
Der Oberarzt ist ein Arzt in leitender Funktion, meist in einer Klinik oder in einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Um Oberarzt oder gar leitender Oberarzt zu werden, gibt es Kriterien. In den folgenden Abschnitten erläutern wir diese Kriterien – rechtliche und individuelle. Daneben gehen wir insbesondere darauf ein, wie die Einstufung in die Entgeltgruppe eines Tarifvertrags (meist Gruppe Ä3 für Oberärzte) stattfindet.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Oberärzte brauchen mehr als nur den „Titel“ – entscheidend sind die tatsächlich übertragene medizinische Verantwortung und Führungsaufgaben.
- Für die Eingruppierung in Entgeltgruppe Ä3 reicht eine Bezeichnung im Arbeitsvertrag allein nicht aus.
- Typisch sind eigenverantwortliche Teil- oder Funktionsbereiche, Spezialfunktionen sowie Aufsichts- und Weisungsrechte gegenüber ärztlichem Personal.
- Eine falsche Eingruppierung kann für Ärzte zu deutlichen Gehaltsverlusten und für Arbeitgeber zu Konflikten führen.
- Leitende Oberärzte sind tariflich noch höher eingruppiert und verdienen entsprechend mehr.
Generelle Oberarzt-Kriterien
Es gibt grundlegende Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit man die Bezeichnung als auch die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 für Oberärzte für sich beanspruchen kann:
- die eigenständige und ungeteilte medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik
- Spezialfunktion aufgrund einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung, die vom Arbeitgeber für die Position verlangt wird oder übertragen wurde
- Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber dem unterstellten medizinischen Personal (in der Regel auch gegenüber mindestens einem Facharzt) das während eines wesentlichen Teils der Arbeitszeit tatsächlich ausgeübt wird
Nach den maßgeblichen Tarifverträgen (z. B. TV-Ärzte, TV-Ärzte VKA) ist ein Oberarzt derjenige Arzt, dem diese medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich bzw. eine Spezialfunktion vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist. Eine Vergabe des Titels “Oberarzt” als Position in einer Klinik bedeutet jedoch nicht gleichzeitig eine Eingruppierung beziehungsweise den Wechsel von Entgeltgruppe Ä2 (Facharzt) in Entgeltgruppe Ä3 (Oberarzt).
Problematik der Oberarzt-Kriterien
In der Vergangenheit gab es viele Diskussionen rund um die Kriterien zur Oberarzt Eingruppierung in verschiedenen Tarifverträgen. Ursachen waren nicht eindeutige Formulierungen und nicht transparente Kriterien, die Spielräume gelassen haben. Eine Bezeichnung als Oberarzt reicht nämlich nicht für eine Einstufung in die Entgeltgruppe 3, in der tarifliche Oberärzte eigentlich angesiedelt sind.
Diese Spielräume wurden teilweise von Arbeitgebern ausgenutzt, um Fachärzte mit oberärztlichen Aufgaben weiterhin in der Entgeltgruppe Ä2 zu halten und Personalausgaben geringer zu halten. Dies bedeutete nicht unwesentliche Gehaltseinbußen für Ärzte, die eigentlich mit Aufgaben von Oberärzten betraut waren. Insbesondere Oberärzte in großen Abteilungen und Fachbereichen wie der Anästhesie waren betroffen. Eine Übersicht darüber, welche Auswirkung eine Umgruppierung hat wird an der Gehaltstabelle ersichtlich, die im späteren Verlauf des Artikels dargestellt wird. Alles über das Oberarzt-Gehalt findest Du auch in diesem Artikel.
Nennoberärzte und Tarifoberärzte
Oberärzte, die in der Entgeltgruppe Ä2 eingestellt sind, jedoch mit einem Oberarzt entsprechenden Aufgaben beauftragt wurden, nennt man Nennoberärzte oder Tarifoberärzte.
Diesen Ärzten werden oft Boni oder Zuschläge als Kompensation für das Gehaltsdelta geboten. Neben der Tatsache, dass dies kein rechtmäßiges Vorgehen ist, werden häufig Zielvereinbarungen definiert, die nicht objektiv oder medizinisch zu bewerten sind. Auch hierdurch entsteht dem angestellten Oberarzt wieder ein Nachteil. Die Praktiken reichen von vergleichsweise arbeitnehmerfreundlichen Lösungen bis zu Vorgehensweisen, die rechtlich angreifbar sind.
