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praktischArzt Medikamente Dronabinol

Dronabinol

Dronabinol
Zuletzt aktualisiert: 07.08.2026
Themen: Medikament, Schmerzen
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Dronabinol ist ein synthetisch hergestelltes Medikament mit dem Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC). Es spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der medizinischen Welt. Es wird zur Linderung verschiedener Erkrankungen eingesetzt und hat das Potenzial, das Leben vieler Patienten zu verbessern.

Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendung
  2. Verordnung und Dosierung
  3. Nebenwirkungen
  4. Wechselwirkungen
  5. Kontraindikationen

Das Wichtigste in Kürze

  • Dronabinol ist der internationale Freiname für Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und wird medizinisch eingesetzt.
  • Angewendet wird es vor allem gegen Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie sowie zur Appetitanregung bei Gewichtsverlust, etwa bei AIDS.
  • Die Wirkung setzt meist nach 30 bis 60 Minuten ein und kann zusätzlich schmerzlindernd, muskelentspannend und beruhigend wirken.
  • Häufige Nebenwirkungen sind Schwindel, Müdigkeit, Angst, Gedächtnisprobleme und Herzrasen.
  • Dronabinol ist verschreibungspflichtig und darf wegen der Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens nicht im Straßenverkehr verwendet werden.

Was ist Dronabinol und wofür wird es angewendet?

Dronabinol, auch bekannt als Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), ist der Hauptbestandteil der Hanfpflanze mit pharmakologischer Wirkung. THC ist eine der Hauptverbindungen in der Cannabispflanze und verantwortlich für die psychoaktiven Effekte. Es wird zur Behandlung verschiedener medizinischer Zustände eingesetzt, darunter Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie-Patienten/-innen, sowie zur Appetitanregung bei AIDS-Patienten mit Gewichtsverlust. Es ist in einigen Ländern, einschließlich Deutschland, für medizinische Zwecke zugelassen und kann unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden. In den USA ist Dronabinol in Kapselform unter dem Namen Marinol sowie als flüssige orale Lösung unter dem Namen Syndros erhältlich. In der Schweiz wurde im Jahr 2013 die Zulassung eines Mundsprays mit Cannabis-basiertem Inhalt erreicht.

Wirkweise

Dronabinol kann Übelkeit und Erbrechen lindern, den Appetit anregen, Schmerzen reduzieren, Entzündungen hemmen, Muskeln entspannen und eine beruhigende und psychotrope Wirkung haben. Allerdings kann es auch unerwünschte Wirkungen auf den Herz-Kreislauf haben, da es das sympathische Nervensystem beeinflusst.
Die Effekte des Wirkstoffs setzen in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Minuten nach der Einnahme ein. Die psychotropen Wirkungen, die ein “High”-Gefühl verursachen können, halten normalerweise etwa vier bis sechs Stunden an, während die Appetitstimulation bis zu 24 Stunden anhalten kann. Diese vielfältigen Effekte werden durch die Bindung von Dronabinol an Cannabinoid-Rezeptoren (CB) vermittelt, was unter anderem die Freisetzung von Neurotransmittern aus präsynaptischen Nervenzellen hemmt.

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Verordnung und Dosierung

Seit dem 10.03.2017 haben Ärzte das Recht, cannabishaltige Medikamente für GKV-Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen zu verschreiben. Gemäß § 31 Abs. 6 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) können cannabishaltige Arzneimittel für GKV-Versicherte verschrieben werden, wenn keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsoption verfügbar ist oder wenn im Einzelfall, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Nebenwirkungen und des Krankheitszustands des Patienten, diese nicht angemessen ist, und wenn eine realistische Chance auf eine spürbare positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Nach der ersten Genehmigung durch die Krankenkasse können Ärzte Dronabinol für maximal 30 Tage und 500 mg verschreiben, wobei in Deutschland folgende Rezepturen nach dem neuen Rezeptur-Formularium zur Verfügung stehen:

  • Ölige Cannabisölharz-Lösung 25 mg/ml Dronabinol (NRF 22.11.)
  • Ethanolische Dronabinol-Lösung 10 mg/ml zur Inhalation (NRF 22.16.)
  • Dronabinol-Kapseln 2,5 mg / 5 mg / 10 mg (NRF 22.7.)
  • Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml (NRF 22.8.)
  • Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml (NRF 22.10.)

Dronabinol – Nebenwirkungen

Die häufigsten Nebenwirkungen umfassen zentrale Nervensystemeffekte wie Gedächtnisverlust, Angst, Schwindel und Halluzinationen. Zudem können Herz-Kreislauf-Symptome wie Herzrasen und eine Weitstellung der Gefäße auftreten. Außerdem sind Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen möglich.

Dronabinol – Wechselwirkungen

Falls Dronabinol zusammen mit Alkohol, Beruhigungsmitteln, Antidepressiva, Schmerzmitteln oder Schlafmitteln eingenommen wird, kann die zentral dämpfende Wirkung verstärkt werden. Zusätzlich können Anticholinergika eine Verschlimmerung der Tachykardie (zu schneller Herzschlag) hervorrufen.

Dronabinol – Kontraindikationen

Kontraindikationen für Dronabinol umfassen eine Überempfindlichkeit gegen das Medikament sowie die Zeit während der Schwangerschaft und Stillzeit. Zudem sollten Personen mit psychiatrischen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen das Medikament mit Vorsicht verwenden. Die Einnahme führt zu einer Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens und ist daher im Straßenverkehr und bei der Bedienung von Maschinen gesetzlich untersagt.

Häufige Fragen

  1. Kann Dronabinol in Deutschland verschrieben werden?
  2. Ja, seit März 2017 ist es Ärzten und Ärztinnen nach Genehmigung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich, Dronabinol zu verschreiben.

  3. Hat Dronabinol eine berauschende Wirkung?
  4. Der Wirkstoff ist psychoaktiv, weswegen eine berauschende Wirkung möglich ist. Diese zählen zu den unerwünschten Nebenwirkungen.

  5. Wann kann Dronabinol angewendet werden?
  6. Laut § 31 Abs. 6 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) können cannabishaltige Arzneimittel verschrieben werden, wenn keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsoption verfügbar ist oder wenn im Einzelfall, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Nebenwirkungen und des Krankheitszustands des/-r Patienten/-in, diese nicht angemessen ist, und wenn eine realistische Chance auf eine spürbare positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

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Redaktion
Luisa Knecht
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