Die Arbeitsmedizin – auch als Betriebsmedizin bezeichnet – das medizinische Fachgebiet im Überblick.
Was ist Arbeitsmedizin?
Bei der Arbeitsmedizin handelt es sich um einen präventivmedizinischen Fachbereich, der die Wechselbeziehungen zwischen Beruf und Mitarbeitergesundheit aufgreift. Dahingehend unterscheidet sich die Betriebsmedizin insofern von den anderen medizinischen Fachgebieten, dass da diese sich mehr mit der kurativen Therapie, also mit der Behandlung von Krankheiten beschäftigen.
Die Arbeitsmedizin prüft im Rahmen der Prävention wie sich die Anforderungen, die Bedingungen und die Organisation der Arbeit auf den Menschen und seine Gesundheit des Menschen auswirken. Folglich ist es Ziel der Forschung und Praxis der Arbeitsmedizin, die Arbeitsplätze und die Arbeit selbst menschengerecht, ergonomisch und gesundheitsfördernd zu gestalten, um das Risiko von Berufskrankheiten sowie Arbeitsunfällen zu senken.
Arbeitsplatzbeurteilung und Arbeitssicherheit als zentraler Baustein der Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmedizin spielt in Unternehmen in Deutschland eine wichtige Rolle, denn alle Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Insbesondere laut Arbeitschutzgesetz § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen für den Arbeitsschutz treffen.
Der Arbeitgeber muss eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten, in dem er sich dazu verpflichtet:
- Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu treffen
- Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit zu treffen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu reduzieren
- Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu treffen
- Die Maßnahmen regelmäßig auf Wirksamkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen
- Den betriebsärztlichen Arbeitsschutz zu integrieren und zu organisieren
Die Betriebsmedizin und der Betriebsarzt haben dabei laut Arbeitsicherheitsgesetz ASiG § 3 den Arbeitgeber bei allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Eine wichtige Aufgabe der Arbeitsmedizin, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, ist dabei die Arbeitsplatzbeurteilung.
Im Rahmen der Arbeitsplatzbeurteilung werden Arbeitsplätze begangen und begutachtet, mit dem Ziel Gefährdungen für die Mitarbeiter zu vermeiden und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Dies kann die Arbeitsmedizin dadurch unterstützen, indem sie Empfehlungen ausspricht, nach denen die Arbeitsplätze entsprechend unter den Aspekten gestaltet werden:
- Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsschäden
- Vorbeugung von berufsbedingten Krankheiten
- Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
Bei der ganzheitlichen Arbeitsplatzgestaltung sind also grundsätzlich zwei Aspekte zu berücksichtigen:
Dabei zählt es zu den allgemeinen Grundsätzen, dass bei allen Empfehlungen und Maßnahmen der aktuelle Stand von Technik, Hygiene, Arbeitsmedizin und sonstigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu berücksichtigen ist.
Ganz konkret bedeutet dies, dass die Arbeitsmedizin im Rahmen der Arbeitsplatzgestaltung Indikatoren definiert, welche die Gesundheit fördern oder der Gesundheit schaden. Diese Indikatoren sind im Rahmen der Arbeitsplatzbeurteilung zu prüfen, zu messen und zu dokumentieren. Schließlich sind Strategien zu entwickeln, mit denen die Indikatoren verbessert werden können und Empfehlungen an die Unternehmen zur Arbeitsplatzgestaltung auszusprechen.
Im Rahmen der Arbeitsplatzgestaltung tritt der Arbeitsmediziner also als Berater der Unternehmen auf und spricht präventive Arbeitsschutzempfehlungen aus.
Gesundheitsberatung und Gesundheitsförderung in der Arbeitsmedizin
Ein primäres Ziel der Arbeitsmedizin ist der Erhalt und die Förderung der körperlichen, psychischen und sozialen Gesundheit der Beschäftigten. Zur Förderung dieses Ziels zählt neben der optimalen Arbeitsplatzgestaltung auch die Gesundheitsberatung und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter, um Berufskrankheiten und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Der Gesundheitsschutz in diesem Sinne beginnt mit der betriebsärztlichen Einstellungsuntersuchung. Darin soll geprüft werden, ob der zukünftige Mitarbeiter aus gesundheitlicher Sicht die Anforderungen der Arbeit bewältigen kann. Zum Beispiel muss vermieden werden, dass Mitarbeiter körperliche Arbeiten ausführen, zu denen sie nicht in der Läge sind. Auch soll diese Untersuchung andere Mitarbeiter schützen, beispielsweise um Ansteckungsgefahren auszuschließen.
Zudem liegt es im Zuständigkeitsgebiet der Arbeitsmedizin, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Diese dienen der Früherkennung und Vorbeugung von Berufskrankheiten oder arbeitsbedingter Erkrankungen. Arbeitgeber sind dazu gesetzlich laut der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet, insbesondere im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt auch hier soll wieder gewährleistet werden, dass der konkrete Mitarbeiter eine Tätigkeit ausführen kann, ansonsten kann ein Tätigkeitswechsel erforderlich sein.
