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praktischArzt Magazin Fachrichtung wechseln: So gelingt es

Fachrichtung wechseln: So gelingt es

Facharztrichtung Wechseln
Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025
Themen: Weiterbildungsinfos
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Wenn Sie sich als Arzt mit der Wahl ihres Fachbereichs nicht mehr wohl fühlen, haben Sie die Möglichkeit zu wechseln. So manch ein Assistenzarzt stellt nach einigen Monaten fest, dass ihm die gewählte Fachrichtung nicht liegt. Was im Studium und im Praktischen Jahr noch spannend und faszinierend erschien, liegt einem in der Praxis eventuell doch nicht. Worauf beim Wechsel der Fachrichtung geachtet werden soll und weitere wichtige Tipps zum Thema fasst der folgende Artikel zusammen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wechsel der Fachrichtung grundsätzlich möglich
  2. Fachbereichswechsel: Hierauf ist zu achten
  3. Selbst Fachärzte wagen manchmal noch den Wechsel

Wechsel der Fachrichtung grundsätzlich möglich

Die Spezialisierung zum Facharzt kann in einem von 34 Gebieten stattfinden. In der Regel dauert sie fünf bis sechs Jahre, je nach gewähltem Fachbereich. Wer als Assistenzarzt nun nach einigen Monaten oder Jahren feststellt, dass der gewählte Bereich doch nicht den eigenen Vorstellungen oder Fähigkeiten entspricht, kann grundsätzlich in ein anderes Fachgebiet wechseln.

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Die Facharztausbildung ist Voraussetzung, um in Deutschland als Facharzt tätig zu sein. Alle Weiterbildungen in allen ärztlichen Fachbereichen in einer Übersicht mit Informationen zu Dauer, Inhalt, Ablauf sowie passenden Weiterbildungsstellen.

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Stellen Assistenzärzte fest, dass sie sich in ihrem Fachbereich nicht mehr wohl fühlen, ist dies also kein Grund zur Scham. Ein Wechsel sollte jedoch gründlich abgewogen werden. Die bereits für die Weiterbildung aufgebrachten Jahre werden nämlich nicht oder nur teilweise eingerechnet. Ein Wechsel des Fachbereichs geht daher immer auch mit einem Zeitverlust einher. Wechselt ein angehender Facharzt nach drei Jahren in der Pathologie zum Beispiel in die Anatomie, kann er sich nur 12 Monate seiner Berufserfahrung anrechnen lassen. Diesem Zeitverlust stehen allerdings die zahlreichen Berufsjahre gegenüber, die man eventuell in einem Bereich verbringt, der einem persönlich nicht liegt.

Fachbereichswechsel: Hierauf ist zu achten

Welche Inhalte in der Weiterbildung zum Facharzt behandelt werden, legt ein Weiterbildungskatalog fest. Jede Landesärztekammer stellt dabei einen eigenen Katalog zusammen, der sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer orientiert. Die Weiterbildungsordnung legt auch fest, welche bereits absolvierten Zeiträume bei einem Wechsel des Fachbereichs angerechnet werden.

Die meisten Kliniken stehen einem Wechsel des Fachbereichs während der Weiterbildung aufgeschlossen gegenüber. Um den Wechsel geschickt zu vollziehen, sollten Assistenzärzte das Vorhaben mit einem Mentor absprechen. Bestehen Zweifel oder sagt einem der neue Fachbereich doch nicht zu, kann man die ursprünglich begonnene Weiterbildung auch fortsetzen. Erst nach zehn Jahren können einmal absolvierte Weiterbildungsabschnitte nicht mehr angerechnet werden.

Anrechnung und Dokumentation von Weiterbildungszeiten

Während der Weiterbildung zum Facharzt sind alle erbrachten Leistungen wie Untersuchungen, (operative) Interventionen, bestimmte Fortbildungsveranstaltungen und das jährliche Weiterbildungsgespräch im Logbuch – welches die jeweiligen Weiterbildungsinhalte im Fachgebiet festlegt – durch den Assistenzarzt einzutragen. Eine lückenlose Dokumentation ist insbesondere beim Wechsel der Fachrichtung von Vorteil, da so unmittelbar überprüft werden kann, welche Weiterbildungsinhalte auch im neuen Fachgebiet Bestandteil sind und somit auch angerechnet werden können. Zur Absicherung sollte man sich bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle unbedingt die bereits erbrachten Weiterbildungsinhalte und Leistungen per Zeugnis bestätigen lassen. Bei Fragen zu den Weiterbildungsinhalten der einzelnen Fachrichtungen lohnt sich die Kontaktaufnahme mit der jeweils zuständigen Landesärztekammer:

  • Landesärztekammer: Definition, Aufgaben, Übersicht

Klinikinterner Wechsel oder neuer Arbeitgeber?

Es spielt normalerweise keine Rolle, ob der Wechsel zur neuen Fachrichtung klinikintern vollzogen oder eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber angetreten wird. Ausschlaggebend hierfür ist grundsätzlich die aktuelle Stellensituation. Beim potenziellen Wechsel an eine Klinik in einem anderen Bundesland lohnt sich jedoch der vorherige Blick in die Weiterbildungsordnung – diese unterscheiden sich nämlich je nach Bundesland voneinander. Möglicherweise lassen sich somit bei einem Fachrichtungswechsel mehr (oder weniger) der bereits absolvierten Weiterbildungsinhalte anrechnen.

Wann ist der Fachbereichswechsel sinnvoll?

Die Motivation und Gründe für einen möglichen Fachbereichswechsel sollte jeder für sich selbst definieren. Kurz vor Ende einer Facharztausbildung lohnt es sich jedoch nochmals, intensiv nachzudenken, ob man die Ausbildung nicht doch abschließt. Neben den grundsätzlich bestehenden Facharztausbildungen gibt es auch die Möglichkeit zur weiteren Spezialisierung und Zusatzweiterbildung, wodurch sich gegebenenfalls neue interessante Wege eröffnen. Darüber hinaus sollte man bedenken, dass ein Wechsel kurz vor Beendigung der Facharztausbildung eine Verlängerung der Assistenzarztzeit bedeutet.

Bedeutung Fort Und Weiterbildung Arzt

Weiterbildung & Fortbildung

Entdecken Sie die Bedeutung lebenslangen Lernens in der Medizin. Von Facharztausbildungen über Zusatzqualifikationen bis zu den neuesten Weiterbildungen – alle Infos für Ihre Weiterentwicklung und den Ausbau ihrer Expertise, um den Anforderungen in Ihrem Fachbereich immer einen Schritt voraus zu sein.

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Selbst Fachärzte wagen manchmal noch den Wechsel

Nicht nur Assistenzärzte wagen sich in neue Fachbereiche vor. Auch Fachärzte wechseln nach einigen Jahren im Beruf manchmal noch die Fachrichtung. Der Deutsche Ärztetag hat im Jahr 2011 die Voraussetzungen für einen Quereinstieg in die Allgemeinmedizin vereinfacht. Das soll dem Hausärztemangel entgegenwirken. Fachärzte in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung können sich 18 bis 36 Monate ihrer Weiterbildung auf die stationäre Weiterbildungszeit anrechnen lassen. Wechseln sie ins Gebiet der Allgemeinmedizin, müssen sie nur noch eine 24 Monate dauernde Weiterbildung in der ambulanten allgemeinärztlichen Versorgung sowie einen 80-stündigen Kurs in psychosomatischer Grundversorgung absolvieren.

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Autor
Dr. med. Marie-Hélène Manz
Dr. med. Marie-Hélène Manz
Ärztin
Veröffentlicht am: 19.06.2024
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