Der Oberarzt ist ein Arzt in leitender Funktion, meist in einer Klinik oder in einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Um Oberarzt oder gar leitender Oberarzt zu werden gibt es Kriterien, die man erfüllen muss. In den folgenden Abschnitten erläutern wir, welche Kriterien es gibt – rechtlich oder individuell. Daneben gehen wir insbesondere darauf ein, wie die Einstufung in die Entgeltgruppe 3 (für Oberärzte) stattfindet.
Inhaltsverzeichnis
Generelle Oberarzt Kriterien
Es gibt grundlegende Kriterien, die erfüllt sein müssen, dass man die Bezeichnung als auch die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 für Oberärzte für sich beanspruchen kann.
- Zum einen die ungeteilte medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik
- und zum anderen die Spezialfunktion aufgrund einer Zusatzbezeichnung
- als auch mindestens einem Facharzt gegenüber das Aufsichts- und Weisungsrecht (während mindestens 50% seiner Arbeitszeit) hat.
Eine Vergabe des Titels “Oberarzt” als Position in einer Klinik bedeutet jedoch nicht gleichzeitig eine Eingruppierung beziehungsweise Wechsel von Entgeltgruppe 2 (Facharzt) in Entgeltgruppe 3 (Oberarzt).
Problematik der Oberarzt Kriterien
In der Vergangenheit gab es viele Diskussionen rund um die Oberarzt Eingruppierungs-Kriterien in verschiedenen Tarifverträgen. Schuld daran waren nicht eindeutige Formulierungen und nicht transparente Kriterien, die Spielräume gelassen haben. Eine Bezeichnung als Oberarzt reicht nämlich nicht für eine Einstufung in die Entgeltgruppe 3, in der Oberärzte eigentlich angesiedelt sind.
Diese Spielräume wurden teilweise von Arbeitgebern ausgenutzt, um Oberärzte weiterhin in der Entgeltgruppe 2 – für Fachärzte – zu halten und Personalausgaben geringer zu halten. Dies bedeutete nicht unwesentliche Gehaltseinbußen für Ärzte, die eigentlich mit Aufgaben von Oberärzten betreut waren. Insbesondere Oberärzte in großen Abteilungen und Fachbereichen wie der Anästhesie waren betroffen. Eine Übersicht darüber welche Auswirkung eine Umgruppierung hat wird an der Gehaltstabelle ersichtlich, die im späteren Verlauf des Artikels dargestellt wird. Alles über das Oberarzt Gehalt gibt es auch im Artikel Oberarzt Gehalt – Was verdient ein Oberarzt?
Nennoberärzte und Tarifoberärzte
Oberärzte, die in der Entgeltgruppe 2 eingestellt sind, jedoch mit dem Oberarzt entsprechenden Aufgaben beauftragt wurden, nennt man Nennoberärzte oder Tarifoberärzte.
Diesen Ärzten werden oft Boni oder Zuschläge als Kompensation für das Gehaltsdelta geboten. Daneben, dass dies kein rechtmäßiges Vorgehen ist, werden häufig Zielvereinbarungen definiert, die nicht objektiv oder medizinisch zu bewerten sind. Auch hierdurch entsteht dem angestellten Oberarzt wieder ein Nachteil. Die Praktiken sind hier teilweise arbeitnehmerfreundlich bis hin zur Illegalität.
Entgeltgruppen in ärztlichen Tarifverträgen
Tarifverträge gibt es unterschiedliche. Diese unterscheiden sich beispielsweise in Tarifverträge in kommunale Krankenhäuser und Universitätskliniken. Als veranschaulichendes Beispiel kann der Tarifvertrag der Unikliniken (TV Ärzte TdL) genutzt werden, mit der Übersicht über die verschiedenen Entgeltgruppen. Sichtbar wird der Unterschied von etwa 1.500 Euro durchschnittlicher Differenz im Monatsgehalt zwischen einem Facharzt (Ä2) und einem Oberarzt (Ä3): Gültig von 01.04.2024 bis 31.01.2025 Quelle: TV Ärzte
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Assistenzarzt 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 5.308,41 € 5.609,30 € 5.824,22 € 6.196,76 € 6.640,89 € 6.814,12 € Facharzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr 13. Jahr 7.006,25 € 7.593,70 € 8.109,49 € 8.399,34 € 8.557,35 € 8.775,73 € Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 8.775,73 € 9.291,53 € 10.029,39 € Ltd. Oberarzt 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 10.323,14 € 11.060,98 € 11.648,42 €
Urteile: Rechtliches zu den Oberarzt Kriterien und Einstufungen
Bei der korrekten Eingruppierung in EG3 als Oberarzt gab es bereits in der Vergangenheit unterschiedliche Urteile. Eines davon ist das Urteil des BAG vom 21.09.2011, 4 AZR 847/09.
Dieser Fall stellt den Streit um die korrekte Eingruppierung aus einer weiteren Perspektive dar. Hierbei klagt nämlich ein Facharzt, der nach wenigen Wochen bereits in eine Oberarztposition gehoben wurde, dass ihm rückwirkend das Gehaltsdelta zusteht, da er als Facharzt in EG2 statt als Oberarzt in EG3 eingestuft war, er jedoch alle Kriterien erfülle.
Das Gericht lehnte die Klage jedoch ab. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Kläger im Streitzeitraum nicht im Tarifsinne die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich innehatte. Es fehlte auch die konstante Unterstellung eines Facharztes. Hier geht es zum kompletten Urteil.
Folgen für Arbeitgeber bei falscher Eingruppierung
Für Arbeitgeber im medizinischen Umfeld wie Kliniken und medizinischen Versorgungszentralen stehen oft aufgrund des Zahlendrucks und der ökonomischen Herausforderung an erster Stelle die eingesparten Kosten bei einer Oberarzt Eingruppierung in Entgeltgruppe 2 im Fokus.
Diese Einstellung wird jedoch nachhaltig und langfristig für Frust und Abwanderung der hochqualifizierten Ärzte sorgen. Anhaltende Frustration, ein Ungerechtigkeitsgefühl oder fehlende Motivation lässt früher oder später jeden Arbeitnehmer an seiner Anstellung zweifeln.
Oberarzt Jobs finden
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