Der Betriebsarzt führt auch die arbeitsmedizinische Sprechstunde durch. Im Rahmen der Betriebsarztsprechstunde haben Mitarbeiter die Möglichkeit bei Fragen oder gesundheitlichen Problemen auf den Arbeitsmediziner zuzugehen. Hier können sich die Mitarbeiter beraten lassen bezüglich arbeitsmedizinischer Vorsorge, bei arbeitsplatzbezogenen gesundheitlichen Problemen wie beispielsweise Sehbeschwerden bei einem Bildschirmarbeitsplatz, bei Dienstreisen zum Beispiel bezüglich nötigen Impfungen und auch im Rahmen des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements.
Zur Gesundheitsförderung fallen auch betriebsärztliche Schulungen in den Bereich der Arbeitsmedizin. Insbesondere neue Mitarbeiter durchlaufen Schulungsmaßnahmen, in denen sie über Gefahren am Arbeitsplatz aufgeklärt werden. Auch für fest angestellte Mitarbeiter sind solche Schulungen in bestimmten Zyklen wiederum vorgesehen.
Die Arbeitsmedizin als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Mitarbeiter
Die bisherigen Ausführungen haben gezeigt, dass die Betriebsmedizin es vor allem als Aufgabe hat, sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter zu beraten. Somit ist der Arbeitsmediziner vorwiegend ein medizinischer Berater.
Im Bereich Arbeitsmedizin tätige Ärzte müssen daher neben fachlichen Qualifikationen auch diverse persönliche Kompetenzen (Soft Skills) besitzen. Die Arbeitsmedizin ist nicht in erster Linie eine kurative, sondern vor allem eine “sprechende Medizin”. Daher sind sowohl die medizinische Ausbildung als auch Empathie und Kommunikationsfähigkeit wichtige Grundpfeiler für den Beruf des Betriebsarztes.
Neben der Ursachenforschung bei betriebsbedingten Erkrankungen gehören die Beratung von Arbeitgebern und Angestellten und ggf. die Vermittlung zwischen beiden Parteien sowie die Wiedereingliederung von langfristig erkrankten Mitarbeitern zu den Kernaufgaben von Arbeitsmedizinern. Ein Arzt des Fachbereichs Arbeitsmedizin gibt Unternehmen und Mitarbeitern Handlungsempfehlungen, die umzusetzen sind, um eine bestehende Gesundheitsgefährdung im Unternehmen zu eliminieren oder die persönliche gesundheitliche Situation eines Mitarbeiters zu verbessern.
Als Schnittstelle zwischen den Beschäftigten und dem Management muss der Arbeitsmediziner stets unparteiisch sein und sucht immer nach der besten Lösung für jede Problematik für alle Beteiligten.
Ausbildung zum Arzt in der Arbeitsmedizin
Als Facharzt für Arbeitsmedizin muss man wie jeder andere Arzt in Deutschland zunächst einmal Medizin studieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhält man die Approbation, welche einem erlaubt in Deutschland als Arzt tätig zu sein.
Als junger Nachwuchsmediziner ist man dann zunächst als Assistenzarzt tätig. Im Rahmen der Assistenzarzt Zeit für man eine Facharztausbildung aus in einem bestimmten medizinischen Fachgebiet, zum Beispiel als Facharzt für Arbeitsmedizin.
Diese Ausbildung in der Arbeitsmedizin dauert insgesamt 5 Jahre, die wie folgt aufgeteilt sind:
- 24 Monate in dem medizinischen Fachgebiet der Inneren Medizin und/oder in der Allgemeinmedizin
- 36 Monate in der Arbeitsmedizin, wovon jedoch 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden können
- Während der 60 Monate Weiterbildungszeit muss ein 360 Stunden Kurs Weiterbildung Arbeitsmedizin durchgeführt werden.
Ausführliche Informationen über die Inhalte der Ausbildung sind zu finden in dem Artikel Facharztweiterbildung Arbeitsmedizin. (verlinken)
Stellenangebote in der Arbeitsmedizin
Zahlreiche Arbeitsmedizin Stellenangebote gibt es bei praktischArzt. Arbeitsmediziner sind direkt in großen Unternehmen tätig oder in arbeitsmedizinischen Gesundheitszentren, die verschiedene Unternehmen betreuen. Auch ist es möglich in einer eigenen Praxis zu arbeiten, die für verschiedene Unternehmen als berufsmedizinische Anlaufstelle dient. Die Tätigkeit als selbstständiger Betriebsarzt ist also ebenso möglich wie eine Festanstellung.
Alternativ zur Tätigkeit in Unternehmen sind Betriebsärzte auch in Arbeitsschutzaufsichtsbehörden oder in Ministerien als Sachverständige tätig. Dabei sind Arbeitsmediziner gefragt, man spricht in Deutschland oftmals sogar von einem Betriebsärztemangel.