 oder P 6 eingruppiert. Die Eingruppierung hängt von Ihrer Ausbildung und der Stufenzuordnung von Ihrer Berufserfahrung ab:

  • Entgeltgruppe P 5: Für Pflegehelfer ohne anerkannte Ausbildung.
  • Entgeltgruppe P 6: Für Pflegehilfskräfte und Assistenzkräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung.

Das Einstiegsgehalt liegt aktuell in P5 bei 2907,18 € brutto monatlich und in P6 bei 3012,49 € brutto monatlich.

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
P 16 5240,04 € 5415,90 € 5983,76 € 6645,71 € 6937,70 €
P 15 5132,29 € 5293,23 € 5695,60 € 6177,16 € 6361,06 €
P 14 5013,53 € 5170,59 € 5563,22 € 6096,68 € 6194,02 €
P 13 4894,78 € 5047,94 € 5430,82 € 5707,28 € 5778,68 €
P 12 4657,22 € 4802,61 € 5166,04 € 5389,29 € 5493,13 €
P 11 4419,71 € 4557,30 € 4901,27 € 5129,69 € 5233,54 €
P 10 4184,40 € 4312,38 € 4675,42 € 4850,63 € 4960,96 €
P 9 3992,39 € 4184,40 € 4312,38 € 4558,59 € 4662,42 €
P 8 3701,21 € 3862,80 € 4075,58 € 4247,92 € 4488,98 €
P 7 3510,30 € 3701,21 € 3998,33 € 4149,59 € 4305,40 €
P 6 3012,49 € 3187,41 € 3363,47 € 3737,95 € 3833,41 € 4013,41 €
P 5 2907,18 € 3146,33 € 3216,62 € 3334,09 € 3422,22 € 3629,25 €

Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027

Private Träger verfahren nach eigenen Regeln. Das Einstiegsgehalt bewegt sich in einer Größenordnung von rund 2.000 Euro bis 2.400 Euro pro Monat (mit Abweichungen nach oben und unten).

Arbeitgeber Gehalt
Öffentlich 2907 Euro bis 3629 Euro
Kirchlich 3.257 Euro bis 3.718 Euro
Privat 2.963 Euro bis 3.942 Euro

Auch als Fachkraft Pflegeassistenz gibt es Möglichkeiten, sich weiterzubilden und – im Rahmen der Aufstiegsfortbildung – für besser dotierte Tätigkeiten zu qualifizieren. Die Ausbildung zum Haus- und Familienpfleger oder Fachhauswirtschafter sind nur zwei von vielen Möglichkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar der Zugang zu einem Studium möglich. Mit einem Bachelor-Abschluss – zum Beispiel im Fach Pflegemanagement oder durch ein Gesundheitsmanagement Studium – sind sogar leitende Funktionen im Pflege-Bereich erreichbar. Die Tätigkeit als Fachkraft Pflegeassistenz ist also durchaus ein Beruf mit Perspektive, wenn das gewünscht ist.

Interesse an anderen Berufen im Gesundheitswesen? Alle Ausbildungsberufe gibt es als Übersicht auf der Seite medizinische Berufe.

Häufige Fragen zu Pflegeassistenz Ausbildung und Gehalt

  1. Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung zur Fachkraft Pflegeassistenz?
  2. Ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation ist erforderlich für die Ausbildung zur Fachkraft Pflegeassistenz. Manche Bundesländer verlangen zusätzlich ein ärztliches Attest oder ein polizeiliches Führungszeugnis.

  3. Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft Pflegeassistenz?
  4. Die Ausbildung zur Fachkraft Pflegeassistenz dauert 2 bis 3 Jahre, abhängig von den Regelungen des Bundeslandes. Bei zusätzlichen Qualifikationen, z. B. zur Hochschulreife, kann sie bis zu 4 Jahre dauern.

  5. Was verdient eine Fachkraft Pflegeassistenz nach der Ausbildung?
  6. Das Einstiegsgehalt der Ausbildung zur Fachkraft Pflegeassistenz beträgt zwischen 2.000 und 2.400 Euro brutto monatlich. Höhere Gehälter sind durch Weiterbildungen oder ein Studium, z. B. in Pflegemanagement, möglich.

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Redaktion
Florentina Blakaj
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