Entgeltgruppen in ärztlichen Tarifverträgen
Tarifverträge mit Geltungsbereich für Ärzte gibt es unterschiedliche. Sie unterscheiden je nach Arbeitgeber bzw. Träger – beispielsweise Tarifverträge für kommunale Krankenhäuser (TV Ärzte VKA) und Universitätskliniken. Als veranschaulichendes Beispiel kann der Tarifvertrag der Unikliniken (TV Ärzte TdL) genutzt werden, mit der Übersicht über die verschiedenen Entgeltgruppen. Sichtbar wird der Unterschied beispielsweise in der Differenz im Monatsgehalt zwischen einem Facharzt (Ä2) und einem Oberarzt (Ä3): Gültig von 01.04.2026 bis 31.08.2027
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.792,90 € 6.121,26 € 6.355,79 € 6.762,34 € 7.247,00 € 7.436,05 € Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.645,72 € 8.286,77 € 8.849,64 € 9.165,95 € 9.338,38 € 9.576,69 € Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 10. Jahr 9.576,69 € 10.139,57 € 10.944,77 € 11.265,33€ Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 11.265,33 € 12.070,52 € 12.711,58 €
Urteile: Rechtliches zu den Oberarzt-Kriterien und Einstufungen
Bei der korrekten Eingruppierung in EG3 als Oberarzt gab es bereits in der Vergangenheit unterschiedliche Urteile. Eines davon ist das Urteil des BAG vom 21.09.2011, 4 AZR 847/09.
Dieser Fall stellt den Streit um die korrekte Eingruppierung aus einer weiteren Perspektive dar. Hierbei klagt nämlich ein Facharzt, der nach wenigen Wochen bereits in eine Oberarztposition gehoben wurde, dass ihm rückwirkend das Gehaltsdelta zusteht, da er als Facharzt in EG 2 statt als Oberarzt in EG 3 eingestuft war, er jedoch alle Kriterien erfülle.
Das Gericht lehnte die Klage jedoch ab. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Kläger im Streitzeitraum nicht im Tarifsinne die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich innehatte. Es fehlte auch die konstante Unterstellung eines Facharztes. Hier geht es zum kompletten Urteil.
Folgen für Arbeitgeber bei falscher Eingruppierung
Für Arbeitgeber im medizinischen Umfeld wie Kliniken und medizinischen Versorgungszentralen stehen bei einer Oberarzt-Eingruppierung in Entgeltgruppe 2 im Fokus: Hintergrund sind meist Zahlendruck und ökonomische Herausforderungen.
Diese Einstellung wird jedoch nachhaltig und langfristig für Frust und Abwanderung der hochqualifizierten Ärzte sorgen. Anhaltende Frustration, ein Ungerechtigkeitsgefühl oder fehlende Motivation lässt früher oder später jeden Arbeitnehmer an seiner Anstellung zweifeln.
Oberarzt Jobs finden
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Häufige Fragen zu Oberarzt-Kritieren
- Was sind die wichtigsten Kriterien für einen Oberarzt?
- Reicht die Oberarzt-Bezeichnung im Arbeitsvertrag für die Eingruppierung in Ä3 aus?
- Was ist ein Nennoberarzt oder Tarifoberarzt?
- Welche Folgen hat eine “falsche” Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä2 statt Ä3?
Entscheidend für einen Oberarzt sind die eigenständige medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich, eine übertragene Spezialfunktion sowie Aufsichts- und Weisungsrechte gegenüber medizinischem Personal.
Nein. Für die tarifliche Eingruppierung zählt nicht eine Bezeichnung als Oberarzt allein, sondern die tatsächlich ausgeübte Funktion und die übertragene Verantwortung.
So werden Ärzte bezeichnet, die oberärztliche Aufgaben wahrnehmen, aber tariflich noch in einer niedrigeren Entgeltgruppe eingestuft sind.
Für Ärzte bedeutet eine “falsche” Eingruppierung meist ein spürbar niedrigeres Gehalt, während Arbeitgeber langfristig mit Unzufriedenheit, Frust und möglicher Abwanderung rechnen müssen.













